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Parken im absoluten halteverbot mit behinderung. Lohnt einspruch?

Themenstarteram 16. März 2015 um 7:02

Hallo, heute Morgen klingelte es, und als ich aufgemacht habe stand da die Polizei. Man sagte mir ich müsse mein Auto wegfahren da ich sonst Abgeschleppt würde. Am anfang des Straßenabschnitts in dem ich wohne wurde Parkverbotsschilder aufgestellt weil die Bäume bechnitten werden. Alle Autos die dort stehen haben jetzt einen Strafzettel bekommen. Als ich das Auto letzte woche da geparkt hab standen die Schilder noch nicht da. Auch habe ich keine mitteilung oder ähnliches bekommen, dass die Bäume beschnitten werden. Lohnt es in dem fall einspruch einzulegen ? Wenn ich mir die Autos anschaue, die einen Strafzettel haben und jetzt abgeschleppt werden, sind das zu 90% Anwohner. Also scheine ich ja nicht der einzige zu sein der von der Aktion nichts mitbekommen hat.

Mit Freundlichen Grüßen, Jules.

Beste Antwort im Thema

Hi,

und weil die Fahrzeuge dort länger stehen dürfen die da stehen bleiben und die Arbeiten somit nicht ausgeführt werden!? ;)

Habe mich nochmals etwas schlau gemacht, laut Gerichtsurteilen sind es zwischen 3 und 4 Werktagen die zwischen Aufstellung und beginn des Parkverbots liegen müssen. Danach sind Bußgelder und Abschleppen rechtmäßig.

Es geht hier schließlich um öffentlichen Parkraum,da muß man sich als Besitzer schon regelmäßig um sein Fahrzeug kümmern,sonst Pech gehabt.

Gruß Tobias

Edit: das haben wird gerne erst groß rumbrüllen und dann per Edit zurückrudern :D

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am 17. März 2015 um 14:07

Zitat:

@jetsetjohn schrieb am 17. März 2015 um 07:42:07 Uhr:

Wie zahlungsgeil hier einige doch sind. ;) Gucken die wirklich alle täglich nach ihrem Auto wenn sie es nicht brauchen? .... ;)

Ich mache einiges nicht, was ich vielleicht tun müsste. Nur wenn es in die Hose geht, dann krähe ich nicht lange rum, sondern ärger mich kurz und zahl das Knöllchen.

Also damit ich das verstehe: Wenn ich in den Urlaub fliege, sagen wir 14 Tage, und mein Auto an einem völlig normalen Parkplatz steht, können die eine Baumbeschneidungsmaßnahme innerhalb dieser zwei Wochen planen, Schilder aufstellen, 72 Stunden warten und dann abschleppen? Sowas hab ich ja noch nie gehört. Oder soll ich meinen Nachbarn, die ich vielleicht gar nicht gut kenne, mit dem Autoschlüssel versorgen?

Das wäre eine Möglichkeit. Sieh es mal umgekehrt: Da soll eine Baumaßnahme durchgeführt werden. Soll man damit warten, bis auch der letzte sein Auto weggefahren hat?

am 17. März 2015 um 15:22

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 17. März 2015 um 15:26:42 Uhr:

Also damit ich das verstehe: Wenn ich in den Urlaub fliege, sagen wir 14 Tage, und mein Auto an einem völlig normalen Parkplatz steht, können die eine Baumbeschneidungsmaßnahme innerhalb dieser zwei Wochen planen, Schilder aufstellen, 72 Stunden warten und dann abschleppen?

Korrekt, genau so ist das.

Und, oh Wunder, irgendwann ist es so weit, dass man etwas zum ersten mal hört.

P.S.:

Genau das mit den Nachbarn ist eine Möglichkeit. Oder du mietest dir einen Parkplatz, oder oder oder.

Auf öffentlichem Straßenland hat man jedenfalls nicht das Recht so lange stehen zu bleiben, wie es einem passt.

Hallo, Leute , so einfach wie ihr das darstellt ist es keineswegs.

Wenn die Möglichkeit besteht die Schilder vorher aufzustellen , sollte es 3- 4 Tag sein , das kommt darauf an welches OLG entschieden hat .

Bei einer objektiven Gefahr kann sofort , evtl . nach 1 Stunde nach Aufstellung schon abgeschleppt werden.

Die Länder haben einen sog. Abschleppkatalog erarbeitet.

Nicht umsonst umfasst dieses Thema in den VwV -Stvo zu § 12 unter Pkt. 2.8 - Abschleppen- fast 4 Seiten,enggedruckt.

Von Öffentlichem Verkehrsraum bis Privatem Verkehrsraum .

Ohne diese Kenntnis der Vorschriften, einschl. der Erläuterungen und Verwaltungsvorschriften bleibt es nur bei -Vielleicht , vielleicht auch nicht.

Giovanni.

Achso , die Frage war - Lohnt sich Einspruch -

Wenn du etwas versuchen willst , ok . Was hast du aber für Gründe anzuführen . Das würde mich interessieren .

Giovanni.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 17. März 2015 um 15:26:42 Uhr:

Also damit ich das verstehe: Wenn ich in den Urlaub fliege, sagen wir 14 Tage, und mein Auto an einem völlig normalen Parkplatz steht, können die eine Baumbeschneidungsmaßnahme innerhalb dieser zwei Wochen planen, Schilder aufstellen, 72 Stunden warten und dann abschleppen? Sowas hab ich ja noch nie gehört.

Tja, das schützt aber vor Strafe nicht.

Extremfall:

Beidseitige Baumarbeiten mit ein paar Tagen Abstand. Dein Auto wird bei der ersten Seite vom Abschlepper gerade auf die andere Straßenseite gehoben (weil's schnell geht und da Platz ist). Eine Woche später sind die Arbeiten auf der anderen Seite.

Dein Auto wird wieder auf die andere Straßenseite gehoben.

Du kommst aus dem Urlaub zurück, dein Auto steht genau an der selben Stelle an der du es abgestellt hast. Zweimal Abschleppen zahlen mußt du trotzdem. :D Alles schon vorgekommen.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 18. März 2015 um 12:45

Also, abgestellt habe ich das Auto Donnerstags. Zuletzt am Auto war ich Samstag. Laut Landkreis wurden die Schilder Montag aufgestellt, zum zeitpunkt der Straßensperrung um 6:30. Die Arbeiten gingen um 8:00 los. Also ist das Knöllchen nicht rechtens, da die Schilder nicht 72 Stunden vor dem Knöllchen standen. Sehe ich das richtig ?. Und die Frage war auch nicht ob ich einspruch einlegen kann, sondern ob es Lohnt. Ich werde in diesem fall einspruch einlegen mit dem Verweis darauf das die Schilder Samstags noch nicht da Standen bzw erst Am Morgen vor den Arbeiten.

Zitat:

@BulliPunk schrieb am 18. März 2015 um 13:45:46 Uhr:

Also, abgestellt habe ich das Auto Donnerstags. Zuletzt am Auto war ich Samstag. Laut Landkreis wurden die Schilder Montag aufgestellt, zum zeitpunkt der Straßensperrung um 6:30. Die Arbeiten gingen um 8:00 los. Also ist das Knöllchen nicht rechtens, da die Schilder nicht 72 Stunden vor dem Knöllchen standen. Sehe ich das richtig ?. Und die Frage war auch nicht ob ich einspruch einlegen kann, sondern ob es Lohnt. Ich werde in diesem fall einspruch einlegen mit dem Verweis darauf das die Schilder Samstags noch nicht da Standen bzw erst Am Morgen vor den Arbeiten.

Wenn dem so war, hättest du recht (kann ja nicht angehen daß die Schilder erst 90 Minuten vorher aufgestellt werden). Da würde ich mich auch beschweren, glaube aber irgendwie jetzt nicht.

Gruß Metalhead

am 18. März 2015 um 14:09

Es wäre tatsächlich merkwürdig wenn der Landkreis abschleppen und Strafzettel verteilen lässt obwohl er weiß das die Schilder erst so kurzfristig gestellt wurden.

Wenn Du das, zumindest dass Du am Samstag noch am Auto warst und die Schilder noch nicht standen, gleich geschrieben hättest, hätte man sich einen erheblichen Teil der Diskussion sparen können. Denn dann waren es noch nicht mal 48 Stunden.

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