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Ohne Kennzeichen zum TÜV ?

BMW 3er E36
Themenstarteram 24. Mai 2015 um 5:59

Eine Frage Auto ist nicht angemeldet und ich muss erstmal neuen Tüv machen

Fahren darf ich denk ich mal nicht oder kann man da bei der Versicherung was machen ?

Was hab ich sonst für Möglichkeiten? Sind so ca 12km

- Hänger

- Abschleppen

- Kurzeitkennzeichen (bekommt man das überhaupt wenn er keinen TÜV hat?)

Beste Antwort im Thema

Okay, dann bitte hier klicken ;)

Dort dann den Punkt (4) lesen

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Du darfst ohne KZ, nur auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle fahren, das wars!

Ohne Tüv bleibt wohl nur Anhänger,oder Abschlepper, da man seit glaube ich dem 1.April Tüv braucht um Kurzzeitkennzeichen zu bekommen...

Finde das auch ziemlich blöd mit den KZK, habe zur Zeit das gleiche Problem mit meinem E30. Da bleibt nur ein Anhänger oder für die mutigen der nicht ganz so legale Weg und sie montieren die Kennzeichen von einem anderen Auto und hoffen, dass auf den paar Kilometern nichts passiert. Das ist aber wohlgemerkt nicht legal und ich hab das hier nie gesagt. :D

Aber einen Anhänger zu mieten, jemanden mit BE Führerschein zu finden und dann noch ein Zugfahrzeug mit Ausreichend Anhängelast ist totaler Mist für die 3 km in die nächste Ortschaft zum TÜV...

Moin, Moin!

Nein! Ohne Kennzeichen darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht selbst fahren.

Bußgeld und Punkte in Flensburg.

G

HJü

Servus,

bei der neunen Regelung darf man mit den Kurzzeitkennzeichen aufjedenfall bis zur nächstgelegenen Werkstatt oder Prüflassungsstelle auch OHNE gültigen TÜV! Nur lediglich die Überführung ohne TÜV ist nicht mehr möglich. Da sind wohl zu viele Schrottkaren an der Autobahn liegengelassen worden :D.

Wenn du deine Versicherung kontaktierst (evb Kurzzeitkennzeichen), dann kannst du nachdem du TÜV bestanden hast und den Wagen anmeldest (innerhalb den 5 Tagen!), die Kosten von den Kurzzeitkennzeichen teils erstattet bekommen!

Zitat:

@aSmaNo1 schrieb am 24. Mai 2015 um 11:26:23 Uhr:

Servus,

bei der neunen Regelung darf man mit den Kurzzeitkennzeichen aufjedenfall bis zur nächstgelegenen Werkstatt oder Prüflassungsstelle auch OHNE gültigen TÜV! Nur lediglich die Überführung ohne TÜV ist nicht mehr möglich.

Ok, dachte ohne Tüv darf man nichts mehr.

Ja, hier kann man noch ausführlicher nachlesen, was neu in Kraft getreten ist:

http://www.autobild.de/.../...zeitkennzeichen-neue-regeln-5335645.html

und sonst zur not hatte das selbe problem hab das BMW autohaus angerufen lass da direkt tüv machen die haben mir die roten nummernschilder ausgehändigt bei zwei verschiedenen autohäusern von bmw einfach lieb fragen

1. Hänger : Hab ich schonmal gemacht, haben Prüfer + Büromensch gemeutert, daß das Fahrzeug auf dem TÜV-Gelände ja nicht versichert sei (könnt' ja Öl oder Benzin auslaufen oder sonstwas passieren . . . und wer zahlt das dann ?) ---> nix gut (zumindest nicht bei jedem Prüfer, vorher lieber anfragen)

2. Abschleppen darfst nur fahruntüchtige Fahrzeuge. Aber willst ja TÜV machen . . . ---> also auch nix gut.

alles andere wäre "Schleppen" ---> brauchst 'ne Schleppgenehmigung + LKW-Führerschein (+ siehe 1.)

3. Kurzzeitkennzeichen geht, und wie schon geschrieben, übernimmt die Kosten dafür evtl. die Versicherung, bei der Du den anschließenden Vertrag machst ---> anfragen

4. Versicherungsnummer UND alte Kennzeichen UND Bestätigung der Versicherung (bei der Du später den Vertrag machst), daß Fahrten mit den ungestempelten Kennzeichen zulässig sind ---> anfragen .ABER NUR zu ---> Werkstatt, TÜV, Zulassungsstelle erlaubt, sonst gibt's Ärger !

5. Rote Nr. : Rote-Nr.-Inhaber dürfen die eigentlich nicht ausleihen, sondern nur für ihre eigenen Fahrzeuge benutzen . . . Grauzone, solang's gutgeht.

Themenstarteram 26. Mai 2015 um 20:09

Gibts da den sonst keine Möglichkeit ich hab kein Hänger weder BE

noch bekomm ich Rote Schilder

und ein Kurzzeitkennzeichen zu holen ist mir zu blöd extra zur Zulassung

Und einfach Schilder vom anderen Auto ist mir ein bisschen zu heiß

Aber beim Abschleppen kann ich ja sagen Auto hat einen Motorschaden und wir fahren zu Werkstatt?

warum nimmst nicht Möglichkeit 4 ?

Themenstarteram 26. Mai 2015 um 21:37

Auto hab ich neu gekauft hab die alten Kennzeichen nicht

am 27. Mai 2015 um 6:16

Das mit dem abschleppen mit den alten kennzeichen kannst dir von der backe schmieren..zumal das fahrzeug nicht zugelassen ist, also kein versicherungsschutz hat..somit würdest du dich auch strafbar machen sowie der fahrer vom schleppfahrzeug auch wenn du jetzt kommst und sagst, was soll gross passieren wenn ich mit stange abschlepp.. wirst nicht drum rum kommen, auf hänger zu laden oder mit der versicherung wegen kzk zu reden.. Seid mal nicht so naiv, am ende kann das geheule teurer werden als geplant !!

EIN ABGEMELDETES FAHRZEUG DARF NICHT ABGESCHLEPPT WERDEN ZUMINDEST NICHT AUF EIGENER ACHSE

am 27. Mai 2015 um 6:37

Also wenn die die dich erwischen wirds je nach Bulle teuer. Ich hatte Glück bei mir als ich meinem 316i gekauft habe musste der Fahrer nur 25 Euro zahlen weil er mich knapp 100km geschleppt hat mit Stange ohne das die karre angemeldet war. Aber durchaus werden dir strafen höher.

@ Danny90 :

Dann laß Dir eben die neuen Kennzeichen bei der Zulassungsstelle schon reservieren (und prägen) und dann ---> Nr. 4

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