Europas größte Auto- und Motor-Community
Login
Passwort vergessen?
Oldtimer
Oldtimer Forum

Oldtimer überführen

Oldtimer überführen

Themenstarter

Hallo Leute,

Habe eine Frage:

Mir wurde die Garage meines Kadett B

Bauj. 1971 gekündigt. Das Fahrzeug

stand dort 15 Jahre eingemottet und

seit 1995 abgemeldet mit TÜV 03.95

vor der Abmeldung noch frisch gemacht.

So nun möchte ich das Fahrzeug in eine

neue Unterkunft schleppen. Der Opel

ist rollbereit, ich dachte an schleppen

mit Stange , Führerschein Klasse 2

ist vorhanden, habe mal gehört, dass

wenn mit Abschleppstange geschleppt

wird der Führer des schleppenden Fahrzeugs

Klasse 2 haben muß . Frage an Euch

kann ich ohne Bedenken (Polizei) die

ca 8 km Distanz bewältigen.

Gruß


deville73 deville73

The world of gentlemen

Nimm nen Trailer, dann bist Du auf der sicheren Seite.

 

Das Thema hatten wir gerade hier...


Han_Omag F45 Han_Omag F45

279 km/3h

... würde auch zum Trailer raten. Die Dinger kann man stundenweise mieten. Kosten nicht die Welt ;)


Themenstarter

Vielen Dank für Eure Ratschläge

Gruß Pitt


Bei mir im Ort gibt es einen großen VW Vertragshändler.  Die Firma liegt an der Hauptstrasse.

Der Händler hat unter anderem auf der anderen Strassenseite ein Grundstück, wo er Fahrzeuge zum Verkauf stehen hat.

Eine Zeit lang hat er von seiner Firma neue und gebrauchte Fahrzeuge ohne Zulassung nur auf die andere Strassenseite zu seinem Ausstellungsgrundstück gefahren. Das gab großen Ärger, da die Fahrzeuge für die Überquerung der Strasse nicht versichert waren.

Nun muß er jedesmal so ein Fahrzeug mit roter Nummer über die Strasse fahren.

Klingt zwar kleinlich, aber wenn irgend ein Unfall beim Überqueren auf öffentlicher Strasse passiert, dann fängt der Streit an und es kann richtig teuer werden.

Daher solltest Du auch in Deinem Fall Dein Fahrzeug weningstens mit Überführungskennzeichen auf öffentlichen Strassen bewegen.

Gruß

VW Classic


Oldtimer überführen

Effektiv: Trailer ist die einzig brauchbare Möglichkeit...

 

Theoretisch: Wenn der Wagen rollfähig aber nicht zugelassen ist, nennt man das "Schleppen" und nicht "Abschleppen", was das Entfernen eines zugelassenen, liegengebliebenen Fahrzeugs vom Pannenort wäre. Das ist ein Unterschied, abschleppen darf man immer, zum Schleppen muss der Fahrer des ziehenden Autos nen LKW-Lappen haben UND: Du brauchst eine Schleppgenehmigung, da das geschleppte Auto ja nicht zugelassen und versichert ist. Zudem steht noch der Paragraph dagegen, dass ein PKW nicht als Anhänger mitgeführt werden darf (Du darfst das Auto absägen und nen Hänger draus machen, ja, aber nicht so wie die Amis das machen, einfach ihr Auto hinters Wohnmobil hängen). Und grad aus diesem Grund ist so eine Schleppgenehmigung fast nicht zu bekommen...

 

Also: Trailer.

 

Gruß

Micha


  • 1x

Ich würde das Verladen auf einen Trailer schon aus technischer Sicht vorziehen. Denn im Pkw-Bereich sind die Schleppstangen nur bedingt für die Aufnahme von Bremskräften geeignet, insbesondere wenn sie diagonal angebracht sind.

 

Rein rechtlich ist es auch seit Einführung der FZV nicht mehr zulässig ein nicht zugelassenes Fahrzeug abzuschleppen.

 

Eine sehr schöne Ausführung befindet sich hier:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2205

 

Bitte runter Scrollen ;-) Bis zum Beitrag von Burkhard.

 

Grüße Dirk


Oldtimer: Oldtimer überführen

Ähnliche Themen zu: Oldtimer überführen

 
schliessen zu
Zum Seitenanfang
  • Oldtimer überführen : Oldtimer (Permalink) | (c) 2001-2012 MOTOR-TALK GmbH