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Parkplatz für Kunden?

Themenstarteram 8. Juni 2009 um 17:37

Also folgende Situation in einer Tempo30 Zone:

Links ein Parkstreifen parallel zur Straße, an dessen Beginn ein Schild das Parken halb auf dem Gehweg befiehlt. Die Parkzonen auch entsprechend mit weißen Streifen gekennzeichnet. Am Ende der Straße ein entsprechendes Schild, dass nicht mehr geparkt werden darf.

Soweit, so gut. Nun fiel mir letztens beim Parken auf, dass da in einem Schaufenster ein blaues P-Schild mit Zusatz "Nur für Kunden" hängt - hat das irgendeine rechtliche Relevanz?

Beste Antwort im Thema

Das mit dem Fußweg vorm eigenen Haus ist schon eine tolle Sache.

Wenn es darum geht den Fußweg sauber, oder im Winter schnee- u. eisfrei zu halten, oder bei Sanierungsarbeiten einen nicht unerheblichen Anteil der Kosten zu tragen, dann ist es meiner.

Wenn ich aber dort parken will, meine Mülltonnen dort hinstellen will (weil auf dem Grundstück kein Platz), oder ich ihn für eine Baumaßnahme als Lagerplatz nutzen will, dann ist der Fußweg Eigentum der Stadt oder Gemeinde, und mir wird die Nutzung "Meines" Fußweges für diese Dinge untersagt.

Ist natürlich etwas ironisch gemeint, dennoch ist es doch auffällig das ich mich zwar kümmern und bezahlen darf, aber außer der üblichen Nutzung keinerlei Anspruch habe.

 

Grüße

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Wenns im SChaufgenster hängt kann ich mir das nicht vorstellen

Ein im Schaufenster plaziertes Verkehrsschild hat natürlich keine rechtliche Relevanz.

Themenstarteram 8. Juni 2009 um 18:34

Genau das habe ich mir auch gedacht, danke.

Also ein "mal schauen, wieviel Idioten drauf reinfallen".

Zitat:

Original geschrieben von Autobahndriver

Also folgende Situation in einer Tempo30 Zone:

Links ein Parkstreifen parallel zur Straße, an dessen Beginn ein Schild das Parken halb auf dem Gehweg befiehlt.

Du meinst doch sicherlich erlaubt.

Wenn das Schild das parken halb auf dem Gehweg erlaubt darf man das nicht nur sondern muß es.In aller Regel wird das nur angeordnet damit die Strasse reibungslos befahrbar bleibt.

Befehle werden ausgeführt. Ohne wenn und aber. Wenn das Schild also befehlenden Charakter hätte, müßte ich dort parken, selbst wenn ich nur vorbeifahren wollte.;)

Themenstarteram 8. Juni 2009 um 19:55

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Befehle werden ausgeführt. Ohne wenn und aber. Wenn das Schild also befehlenden Charakter hätte, müßte ich dort parken, selbst wenn ich nur vorbeifahren wollte.;)

befehlender Charakter, wenn man in der Straße parken will ;)

;) Das Schild befiehlt die Art und Weise wie du zu parken hast wenn due gedenkst dein Auto zu parken.

 

Was mir aber schon manchmal aufgefallen ist ist das es Fahrer(innen) gibt die immer halb auf dem Gehweg parken,ausser es ist erlaubt.Dann stehen sie komplett auf der Strasse und meistens im Weg.

am 9. Juni 2009 um 7:27

Zitat:

Soweit, so gut. Nun fiel mir letztens beim Parken auf, dass da in einem Schaufenster ein blaues P-Schild mit Zusatz "Nur für Kunden" hängt - hat das irgendeine rechtliche Relevanz

Genauso eine weite verbreitete Unsitte, wie das Freihalten des Parkplatzes(Umzug) durch Stühle.

Das hat keine Bedeutung, es sei denn, es handelt sich um einen Parkplatz auf dem Gelände des Ladens. Dann ist es aber eine privatrechtliche Sache.

Eben.

Die Fläche vorm Laden könnte teilweise zum Ladengrundstück gehören. Ist bei mir vorm Haus genauso, erst ca. 4 m vor der Gebäudefront fängt der öffentliche Bereich an, obwohl alles eine durchgehende Gehwegfläche ist. Und auf einem Privatgrundstück, auch wenn es öffentlich zugänglich ist, kann dessen Eigentümer durchaus das Parken gestatten.

Korrigiert mich, wenn's falsch ist.

am 9. Juni 2009 um 11:43

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

...durchgehende Gehwegfläche ist. Und auf einem Privatgrundstück, auch wenn es öffentlich zugänglich ist, kann dessen Eigentümer durchaus das Parken gestatten.

Korrigiert mich, wenn's falsch ist.

FALSCH:

Tatsächlich öffentlicher VK-raum. Nur die Verkehrsbehörde darf festlegen wo und wie geparkt werden darf/muss!

@TE:

Schild ist Humbuck, darfst da parken wann du willst!

Nur aufpassen auf die richtige Parkrichtung, du schreibst ja von Parkflächen links der Straße. Wenn keien Einbahnstraße = umdrehen vor dem Einparken!

Das mit dem Fußweg vorm eigenen Haus ist schon eine tolle Sache.

Wenn es darum geht den Fußweg sauber, oder im Winter schnee- u. eisfrei zu halten, oder bei Sanierungsarbeiten einen nicht unerheblichen Anteil der Kosten zu tragen, dann ist es meiner.

Wenn ich aber dort parken will, meine Mülltonnen dort hinstellen will (weil auf dem Grundstück kein Platz), oder ich ihn für eine Baumaßnahme als Lagerplatz nutzen will, dann ist der Fußweg Eigentum der Stadt oder Gemeinde, und mir wird die Nutzung "Meines" Fußweges für diese Dinge untersagt.

Ist natürlich etwas ironisch gemeint, dennoch ist es doch auffällig das ich mich zwar kümmern und bezahlen darf, aber außer der üblichen Nutzung keinerlei Anspruch habe.

 

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Das mit dem Fußweg vorm eigenen Haus ist schon eine tolle Sache.

Wenn es darum geht den Fußweg sauber, oder im Winter schnee- u. eisfrei zu halten, oder bei Sanierungsarbeiten einen nicht unerheblichen Anteil der Kosten zu tragen, dann ist es meiner.

Verkauf deine Pflichten doch einfach mal über eBay... Vielleicht wirst du die ja los!?

PS: Die Sache mit dem Umzug und den Stühlen: Sicher ist es für dich ärgerlich, wenn du nun nen Parkplatz suchst und der einzige Freie ist wegen eines Umzugs blockiert.

Jetzt versetz dich mal in die Umzieher-Situation: Die kommen geschafft vor dem Haus an und müssen den Wohnzimmerschrank jetzt auch noch 400 m zum Haus schleppen. Oder es wird mitten auf der Straße gehalten und ausgeladen...

Sicherlich könnte man sich offiziell um ne Sondernutzung bemühen, der Effekt für den vorbeifahrenden Autofahrer ist aber auch nicht besser, denn der Platz ist halt einfach "belegt". ;)

Ruhig ein bischen Umsicht und Rücksicht für die Umzieher. ;)

Gruß

Jan

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