Polizei am Unfallort
Themenstarter
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Hallo alle zusammen, vielleicht hat ja der ein oder andere die Diskussion wegen Polizei am Unfallort und Aussage bzw. Schuldzuweisung etc. Verfolgt. Es gibt dazu viele unterschiedliche Meinungen. Wer meinen Beitrag in "KFZ wird vom käufer nicht abgemeldet.." gelesen hat, weiß dass ich nicht gerade die Beste Meinung von unseren Ordnungshütern habe. Oft überschreiten sie ihre Kompetenz (meine reine persönliche Meinung), und fühlen sich wie ein Richter. Ich bin der Meinung, Polizisten haben andere und wesentlich wichtigere Aufgaben, als am Unfallort zu erscheinen und irgendeinem ihrer Wahl ein Tiket zu verpassen. Wie seht ihr das? Eure Meinung und Erfahrungen interessieren mich. Gruß Bernd Schömann |
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Hallo Bernd,
dann will ich mal gleich mich an der Diskussion beteiligen.
Woher stammt Deine doch sehr harte Meinung über unsere Polizei?? So schlechte Erfahrungen gemacht?
Also der eine oder andere bemerkt haben, daß ich den Ordnungshütern sehr freundliche gesinnt bin. U. a. wegen familiärer Verbundenheit ;-)
Deshalb, Wieso überschreiten Sie oftmals Ihre Kompetenz. Konkretisiere das doch mal, wenn es nicht zu persönlich ist!!
Das die Polizei wichtigeres zu tun hat, als Unfälle aufzunehmen, da bin ich ganz Deiner Meinung!! Die Polizei wird bei Sachschadensunfällen zum Spielball der Versicherungen gemacht. Denn jeder Erwachsene ist in der Lage mit dem Unfallgegner die Personlien auszutauschen und den Rest erledigt dann die Versicherung.
Aber warum meinst Du, daß die Polizei die Wahl hat, wem Sie ein Ticket verpasst.
Wie gesagt, aus Familiengründen kann ich sagen, daß die Polizisten, die ich kenne, demjenigen eine Strafe aufbrummen, der etwas falsch gemacht hat.
Warum beschwert man sich über 30 Euro wegen zu schnellem Fahren. Die Polizei ist nicht zu schnell gefahren und hat die Gesetze nicht gemacht. Den Fehler begehen wir selber.
Lieber Bernd, sei mir nicht böse, aber ich finde Deine Meinung ein wenig engstirnig.
Gruß
S. a. M.
Hallo S.a.m.,
zunächst einmal bin ich niemanden böse der mich kritisiert. Auf Beleidungen würde ich nicht reagieren.
Es freut mich dass du meine Meinung teilst dass die Polizei wichtigeres zu tun und dass sie oftmals als Spielball der Versicherungen herhalten muss.
Dass die Polizei die Wahl hat ein Tiket zu verpassen erklär ich gleich, jedenfalls liegt hier auch die Ursache warum Sie oft zum Spilball wird.
Bei strittigen Angelegenheiten werden diese ohnehin vor Gericht ausgefochten. Da wird oftmals die Entscheidung die der Polizist vor Ort getroffen hat, widersprochen.
In dem Beispiel das ich in dem anderen Beitrag erwähnt habe, liegst du 100% falsch. Der Polizist hätte w*****einlich wie du gehandelt und dem auffahrenden ein Tiket verpasst.
Die Sache wurde vor Gericht ausgefochten mit folgendem Ergebnis:
Der von rechtskommende musste den Schaden dem der aufgefahren ist erstatten und zwar zu 70%. Ausserdem erhielt der Vorausfahrende vom auffahrenden nur 50%.
Begründung: Durch das Verhalten des von rrechtskommenden wurde der Vorausfahrende verunsichert. Wäre er umsichitig gefahren, wäre der AuFfahrende nicht in diese Lage geraten. Er muss die Ansprüche nach §7 der StVG übernehmen und zahlen. Deer Vorausfahrende hatte dem Verkehr auch nicht genügend aufmerksamkeit geschenkt, sonst hätte gewußt dass er Vorfahrt hat und hätte nicht aus unsicherheit gebremst. Der Auffahrende hat natürlich auch eine Teilschuld, das ganze spielte sich aber im Stadtinnern und Kolonnenverkehr ab, da ist der Abstand zu den Fahrzeugen sowieso geringer.
Das wars nur im groben. Hier gibt es noch viele Erklärungen dazu.
Jedenfalls hätte der Auffahrende von der Polizei das Tiket gekriegt und die Richter hätten dem nicht entsprochen.
Ich habe über 10 Jahre lang KFZ Schäden bearbeitet. Immer wieder habe ich erlebt dass ein Polizist Tikets verteilt die vor Gericht alle keinen Bestand hatten.
Die Liste von Fehlverhalten und Entscheidungen aus meinem rein persönlichen Erfahrungsbereich ist ziemlich lang.
Daher meine Haltung (Dies bezieht sich lediglich auf das Verahlten am Unfallort und Schuldzuweisung; ich bin nicht POLIZISTENHASSER, im Gegenteil)
Gruß
Bernd Schömann
Hallo Bernd,
laß uns trotzdem eines ganz klar sagen:
Die Polizei klärt an Ort und Stelle und niemals!!! die SCHULDFRAGE!!!
Die Polizei stellt lediglich anhand der objektiven Spuren und der Äußerungen der Unfallbeteiligten fest, wer gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat und verhängt ein entsprechendes Verwarnungsgeld oder erstattet eine Anzeige.
Die Verursacherfrage oder Schuldfrage müssen die Beteiligten selber oder über die Versicherungen laufen lassen.
Bei entsprechenden Sachverhalten wie Du ihn zu Grunde gelegt hast, hätte aber eine Verhandlung um die Zahlung der Strafe ergeben, daß der der aufgefahren ist, sehr wohl 35,- Euro zahlen muss!! Unabhängig von der Schadensregulierung und Schuldzuweisung!
Das bei einem Zivilprozeß im Nachhinein der Zuweisung der Ordnungsnummern der Polizei nicht entsprochen wird zeigt doch nur, daß die Zahlung des Verwarnungsgeldes eben kein Schuldeingeständnis ist....
Gruß
S. a. M.
aha interessant
hi erstmal
als wenn es gestattet ist würde ich etwas zum thema Schuldfrage und Schuldbeteidigung am unfallort sagen. ich hatte mal einen Motorradunfall und da ist die Polizei auch zu meinen Kumpel 2std später ins krankenhaus gekommen und hat ihn vernommen. sie sagten es sei keine aussage nur eine information über die sachlage. es könne und werde nichts gegen ihn verwendet (beispiel wenn er sagt ich bin 120 statt 100 gefahren) 8 wochen später stand im protokoll seines anwalts. "im Polizeibericht steht, der MITSCHULDIGE habe AUSGESAGT er sei 100-110 KM/h gefahren."
HALLO was soll das? wir standen beide noch unter schock. da sagt man irgendwas hauptsache man hat seine ruhe vor den Typen. des ist doch ne frechheit oder was denkt ihr??
Polizei am Unfallort
Hallo,
grundsätzlich ist dazu anzumerken, daß jeder am Unfall Beteiligte das Recht hat sich zur Sache zu äußern.
Das heißt die Polizei hat grundsätzlich die Pflicht Dich, wenn Du am Unfall beteiligt warst, zu befragen.
Der Ausdruck liegt hier auf BEFRAGEN.
Alle von Dir dann gemachten Aussagen werden selbstredend ins Protokoll aufgenommen.
Wie das Gericht diese Äußerungen später würdigt ist aber eine andere Sache!!
Und auch im "Schock" sollte man wissen was man spricht!!
Ich bin nämlich der Meinung, das oftmals, nicht in jedem Fall, aber häufig, der Schock nur als Ausrede genutzt wird!!
Gruß
S. a. M:
Verbannt
nur leider wissen nicht alle Polizisten, das sie nur eine executive und keine judicative Gewalt besitzen! Diese Kompetenzanmaßung ist mir leider auch schon unter gekommen