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Papiere für in Frankreich gekaufte Hänger

Themenstarteram 1. September 2008 um 13:45

Hallo

Ich habe ein problem,vieleicht kann mir jemand helfen.

Ich bin von Frankreich nach Bayern gezogen, mit Sack und Pack und mit einem Hänger 499Kg gesamtgewicht.

Diese Hänger laufen in Frankreich mit dem PKW und haben auch die gleiche autonr.sind auch mit dem Auto versichert und dürfen in Fr. auch 130km fahren .

Diese Hänger haben keinen Fahrzeugschein.

Mein Problem!

die Kraftfahrzeugstelle möchte ein Papier in deutsch , woraus ersichtlich ist das der Hänger in Frankreich so mitläuft wie oben beschrieben. Im Saarland und Freiburger raum wird es Kulanzweise Akzeptiert , aber hier in Bayern...na ja .Wir haben zwar Europa aber irgendwie klappt es nicht.

Ich Habe mein Auto mitsamt dem Hänger in Frankreich abgemeldet und Papiere dafür, aber Trotzdem noch ein Problem.

Vieleicht hat schon jemand die Erfahrung gemacht und kann mir helfen oder weis eine Stelle an die ich mich wenden kann.

Sonnst kann ich den Hänger nur in ein Eck stellen und Verrotten lassen.

L.G

remorg

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11 Antworten

Falsches Forum. :cool:

Der Ausweg ist ziemlich einfach: lass den Anhänger nach §21 StVZO begutachten (bei einem kleinen, ungebremmsten Anhänger sind die Kosten auch nicht all zu hoch), mit dem Gutachten gehst an die Zulassungsstelle und lässt das Fzg. zulassen.

Leider geht es nicht in D den Hänger mit dem gleichen Kennzeichen wie Zugfahrzeug fahren. Die Höchstgeschwindigkeit eines Gespanns ist in D auch auf 80 Km/h begrenzt (unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Tempo100-Zulassung bekommen).

Gruß

Wibo

Zitat:

Original geschrieben von Wibo40

Der Ausweg ist ziemlich einfach: lass den Anhänger nach §21 StVZO begutachten (bei einem kleinen, ungebremmsten Anhänger sind die Kosten auch nicht all zu hoch), mit dem Gutachten gehst an die Zulassungsstelle und lässt das Fzg. zulassen.

Aber selbst für die Vollabnahme nach §21 brauchst Du eine Art Fahrzeugbrief, also irgendein Papier des Anhängerherstellers, das die technischen Daten enthält. Damit sollte es möglich sein. Hast Du nichts dergleichen, sieht es schlecht aus.

Das man in Timbuktu gar keine Versicherung und Zulassung braucht, ist kein Argument!

Und 130 darf dein Hänger in D niemals fahren, selbst die 100km/h Zulassung wirst Du für einen vermutlich ungebremsten 500kg Hänger kaum bekommen, da er wohl keine Stoßdämpfer haben dürfte.

Für eine Abnahme nach §21 StVZO braucht er nicht unbedindgt irgendwelche Fahrzeugpapiere. Es müssen aber am Fahrzeug Typenschilder zu finden sein (Achse, Deichsel, Fahrzeugtypenschild). Das Baujahr steht am Typenschild und im Falle dass keine Fahtrzeugpapiere vorhanden sind, setzt man das Erstzulassungsdatum auf 01.07.BJ.

Tempo100-Zulassung für einen 500 Kg Anhänger ist auch möglich unter den Voraussetzungen: Reifen am Anhänger nicht älter als 6 Jahre, mindestens Geschwindigkeitsindex L, das Verhältnis zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers zum Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht größer als 0,3, Zugfahrzeug ist mit ABS ausgestattet.

Für das Gewichtsverhältniss und das das Zugfahrzeug mit ABS ist, ist der Halter bzw. Fahrer selbst verantwortlich. Früher wurden Gutachten zur Tempo100-Zulassung für des komplette Gespann erstellt. Heute wird nur der Anhänger begutachtet und im Gutachten das Mindetsleergewicht des Zugafahrzeugs eingetragen.

Gruß

Wibo

Zitat:

Original geschrieben von Wibo40

...

Tempo100-Zulassung für einen 500 Kg Anhänger ist auch möglich unter den Voraussetzungen: Reifen am Anhänger nicht älter als 6 Jahre, mindestens Geschwindigkeitsindex L, das Verhältnis zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers zum Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht größer als 0,3, Zugfahrzeug ist mit ABS ausgestattet.

...

Nein, das ABS reicht nicht! Es muß ein Anhänger-ESP (Serie beim Passat 3C mit AHK) oder ein Schlingerdämpfer vorhanden sein!

Ohne hydraulische Stoßdämpfer und Bremse darf man dann aber dennoch nur 80 fahren, wenn das Zugfahrzeug weniger als 500kg/0,3 = 1667kg Leermasse hat (schafft nur der Passat V6), bzw. man den Anhänger nicht auf Leermasse*0,3 ablastet.

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

..............

Ohne hydraulische Stoßdämpfer und Bremse darf man dann aber dennoch nur 80 fahren, wenn das Zugfahrzeug weniger als 500kg/0,3 = 1667kg Leermasse hat (schafft nur der Passat V6), bzw. man den Anhänger nicht auf Leermasse*0,3 ablastet.

Naja, mein erster 3C als 2,0L TDI PD 125kw mit DSG, Standheizung, E-Heckklappe und Sportfahrwerk mit 18" Felgen und und .. hatte auch ~1735kg (kann es grade nicht genau nachsehen) leer. Also braucht es für >1667kg nicht umbedingt einen V6 dazu, leider. Wobei, ein schlecht ausgestatteter Basis Passat kommt bei weitem nicht auf diese Gewichte.

Norbert

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Zitat:

Original geschrieben von Wibo40

...

Tempo100-Zulassung für einen 500 Kg Anhänger ist auch möglich unter den Voraussetzungen: Reifen am Anhänger nicht älter als 6 Jahre, mindestens Geschwindigkeitsindex L, das Verhältnis zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers zum Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht größer als 0,3, Zugfahrzeug ist mit ABS ausgestattet.

...

Nein, das ABS reicht nicht! Es muß ein Anhänger-ESP (Serie beim Passat 3C mit AHK) oder ein Schlingerdämpfer vorhanden sein!

Ohne hydraulische Stoßdämpfer und Bremse darf man dann aber dennoch nur 80 fahren, wenn das Zugfahrzeug weniger als 500kg/0,3 = 1667kg Leermasse hat (schafft nur der Passat V6), bzw. man den Anhänger nicht auf Leermasse*0,3 ablastet.

Lese bitte den Text der Ausnahmeverordnung durch. Eine Stabilisierungsanrichtung (am Anhänger oder auch am Zugfahrzeug ist nur relevant für Anhänger mit Bremse und Schwingungsdämpfer und für Wohnanhänger (Erhöhung des zGG Anh. zu Leergew. Zugfahrzeug- Verhältnisses)

Für die Tempo100-Zulassung ist aber diese Vorrichtnug nicht zwingend erforderlich. ABS dafür ist (u.a) eine Bediengung dafür dass mann den Anhänger mit TEmpo 100 ziehen darf.

Gruß

Wibo

Hallo,

für WW ist auch ein Anhänger ESP oder ein Schlingerdämpfer nicht obligatorisch, wenn man mit dem Verhältnis 1:0,8 zufrieden ist.

Jetzt nochmal zu dem französichen Anhänger.

Hast Du ein COC-Papier dazu ?

Wenn der in der EG zugelassen wurde und Du so ein COC-Papier hast, dann sollte auch die Zulassung in D kein Problem sein.

Vielleicht bekommst Du es ja vom Hersteller oder hast es in Deinen Unterlagen

Zitat:

Original geschrieben von Wibo40

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Nein, das ABS reicht nicht! Es muß ein Anhänger-ESP (Serie beim Passat 3C mit AHK) oder ein Schlingerdämpfer vorhanden sein!

Lese bitte den Text der Ausnahmeverordnung durch. ... . ABS dafür ist (u.a) eine Bediengung dafür dass mann den Anhänger mit TEmpo 100 ziehen darf.

Hallo Wibo,

glaub mir, ich habe mich damit schon befaßt, und nur ABS ist wirklich NICHT ausreichend! ABS ist kein "spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt". Diese Bedingung trifft nur für die neue ESP Generation zu ("Anhänger-ESP"), wie sie z.B. im 3C verbaut und auch in dessen Fahrzeugpapieren speziell ausgewiesen ist!

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Zitat:

Original geschrieben von Wibo40

 

Lese bitte den Text der Ausnahmeverordnung durch. ... . ABS dafür ist (u.a) eine Bediengung dafür dass mann den Anhänger mit TEmpo 100 ziehen darf.

Hallo Wibo,

glaub mir, ich habe mich damit schon befaßt, und nur ABS ist wirklich NICHT ausreichend! ABS ist kein "spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt". Diese Bedingung trifft nur für die neue ESP Generation zu ("Anhänger-ESP"), wie sie z.B. im 3C verbaut und auch in dessen Fahrzeugpapieren speziell ausgewiesen ist!

Hallo Käfer, gluab mir, ich befasse mich täglich mit diesen Sachen und wie schon oben ein anderer Forum-Nutzer beschrieben hat, ABS ist ausreichend. Die Stabilisierungsanrichtung erhöht lediglich den Spielraum für einen schwereren Anhänger (das Verhältnis zGG Anh. zum Leergew. Zgfzg. 0,8 auf 1,0 bzw. 1,1 auf 1,2).

Gruß

Wibo

Zitat:

Original geschrieben von Beuler

Hallo,

für WW ist auch ein Anhänger ESP oder ein Schlingerdämpfer nicht obligatorisch, wenn man mit dem Verhältnis 1:0,8 zufrieden ist.

Jetzt nochmal zu dem französichen Anhänger.

Hast Du ein COC-Papier dazu ?

Wenn der in der EG zugelassen wurde und Du so ein COC-Papier hast, dann sollte auch die Zulassung in D kein Problem sein.

Vielleicht bekommst Du es ja vom Hersteller oder hast es in Deinen Unterlagen

Ich bezweifle, dass dieser kleine Anhänger eine EG-Typgenehmigung besitzt. Es ist eher seltener Fall, dass ein COC-Dokument für einen PKW-Anhänger vorhanden wäre.

Ich vermute, der Hänger hat eine nationale, französische vielleicht auch eine deutsche ABE.

Einer Begutachtung nach §21 StVZO steht trotzdem nichts im Wege (vorausgesetzt die Typenschilder an der Achse (Tragfähigkeit und Geschwindigkeitseignung) und an der Deichsel (Bauartgenehmigung) vorhanden und leserlich sind.)

Gruß

Wibo

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