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Parkscheibe muss blau sein ??

Themenstarteram 28. Juli 2013 um 20:28

Guten Abend alle zusammen,

ich glaub, so ganz richtig ist mein Beitrag hier nicht - aber wußte auch nicht, wo ich ihn sonst im Forum hinsetzen kann ! also sorry sollte er hier falsch sein !

Und zwar hab ich folgende Frage: Hab meiner nichte zur bestandenen Führerscchein Prüfung unter anderem so eine rosa Parkscheibe geschenkt so eine hier ! Das was ein Mädel halt so braucht - dachte ich !! Sie hat sich auch über ihr kleines Auto-Tuning-Paket total gefreut ! ... bis vor 3 Wochen !! Als sie bei uns in der Innenstadt geparkt hat und vorschriftsgemäß ihre Parkscheibe eingestellt hat, innerhalb der vorgegebenen Zeit wiederkam und - ihr Ticket entdeckt hat !! Sie konnte das natürlich gar nicht verstehen *kleiner Schock* meine Schwester hat dann einmal nachgefragt und ihr wurde mitgeteilt, dass rosa Parkscheiben nicht zulässig seien lt. Verkehrsordnung müssten diese blau sein !

Erst dachte ich, sie ver**** mich, aber sie meinte, das dies die Auskunft sei, die sie erhalten habe. Folglich sein das Parkticket auch rechtens !! Ich hab es dann bezahlt ! aber ich ärgere mich darüber, ich verschenke etwas und dann sowas ... Meine Frage nun: ist das wirklich so ?? müssen die Dinger blau sein ? ist doch eigentlich total egal !!

Danke im voraus !!

Beste Antwort im Thema
am 1. August 2013 um 16:07

Ist leider so, gab da schon einige Fälle. Deutsches Beamtentum eben. Mitdenken und Ermessensspielraum nicht erlaubt bzw. erwünscht.

Dem normalen Menschen ist klar: Parkscheibe mit korrekter Uhrzeit, Parkzeit wurde nicht überschritten, also alles toll.

Die ******** vom Ordnungsamt freut sich über die Rosa scheibe, so hat sie der Stadt wieder 10€ in die Kasse gespült.

Will da noch jemand davon reden das es hier nicht um Abzocke geht?

 

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am 28. Juli 2013 um 20:32

Hallo,

ja muss blau sein:

Wiki

den diese gilt als Verkehszeichen.

Ich hab es mal kopiert...

 

"Wie eine gültige Parkscheibe in deutschen Landen überhaupt auszusehen hat, ist in § 13 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Elf Zentimeter breit, 15 Zentimeter hoch und blau muss sie sein, mit Uhrzeitangabe im 24-Stunden-Format. Es sind keine Aufdrucke oder Werbungen auf der Vorderseite erlaubt und erst recht keine handgeschriebenen Zettel mit der Ankunftszeit als Parkscheiben-Ersatz."

Das passende Forum wäre übrigens Verkehr & Sicherheit gewesen.

Ich würde mir das Geld ganz eindeutig vom Verkäufer der Parkscheibe zurückholen, denn er hat zugesichert, dass die Parkscheibe vorschiftsmäßig ist. Da dir durch eine fehlende, aber zugesagt Produkteigenschaft ein Schaden entstanden ist, hast du Anspruch auf Ersatz:

Zitat:

Diese demonstrativ grell gestaltete Parkuhr von Tussi on Tour vermittelt der Politesse nicht nur Vorschriftsgemäß die Parkzeit, sondern für den Fall einer Überschreitung auch noch die Handynummer dazu.

Und was soll der Unsinn mit der Handynummer? Das Feld für die Handynummer befindet sich auf der RÜCKSEITE der Parkscheibe, soll die Politesse etwas durch die Windschutzscheibe hindurchgreifen, um die Parkscheibe von der Rückseite ablesen zu können?

Jetzt mal nichts gegen Frauen, aber mir scheint es, als wäre die Parkscheibe nicht für eine "Tussi on Tour" entworfen, sondern von einer!

Sorry, war noch zu früh. Kann gelöscht werden. :rolleyes:

Der mit der Handynummer is gut...:D

Da steht ja tatsächlich "vorschriftsmäßig"!!! Da würde ich dann auch mal nachfragen. Der Strafzettel ist zwar nicht sein Problem, aber immerhin erfüllt die Parkscheibe eine zugesicherte Eigenschaft nicht. Wenigstens kann er dann seine Beschreibung ändern und andere vor dem Fehler bewahren...

 

mfg TommyB

Steht da vllt noch was im "Kleingedruckten"? Würde da mal genauer hinschauen, denn die "Tussi on Tour Parkscheibe" klingt für mich eher nach Scherzartikel.

mfg

am 31. Juli 2013 um 23:02

Zitat:

Original geschrieben von MotorFreak78

Guten Abend alle zusammen,

ich glaub, so ganz richtig ist mein Beitrag hier nicht - aber wußte auch nicht, wo ich ihn sonst im Forum hinsetzen kann ! also sorry sollte er hier falsch sein !

Und zwar hab ich folgende Frage: Hab meiner nichte zur bestandenen Führerscchein Prüfung unter anderem so eine rosa Parkscheibe geschenkt so eine hier ! Das was ein Mädel halt so braucht - dachte ich !! Sie hat sich auch über ihr kleines Auto-Tuning-Paket total gefreut ! ... bis vor 3 Wochen !! Als sie bei uns in der Innenstadt geparkt hat und vorschriftsgemäß ihre Parkscheibe eingestellt hat, innerhalb der vorgegebenen Zeit wiederkam und - ihr Ticket entdeckt hat !! Sie konnte das natürlich gar nicht verstehen *kleiner Schock* meine Schwester hat dann einmal nachgefragt und ihr wurde mitgeteilt, dass rosa Parkscheiben nicht zulässig seien lt. Verkehrsordnung müssten diese blau sein !

Erst dachte ich, sie ver**** mich, aber sie meinte, das dies die Auskunft sei, die sie erhalten habe. Folglich sein das Parkticket auch rechtens !! Ich hab es dann bezahlt ! aber ich ärgere mich darüber, ich verschenke etwas und dann sowas ... Meine Frage nun: ist das wirklich so ?? müssen die Dinger blau sein ? ist doch eigentlich total egal !!

Danke im voraus !!

Wer war es denn jetzt, die Nichte oder die Schwester? ;)

Ich vermute mal, die Nichte hat das Dingens geschenkt bekommen und ihre Mutter hat dann nachgefragt.

am 1. August 2013 um 16:07

Ist leider so, gab da schon einige Fälle. Deutsches Beamtentum eben. Mitdenken und Ermessensspielraum nicht erlaubt bzw. erwünscht.

Dem normalen Menschen ist klar: Parkscheibe mit korrekter Uhrzeit, Parkzeit wurde nicht überschritten, also alles toll.

Die ******** vom Ordnungsamt freut sich über die Rosa scheibe, so hat sie der Stadt wieder 10€ in die Kasse gespült.

Will da noch jemand davon reden das es hier nicht um Abzocke geht?

 

Ich hätte mal vor dem Bezahlen nachgesehen, welche Farbe die Parkscheibe auf dem Verkehrszeichen hat...

am 1. August 2013 um 16:49

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Ich hätte mal vor dem Bezahlen nachgesehen, welche Farbe die Parkscheibe auf dem Verkehrszeichen hat...

Wieso, gibt's das Schild auch mit ner Rosa-Scheibe? Sozusagen 2-Klassenpark-Gesellschaft?:D

Oder meinst Du die Frauenparkplätze?

am 1. August 2013 um 16:51

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Ist leider so, gab da schon einige Fälle. Deutsches Beamtentum eben. Mitdenken und Ermessensspielraum nicht erlaubt bzw. erwünscht.

Dem normalen Menschen ist klar: Parkscheibe mit korrekter Uhrzeit, Parkzeit wurde nicht überschritten, also alles toll.

Die ******** vom Ordnungsamt freut sich über die Rosa scheibe, so hat sie der Stadt wieder 10€ in die Kasse gespült.

Will da noch jemand davon reden das es hier nicht um Abzocke geht?

Wenn ich mal bedenke, das der TE für die rosa Parkscheibe 16,90 € + Versand bezahlt hat, FREIWILLIG, da stellt sich mir die Frage, wer der größere Abzocker ist? Die Stadt oder der Verkäufer dieses rosa Teils?

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Ist leider so, gab da schon einige Fälle. Deutsches Beamtentum eben. Mitdenken und Ermessensspielraum nicht erlaubt bzw. erwünscht.

Dem normalen Menschen ist klar: Parkscheibe mit korrekter Uhrzeit, Parkzeit wurde nicht überschritten, also alles toll.

Die ******** vom Ordnungsamt freut sich über die Rosa scheibe, so hat sie der Stadt wieder 10€ in die Kasse gespült.

Will da noch jemand davon reden das es hier nicht um Abzocke geht?

Das ist die brutalste Abzocke überhaupt. Die rosa Parkscheiben werden im Auftrag der Regierung an naive Bürger verkauft und dann werden diese bemitleidenswerten Zeitgenossen durch 10 Euro Verwarngeld in die Schuldenfalle gestossen. Ganz hinterlistig ist das Definieren einer Parkscheibe im Gesetz, die PISA-Studie hat eindrucksvoll bewiesen, dass Lesen nur eine Minderheit beherrscht und so funktioniert diese Abzocke noch eine lange Zeit.

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