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Petition 18111

Themenstarteram 24. Juni 2011 um 15:24

Liebe Mitstreiter, wie ihr wisst habe ich am 25.5.2011 eine Petition an den Deutschen Bundestag bei der Webseite

https://epetitionen.bundestag.de/

eingereicht. Wie viele von euch auch habe ich schon sehnsüchtig darauf gewartet, dass sie endlich online geschaltet wird.

Heute, am 24.6.2011 bekam ich eine schriftliche Antwort, in der stand dass die Petition abgelehnt wurde, da sie "nicht den gewünschten Erfolg" bringen würde.

Zum einen wurde erklärt, dass Ordnungsdienst und/oder die Polizei sehr wohl auf Supermarktparkplätzen usw. kontrollieren dürften, wenn ein offizielles Schild (Parkplatz mit Zusatzschild Rollstuhl) von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde angeordnet worden sei.

Zum anderen wurde auch erklärt, dass KEIN Ordnungsdienst und/oder Polizei kontrollieren dürfe, wenn also keine offiziellen Schilder vorhanden wären (aufgemalte Symbole oder selber gemachte Schilder). Zuständig seien auch die Länder, nicht der Bund.

Jetzt frage ich mich, wer erlässt solche Gesetze?

Wer will kann das dreiseitige Antwortschreiben, das ich gerade eingescannt und als PDF-Datei abgespeichert habe, bei mir anfordern.

Ich weiß im Moment noch nicht, wie ich weiter vorgehe. Wahrscheinlich werde ich den gleichen Petitionstext, der ja hier auch zu lesen ist, beim Landtag einreichen, in meinem Fall beim Bayerischen.

Dazu müsste der Text ein wenig verändert werden, da ja - wie in der Antwort steht - bei vorhandenen Verkehrszeichen sehr wohl kontrolliert werden darf!!

Ich würde euch raten, das gleiche bei eurem Landtag zu tun. Nur so kommt man weiter!! Hier ist ein Link, da kann man die Adressen rausfinden und sehen ob man Petitionen auch online eingeben kann.

http://www.rechenkraft.net/phpBB/viewtopic.php?f=39&t=9229

Was leider nicht geht, ich kann nur für Bayern sprechen, ist die Tatsache, dass die Petition so öffentlich behandelt wird wie auf https://epetitionen.bundestag.de/, wo man auch online zustimmen könnte oder nicht. So wie ich das verstehe, sind aber die Sitzungen des Ausschusses öffentlich und man daran auch teilnehmen.

Wer also die Antwort lesen mag, der soll mir bitte eine E-Mail an rlgs@gmx.de schicken. Bitte in den Betreff "Petition" schreiben, dann weiß ich dass die Anfrage von einem von euch kommt.

Grüße

Rainer

Beste Antwort im Thema
am 14. Juli 2011 um 19:21

Zitat:

Original geschrieben von n8hawk

habe gerade mitgelesen und mir stellt sich eine weitere frage- durch das ausstellen eines eu-parkausweises darf der deutsche auf holländischen und der holländer auf deutschen rolliparkpläten stehen.

nur leider sind die voraussetzungen in holland andere-

bei uns sollte es einen PA nur geben wenn man dauerhaft auf einen rollstuhl angewiesen ist oder blind ist.

in der realität werden die ausweise relativ sorglos verteilt an jeden der einen eingewachsenen nagel hat.

mittlerweile mache ich nur noch die nutzer auf den fehler aufmerksam und fotografiere ihren PA und sende die informationen dann ans ordnungsamt.

in holland scheint es rechtens zu sein mit einem eingewachsenen nagel einen eu-PA zu bekommen.

wer ist für dies inkonsistenz verantwortlich? ich wohne in aachen und rolle von einem besetzten parkplatz zum nächsten...

grüße,

Tim

ps. ich fände es wichtiger die vergebenen PA regelmäßig zu überprüfen....

Von dem was Du hier, und in weiteren Beiträgen zu diesem Thema geschrieben hast, distanziere ich mich ausdrücklich - Deine egoistische Einstellung ist nicht tolerabel und Deine Argumentation liegt völlig neben der Realität !!!

JEDER, der beim ASA (früher Versorgungsamt) einen Schwerbehindertenausweis beantragt hat, und dem ein AG zugesprochen wurde kann, nachdem er einen Parkausweis beantragt und erhalten hat einen Schwerbehindertenparkplatz nutzen. Er ist auch Dir, oder irgend einem anderen Mitmenschen keinerlei Rechenschaft über sein Leiden schuldig.

Schwerbehinderte Menschen sind auf Verständnis und Solidarität angewiesen und sollten diese auch untereinander praktizieren.

 

14 weitere Antworten
14 Antworten
am 25. Juni 2011 um 10:09

Hallo Rainer,

vielen Dank für Dein Engagement. Du hast völlig Recht: zum weitestgehend selbstständigen Leben eines körperbehinderten Menschen gehört die Mobilität – und damit auch die Möglichkeit, bei der Nutzung des eigenen PKWs möglichst in der unmittelbaren Nähe des Zielobjekts parken zu können.

Für mich stellt sich hier die Frage, welche Rechte haben wir und welche gesetzlichen Pflichten haben in diesem Zusammenhang Behörden, Geschäftsinhaber, Freizeiteinrichtungen usw.

Konkret: wer muss wo wie viele Behindertenparkplätze schaffen. Das wird ja irgendwo vom Gesetzgeber verpflichtend geregelt sein. Aus dieser Verpflichtung ergeben sich zwangsläufig für uns Rechte – nämlich diese Parkplätze nutzen zu können – und die Pflicht der Ordnungsbehörden dafür zu sorgen, dass Unbefugte von diesen Parkplätzen ferngehalten werden.

Es wäre daher zu überlegen, ob man an diese Thematik folgendermaßen herangeht:

1. Anfrage an Behindertenverbände, Verwaltung und Politik wer wo wie viele Behindertenparkplätze schaffen muss.

2. Wer für die Überwachung und Sanktionen zuständig ist.

Von der Antwort zu1 und 2 kann man dann, wenn die Antwort (was anzunehmen ist) nicht zufriedenstellend ist und unserem verbrieften Rechten entgegensteht abhängig machen (ich will das hier nicht weiter ausführen – es wird sonst zu lang und unübersichtlich) welche Forderungen man in Form einer Petition an den Bundestag stellt. Eine Abweisung halte ich dann für unwahrscheinlich.

Viele Grüße

Paule

Themenstarteram 29. Juni 2011 um 5:53

Liebe Mitstreiter, ich habe momentan sehr wenig Zeit um mich weiter um dieses Thema zu kümmern. Muss morgen zu einer kleinen OP und bin dann für etliche Tage "offline".

Sobald ich wieder auf dem Damm bin, gehts weiter!!

Grüße

Rainer

am 5. Juli 2011 um 17:56

habe gerade mitgelesen und mir stellt sich eine weitere frage- durch das ausstellen eines eu-parkausweises darf der deutsche auf holländischen und der holländer auf deutschen rolliparkpläten stehen.

nur leider sind die voraussetzungen in holland andere-

bei uns sollte es einen PA nur geben wenn man dauerhaft auf einen rollstuhl angewiesen ist oder blind ist.

in der realität werden die ausweise relativ sorglos verteilt an jeden der einen eingewachsenen nagel hat.

mittlerweile mache ich nur noch die nutzer auf den fehler aufmerksam und fotografiere ihren PA und sende die informationen dann ans ordnungsamt.

in holland scheint es rechtens zu sein mit einem eingewachsenen nagel einen eu-PA zu bekommen.

wer ist für dies inkonsistenz verantwortlich? ich wohne in aachen und rolle von einem besetzten parkplatz zum nächsten...

grüße,

Tim

ps. ich fände es wichtiger die vergebenen PA regelmäßig zu überprüfen....

am 5. Juli 2011 um 20:16

Zitat:

Original geschrieben von n8hawk

...

bei uns sollte es einen PA nur geben wenn man dauerhaft auf einen rollstuhl angewiesen ist oder blind ist.

...

sollte ist richtig. Aber auch nach unseren Vorschriften ist ein Rollstuhl nicht notwendig, sondern der Eintrag aG im Ausweis. Dies wird in der Regel eingetragen wenn:

Zitat:

-------------------------------------

Das Merkzeichen "aG" ist nur zuzuerkennen, wenn wegen außergewöhnlicher Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das schwerste eingeschränkt ist; die Beeinträchtigung des Orientierungsvermögens allein reicht nicht aus.

Als Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

Hierzu zählen auch Erkrankungen der inneren Organe, die eine solche Gleichstellung rechtfertigen, beispielsweise Herzschäden oder Krankheiten der Atmungsorgane, sofern die Einschränkung der Lungenfunktion oder der Herzleistung für sich allein einen GdB von wenigstens 80 bedingen.

--------------------------------------

Du siehst, auch nach unserem Recht kann jemand stehenden Fusses sein Auto verlassen und hat doch das Recht auf einen Parkausweis.

Das stört mich zwar auch ein wenig, aber ich finde es wesentlich schlimmer wenn wie bei uns neue 'öffentliche Gebäude' wie ein Arztzentrum ohne Rolli-Parkplätze erstellt werden dürfen, oder Städte Rolli-Parkplätze außerhalb der Innenstadt oder sinnlos an Schrägen einrichten, oder parallel zu Fahrbahn sodass man im fließenden Verkehr aussteigen muß. Wie soll man da Verstand bei der Erteilung von Parkausweisen erwarten.

am 6. Juli 2011 um 12:16

Zitat:

Du siehst, auch nach unserem Recht kann jemand stehenden Fusses sein Auto verlassen und hat doch das Recht auf einen Parkausweis.

Wer sich da drüber aufregt soll doch bitte mal zu Ende denken.

Ich kann mein Auto auch noch stehenden Fußes verlassen. Kann dann aber wenn nirgendwo bordsteine sind und es eben ist maximal noch 100m laufen.

Bei gleichen Bedingungen ist nen km mit Rolli für mich machbar.

Also das am Rolli fest zu machen zeugt doch von einem sehr eingeschränktem Horizont.

Kriege immer das Kotzen bei solchen verallgemeinerungen bei so vielen Krankheitsbildern wie es gibt.

Themenstarteram 7. Juli 2011 um 9:59

So, ich bin wieder einigermaßen auf dem Damm, nur sitzen fällt mir schwer. Ich werde mich die nächste Zeit wieder mit dem Petitionsthema befassen, muss aber noch einiges recherchieren.

Wer mag kann mal bei den laufenden Petitionen vorbeischauen, da gibts auch ein Thema dass alle interessieren sollte:

https://epetitionen.bundestag.de/

Straßenverkehrsordnung - Generelles Parkverbot bei Einfahrten mit abgesenkter Bordsteinkante vom 09.06.2011

 

Grüße

Rainer

am 11. Juli 2011 um 22:59

ich will die diskussion nicht schon wieder beginnen- aber man sollte eines bedenken: nicht ohne grund sind die rollstuhlparkplätze breiter als die normalen-

ob ich nach dem aussteigen noch 30 oder 50 meter fahren muss ist relatv unwichtig. sehr wichtig ist, dass es genügend platz gibt um einen rollstuhl auszuladen und dann in diesen überzusetzen.

wer 100m laufen kann der hat meiner meinung nach kein anrecht auf aG und einen parkausweis.

ziemlich arm finde ich wenn ich so etwas beobachte- und fotografiere alles und schicke es dann der entsprechenden stelle- die wird dann entscheiden ob der ausweis eingezogen wird.

gute nacht,

Tim

am 14. Juli 2011 um 19:21

Zitat:

Original geschrieben von n8hawk

habe gerade mitgelesen und mir stellt sich eine weitere frage- durch das ausstellen eines eu-parkausweises darf der deutsche auf holländischen und der holländer auf deutschen rolliparkpläten stehen.

nur leider sind die voraussetzungen in holland andere-

bei uns sollte es einen PA nur geben wenn man dauerhaft auf einen rollstuhl angewiesen ist oder blind ist.

in der realität werden die ausweise relativ sorglos verteilt an jeden der einen eingewachsenen nagel hat.

mittlerweile mache ich nur noch die nutzer auf den fehler aufmerksam und fotografiere ihren PA und sende die informationen dann ans ordnungsamt.

in holland scheint es rechtens zu sein mit einem eingewachsenen nagel einen eu-PA zu bekommen.

wer ist für dies inkonsistenz verantwortlich? ich wohne in aachen und rolle von einem besetzten parkplatz zum nächsten...

grüße,

Tim

ps. ich fände es wichtiger die vergebenen PA regelmäßig zu überprüfen....

Von dem was Du hier, und in weiteren Beiträgen zu diesem Thema geschrieben hast, distanziere ich mich ausdrücklich - Deine egoistische Einstellung ist nicht tolerabel und Deine Argumentation liegt völlig neben der Realität !!!

JEDER, der beim ASA (früher Versorgungsamt) einen Schwerbehindertenausweis beantragt hat, und dem ein AG zugesprochen wurde kann, nachdem er einen Parkausweis beantragt und erhalten hat einen Schwerbehindertenparkplatz nutzen. Er ist auch Dir, oder irgend einem anderen Mitmenschen keinerlei Rechenschaft über sein Leiden schuldig.

Schwerbehinderte Menschen sind auf Verständnis und Solidarität angewiesen und sollten diese auch untereinander praktizieren.

 

am 16. Juli 2011 um 15:33

Nachtrag:

Es gibt KEINEN „Rollstuhlfahrer – Parkplatz“, sondern einen Behindertenparkplatz der durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers gekennzeichnet ist.

Durch das Verkehrszeichen 314 in Verbindung mit dem Zusatzschild 1044-10 wird eine eingeschränkte Parkerlaubnis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde begründet. Das Parken auf Behindertenparkplätzen ist nur mit dem Europäischen Parkausweis zulässig. Dieser ist sichtbar im Auto auszulegen. Wer einen Behindertenparkplatz benutzen will, muss in Deutschland eine Sondergenehmigung beantragen und erhält dann den in der EU einheitlichen blauen Parkausweis. Dieser muss beim Parken auf einem Behindertenparkplatz gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Grundsätzlich reicht es nicht aus, wenn ein grün-oranger Schwerbehindertenausweis im Fahrzeug ausliegt – es muss der genannte blaue Sonderparkausweis ausliegen. Durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen aG oder BI muss eingetragen sein) wird bei der zuständigen Behörde ein Parkausweis ausgestellt, der berechtigt auf den dazu ausgewiesenen Flächen zu parken.

Ich würde jeden, der von den unangemessenen Aktionen von @n8hawk oder ähnlich agierenden Zeitgenossen betroffen wird raten überprüfen zu lassen, ob damit der Tatbestand der Nötigung erfüllt wird. Dazu ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser sollte dann auch bei diesen Zeitgenossen die Notwendigkeit einer MPU (STVG §2 Abs. 4 und 8 ) überprüfen lassen.

am 18. Juli 2011 um 8:07

Nachdem zu urteilen was der 8nhawk hier schreibt müsste doch mal überprüft werden, ob ein aG für Ihn genug ist. Der kann einem fast leid tun, wenn er nichts Anderes zu tun hat, als Andere Schwerbehinderte anzugreifen, die es sicherlich genauso schwer haben wie er.

Da fühl ich mir auch ziemlich ans Bein gepisst, wenn man selber drauf achtet, nicht den Behindertenparkplatz zu nutzen soweit es anders möglich ist, obwohl ich dort ohne weiteres Parken dürfte. Eben genau aus dem Gedanken, dass man fürs Rolli einladen mehr Platz braucht.

Wenn aber andere Parkplätze zum Beispiel nicht barrierefrei zu erreichen sind oder schlicht zu schmal sind, dass ich da aussteigen kann, dann muss ich den Behindertenparkplatz nehmen.

Was glaubt er eigentlich wie oft man sich dann wünscht einfach in der engen Lücke mit Autos links und rechts durch nen 30cm Spalt aussteigen zu können.

Außerdem 8nhawk steht es außerhalb deiner Kompetenz über die Vergabe von aG´s zu entscheiden.

Das kommt dann dabei heraus, wenn man sein eigenes Krankheitsbild über alles stellt.

Aber was willst Du eigentlich fotografieren? Willst du eine Fotodoku darüber machen wie gut/schlecht ich noch laufen kann? Bist du sowas von neidisch darauf?

Kannst das dann gerne machen, aber die Bildrechte habe ich dann, und dann kannst du damit garnichts anfangen.

Es sollte doch eigentlich jeder um jedes kleine Bisschen was er noch kann froh sein, und nicht andere anpissen, die noch mehr können.

Du kannst dich ja mal zu deinem Krankheitsbild auslassen und wir drehen den Spieß mal um und zeigen dir (Achtung Ironie!) wie einfach doch alles für dich ist und das du dich doch nur anstellst. Das steht mir doch genauso wenig zu über dein Krankheitsbild zu urteilen, wie es dir zusteht über meins und das Anderer zu urteilen.

Such dir am besten mal ein richtiges Hobby!!

am 18. Juli 2011 um 16:34

n8hawk bitte,

nicht 8nhawk...

am 19. Juli 2011 um 7:34

Zitat:

Original geschrieben von n8hawk

n8hawk bitte,

nicht 8nhawk...

Völlig überflüssig, hier wissen alle welcher Vogel (hawk > englische Übersetzung für Falke) gemeint ist !!

hallo, ich habe auch Anträge gestellt, und was war puste kuchen. aber egal, dann stelle ich halt 2 plätze zu ! und lege meinen Ausweis hinter der Scheibe. da man nur als rolli fahrer noch rechte hat ( Parkplatz),und nicht mehr unter normal Behinderungen Recht bekommt.

Es gibt doch nur noch Rollifahrer laut Schilder , und keine Normal Schwerehinderte mit Zeichen ! vorher konnte ich mich mit meinen Ausweis auf einen Schwerbehinderten platz stellen, und jetzt heist es suche dir einen platz !Nur nicht FORNE mfg fritz

ps, ich bin kein rolli fahrer , nur andere habe auch ein anrecht auf der ersten reihe .

Die Beschilderung heißt Schwerbehindertenparkplatz, und wird halt mit einem Rollifahrer-Piktogramm gekennzeichnet.

 

Ob Rolli oder nicht, wer einen blauen Sonderparkausweis hat kann sich dort ohne Wenn und Aber hinstellen.

 

Sollte mal einer versuchen mich dort zu "verteiben".

 

Was ich aber mache, da ich kein Rollifahrer bin, wenn direkt daneben ein "normaler" Parkplatz frei ist, stelle ich mein Auto dort ab.

Denn ich weiß, daß ein Rolli halt mehr Platz zum ein- und aussteigen braucht.

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