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PKW Unfall. Was zahlt die gegnerische Versicherung ???

PKW Unfall. Was zahlt die gegnerische Versicherung ???

Themenstarter

Hallo,

 

folgendes Problem:

 

Bin gerade am Bauen und habe mir für die Bauzeit ne alte Karre gekauft (als Bauauto)

 

Jetzt hat mir auf dem Weg nach Hause ein älterer Herr die Vorfahrt genommen. Schuldfrage ist klar. Habe auch schon mal mit seiner Versicherung telefoniert. Scheint kein Problem zu geben. MEIN Gutachter hat jetzt den Schaden begutachtet und folgendes ist rausgekommen:

 

Gutachterkosten (lt. Rechnung) 322,29 Euro

Wiederbeschaffungswert 500,00 Euro

Restwert 50 Euro

 

Wiederbeschaffungsdauer (?) 9 Werktage

 

Abschleppkosten kommen noch mit separater Rechnung.

 

Was kann man jetzt an Kosten bei der Versicherung einreichen ??? (Leihwagen bzw. Nutzungsausfall; Kosten f. Abmeldung bzw. Anmeldung eines neuen Gebrauchten; o.ä.)

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

 

P.S. Bin rechtschutzversichert und die gegnerische Versicherung müsste meine Anwaltskosten ja auch zahlen. Möchte nur schon mal wissen was kommen könnte....)

 

DANKE !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


traumzauber traumzauber

konifere

Hallo,

 

schau bitte zunächst mal an die FAQ, um grundsätzlich Klarheit zu bekommen.

 

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html (1.3)

 

Sollten darüber hinaus noch konkrete Fragen bestehen, meld dich bitte noch einmal. Rechtsberatung ist allerdings im Forum nicht gestattet und wenn du ohnehin planst, einen RA zu beauftragen, bekommst du natürlich alle Fragen auch von ihm beantwortet.

 

Gruß

traumzauber


  • 1x
Themenstarter

Okay. Schon mal danke. Das mit dem Nutzungsausfall habe ich geschnallt.

 

Wenn ich das selber an die gegnerische Versicherung schicke bekomme ich das dann auch ???


traumzauber traumzauber

konifere

Wenn nicht du, wer dann? Immerhin bist du der Geschädigte, weil Eigentümer des beschädigten Fahrzeuges und damit Anspruchsteller. Natürlich kann es ein RA in deinem Auftrag tun, aber die Pflicht, einen RA zu nehmen, besteht natürlich nicht.

 

Nutzungsausfall setzt Nutzungswillen voraus. Bei Totalschaden bekommst du nur dann Nutzungsausfall, wenn tatsächlich ein Ersatzfahrzeug angeschafft und zugelassen wird. Kopie der Zulassung an Versicherung schicken.


  • 2x
Themenstarter

Ich brauche aber doch erst das Geld von der Versicherung...

 

Ich werde mir auf jeden Fall ein Auto wieder kaufen. Aber wie gesagt erst wenn ich das Geld von denen habe.


Hafi545 Hafi545

konifere

PKW Unfall. Was zahlt die gegnerische Versicherung ???

Hi,

 

wenn die gegnerische Versicherung bereits bestätigt hat, dass die Haftung geklärt ist, solltest Du das wirklich ohne RA hinbekommen.

 

Gutachten eintüten. Zweizeiler dazu: Bitte den Schaden zuzüglich Unkostenpauschale und Nutzungsausfall auf folgendes Konto  überweisen. SV Kosten können direkt an den Sachverständigen bezahlt werden. Vorsteuerabzugsberechtigung besteht nicht (oder doch, je nachdem wie es halt ist).

 

Wenn im Gutachten steht, dass der  Wagen aufgrund des Unfalls nicht mehr fahrbereit und oder verkehrssicher ist, sind die Chancen gut, dass Du den Nutzungsausfall gleich bekommst. Wenn Du Pech hast, und der zuständige SB sehr genau ist, musst Du noch die Neuzulassung nachweisen, wie von traumzauber völlig richtig dargestellt.

 

Bei Zulassungskosten wird in der Regel eine Pauschale von 50 bis 60 EUR akzeptiert.

 

Alles kein Hexenwerk.

Den RA sparst Du Dir dann für einen "richtigen" Fall...

 

Viel Erfolg!

Hafi


  • 5x
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