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Pflicht bzw Aufpreis von Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfern

Themenstarteram 21. Juni 2016 um 20:41

Hallo,

Seit 1990 ist ja mindestens eine Nebelschlussleuchte Pflicht. Aber warum Nebelscheinwerfer nicht? Ich habe schon oft gehört, dass es daran liegt dass man selber seine Geschwindigkeit anpassen kann. Jedoch ist bzw mir dieses Argument nicht ganz schlüssig. Angenommen ich fahre jetzt bei extrem dichtem Nebel mit einem Fahrzeug ohne Nebelscheinwerfer und habe die Nebelschlussleuchte eingeschaltet. Ich muss extrem langsam fahren. Zeitgleich kommt hinter mit einer der viel zu schnell fährt angerast bzw angefahren uns fährt mir hinten rein, weil er trotz der Nebelschlussleuchte sehr spät erst reagieren konnte . Bei einem Fahrzeug mit Nebelscheinwerfern Hätte ich so ein Problem ja nicht , da ich dank der kleinen Nahfeldausleuchtung noch etwas schneller fahren könnte, oder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 22. Juni 2016 um 09:25:39 Uhr:

Nebelscheinwerfer blenden eben gerade nicht.

Doch, tun sie. Vor allem bei nasser Fahrbahn.

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Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 22. Juni 2016 um 09:25:39 Uhr:

Nebelscheinwerfer blenden eben gerade nicht.

Doch, tun sie. Vor allem bei nasser Fahrbahn.

Korrekt! Schlecht eingestellt und mit falschen Leuchtmitteln bestückt sind NSW die reinsten Blender!

Und dann noch diese Unsitte, die NSW als Tagfahrlicht zu benutzen! Das sollte mit Punkten bestraft werden.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 22. Juni 2016 um 09:31:22 Uhr:

Korrekt! Schlecht eingestellt und mit falschen Leuchtmitteln bestückt sind NSW die reinsten Blender!

Dann und genau dann stimmt das. Gilt aber für alle Scheinwerfer, und man glaubt nicht, mit was für Dingern das Volk auf den Straßen unterwegs ist. Mehr als einmal habe ich es erlebt, dass erwachsene Leute es fertig bringen, eine H4-Lampe verkehrt herum in die Fassung zu schnallen. Ja, das blendet dann. Der etwas weniger Unbedarfte würde seinen Fehler aber dann auch an Hand der beschissenen Lichtverteilung auf der Straße bemerken.

Zitat:

@Fahrzeugfan99 schrieb am 21. Juni 2016 um 22:41:20 Uhr:

Angenommen ich fahre jetzt bei extrem dichtem Nebel mit einem Fahrzeug ohne Nebelscheinwerfer und habe die Nebelschlussleuchte eingeschaltet. Ich muss extrem langsam fahren.

Der Unterschied zu Nebelscheinwerfern und Abblendlich ist marginal.

Zitat:

Zeitgleich kommt hinter mit einer der viel zu schnell fährt angerast bzw angefahren uns fährt mir hinten rein, weil er trotz der Nebelschlussleuchte sehr spät erst reagieren konnte. Bei einem Fahrzeug mit Nebelscheinwerfern Hätte ich so ein Problem ja nicht , da ich dank der kleinen Nahfeldausleuchtung noch etwas schneller fahren könnte, oder?

Pech für den Hintermann (wie schon richtig erwähnt gibt's ein Speedlimit für NSL, drum hab ich die auch nie an :D:D).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 22. Juni 2016 um 10:51:31 Uhr:

 

"Der Unterschied zu Nebelscheinwerfern und Abblendlich ist marginal."

 

Nein, das kannst jetzt so auch wieder nicht sagen, denn wenn Du tief unten angebaute Nebelscheinwerfer hast, kannst das Abblendlicht ausschalten und auch die damit verbundene Eigenblendung ! Seeehr angenehm !

Oben angebaute Nebler sind da längst nicht so effektiv (dafür weniger steinschlaggefährdet ;-) )

Zitat:

@Golfinator schrieb am 22. Juni 2016 um 09:03:42 Uhr:

Ich würde mal den Augenarzt aufsuchen. Ich hasse es wie die Pest als Berufskraftfahrer, wenn mir Leute gerade nachts und bei Nässe mit Nebelscheinwerfern entgegenkommen. Man wird geblendet wie Sau.

Ich denke § 17 Abs. 3 StVO ist hier eindeutig:

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

 

Das heißt ich darf bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee die Nebelscheinwerfer einschalten. Der Begriff ist also irreführend, eine passendere Bezeichnung wäre "Schlechtwetterscheinwerfer". Jetzt ist natürlich die Frage, was eine erhebliche Sichtbehinderung ist. Bei Nebel kann man das noch am ehesten fest machen. Bei Schnee wird es schon schwieriger und bei Regen hat dann jeder seine eigene Meinung.

Ich selbst habe bei meinem neuen Fahrzeug ganz bewusst Nebelscheinwerfer Aufpreispflichtig dazu bestellt. Ich bin am 01.01.15, zwar noch mit dem alten Auto, eine lange Strecke (knapp 300km) durch teilweise extrem dichten Nebel mit Sichtweiten deutlich unter 50 Meter, eher 10 Metern, gefahren. Ich habe den Speedlimiter auf 55 km/h geschaltet, Nebelschlussleuchte aktiviert, von Abblendlicht auf Standlicht geschaltet und die Nebelscheinwerfer aktiviert. Nur so konnte ich überhaupt den Verlauf der Straße erkennen! Auch bei dichtem Schneetreiben oder kräftigem Regen schalte ich die Scheinwerfer ein, Dafür lasse ich mein Licht aber auch Regelmäßig prüfen und Mängel an der Beleuchtung umgehend Beheben.

Zitat:

@WRatte schrieb am 21. Juni 2016 um 23:59:08 Uhr:

...Bei Nebel hingegen sehe ich nur einen Vorteil, wenn die Hauptscheinwerfer nicht benötigt werden, da durch die Reflektionen sonst zu viel Störstreuung ist. Nachdem dies aber nicht einzeln schaltbar ist, bringt dies nichts...

Normalerweise muss man aber nur das Standlicht einschalten, damit die Nebelscheinwerfer brennen.

Das dann störende, weil blendend, Abblendlicht kann man dann ausschalten. Ist auch laut StVO erlaubt.

Bin aus der Fahrzeug-Branche und bei allen Autos konnte man die Nebelscheinwerfer auch nur mit Standlicht, also ohne Abblendlicht, betreiben.

Zitat:

@4Takt schrieb am 22. Juni 2016 um 11:42:01 Uhr:

Zitat:

Normalerweise muss man aber nur das Standlicht einschalten, damit die Nebelscheinwerfer brennen.

Das dann störende, weil blendend, Abblendlicht kann man dann ausschalten. Ist auch laut StVO erlaubt.

Bin aus der Fahrzeug-Branche und bei allen Autos konnte man die Nebelscheinwerfer auch nur mit Standlicht, also ohne Abblendlicht, betreiben.

Auch ich kenne das von allen meinen Autos, welche NSW verbaut hatten so, das man die NSW zusammen mit dem Abblendlicht aktivieren konnte oder aber wenn nur Standlicht eingeschaltet ist. Bei den Dreh- Lichtschaltern welche z.B. VW und Mercedes verwenden, sind die Stellungen ja vorgegeben. Da muss man um die NSW einzuschalten, den Schalter eine Raste herausziehen. Das klappt nur wenn der Schalter auf Standlicht oder Abblendlicht gedreht wurde. Steht er auf AUTO, sofern Lichtautomatik vorhanden, würde man nur den Schalter aus dem Armaturenbrett reißen. Bei meinem Fiat waren die NSW über einen Knopf zu schalten, welcher aber auch nur funktionierte wenn zumindest Standlicht aktiv war. Sonst bewirkte ein Druck auf die Taste nichts.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 22. Juni 2016 um 09:25:39 Uhr:

Zitat:

@Golfinator schrieb am 22. Juni 2016 um 09:03:42 Uhr:

[

Ich würde mal den Augenarzt aufsuchen. Ich hasse es wie die Pest als Berufskraftfahrer, wenn mir Leute gerade nachts und bei Nässe mit Nebelscheinwerfern entgegenkommen. Man wird geblendet wie Sau.

Da behaupte ich glatt, dass DU mal zum Augenarzt solltest. Nebelscheinwerfer blenden eben gerade nicht. Außer man starrt blöd in deren Licht hinein statt auf die eigene Fahrbahn.

Ich fahre seit 2002 überwiegend nachts LKW. Ich glaube nicht das du dir anmaßen kannst so etwas für mich einzuschätzen.:rolleyes:

Zitat:

@Golfinator schrieb am 22. Juni 2016 um 13:43:47 Uhr:

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 22. Juni 2016 um 09:25:39 Uhr:

 

Da behaupte ich glatt, dass DU mal zum Augenarzt solltest. Nebelscheinwerfer blenden eben gerade nicht. Außer man starrt blöd in deren Licht hinein statt auf die eigene Fahrbahn.

Ich fahre seit 2002 überwiegend nachts LKW. Ich glaube nicht das du dir anmaßen kannst so etwas für mich einzuschätzen.:rolleyes:

Umgekehrt ist es aber in Ordnung :confused:

Ich habe ihn umgekehrt deswegen nicht angemacht. Nur Nebelscheinwerfer blenden übelst auf nasser Fahrbahn nachts, was mir auch Kollegen bestätigten.

Warum blenden mich dann z.B. die NSW entgegenkommender Fahrzeuge nicht, sofern korrekt eingestellt?

Weil du im flachen PKW sitzt...

Zitat:

@Golfinator schrieb am 22. Juni 2016 um 15:11:58 Uhr:

Weil du im flachen PKW sitzt...

Das ergibt doch keinen Sinn. Je höher man sitzt, desto unwahrscheinlicher ist es, dass man angeleuchtet wird.

Oder sind die Scheinwerfer neuerdings so komplett verstellt, dass Sie glatt nach oben leuchten? :D

Lies den Thread nochmal richtig durch.

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