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Parken als Schwerbehinderter im absoluten Halteverbot
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Hallo Leute,
bin neu hier und bitte um Hilfe. Falls ich in dieser Sparte falsch bin, bitte ich mich richtig einzuordnen. Finde das entsprechende Thema nirgends bzw. weiß nicht wie ich dahin komme. Danke vorab!
Zum Thema:
ich war im Okt. und November 2011 in NRW und habe offensichtlich falsch geparkt. Hierzu: ich bin schwerbehindert mit Merkzeichen "B, aG". Als ich da oben zum Arzt mußte, waren alle Behinderten-Parkplätze belegt, deshalb parkte ich im Absoluten halteverbot. Allerdings hier auf einem freien Platz, genau neben einer Einfahrt, die aber mit Brettern verbarrikadiert war, also unbenutzt. Davor war das Parken erlaubt und ich nahm ich an, ich könne dort meinen Wagen abstellen, um nicht unendlich weit zurück laufen zu müssen. Als ich aber vom Dok wieder kam, hatte ich eine orangene Karte an der Windschutzscheibe, daß ich widerrechtlich geparkt hätte und mir in Kürze ein entsprechender Bescheid zu ginge.
Für mich total unsinnig folgendes:
1. Wieso darf man da nicht parken, wenn aus der Ausfahrt eh niemand kommen oder reinfahren kann? Klar, Schilder deshalb ab zu bauen wäre wohl zu teuer. Aber wenigsten zuhängen könnte man das da. Also nochmals, behindert habe ich dort niemanden!
2. Wie kann man mir einen Bescheid oder ähnliches nach Hause schicken, wenn doch auf dem Kennzeichen eindeutig zu sehen ist, daß ich 550 km entfernt wohne? Habe nämlich nach Heimkehr keine Nachricht bei der Post gehabt.
3. Darf man generell nicht dort parken, selbst wenn alle Behinderten-Parkplätze benutzt sind? Umsonst habe ich keinen Parkausweis mit dem "aG". Das hat schon seien Grund!
4. Wie wird wohl die Strafe dafür ausfallen?
5. Macht es Sinn, wenn ich im Anhörungsbogen später angebe, daß die Behinderten-Plätze alle belegt waren und die Einfahrt verbarrikadiert war?
Wäre schön von Euch zu lesen. Danke und Gruß, Moni |



Habe auch einen blauen Sonderparkausweis.
Nur dieser ist kein "Freifahrtschein", und wenn absolutes Parkverbot, dann für alle.
Lies mal das Begleitschreiben, dort steht genau was Du darfst, und eben was nicht.
Auch besetzte Behindertenparkplätze entschuldigen kein woanders parken, denn man kann ein Unrecht nicht mit einem anderen ausgleichen, ich weiß es nervt mich auch öfters.
Ob Du jetzt "um die Ecke" wohnst, oder weiter weg, anhand Deiner Nummernschilder wird eine Halterabfrage gemacht.
Und sei Dir sicher, es kommt ein Brief.
Kannst es ja mal mit einem Widerspruch und Deinen Argumenten probieren.
Habe es selber auch einmal gemacht, durfte aber trotzdem die volle Bußgeldhöhe bezahlen.
P.S.
Hast Du einen Sonderparkausweis, oder "nur" Deinen Ausweis vom Versorgungsamt im Auto liegen?
Hier mache ich mal zu, das Thema wird hier schon diskutiert, passt dort ein wenig besser. Zwei identische Threads brauchts dafür nicht
Gruß Tecci
MT-Moderation