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Original Oris-Kupplung nachrüsten

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 23. Februar 2015 um 11:48

Hallo zusammen,

vorab möchte ich klarstellen, dass ich bereits umfangreich die Forensuche bemüht und viele Themen aufmerksam durchgelesen habe. Leider bin ich letztendlich aber zu keiner für mich aussagekräftigen Antwort gekommen.

Gerne würde ich wie der Titel vermuten lässt die Originale schwenkbare Oris Anhängekupplung an meinem Tiguan 2.0 TDI Bj 10.2013 nachrüsten. Die passende Stoßstange ist bereits vorhanden. Eine Anhöngekupplung sollte auch recht unkompliziert zu bekommen sein. Ist bei der rein mechanischen Montage der Kupplung etwas zu beachten oder gestaltet sich der Einbau unkompliziert?

Ein größeres Problem - und daher auch eigentlich dieser Thread - stellt der elektrische Anschluss da. Trotz der ganzen Recherchen, bin ich diesbezüglich nicht wirklich schlauer geworden.

Gibt es einen passenden Nachrüstkabelbaum?

Benötige ich ein zusätzliches Steuergerät?

Kann mir den elektrischen Anschluss jeder Bosch-Dienst machen?

Über Antworten auf meine Fragen bzw. Eure eigenen Erfahrungen freue ich mich.

Viele Grüße und einen schönen Tag!

Beste Antwort im Thema

Eine Nachrüstung einer Anhängerkupplung muss nicht unbedingt vom TÜV eingetragen werden.

Die meisten AHKs besitzen eine EG-Typgenehmigung und sind somit eintragungsfrei. Man muss lediglich diese Genehmigung immer mitführen. Ähnlich einer ABE.

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Hallo , Einbauanleitungen findest du doch im Netz. Zb. unter Rameder.de , einfach Fahrzeugdaten eingeben und die PDF runterladen. Dort findest du auch einen passenden Kabelsatz mit passendem Hängersteuergerät.

Hallo Bluebird145

In Heft 11/2010 GUTE FAHRT ist eine Anleitung veröffentlicht.

Ein Bosch-Service kann das komplett bewerkstelligen.

Die Nachrüstung muss TÜV eingetragen werden.

Zu der ab Werk verbauten gibt es keinen kompletten E-Satz, ein Teil

der Kabel (ab Steuergerät Anhängererkennung) muss nach gefertigt werden.

Gruß

suedwest

Eine Nachrüstung einer Anhängerkupplung muss nicht unbedingt vom TÜV eingetragen werden.

Die meisten AHKs besitzen eine EG-Typgenehmigung und sind somit eintragungsfrei. Man muss lediglich diese Genehmigung immer mitführen. Ähnlich einer ABE.

am 24. Februar 2015 um 5:57

Da er ja die Originale einbauen will, muss nichts eingetragen werden.

Ich habe sie selber letzen Monat an meinem tiguan nachgerusstet.

Von kufatec gibt es einen kabelsatz von der zentralelektrik bis zum anhängersteuergerat. Dann brauchst du das anhängersteuergerat und den kabelsatz von vw vom Steuergerät bis zum Kugelkopf. Und zum Schluss muss per Vcds oder beim freundlichen die ahk in der verbauliste aktiviert werden und gegebenfals die Einparkhilfe oder ne vorhandene rückfahrkamera in den ahk Modus gesetzt werden. Zeitaufwand für alles sind ca 4 Stunden in einer fachwerkstatt.

Hallo von mir wurde die Anhängerkupplung nachgerüstet und dabei 2 original kabelsätze kombiniert. 1. 5N055204A und 2. 5N0971124B. Zweiteren Satz haben diverse User selbst gebaut Anleitungen sind auf motortalk oder auch wie angefuhrt in Gute Fahrt. Kabel wurden selbst verlegt. Anschluss und Freischaltung am Sicherungstrager bzw. Bordnetzsteuergerat fuhrte meine Werkstatt durch.

mfg Manfred

Eine AHK muß schon lange nicht mehr "Eingetragen" werden.

Gruß

Themenstarteram 24. Februar 2015 um 21:00

Hallo zusammen,

Ein örtlicher Bosch-Dienst würde die Nachrüstung der Oris-Kupplung übernehmen, allerdings hat man das dort noch nie gemacht und benötigt daher nach Möglichkeit eine Anleitung - reicht dazu die aus dem genannten Heft aus?

An Teilen benötige ich also

Kabelsatz Kupplung - AHK Steuergerät

Kabelsatz AHK Steuergerät - Sicherungskasten

Hat diesbezüglich jemand die passenden Teilenummern?

Kann ich nun die originalen Kabelbäume verwenden oder greife ich besser auf Lufatec zurück? Auch dort würde ich mich über eine Bestellnummer freuen.

Vielen lieben Dank!

Zitat:

@Antares_65 schrieb am 23. Februar 2015 um 21:27:08 Uhr:

Eine Nachrüstung einer Anhängerkupplung muss nicht unbedingt vom TÜV eingetragen werden.

Die meisten AHKs besitzen eine EG-Typgenehmigung und sind somit eintragungsfrei. Man muss lediglich diese Genehmigung immer mitführen. Ähnlich einer ABE.

Hallo Antares

der TÜV prüft nicht nur die ABE sondern den nachträglichen ordnungsgemäßen

Einbau und die Freigabe für 100Kmh Betrieb, sowie die maximale zulässige Anhängelast.

Wenn es in der Zulassung nicht eingetragen ist/wird braucht man eine Genehmigung

mit Fahrgestellnummer (FIN) von einem Fachbetrieb, der im Regelfall das eingebaut hat.

Gruß

suedwest

Wenn eine ABE vorliegt wie in den meisten Fällen braucht diese nicht durch den Tüv oder dergleichen geprüft werden. In diesen Fällen sind alle Werte wie Stützlast Anhängelast und 100 km/h Freigabe bereits In den Papieren eingetragen. Es sei denn es ist nichts eingetragen dann muss eine Abnahme gemacht werden, wenn es eine AHK für das Fahrzeug gibt.

Themenstarteram 26. Februar 2015 um 8:54

Hallo zusammen,

Ich komme nochmal auf die Teilenummern zurück.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Wo finde ich denn hier im Forum eine entsprechende Anleitung? Habe in der Suche leider nichts gefunden.

Vielen Dank.

Zitat:

@suedwest schrieb am 24. Februar 2015 um 22:14:14 Uhr:

Zitat:

@Antares_65 schrieb am 23. Februar 2015 um 21:27:08 Uhr:

Eine Nachrüstung einer Anhängerkupplung muss nicht unbedingt vom TÜV eingetragen werden.

Die meisten AHKs besitzen eine EG-Typgenehmigung und sind somit eintragungsfrei. Man muss lediglich diese Genehmigung immer mitführen. Ähnlich einer ABE.

Hallo Antares

der TÜV prüft nicht nur die ABE sondern den nachträglichen ordnungsgemäßen

Einbau und die Freigabe für 100Kmh Betrieb, sowie die maximale zulässige Anhängelast.

Wenn es in der Zulassung nicht eingetragen ist/wird braucht man eine Genehmigung

mit Fahrgestellnummer (FIN) von einem Fachbetrieb, der im Regelfall das eingebaut hat.

Gruß

suedwest

Das stimmt schlichtweg nicht was du da schreibst suedwest.

Der TÜV prüft weder eine vorhandene ABE, den Einbau u. schon gar nicht die Freigabe für Tempo 100km/h.

Letzteres wird geprüft bei dem Anhänger den du mit 100km/h fahren willst.

Gruß

Außerdem liegt es nicht an der AHK, ob eine Freigabe bis 100km/h gemacht werden kann, sondern an den Details am Anhänger.

Einzig diese Voraussetzungen gelten für das Zugfahrzeug:

* Das Zugfahrzeug darf eine zulässige Gesamtmasse von max. 3.500 kg

* Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein.

Voraussetzungen am Anhänger:

* Die Reifen des Anhängers müssen bis mindestens 120 km/h zugelassen sein. Also Speed-Index L. Sie dürfen außerdem nicht älter als 6 Jahre sein.

* Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

* An der Rückseite des Anhängers muss eine von der Straßenverkehrsbehörde gesiegelte Tempo-100-Plakette angebracht sein.

* Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.

Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:

* 0,3 für ungebremste Anhänger

* 1,1 für gebremste Anhänger

* 1,2 mit Antischlingerkupplung.

Weitere Infos auch hier

hallo ich verweise auf meinen eintrag einige splaten darüber. dort sind die teilenummern der Kabelsätze für die original Anhängerkupplung angeführt - ist zwar nicht die billigste variante sondern die, die der original ausstattung am nächsten kommt.

mfg manfred

Zitat:

@Bluebird145 schrieb am 26. Februar 2015 um 09:54:22 Uhr:

Hallo zusammen,

Ich komme nochmal auf die Teilenummern zurück.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Wo finde ich denn hier im Forum eine entsprechende Anleitung? Habe in der Suche leider nichts gefunden.

Vielen Dank.

Zitat:

@eifelpassi schrieb am 26. Februar 2015 um 12:46:58 Uhr:

 

Das stimmt schlichtweg nicht was du da schreibst suedwest.

Der TÜV prüft weder eine vorhandene ABE, den Einbau u. schon gar nicht die Freigabe für Tempo 100km/h.

Letzteres wird geprüft bei dem Anhänger den du mit 100km/h fahren willst.

Gruß

HAllo@eifelpassi

vielen Dank für deinen Widerspruch!

in meiner Zulassung ist die AHK noch eingetragen, mit dem Vermerk der

Stabilisierungseinrichtung für den Betrieb für Tempo 100Kmh und das

zulässige Gesamtgewicht des Zuges bei Steigung bis 8%.

Unsere Mitleser sind nun bestens informiert,

Gruß

suedwest

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