ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Petition gegen das Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und AU

Petition gegen das Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und AU

Themenstarteram 3. Oktober 2014 um 20:17

https://www.openpetition.de/.../...nzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au

 

Ich finde, dass diese Petition wichtig und richtig ist. Ich hab Sie zwar nicht selbst ins Leben gerufen, möchte aber an dieser Stelle zum Mitmachen animieren und eure Meinungen hören, ob diese Petition überhaupt Sinn macht, bzw. erfolgversprechend sein kann.

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 3. Oktober 2014 um 20:20

Ein Fahrzeug ohne TÜV hat meiner Meinung nach auf der Straße nichts zu suchen.

109 weitere Antworten
Ähnliche Themen
109 Antworten
am 29. April 2015 um 15:58

die Frage ist doch nicht ernstgemeint, oder?

Warum sind wohl die Fahrten auf den Zulassungsbezirk beschränkt?

mit Sicherheit damit man mit dem Auto in der Welt rum fährt

*kopfschüttel* für die Frage.

falls du es tatsächlich nicht verstanden hast: Nein, du darf das Fahrzeug mit dem KKZ nicht von Berlin aus nach Düsseldorf ohne HU verbringen.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 29. April 2015 um 17:58:58 Uhr:

die Frage ist doch nicht ernstgemeint, oder?

Warum sind wohl die Fahrten auf den Zulassungsbezirk beschränkt?

mit Sicherheit damit man mit dem Auto in der Welt rum fährt

*kopfschüttel* für die Frage.

falls du es tatsächlich nicht verstanden hast: Nein, du darf das Fahrzeug mit dem KKZ nicht von Berlin aus nach Düsseldorf ohne HU verbringen.

Kannst du das fett gedruckte auch irgendwie belegen oder ist das deine persönliche Meinung zu dem Thema?

Ich sehe da im Moment noch auf Seiten des neuen Gesetztes ein paar Unklarheiten bzw "Schlupflöcher".

 

Edit:

Habe mir heute auch ein KZK mit einer Kopie vom Brief geholt.

Jetzt steht unter Auflage auch nur Folgendes:

"Beschränkung nach §16 a Abs. 1 FZV: Bis zur erfolgreich durchgeführten Hauptuntersuchung dürfen nur Fahrten zur nächst gelegenen Untersuchungssteller innerhalb des Gebietes der Stadt Düsseldorf, sowie die Rückfahrt durchgeführt werden. Zur Beseitigung (...)"

Es war der Frau am Schalter auch bekannt, dass das Fahrzeug ein paar Hundert Kilometer weit weg steht..

 

 

am 29. April 2015 um 17:09

alles was ich hier schreibe ist nur meine meinung - von mir aus auch meine persönliche meinung.

fakt ist, das man auch die Norm (über das orthograpische hinaus) verstehen sollte, die man liest, also auch den sinn und zweck. Im zweifel solltem an die norm zweckorientiert verstehen.

das Schlupfloch kannst Du dann mit der Polizei ausdiskutieren. Viel Spaß

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 29. April 2015 um 19:09:29 Uhr:

alles was ich hier schreibe ist nur meine meinung - von mir aus auch meine persönliche meinung.

fakt ist, das man auch die Norm (über das orthograpische hinaus) verstehen sollte, die man liest, also auch den sinn und zweck. Im zweifel solltem an die norm zweckorientiert verstehen.

das Schlupfloch kannst Du dann mit der Polizei ausdiskutieren. Viel Spaß

Naja, so weit wirds nicht kommen, weil ich weiß, dass das Teil die HU direkt besteht und ich die Morgens am Standort mache, das aber auch nur, weil ich sonst Abends keine Zeit hätte die am Wohnort zu machen.

 

Aber dennoch, geht es strikt nach Gesetz, und wir sind doch alle gesetzestreue Bürger, DARF ich auf direktem Wege nur bis zur Untersuchungsstelle in Düsseldorf fahren. Alles andere wäre gegen das Gesetz.

Also anders lässt es sich im Moment einfach nicht auslegen..

Ich zitiere noch einmal aus meinem 5 Tages Kennzeichenfahrzeugschein

"Beschränkung nach §16 a Abs. 1 FZV: Bis zur erfolgreich durchgeführten Hauptuntersuchung dürfen nur Fahrten zur nächst gelegenen Untersuchungssteller innerhalb des Gebietes der Stadt Düsseldorf, sowie die Rückfahrt durchgeführt werden. Zur Beseitigung (...)"

Und dazu aus §16 der Fzv

"1. nur für die Durchführung von Fahrten im Sinne des Absatzes 1 unter Beachtung der im Fahrzeugschein eingetragenen Beschränkungen mit dem Fahrzeug und "

Und vom Bmvi

"Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind auch nach der neuen Regelung möglich, jedoch nur bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat."

 

Und du willst mir erzählen du liest da eine andere Norm?

Abs. 1: Steht vor "innerhalb" ein Komma? Dann wären nur Fahrten innerhalb D erlaubt. Steht dort kein Komma, dann ist das Komma vor "sowie" falsch, irreführend und überflüssig.

Die Satzstellung der Ortsbestimmung [innerhalb des Gebietes...] vor dem Ort und nicht nach "Fahrten" lässt jedoch keine andere als Deine Interpretation zu. Sie wird gestützt durch die Formulierung des Bmvi, die ausdrücklich nicht "innerhalb", sondern "im" verwendet. Für zweckorientierte Interpretationen à la Bezirksbeschränkung ist hier, wegen eindeutiger Satzstellung und Wortwahl, weder für die Polizei noch für die Rechtsprechung Raum.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Petition gegen das Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und AU