Offenes Bike drosseln und eintragen mit A(b)-Führerschein - Wie macht ihr das?

Themenstarter

Servus!

 

Da bei mir das Thema Motorrad immer aktueller wird (mache Ab), wollte ich ein Paar fragen los werden.

Und zwar man stelle sich folgende Situation:

 

Ich finde im - bei mobile z.B. - ein Motorrad, welches offen >34PS hat und auch so eingetragen ist.

Der VK meint dabei, nen Drosselsatz hätte er und könne den einbauen.

OK, angenommen, die Drossel ist eingebaut.

Das Problem ist aber doch jetzt, (falls es dazu kommt) dass die Polizei :mad: es einem auf dem Heimweg mit dem

(praktisch gesehen) gedrosselten Motorrad sicher nicht glauben wird, da ja in den Papieren nix von ner Drosselung

drin steht. Und selbst wenn man es bis nach Hause schafft, man muss ja noch die Drossel eintragen lassen...

 

-Dazu sei gesagt, dass ich über keinen Transporter/Anhänger verfüge, müsste also mit dem Zug hin und aufm

Motorrad zurück.

 

Also wie mache ich es am besten (/sichersten, im Bezug auf das Behalten des Führerscheins :D), dass

ich die Drossel offiziell eingetragen bekomme?

In der Nähe des Verkäufers zum TÜV fahren und eintragen lassen? Vorher nen Termin machen?

 

Wie ists mit den Blauen - macht die Tatsache, dass man die Drossel drin hat und zum Termin

beim TÜV fährt was aus/gut?

 

Wie macht ihr das?

 

Danke im Voraus für Beteiligung.

 

Gruß,

 

Alex


Themenstarter

Na, kommt schon, hin und wieder erwähnen es doch ein Paar Leute in den Posts.


prinzipiell muss eine Drossel auch eingetragen sein, damit dass mit dem Führerschein passt.

dazu brauchst du die eingebaute Drossel und die Papiere dazu. (Gutachten, ABE etc.)

 

eintragen musst du das beim Tüv lassen, das Motorrad muss dazu natürlich auch versichert sein. (angemeldet oder rote Nummer)

 

Wenn du keinen Anhänger hast oder leihen kannst bleibt dir wohl nur die Variante:

mit dem zug hinfahren - zum Tüv (vorher Termin ausgemacht!) - und mitm Motorrad heim.

wenn die Drossel eingebaut ist, und du einen Termin beim Tüv hast stellen sich die Grünen auch nicht an. -> ist also erlaubt.

 

 

Oder einfacher: bitte doch den Vorbesitzer (gegen nen Obolus) die Drossel eintragen zu lassen, dann sparst du dir die Nerven beim fremden Tüv ;)


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