| 7. Februar 2012: | Ratgeber und Umfrage: So kommt Dein Auto durch den Frost! |
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Hallo Leute, Habe eine Frage: Mir wurde die Garage meines Kadett B Bauj. 1971 gekündigt. Das Fahrzeug stand dort 15 Jahre eingemottet und seit 1995 abgemeldet mit TÜV 03.95 vor der Abmeldung noch frisch gemacht. So nun möchte ich das Fahrzeug in eine neue Unterkunft schleppen. Der Opel ist rollbereit, ich dachte an schleppen mit Stange , Führerschein Klasse 2 ist vorhanden, habe mal gehört, dass wenn mit Abschleppstange geschleppt wird der Führer des schleppenden Fahrzeugs Klasse 2 haben muß . Frage an Euch kann ich ohne Bedenken (Polizei) die ca 8 km Distanz bewältigen. Gruß |
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The world of gentlemen
Nimm nen Trailer, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Das Thema hatten wir gerade hier...
279 km/3h
... würde auch zum Trailer raten. Die Dinger kann man stundenweise mieten. Kosten nicht die Welt
Vielen Dank für Eure Ratschläge
Gruß Pitt
Bei mir im Ort gibt es einen großen VW Vertragshändler. Die Firma liegt an der Hauptstrasse.
Der Händler hat unter anderem auf der anderen Strassenseite ein Grundstück, wo er Fahrzeuge zum Verkauf stehen hat.
Eine Zeit lang hat er von seiner Firma neue und gebrauchte Fahrzeuge ohne Zulassung nur auf die andere Strassenseite zu seinem Ausstellungsgrundstück gefahren. Das gab großen Ärger, da die Fahrzeuge für die Überquerung der Strasse nicht versichert waren.
Nun muß er jedesmal so ein Fahrzeug mit roter Nummer über die Strasse fahren.
Klingt zwar kleinlich, aber wenn irgend ein Unfall beim Überqueren auf öffentlicher Strasse passiert, dann fängt der Streit an und es kann richtig teuer werden.
Daher solltest Du auch in Deinem Fall Dein Fahrzeug weningstens mit Überführungskennzeichen auf öffentlichen Strassen bewegen.
Gruß
VW Classic
Oldtimer überführen
Effektiv: Trailer ist die einzig brauchbare Möglichkeit...
Theoretisch: Wenn der Wagen rollfähig aber nicht zugelassen ist, nennt man das "Schleppen" und nicht "Abschleppen", was das Entfernen eines zugelassenen, liegengebliebenen Fahrzeugs vom Pannenort wäre. Das ist ein Unterschied, abschleppen darf man immer, zum Schleppen muss der Fahrer des ziehenden Autos nen LKW-Lappen haben UND: Du brauchst eine Schleppgenehmigung, da das geschleppte Auto ja nicht zugelassen und versichert ist. Zudem steht noch der Paragraph dagegen, dass ein PKW nicht als Anhänger mitgeführt werden darf (Du darfst das Auto absägen und nen Hänger draus machen, ja, aber nicht so wie die Amis das machen, einfach ihr Auto hinters Wohnmobil hängen). Und grad aus diesem Grund ist so eine Schleppgenehmigung fast nicht zu bekommen...
Also: Trailer.
Gruß
Micha
1xIch würde das Verladen auf einen Trailer schon aus technischer Sicht vorziehen. Denn im Pkw-Bereich sind die Schleppstangen nur bedingt für die Aufnahme von Bremskräften geeignet, insbesondere wenn sie diagonal angebracht sind.
Rein rechtlich ist es auch seit Einführung der FZV nicht mehr zulässig ein nicht zugelassenes Fahrzeug abzuschleppen.
Eine sehr schöne Ausführung befindet sich hier:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2205
Bitte runter Scrollen ;-) Bis zum Beitrag von Burkhard.
Grüße Dirk