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Parkplatzfrage

Themenstarteram 11. September 2014 um 20:34

Hallo zusammen,

mich beschäftigt eine Frage, zu der ich gerne mal andere Meinungen hören, bzw. lesen möchte.

Situation: Eine Straße innerorts, keine durchgezogene Mittellinie, man darf nach belieben rechts oder links abbiegen.

Auf der einen Seite sind Parkbuchten mit schrägen Markierungen, in die man bequem hinein fahren kann, ohne weit ausholen zu müssen (siehe link).

https://goo.gl/maps/MQAI0

Nun möchte jemand von der Gegenrichtung aus dort ebenfalls parken, also setzt der seinen Blinker links und wartet, bis er die Straße queren und in die Parkbucht fahren kann.

Nun kommt aber mit dem Gegenverkehr ein anderer, der dort auch parken möchte und fährt einfach in die freie Lücke.

Wer ist hier im Recht?

Derjenige, der links abbiegen will und mit gesetztem Blinker wartet oder derjenige, der aus der "richtigen" Richtung kommt und dem abbiegenden gegenüber ohnehin vorfahrtberechtigt ist?

Nochmal die Eckpunkte:

Die Parkbuchten sind nur von der einen Seite ohne Rangieren befahrbar. Von der Gegenseite kommt man nicht in eine einzelne, freie Lücke, ohne mindestens einmal zu rangieren.

Die Straße hat eine normale, unterbrochene Mittellinie und es herrscht eigentlich immer reger Verkehr.

Beste Antwort im Thema

Recht hin Recht her.

Bei mir würde da die Höflichkeit mit ins Spiel kommen.

Wenn da schon jemand auf der Gegenfahrbahn steht und links blinkt und signalisiert das er die Lücke beansprucht würde ich ihm die Lücke auch gewähren, auch wenn, so wie hier besprochen wurde, ich die Lücke unmittelbar als erster erreicht habe und somit das Recht auf meiner Seite wäre.

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So auf die schnelle würde ich sagen, dass derjenige Vorrang hat, der in Parkplatzrichtung unterwegs ist.

Denn wenn ich rechts parken will, würde ich ja nicht auf den mir entgegenkommenden Verkehr achten...

Gruß

Denkzettel

Derjenige der in anderer Fahrtrichtung parken möchte, müsste erst wenden um dort parken zu können und muss beim Wenden Vorrang entgegenkommender Beachten.

Dieser hat für den Parkplatz Vorrang, kann ja zudem nicht wissen was der andere vor hat, kann ja auch nur wenden wollen, nicht einmal beachten muss er denjenigen.

Themenstarteram 11. September 2014 um 20:48

Ja, so habe ich das der Dame heute auch versucht zu erklären, nachdem sie wutentbrannt ihr Auto rechts im Halteverbot abgestellt und mich beschimpft hat, weil ich ihr, ihrer Meinung nach, unberechtigterweise den Parkplatz weg genommen habe.

Gleich ein Foto vom falsch abgestellten Fahrzeug machen und zur Anzeige bringen :D

Ich kenne die Kaiserstrasse zur genüge.

Und wie Du schon geschrieben hast, die ist als Hauptdurchgangsstrasse teilweise so stark befahren, da käme ich auch nie auf die Idee, erst auf die andere Strassenseite zu schauen ob da auf meiner Seite jemand parken möchte.

Die Dame war nur zu faul ein paar Meter weiter vorne im Bereich Elvis-Presley-Platz zu parken.

Mach Dir keinen Kopf, hast alles richtig gemacht.

Wenn jm. vor einer Parkbucht hält und seine Absicht dort hineinzufahren mit dem Blinker anzeigt, "gehört" die Parkbucht natürlich auch demjenigen. Warum auch nicht? Ist ja nicht so, dass man erst zur nächsten Kreuzung fahren muss zum Wenden.

Wenn man rückwärts in eine Lücke einparken möchte un dies durch Blinken anzeigt, darf der Hintermann ja auch nicht vorwärts rein, weil man schon dran vorbei gefahren ist.

§12(5) StVO

Vorrang hat der, der die Parklücke zuerst unmittelbar erreicht, also nicht zwingend der, der sie zuerst gesehen hat.

Hallo,

§12 Absatz 5 StVO:

An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird.

Du hast also definitiv nicht richtig gehandelt und die Dame hatte guten Grund wütend zu sein.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von diezge

Du hast also definitiv nicht richtig gehandelt und die Dame hatte guten Grund wütend zu sein.

Doch hat er, da die Frau auf der anderen Fahrbahnseite die Parklücke eben nicht unmittelbar erreicht hat.

Zitat:

Du hast also definitiv nicht richtig gehandelt und die Dame hatte guten Grund wütend zu sein.

Firlefanz

:rolleyes:

Nur den Paragraphen zitieren bringt nichts, er muss auch verstanden werden.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Doch hat er, da die Frau auf der anderen Fahrbahnseite die Parklücke eben nicht unmittelbar erreicht hat.

Genau so sehe ich das auch.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Doch hat er, da die Frau auf der anderen Fahrbahnseite die Parklücke eben nicht unmittelbar erreicht hat.

Genau so sehe ich das auch.

Wieso nicht? Sie musste doch nicht erst an der nächsten Kreuzung oder sonstwo wenden sondern stand direkt daneben!

Nein sie stand nicht direkt daneben, sondern auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite und möchte entgegen der Fahrtrichtung auf der anderen Fahrbahnseite parken.

Unmittelbar ist das Schlüsselwort.

Wer direkt örtlich an der Lücke ist, hat halt das Rennen gewonnen.

Praktisch zählt der Erstkontakt des Fahrzeuges mit dem begehrten Parkplatz.

Dieses Recht behält er auch wenn er daran vorbeifährt um rückwärts einzuparken.

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