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Parkendes Auto angefahren mit Fahrerflucht

Hallo,

mein parkendes Auto wurde heute angefahren. Der Täter hat beim Einparken mein Auto gerammt, hat es mitbekommen und sich sein Auto angeschaut. Leider hat er nichts unternommen und ist einfach weitergegangen.

Gott sei Dank hat das ein Zeuge Zeuge beobachtet und mir eine Nachricht an der Windschutzscheibe hinterlassen.

Ich habe dann noch 1 Stunde gewartet und schlussendlich die Polizei gerufen. Schließlich war mir auch irgendwann mal kalt und schließlich bin ich der Geschädigte. Die Polizei hat alles aufgenommen und von Straftat gesprochen. Nach gut 1,5 Stunden kam dann auch die Dame, die mein Auto anfuhr und hat natürlich alles heruntergespielt. Gott sei Dank war ein Zeuge da. Die Polizei hat von Straftat (Fahrerflucht?) gesprochen.

Wie geht es nun mit der Versicherung weiter?

Laut Polizei muss ich nicht viel machen. Die Täterin meldet das ihrer Versicherung und gibt das an meine weiter.

Was mich aber im speziellen interessiert, ist die Sache mit dem Gutachter und der Fahrerflucht.

Die Versicherung möchte natürlich die Kosten drücken.

- Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen?

- Kann ich mir eine eigene Werkstatt aussuchen?

- Warte ich erstmal ab oder werde selbst aktiv?

- Ich habe gelesen, dass evtl. die Versicherung nicht zahlt, wenn es sich um Fahrerflucht handelt (was ja hier der Fall wäre). So müsste die Frau selbst für den Schaden aufkommen. Ist das richtig? Was ist, wenn sie selbst nicht zahlt? Dann müsste ich das selbst über meine Vollkasko managen?

- Was sind meine Rechte?

Danke für euer Rückmeldung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@free2k schrieb am 29. November 2016 um 13:56:37 Uhr:

 

Wie geht es nun mit der Versicherung weiter?

Laut Polizei muss ich nicht viel machen. Die Täterin meldet das ihrer Versicherung und gibt das an meine weiter.

Das ist Blödsinn, ganz schnell vergessen.

Zitat:

Was mich aber im speziellen interessiert, ist die Sache mit dem Gutachter und der Fahrerflucht.

Die Versicherung möchte natürlich die Kosten drücken.

- Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen?

Kannst Du nicht nur, sondern solltest Du auf jeden Fall machen!

Zitat:

- Kann ich mir eine eigene Werkstatt aussuchen?

Selbstverständlich.

Zitat:

- Warte ich erstmal ab oder werde selbst aktiv?

Du musst so schnell wie möglich selbst aktiv werden. Von alleine passiert nichts. Am klügsten und stressfreisten ist es, wenn wenn Du unverzüglich einen Termin bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht vereinbarst. Der wird alles mit Dir besprechen und sich kümmern. Bitte selbst keinen Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen!

Zitat:

- Ich habe gelesen, dass evtl. die Versicherung nicht zahlt, wenn es sich um Fahrerflucht handelt (was ja hier der Fall wäre). So müsste die Frau selbst für den Schaden aufkommen. Ist das richtig? Was ist, wenn sie selbst nicht zahlt? Dann müsste ich das selbst über meine Vollkasko managen?

Alles falsch!

Zitat:

- Was sind meine Rechte?

Sagt Dir alles der Anwalt.

Und vergiss den Unsinn, den Bitboy geschrieben hat.

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Danke für die Rückmeldungen.

Ich regel dass dann über einen Anwalt

...habe genau das gleiche bei meinem (neuen) geparkten Auto mit 3000 km Fahrleistung erlebt . Verursacher ist eine Std. später gekommen als die Polizei den Schaden verspätet aufgenommen hat. Täter ist dazugekommen und hat alles zugegeben, hat aber nichts mehr genützt. Strafanzeige wegen Fahrerflucht.

Der gegnerischen Vers. wurde der Schaden gemeldet. Um es kurz zu machen:

Ohne Gutachten eines vereidigten Sachverständigen und ohne Rechtsanwalt hätte ich nach einem Jahr noch kein Geld gesehen. Der Schaden war ca. 2500.- ...es wurden mir wegen einem angeblichen Vorschaden (Kratzer von Bordstein) dann 150.- abgezogen. Fahre zum Sachverständigen-Büro (du musst in Vorlage gehen und mit 500.- € mindestens rechnen) und gebe es sofort einem Fach- Anwalt. Alles muss und wird letztendlich von der gegnerischen Vers. gezahlt werden. Ohne Anwalt und Gutachten spielen Sie mit Dir. Es muss aber schon ein Schaden in entsprechender Höhe über 500.- € sein und auch bei Fahrerflucht zahlt die Versicherung in Vorlage.

Auch meine Meinung. Auf der Gegenseite sitzen "Kürzungsspezialisten", die tun den ganzen Tag nichts anderes, als Ansprüche möglichst kräftig kürzen. Warum sollte ein juristischer Laie sich auf das glatte Parkett begeben???

Zitat:

@klepperkutsche schrieb am 29. November 2016 um 17:19:38 Uhr:

Fahre zum Sachverständigen-Büro (du musst in Vorlage gehen und mit 500.- € mindestens rechnen)

In der Regel muss man nicht in Vorlage gehen, jedenfalls war das bei meinen Unfällen nie der Fall.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 29. November 2016 um 14:54:49 Uhr:

Aber auf die Schadensminderungpflicht achten, sonst zahlt man Anwalt und Gutachter selber, kommt auf die Schadenshöhe an.

Selten so einen Unfug gelesen. :confused:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. November 2016 um 20:31:23 Uhr:

Selten so einen Unfug gelesen. :confused:

Dann solltest Du mal ein wenig hier im Forum stöbern, da findest Du so etwas seitenweise...:D

Stimmt schon. Aber so komprimiert ist das trotzdem selten.

Wenn man sein juristisches Wissen nur aus Fachzeitschriften (z.B. "Bild der Frau", "das goldene Blatt") bezieht, kommt halt so etwas in die Beiträge.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 29. November 2016 um 20:26:30 Uhr:

Zitat:

@klepperkutsche schrieb am 29. November 2016 um 17:19:38 Uhr:

Fahre zum Sachverständigen-Büro (du musst in Vorlage gehen und mit 500.- € mindestens rechnen)

In der Regel muss man nicht in Vorlage gehen, jedenfalls war das bei meinen Unfällen nie der Fall.

...weshalb soll der Gutachter an einen anderen als an den Auftraggeber seine Rechnung stellen ?

In seChs Jahren 10 Beiträge aus diesem aCC ... und wie immer ... armseelig :D:D:D

Zitat:

@klepperkutsche schrieb am 29. November 2016 um 21:32:31 Uhr:

Zitat:

@lemonshark schrieb am 29. November 2016 um 20:26:30 Uhr:

 

In der Regel muss man nicht in Vorlage gehen, jedenfalls war das bei meinen Unfällen nie der Fall.

...weshalb soll der Gutachter an einen anderen als an den Auftraggeber seine Rechnung stellen ?

Der schickt nicht nur seine Rechnung, der schickt sogar eine Abtretungserklärung für die Vorlage bei der gegnerischen Versicherung. Und meine Erfahrung sagt ganz einfach, dass ein guter SV auch einige Monate wartet, bis seine Rechnung ausgeglichen wurde.

Einige der Stellungnahmen sind nicht nachvollziehbar und führen an der eigentlichen Fragestellung vorbei. Sie sind der Sache nicht dienlich.

Es kommt sicher in einigen Schilderungen und Vorkommnissen auf das unbekannte Detail an, was dann sicher auch nicht im Detail richtig beantwortet werden kann. Meine Antworten sollen im Inhalt und zum Vortrag geeignet sein. Aber einige der Antworten mit Feststellungen wie von Berlin Paul sind vorbeiführend und ungeeignet...

Zitat:

@PeterBH schrieb am 29. November 2016 um 21:42:32 Uhr:

Zitat:

@klepperkutsche schrieb am 29. November 2016 um 21:32:31 Uhr:

 

...weshalb soll der Gutachter an einen anderen als an den Auftraggeber seine Rechnung stellen ?

Der schickt nicht nur seine Rechnung, der schickt sogar eine Abtretungserklärung für die Vorlage bei der gegnerischen Versicherung. Und meine Erfahrung sagt ganz einfach, dass ein guter SV auch einige Monate wartet, bis seine Rechnung ausgeglichen wurde.

Ein guter Witz....

Zitat:

@klepperkutsche schrieb am 29. November 2016 um 21:51:58 Uhr:

Einige der Stellungnahmen sind nicht nachvollziehbar und führen an der eigentlichen Fragestellung vorbei. Sie sind der Sache nicht dienlich.

Es kommt sicher in einigen Schilderungen und Vorkommnissen auf das unbekannte Detail an, was dann sicher auch nicht im Detail richtig beantwortet werden kann. Meine Antworten sollen im Inhalt und zum Vortrag geeignet sein. Aber einige der Antworten mit Feststellungen wie von Berlin Paul sind vorbeiführend und ungeeignet...

Das ist falsch. :D

Zitat:

@klepperkutsche schrieb am 29. November 2016 um 21:54:12 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 29. November 2016 um 21:42:32 Uhr:

 

Der schickt nicht nur seine Rechnung, der schickt sogar eine Abtretungserklärung für die Vorlage bei der gegnerischen Versicherung. Und meine Erfahrung sagt ganz einfach, dass ein guter SV auch einige Monate wartet, bis seine Rechnung ausgeglichen wurde.

Ein guter Witz....

Darf ich fragen, seit wie vielen Jahren du schon den Job machst? Ich hab bald 40 Jahre voll und weiß nicht, ob die Anzahl der Unfallregulierung noch drei- oder schon vierstellig ist. Die Gutachter hier in der Ecke wissen ziemlich genau, dass ihr nicht gerade niedriges Honorar von der Versicherung gezahlt wird und dass das manchmal Monate dauert. Ein Gutachter, der nach zwei Wochen die erste Mahnung schickt, wäre schnell bei den Werkstätten und Anwälten auf der "schwarzen" Liste.

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