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Parken vor und neben Ein-/Ausfahrten

Themenstarteram 15. April 2012 um 15:33

Hallo,

inwiefern ist im Gesetz der Abstand beim Parken vor und neben Grundstücksein-/ausfahrten geregelt?

Ich lese oft etwas von 3m Fahrbahnbreite, gilt dies also nur für das Maß "b" oder auch für das Maß "a"?

Das Problem ist, dass die Einfahrt zu der Tiefgarage der Wohnungen immer so zugeparkt wird, dass man teilweise 3-4 Rangierversuche benötigt um da einfahren zu können.

Also wie groß muss der Abstand "a" und "b" sein?

 

Vielen Dank für eure Antworten!

Strasse
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Den Ausweis bekommt man ja teilweise schon leichter als eine Schachtel Zigaretten.

na, das ist jetzt aber etwas übertrieben.

Einen Ausweis bekommt folgende nur außergewöhnlich gehbehinderte Menschen:

Zitat: "Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind danach Personen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen:

Querschnittsgelähmte, doppeloberschenkelamputierte, doppelunterschenkelamputierte, hüftexartikulierte und einseitig oberschenkelamputierte Menschen, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch auf Grund von Erkrankungen, dem vorstehend angeführten Personenkreis gleichzustellen sind. "

Wir können froh sein, nicht doppeloberschenkelamputiert zu sein. Ein Gipsbein oder ein steifes Knie reichen hier nicht!

für diese Gruppe von erheblich benachteiligten Personen im Alltag gehe ich gerne als gesunder Mensch auf dem Aldi-Parkplatz gerade mal 30m weiter, um mutterseelenalleine mein Auto mit dem Eingekauften zu füllen, selbst wenn dort 3 Behinderten-Parkplätze frei sind.....

Leute, die dort parken nach dem Motto "habs eilig" sind einfach asozial.

Gruß Wensi

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am 17. April 2012 um 18:32

Habe das Thema jetzt nochmal bei unseren Verwaltungsrechtlern angesprochen.

Der "Normalfall" und die Rechtsprechung sieht es so, dass bei einer zugeparkten Garage seitens der Polizei grundsätzlich nicht abgeschleppt wird. Es ist eine Einzelfallentscheidung und von mehreren Faktoren abhängig.

Muss man mit dem Auto und nur zum Supermarkt oder Arzt um die Ecke, ist es den Personen zuzumuten mit ÖPNV und Taxi dahinzukommen, da die Kosten geringer sind als der Abschleppvorgang. Es ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

Stehen längere Fahrten an, wie eine Urlaubsfahrt, wird die falsch parkende Person umgesetzt.

Die Kosten für die Unannehmlichkeiten können dann über das BGB zivilrechtlich eingeklagt werden.

Im Regelfall wird falsch parkenden Autos eine Frist von 3 Tagen gegeben um das Fahrzeug zu entfernen.

Wird das Einfahrtblockierende Fahrzeug aus Frust von einem selber zugeparkt, dass dieses nicht mehr weg kommt, steht der Straftatbestand der Nötigung im Raum. Da es keine Selbstjustiz gibt, sollte man dieses Handeln also überdenken :)

Man kann natürlich von Privat aus nen Abschleppunternehmen rufen und nen Abschlepper beantragen, die Sache ist nur, dass man erstmal selber bezahlt "wer die Musik bestellt, der zahlt"...ist nur die Frage ob die Gerichte, dem Schadensersatzanspruch dann nachgehen oder anders entscheiden.

Quelle ist kein Stammtisch, sondern Juristen mit 20-30 Jahren Erfahrung im Verwaltungs- und Strafrecht.

Themenstarteram 17. April 2012 um 21:11

Gut Abschleppen lassen werde ich sowieso nicht. Ich möchte halt nur wissen wie das geregelt ist mit den Abständen, weil das Ordnungsamt sagt "Passt doch soweit", aber bei drei, heute sogar viermal, Rangieren zweifle ich das an.... und das war nur ein kleiner Vento, keine E-Klasse.

Danke dennoch für deine profunde Antwort!!

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Man kann natürlich von Privat aus nen Abschleppunternehmen rufen und nen Abschlepper beantragen, die Sache ist nur, dass man erstmal selber bezahlt "wer die Musik bestellt, der zahlt"...ist nur die Frage ob die Gerichte, dem Schadensersatzanspruch dann nachgehen oder anders entscheiden.

Müßte hier nicht das im folgenden Thread diskutierte BGH-Urteil zu Gunsten des Auftraggebers greifen, wenn das Abschleppunternehmen hier das Fahrzeug nicht nur umsetzt, sondern auf einen Verwahrplatz fährt?

http://www.motor-talk.de/.../...wahrung-nach-abschleppen-t3705179.html

am 18. April 2012 um 5:41

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

 

Wird das Einfahrtblockierende Fahrzeug aus Frust von einem selber zugeparkt, dass dieses nicht mehr weg kommt, steht der Straftatbestand der Nötigung im Raum. Da es keine Selbstjustiz gibt, sollte man dieses Handeln also überdenken :)

Wieso, ist doch dann Notwehr :D

Zitat:

Original geschrieben von rpalmer

Gut Abschleppen lassen werde ich sowieso nicht. Ich möchte halt nur wissen wie das geregelt ist mit den Abständen, weil das Ordnungsamt sagt "Passt doch soweit", aber bei drei, heute sogar viermal, Rangieren zweifle ich das an.... und das war nur ein kleiner Vento, keine E-Klasse.

Danke dennoch für deine profunde Antwort!!

Doch, du musst (leider!!!) mehrmaliges Rangieren akzeptieren.

Apropos Parken vor Ein- und Ausfahrten...:

Hatte heute denke ich mal grosses Glück gehabt, als ich auf meine Frau gewartet hatte... Stand vor einer Garage mit dem Schild "totales Halteverbot" (Motor was aus) und zu 1/3 auf der FB. Dachte mir "komm, dauert nur ein paar Minuten...", hat aber natürlich länger gedauert... Ich warte und warte und plötzlich schaut ein Polizist zu mir durch die Beifahrerseite und wies mich an, bitte direkt weg zu fahren oder - und jetzt kommt's: mich gefälligst richtig in die Lücke zu stellen ...um den fliessenden Verkehr nicht weiter zu behindern! :confused::eek:

Das hätte bestimmt recht teuer werden können... Entweder hatte er einen guten Tag trotz etwas grantigem Ton (verständlich :D), oder er hat selbst was nicht ganz gepeilt...! :D

am 18. April 2012 um 13:24

@Drahkke

Ich kenne mich jetzt im Verwaltungsrecht nicht gut genug aus, aber wir sind im BGH Urteil auf einem "Privatparkplatz", stellt zwar tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum dar, ist aber in "Besitz" des Supermarktes.

Stehe ich auf öffentlichem Verkehrsraum, was nicht zu dem angrenzenden Haus als Grundstück gehört, so sehe ich da einen Unterschide in der Verfahrensweise.

Der geschilderte Abschleppvorgang ergeht ja mittels der unmittelbaren Ausführung und nicht der Ersatzvornahme.

Das Urteil werde ich bei der nächsten Besprechung mal in der Pause andeuten.

Zitat:

Original geschrieben von Kellergeist2

Bzgl. zugeparkter Einfahrten muss ich jedoch hinzufügen, dass die Polizei nur dann abschleppen lässt, wenn man dringend herausfahren muss.

Möchte man herausfahren, um "nur" einen Freund besuchen, oder gar hereinfahren, so lässt die Polizei nicht abschleppen, da es zuzumuten ist, dass man draussen auf der Straße parkt.

(Selbst, wenn die eigene angemietete Garage zugeparkt wurde.)

Jedoch kümmert sich die Polizei meist gerne um eine einfache und schnelle Lösung des Problems, indem sie versucht den Halter des Fahrzeugs ausfindig zu machen und auffordert, das Fzg. umzusetzen.

Im Erfolgsfall erfolgt dann eine mündliche Ermahnung des Fahrzeughalters, anderenfalls gibt es ein Knöllchen.

Zufällig hatte ich gestern diesen Fall, als jemand ganz dreist meine (deutlich erkennbare) Hofeinfahrt zugeparkt hatte.

Morgens (~7:30 Uhr) konnte ich mich noch so gerade schräg zwischen Falschparker und Grundstückszaun "durchquetschen", abends stand jedoch ein anderer Verkehrsteilnehmer (rechtmäßig) auf dem Parkstreifen rechts neben meiner Einfahrt, so dass ich nun definitiv nicht mehr in meine Einfahrt kam.

Zufällig stand ein paar hundert Meter entfernt ein Streifenwagen, dessen Besatzung ich dann um Hilfe gebeten hatte. Die haben das Problem extrem schnell gelöst, da sie den Halter ausfindig machen konnten und auch telefonisch erreichen konnten, der dann das Fahrzeug umgesetzt hatte.

Hallo allerseits,

das ist, finde ich die fairste Lösung.

Ich finde, jeder Autofahrer kann ein bisschen "Quetscherei" ertragen. Gerade in Großstädten, wie im Ballungsraum von Hamburg, ist es mir schon oft passiert, dass wirklich - gar kein - Parkplatz mehr zu ergattern war (auch in 10 Minuten Fußmarsch nicht).

Was ich auf den Tod nicht leiden kann ist, wenn Behindertenparkplätze zugeparkt werden. Das stellt für mich das schlimmste Parkvergehen dar.

Schönen Abend,

G-Rita.

Zitat:

Original geschrieben von G-Rita

Was ich auf den Tod nicht leiden kann ist, wenn Behindertenparkplätze zugeparkt werden. Das stellt für mich das schlimmste Parkvergehen dar.

Auf die gleiche Stufe kann man IMHO auch das Zuparken von Feuerwehrzufahrten stellen.

am 18. April 2012 um 16:41

Zitat:

Original geschrieben von G-Rita

 

das ist, finde ich die fairste Lösung.

Ich finde, jeder Autofahrer kann ein bisschen "Quetscherei" ertragen. Gerade in Großstädten, wie im Ballungsraum von Hamburg, ist es mir schon oft passiert, dass wirklich - gar kein - Parkplatz mehr zu ergattern war (auch in 10 Minuten Fußmarsch nicht).

Was ich auf den Tod nicht leiden kann ist, wenn Behindertenparkplätze zugeparkt werden. Das stellt für mich das schlimmste Parkvergehen dar.

Schönen Abend,

G-Rita.

Und deswegen wird sich immer fech auf Privatgrund gestellt.

Mit den BeHi-Parkplätzen kommt es immer drauf an. Beim real gibt es 10 Stück und die sind nie alle belegt, wenn jetzt dort jemand parkt, ist es mir egal.

am 18. April 2012 um 16:42

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von G-Rita

Was ich auf den Tod nicht leiden kann ist, wenn Behindertenparkplätze zugeparkt werden. Das stellt für mich das schlimmste Parkvergehen dar.

Auf die gleiche Stufe kann man IMHO auch das Zuparken von Feuerwehrzufahrten stellen.

Nein, Feuerwehrzufahrten haben eine höhere Sicherheitsstufe.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von G-Rita

 

das ist, finde ich die fairste Lösung.

Ich finde, jeder Autofahrer kann ein bisschen "Quetscherei" ertragen. Gerade in Großstädten, wie im Ballungsraum von Hamburg, ist es mir schon oft passiert, dass wirklich - gar kein - Parkplatz mehr zu ergattern war (auch in 10 Minuten Fußmarsch nicht).

Was ich auf den Tod nicht leiden kann ist, wenn Behindertenparkplätze zugeparkt werden. Das stellt für mich das schlimmste Parkvergehen dar.

Schönen Abend,

G-Rita.

Und deswegen wird sich immer fech auf Privatgrund gestellt.

Mit den BeHi-Parkplätzen kommt es immer drauf an. Beim real gibt es 10 Stück und die sind nie alle belegt, wenn jetzt dort jemand parkt, ist es mir egal.

Da gebe ich Dir vollkommen recht! Ich habe an Behindertenparkplätze auf öffentlichen Straßen gedacht, die bestenfalls noch an ein Kennzeichen gebunden sind und auf diese stellt sich dann irgendein Lauffauler.

Zu dem "auf Privatgrund gestellt" möchte ich sagen, dass ich "platzoptimiertes Parken", ohne jmd. die Durchfahrt zu verwehren vollkommen legitim finde.

Lieben Gruß

Themenstarteram 21. April 2012 um 9:05

Da das Ordnungsamt mir nur Mist erzählt und sowieso den Eindruck machte, als sei es von dem ganzen nur angenervt, habe ich eben andere Schritte eingeleitet.

Ich war (Zusammen mit ein paar anderen "Garagisten") beim Oberbürgermeister, hab unsere Sache vorgetragen und als Resultat (Ich muss noch das Antwortschreiben abwarten) kam heraus, dass die Stadt:

- Verbotsmarkierungen auftragen...

- Die Kontrollen dort verstärken...

- Evtl. Beschilderung anbringen...

... will. ;)

Laut Aussage des OBs ist maximal dreimaliges Rangieren zuzumuten, was darüber hinausgeht nicht. Auf meine Frage, wer legt das denn fest ab wann es mehr als drei Male sein werden (Muss dazu ein Gutachter kommen; um es mal etwas zuzuspitzen) wusste er allerdings auch keine Antwort.

Deswegen eben ganz einfach: Es werden Zick-Zack-Streifen aufgebracht ;)

 

Ob Parkplatznot oder nicht, ist das mein Problem? Ich habe mir zusätzlich eine Garage angemietet, die 30€ im Monat bringen mich nicht um und ich erspare mir den Stress mit dem Suchen. Mir fällt halt auf, das viele einfach zu faul sind ihren Wagen in die Garage zu fahren bzw. ihre Garage mit Gerümpel zugestellt haben. Das dürfen die natürlich machen, es ist deren Besitz, die können damit machen was sie wollen.

Nur sollen sie andere und mich dann nicht blockieren! :mad:

1. Was gilt vor Einfahrten, wenn die Parkplätze davor schräg angeordnet sind? Bzw wer wird abgeschleppt?

Hier läuft es immer so ab, dass sich einer so hinstellt, dass schräg in die Einfahrt eingefahren werden kann. Meist später stellt sich dann einer noch rechts von der Einfahrt hin. Schräges Einfahren geht dann nicht mehr. Gerades ginge wenn der andere nicht links daneben parken würde.

2. Einer hat auf seine Doppeltür ein Schild Einfahrt freihalten geklebt. Die Tore sind so schmal, dass da aber nie ein Auto reinkommt. Zusätzlich klebt dort noch ein Nummernschild am Tor.

Lustigerweise befinden sich hinter den Toren aber nur Mülltonnen!

Darf man davor parken?

Zitat:

@elcolombiano schrieb am 22. November 2014 um 14:16:48 Uhr:

2. Einer hat auf seine Doppeltür ein Schild Einfahrt freihalten geklebt. Die Tore sind so schmal, dass da aber nie ein Auto reinkommt. Zusätzlich klebt dort noch ein Nummernschild am Tor.

Lustigerweise befinden sich hinter den Toren aber nur Mülltonnen!

Darf man davor parken?

Nein, weil es nicht zwingend notwendig ist, daß dort ein Auto 'reinfahren können muß. Die Einfahrt könnte auch von einem Motorrad genutzt werden.

Na gut. Dann ist es für Motorrad. Bisher hatte ich nie einen Zettel dran. Ich gehe dann mal davon aus, dass er sein Motorrad über den Gehweg schiebt und dann einparkt. Gesehen hab ich dort außer Fahrräder noch nie ein Motorvehikel.

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