pocket bike

Themenstarter

hi leute,

 

könnt ihr mir sagen mit welchen strafen man rechnen muß wenn man mit nem pocket bike auf nem parkplatz fähr?

danke


Schraubär 42 Schraubär 42

Dirty Old Man

Ein Fall für Drahkke !

 

Ganz klar.

 

Von mir nur soviel. Im Zweifelsfall kostet dich das einen Haufen Geld, evtl den Lappen und noch ein paar Kleinigkeiten.

 

Gryße

 

Schraubär 42


nur wenn der parkplatz vom öffentlichen verkehrsraum ungehindert befahrbar ist und somit selbst zum öffentlichen verkehrsraum zählt. ist ne schranke vorhanden, die geschlossen ist, gibts höchstens zivilrechtlich haue vom besitzer.


twelferider twelferider

konifere

Egal, wo man mit dem Pocket-Bike fährt, es besteht für dieses Fahrzeug keine Versicherung bzw. kein Versicherungsschutz.

 

D.h., die Fahrt auf einem Privatgelände kann strafrechtliche Relevanz besitzen oder auch nicht.

 

Was sie aber auf jeden Fall besitzt, ist die haftungsrechtliche Relevanz.

 

Der Fahrer des Pocket-Bikes haftet nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unbeschränkt für Personen- Sach- oder Vermögensschäden, die er mit dem Fahrzeug anrichtet - und zwar ganz egal wann und wo.

 

In der Privathaftpflichtversicherung (sofern eine solche besteht) sind Fahrten mit dem Pocket-Bike bzw. das Pocket-Bike selbst nicht mitversichert.

 

Und eine Kfz-Haftpflichtversicherung für diese Fahrzeuge gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht.

 

Folglich ist JEDER verursachte Schaden vom Fahrer selbst zu tragen.

 

Bei einem Personenschaden (die Kiste gerät ausser Kontrolle und mäht einen Fussgänger um, der zufällig vorbeikommt) kann das RICHTIG teuer werden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, ggf. Rentenansprüche, Lohnfortzahlungsansprüche des Arbeitgebers etc.etc.).

 

Man sollte gut überlegen, was man da tut.


pocket bike HAHA

 

Poket Bike kann man gut fahren wenn man Yoga kann :-)

mit 185 hat man das gefühl das man sich die Beine bricht aber lustig , ich bevorzuge aber die große Variante :-)

 

Ninja 4 Live


pocket bike

hab da folgendes bei go**** gefunden

 

Zitat:

Rechtsfolgen beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr:

Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG, wenn keine Fahrerlaubnis (A,A1) vorhanden;

Anzeige wegen Fahrens ohne Zulassung gem. § 18 (1) StVZO i.V.m. S 24 StVG;

Anzeige wegen Fahrens ohne Pflichtversicherung gem. § 1,6 PflVersG;

Anzeige wegen Verstoß gegen die Abgabeordnung (AO) gem. § 370, 378 AO.:

mir hat mal ein bekannter (grüner) was von ca

6 punkten

450€ strafe

6-x monaten führerscheinentzug (bei probezeit sogar kompletter entzug möglich) erzählt!

 

ich hab auch son dingen in der garage stehn, aber dass wir momentan nicht bewegt, da das einfach nirgends stressfrei zu machen is... und meine führerscheine waren mir eindeutig zu teuer...

du kannst natürlich auch eins für 2000€ kaufen, das ist dann mit straßenzulassung, und mit klasse m zu fahren ...


Drahkke Drahkke

Buddy-Master

Zitat:

Original geschrieben von Schraubär 42

Ein Fall für Drahkke !

Ganz klar.

Da sind mir Twelferider und Drehzahlorgel diesmal zuvorgekommen, indem sie die rechtlichen Folgen umfassend beschrieben haben. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

 

Naja, auch ich bin nicht immer online. Hin und wieder geht der Beruf vor, besonders zum Jahreswechsel...;)


Biker-Treff: pocket bike
 
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