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Parkrempler, Fahrerflucht, mutmaßlicher Täter - und nun?

Themenstarteram 11. Februar 2015 um 14:37

Jüngst hatte ein Familienmitglied den Opel Astra G aus unserem familiären Fuhrpark in einer Wohnstraße geparkt, um bei der Rückkehr festzustellen, dass in der Abwesenheit das Fahrzeug gerammt worden war. Der vordere Stoßfänger ist zersplittert, mit Farbspuren vom Verursacher darauf, der Schaden beträgt laut Auskunft der Werkstatt rund 1 TEUR. Ein vermutlich alltäglicher Vorfall und auch angesichts des Alters des Fahrzeugs (EZ 03.2002, derzeit 207 tkm) nun nicht soooo schlimm, aber dennoch ärgerlich und auch bei einer Eigenreparatur mit einigen Hundert Euro verbunden. Also wurde der Vorfall bei der Polizei angezeigt, erwartungsgemäß verbunden mit dem Hinweis, dass wir uns keine großen Hoffnungen machen sollten, dass man den Täter ausfindig machen könnte, auch wenn man sich dort am Folgetag mal umschauen wollte. Einige Tage später habe ich mich daher auch selbst im Großraum des Tatortes umgeschaut, das Fahrzeug eines Anwohners als potentiellen Verursacher ausgemacht und darüber die Polizei informiert.

Gestern wurden beide Fahrzeuge von der Polizei einbestellt. Ein Beamter, augenscheinlich sehr erfahren und angabegemäß seit über 35 Jahren mit derartigen Themen vertraut, vermaß mit einer Messlatte die Schäden an beiden Fahrzeugen, schätzte sie als zusammenpassend ein, fotografierte ausgiebig und nahm Lackproben ab. Der mutmaßliche Unfallgegner wies dann allerdings Unterlagen vor, nach denen das Fahrzeug an der entsprechenden Stelle schon seit dem vergangenen Jahr beschädigt gewesen sei (seinerzeitige Fotos mit Zeitstempel, seinerzeitige Anzeige bei Polizei), ergo der Schaden an unserem Fahrzeug nichts mit dem Schaden am Fahrzeug des mutmaßlichen Unfallgegners zu tun haben würde. Auf meinen Hinweis hin, dass mit dem vorbeschädigten Fahrzeug dennoch ein Schaden an unserem Opel verursacht worden sein könnte, erwiderte der Beamte, dass man die aktuellen und die seinerzeitigen Fotos einem Gutachter zur Einschätzung vorlegen würde, aber dass letztendlich nur eine Auswertung der Lackproben eindeutig klären könnte, ob die beiden Schäden zusammenhingen. Ob eine solche Auswertung der Lackproben jedoch gemacht werden würde, läge in der Entscheidungsgewalt des Staatsanwaltes, der vermutlich die Kosten der Auswertung von angeblich rund 3 TEUR ins Verhältnis zum entstandenen Schaden setzen würde. Ich interpretiere dies dahingehend, dass eine Auswertung der Lackproben voraussichtlich nicht erfolgen wird.

Meine Rechtsschutzversicherung informiert auf Nachfrage, dass sie die Kosten zur Durchsetzung meiner Ansprüche tragen würde, sofern der Verursacher identifiziert worden ist. Sie würden aber keine Kosten, die sich aus einer aktiven Verfolgung des Verursachers ergeben würden, decken. Schade.

Aus einem Telefonat mit einem Rechtsanwalt, das von der Rechtsschutzversicherung vermittelt wurde, habe ich die Empfehlung mitgenommen erst einmal die Entscheidung des Staatsanwaltes abzuwarten. Sollte dieser die Möglichkeit zur Auswertung der Lackproben verwerfen, könnte man immer noch über einen Anwalt versuchen auf den Staatsanwalt einzuwirken. Mmh.

 

Das Schadensbild, das Auftreten bzw das Verhalten des mutmaßlichen Verursachers und mein Bauch sagen mir, dass ich richtig liege. Mein Bauch sagt mir aber auch, dass mir das voraussichtlich nix nützen wird.

Hat jemand eine Idee wie ich meinen Bauch beruhigen kann?

 

PS: ist das Thema hier eigentlich richtig oder gehört es eher nach "Verkehr & Sicherheit"?

Beste Antwort im Thema

Nein, mehr kannst Du eigentlich nicht tun.

Aber in einem muss ich Dir widersprechen: Mein G ist zwei Monate jünger, also auch "alt", aber der wird gepflegt und selbstverständlich ist auch an so einem Auto ein Schaden von 1.000 Euro ärgerlich. Dann ist ja schon ein bisschen was kaputt, weil mir rollte ja mal eine Frau ohne Handbremse auf dem Parkplatz ins geparkte Auto und da waren es auch um 1.000 Euro, Gott sei Dank ohne den Scheinwerfer links zu treffen.

Die kam dann auch erst mal so an nach dem Motto "naja, ist doch ein altes Auto". Ja, aber dellenfrei gewesen. Also das ist ja kein Argument...

Arschlöcher, die abhauen, wird es wohl immer geben. Eine Seuche.

cheerio

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Nein, mehr kannst Du eigentlich nicht tun.

Aber in einem muss ich Dir widersprechen: Mein G ist zwei Monate jünger, also auch "alt", aber der wird gepflegt und selbstverständlich ist auch an so einem Auto ein Schaden von 1.000 Euro ärgerlich. Dann ist ja schon ein bisschen was kaputt, weil mir rollte ja mal eine Frau ohne Handbremse auf dem Parkplatz ins geparkte Auto und da waren es auch um 1.000 Euro, Gott sei Dank ohne den Scheinwerfer links zu treffen.

Die kam dann auch erst mal so an nach dem Motto "naja, ist doch ein altes Auto". Ja, aber dellenfrei gewesen. Also das ist ja kein Argument...

Arschlöcher, die abhauen, wird es wohl immer geben. Eine Seuche.

cheerio

Zitat:

@där kapitän schrieb am 11. Februar 2015 um 19:08:06 Uhr:

, weil mir rollte ja mal eine Frau ohne Handbremse auf dem Parkplatz ins geparkte Auto

cheerio

Also eine Frau mit Handbremse habe ich noch nie gesehen.:)

Vielleicht mit einem Underberg?

Und im Ernst:

Zunächst einmal den Schaden am gegn. Fahrzeug ganz genau fotografieren und auf frische Spuren schauen. Dann einen Klageentwurf fertigen lassen, als Beweismittel ein SV-Gutachten anbieten, dass die vorgefundenen Lackspuren vom Fahrzeug des Beklagten stammen und dann für die Klage die Kostenzusage bei der RS anfordern. Wenn sie kommt, klagen.

Alternativ bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung den Schaden melden - manche Versicherungen zahlen bei Kleinschäden, weil das einfacher und kostengünstiger ist.

am 11. Februar 2015 um 18:43

Siehe Bild :D

Zitat:

@germania47 schrieb am 11. Februar 2015 um 19:27:37 Uhr:

Also eine Frau mit Handbremse habe ich noch nie gesehen.:)

:D

Ich musste auch schmunzeln über meine eigene Formulierung. Es war ein 99er Fiesta ohne eingelegte Handbremse. Der stand im Gefälle gegenüber vorwärts eingeparkt und rollte quer über die Fahrbahn in mein rückwärts geparktes Auto (stand mit der Schnauze zur Fahrbahn und der Fiesta mit dem Bürzel zur Fahrbahn).

cheerio

Macht doch nichts, danke für die Erklärung.:):)

Es soll ja auch Frauen (auch Männer) geben, die durchaus einem Fiesta in die Seite rollen können.

Zitat:

@där kapitän schrieb am 12. Februar 2015 um 11:10:49 Uhr:

 

Ich musste auch schmunzeln über meine eigene Formulierung. Es war ein 99er Fiesta ohne eingelegte Handbremse.

Auch nicht besser, habe noch nie eine eingelegte Handbremse gesehen. :D

Schön in Essig und Öl, lange genug einweichen lassen, dann schmeckt die hervorragend.

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