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Parkrempler über Versicherung beseitigen

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Citroën C4 U (Picasso)

Parkrempler über Versicherung beseitigen

Themenstarter

Ich hoffe, Ihr könnt mir einen Rat geben, bzw. sagen, ob ich mich jetzt richtig verhalte.

 

Letzte Woche wurde mein Citroen C4 durch einen anderen PKW hinten rechts beim ausparken beschädigt.

Die junge Dame hat mir einen Zettel, auf dem sie den Unfall eingestanden hat, mit ihrem Namen und Telefonnummer unter den Scheibenwischer geklemmt und sich entschuldigt..

Da ich meinen PKW nicht jeden Tag fahre, habe ich diesen Zettel leider auch erst Samstag nachmittag gefunden.

Abends habe ich dann unter der angegebenen Nummer angerufen und mir wurde indirekt gesagt, daß der Schaden wohl so bezahlt wird.

Die Stoßstange hat eine längere Schramme, etwas oberhalb der Stoßstange kann man noch einen zusätzlichen Schaden sehen.

 

Heute war ich nun in der Werkstatt, um abzuklären, wie hoch der Schaden sein wird. Der Schaden wurde fotografiert.

Ich fiel aus allen Wolken. Da kommt locker eine Summe von gut 1800 Euro zusammen.

Damit habe nicht mal ich gerechnet, da ich im Glauben war, es ist "nur" Lackschaden.

Laut Werkstatt ist dieses kein Bagatellschaden mehr und die gegn. Versicherung müsse benachrichtigt werden.

 

Nun soll ja das Auto repariert werden.

Die Werkstatt möchte die Daten vom Unfallverursacher haben, um direkt mit der Versicherung abzurechnen.

Auch wurde ich gefragt, ob ich einen Ersatzwagen benötige, ansonsten hätte ich Anspruch auf Nutzungsausfall.

Die Werkstatt hat ein Schadensmanagement.

 

Ich persönlich möchte keinen Vorteil aus der Sache ziehen, sondern einfach nur meinen PKW repariert bekommen.

Falls nötig, im Notfall einen Wagen als Ersatz, da ich kranke Eltern 120 km entfernt wohnen habe.

Da die Unfallverursacherin noch Azubi und wahrscheinlich Fahranfängerin ist, möchte ich auch ihr keine Schwierigkeiten machen.

Ihre Eltern wollen mich im Laufe des Abbends noch zurück rufen.

 

Meine Frage nun, hat schon mal jemand Erfahrung mit dem Schadensmangement einer KFZ Werkstatt gemacht?

 

Danke fürs Lesen und Antworten.

 

Gruß Sigrid


Rufe auf alle Fälle Deine Versicherung an und frag die, wie Du Dich am besten verhalten sollst. Die werden Dir helfen, Deine Interessen zu wahren.


  • 1x

Das ganze läuft dann über eine Abtretung, die Werkstatt behebt den Schaden und man ist selbst aus der Sache insoweit raus als das die Werkstatt nun das "Problem" mit dem Geld hat.

So etwas funktioniert Erfahrungsgemäß aber nur mit Versicherungen, denn ein Privatmann fällt, wie du schon bemerkt hast schnell aus allen Wolken wenn es um Schäden an einem Pkw geht, selbst mancher Fachmann wird da schon mal überrascht.

 

Nicht desto trotz wird es unter Umständen auch wenn du der Dame keine Probleme machen möchtest dennoch zu Problemen kommen, erst Mal glaub ich nicht das jemand als Privatmann mal eben 1800€ hinblättern will (sprich man wir den Schaden in dieser Form verleugnen) darüber hinaus wenn es sich der Verursacher wegen der Kosten doch anders überlegt schaltet er seine Versicherung ein und dann kann es da zu echten Problemen kommen, denn das hinterlegen der Nummer reicht eben nicht aus, das ist unerlaubtes verlassen der Unfallstelle (Umgangssprachlich Fahrerflucht) ob da die Gegnerische Versicherung so mitspielt ist zweifelhaft.


  • 1x

Auf jeden Fall der gegnerischen Versicherung melden! Außerdem bezüglich bester Vorgehensweise die eigene Versicherung kontaktieren. Wenn die gegnerische Versichrung eine Vertragswerkstatt anbietet sollte man diese, nach meiner Erfahrung, auch nehmen. Wenn nämlich irgendwelche Teile nach 6 - 8 Tagen bei der eigenen Werstat nicht vorliegen, bekommt man anschließend auch kein Schadensausfallentgelt. Grundsätzlich hat mann immer Anspruch auf einen Leihwagen oder den Geldgegenwert. Außerdem auf eine Pauschale von EUR 25,- für den zusätzlichen Aufwand. Auf die Beteuerungen der Dame sollte auf keinen Fall Rücksicht genommen werden, wenn man(n) auf Nummer sicher gehen will. Außerdem handelt es sich nach der StVO um Fahrerflucht!

Alles andere wäre ein Vabanque-Spiel.

Viel Erfolg


  • 1x
Themenstarter

@Vord

Danke auch Dir für Deine Antwort.

Der PKW soll ja in der Vertragswerkstatt von Citroen repariert werden.

 

Ich habe mich vor einer guten Stunde nochmals bezüglich der Versicherungsdaten mit der jungen Dame in Verbindung gesetzt. Diese wollte sie mir auch diese zukommen lassen, da der Schaden der Versicherung gemeldet ist.

Das ganze Gespräch verlief auch ganz vernünftig und ruhig.

Allerdings bekam ich kurz drauf einen Anruf der Mutter. Sie war von Anfang an sehr agressiv und meinte wohl, sie könnte mich einschüchtern.

Die Kosten der Reparatur könne sie nicht verstehen usw. usw.

Nachdem ich dann mehrfach versucht habe, sie zu unterbrechen, ihr Ton aber immer agressiver wurde, habe ich ihr klipp und klar gesagt, daß ich ihre Tochter zunächst einmal wegen Fahrerflucht anzeigen würde und der Rest über meinen Anwalt geht.

Daraufhin legte sie dann erst einmal auf.

Innerhalb 30 Minuten rief dann die Mutter gleich viermal an und beim letzten Anruf hatte sie mich dann am Telefon.

Sie sei eben verärgert gewesen über die Höhe der Kosten.

Ich habe noch mal versucht, ihr in Ruhe zu erklären, daß die Werkstatt die Daten möchte, um sich direkt mit der Versicherung in Verbindung zu setzen.

Bezüglich der "Fahrerflucht" ihrer Tochter ist sie der Meinung, die Tochter habe ja einen Zettel hinterlassen, das wäre ausreichend.

 

Ich denke eher, die Probleme, die auf die Tochter zukommen könnten, haben sie etwas "einsichtiger" gestimmt :-)

 

Nun, für mich ist die Sache erledigt, sollte ich morgen die Daten zur Verfügung haben, ansonsten werde ich meine Versicherung einschalten, da auch dort Rechtschutz besteht.

 

Für das eventuelle nächste Mal werde ich wohl gleich einen Anwalt einschalten.

Eigentlich schade, daß man Kosten nicht niedrig halten kann, nur weil manche gleich agressiv werden müssen, wenn sie einen Fehler begangen haben.

 

Ich danke Euch für Eure Geduld.

 

Gruß Sigrid


Parkrempler über Versicherung beseitigen

Zitat:

Original geschrieben von maxipuppe

Bezüglich der "Fahrerflucht" ihrer Tochter ist sie der Meinung, die Tochter habe ja einen Zettel hinterlassen, das wäre ausreichend.

Was sie "meint" ist dabei völlig irrelevant, die Rechtsprechung ist da ziemlich eindeutig der Zettel reicht eben nicht, lernt man eigentlich auch als Fahranfänger.


Citroën: Parkrempler über Versicherung beseitigen
 
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