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Off Topic- behindertengerechtes Auto fahren

Themenstarteram 26. März 2008 um 0:15

Liebe Leserinnen und Leser dieses Forums,

ich wende mich mit einer Frage an Sie/Euch, auf die ich bislang im web keine (qualifizierte) Antwort fand:

Ich bin seit einem Unfall querschnittsgelähmt, habe ein entsprechend umgebautes Fahrzeug bei dem sich trotz Umstellung auf Handbetrieb theoretisch Gas und Bremse auch per Fuß betätigen ließe. Als ich neulich mit einer früheren Freundin abens unterwegs war und es ums Thema "Heimfahren" ging, haben wir tatsächlich gerätselt, ob meine Freundin als Nichtbehinderte überhaupt mit meinem behindertengerecht umgebauten Fahrzeug fahren dürfte, rein rechtlich gesehen. Sie hätte ja problemlos alle körperlichen Fähigkeiten, das Auto sicher zu steuern. Aber darf sie das auch?

Darf ein Nichtbehinderter ein behindertengerecht umgebautes Auto fahren?

Und auch nur wenn ich neben dran sitze? Oder ist es generell ein /kein Problem? Umgekehrt ist die Lage auch rechtlich ja klar, aber darf daraus so einfach der Umkehrschluss gezogen werden? Wir haben auch deswegen gerätselt, weil wenn ich mal wieder einen Freund haben sollte, der kein Auto hat (und nicht wie ich im Rollstuhl sitzt) , würde das ja auch ihn betreffen...

ich freue mich wirklich sehr auf Antworten auf meine Frage und danke für die Möglichkeit des Meinungsaustausches hier in diesem netten Forum,

Lisa

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12 Antworten
am 26. März 2008 um 1:33

Hallöchen!

Soweit ich weiß ist das kein Problem. Du hast bestimmte Einschränkungen in Deiner Fahrerlaubnis, der körperlich gesunde Mensch nicht. Von daher dürfte das eigentlich kein Problem darstellen.

Aber ehrlich gesagt habe ich nie darüber nachgedacht. Auch nicht, als ich die umgerüsteten Fahrzeuge eines Bekannten pilotierte.

Zum Absichern empfehle ich, mal direkt beim Straßenverkehrsamt nachzufragen. Dort müßten die Leute es eigentlich genau wissen.

Probleme sehe ich eher bei der Kfz-Steuerbefreiung (die Du ja wahrscheinlich hast): Die Befreiung gilt meines Wissens nach nur, wenn ausschließlich Fahrten von Dir oder für Dich getätigt werden. Die Versicherung müßte auch darüber informiert werden, daß Du das Auto nicht mehr allein nutzt. Ich gehe davon aus, daß Du derzeit einen entsprechenden Rabatt hast. Da gibt es allerdings (je nach Versicherungsunternehmen) die Möglichkeit, den eventuellen neuen Freund als Partner eintragen zu lassen, dann bleibt der Rabatt meist bestehen.

Liebe Grüße

Meehster

am 26. März 2008 um 8:11

@ paralisa

 

Wenn im Führerschein kein anderer Vermerk ist, darfst ausschließlich nur du das Fahrzeug lenken, bzw. die Person für die das Fahrzeug speziell umgebaut worden ist. Dieses Handbrems und Gasgestänge das in deinem Wagen verbaut ist, und an der Pedalerie unten befestigt ist bzw. angeschraubt ist hat halt den Vorteil wenn man den Wagen später irgendwann mal verkaufen will, ihn problemlos zurückrüsten kann. Also am besten mal in deinen Führerschein schauen.

am 26. März 2008 um 8:39

@ paralisa

 

Der Vermerk in deinen Führerschein müsste normalerweise lauten "Beschränkung der Fahrerlaubnis auf das für den Antragsteller umgerüstete und zugelassene Fahrzeug". Wenn da nichts steht, würd ich mich trotzdem mal mit dem für dich zuständigem Landratsamt in Verbindung setzen, weil da schließlich alle Fäden zusammenlaufen wie z.b Anforderung kraftfahrtechnischer Eignungsgutachten etc.

am 26. März 2008 um 11:59

Zitat:

Original geschrieben von paralisa

Darf ein Nichtbehinderter ein behindertengerecht umgebautes Auto fahren?

Generell steht dem nichts im Wege.

Wichtig: Versicherung überprüfen, wegen evtl. nur Selbstfahrer.

Sollte das Fahrzeug steuerbegünstigt sein: Nur Fahrten die für oder mit dem Behinderten gemacht werden.

PS: Wenn Du, warum auch immer, Fahruntauglich bist, geht das über den "rechtfertigenden Notstand" so wie so. ;)

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von Race-Hugo

Zitat:

Original geschrieben von paralisa

Darf ein Nichtbehinderter ein behindertengerecht umgebautes Auto fahren?

Generell steht dem nichts im Wege.

Wichtig: Versicherung überprüfen, wegen evtl. nur Selbstfahrer.

Sollte das Fahrzeug steuerbegünstigt sein: Nur Fahrten die für oder mit dem Behinderten gemacht werden.

PS: Wenn Du, warum auch immer, Fahruntauglich bist, geht das über den "rechtfertigenden Notstand" so wie so. ;)

Hier steht schon alles...

Original von Race-Hugo

Sollte das Fahrzeug steuerbegünstigt sein: Nur Fahrten die für oder mit dem Behinderten gemacht werden.

-sonyericsson-

P.S...Natürlich ist der Lenkradknauf zu entfernen,bevor der Partner fährt.Auch darf er nicht die Umbauten (für den Behinderten) nutzen...

Von der Versicherung her,dürfte es keine Probleme geben,da der Partner ja nicht ständig mit dem Umgebauten Auto fährt.

 

Themenstarteram 27. März 2008 um 13:56

Vielen Lieben Dank für Eure Antworten.

Es ist ein wirklich nettes Forum hier mit echt hilfsbereiten Leuten.

Nochmals herzlichen Dank

Hallo !

Es stimmt.... und ist ja bereits auf den Punkt gebracht worden: Jeder Normalo darf Dein Auto umgerüstet fahren.

ABER: Die Pedalabdeckung muß entfernt werden, damit das Fahrzeug über die serienmäßigen Pedale gesteuert werden kann. Der Lenkraddrehknopf muß entfernt werden!

Wer damit erwischt wird, zahlt die Zeche: Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Nur solche Personen, die über eine entsprechende Eintragung im FS verfügen, dürfen nämlich mit dem Drehknopf fahren!!!

Dazu gibt es sogart BGH-Urteile.

Was für ein Quatsch allerdings....fährt doch jeder Traktorfahrer mit solch eine Lenkhilfe.

Wichtig: Das Fahzeug ist steuerbefreit. Somit ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben, wenn jemand anderes das Fahrzeug o h n e Deine Begleitung fährt. Daneben sitzend kann frau sich immer damit rausreden, es

wäre Dir schlecht geworden...

Versicherung ist ja bereits treffend bemerkt worden.

Schöne Grüße

Willi

 

am 27. März 2008 um 21:12

Soweit ich mich erinnern kann (kann natürlich sein, daß schon 46,8 mal wieder alles gesetzlich gedreht wurde ;) ), kann jeder nichtbehinderte Mensch ein umgerüstetes Auto fahren, bzw. es ist sogar vorgeschrieben ein Auto nur soweit umzubauen, daß es von einem 'Nichtbehinderten' trotzdem noch gesteuert werden kann.

Zu den Fahrten (wg. Kfz.Steuerbefreiung) ...

Also ich meinte, man muß nicht unbedingt "dabei sein". So kann ich z.B. jemanden in meinem Auftrag das Fahrzeug betanken lassen oder mich abholen ohne das ich in dem Moment dabei bin. :eek:

am 28. März 2008 um 7:31

:DJa stimmt....das Tanken ist so eine Sache...

Aber das sollte dann auch im näheren Umfeld des Standortes sein.

Zum Thema sei angemerkt:

Letztlich habe ich genau darauf meine gute Seele beim Tüv angesprochen. Meine Frau ist oberschenkelamputiert.

Unser privates Auto hat also auch ein Wechselgaspedalum links. ICH darf damit so nicht fahren, laut Aussage des Tüv!

Wenn ich das Auto nutze, muß zwingend die Fußgassperre rechts weggeklappt, und das linke Fußgas hochgeklappt werden.

 

Is klaaar... :o gäähn ... ich fahre natürlich auch mit Fußgas links, und Bremse mit rechts. Das geht echt gut und fix. Ist vielleicht nicht jedermanns/jedersfrau Sache, von wegens "Feinmotorik", aber ich kanns seit Jahren.

 

Und ... ich fahre das Auto auch alleine ..."zum Tanken" ...

 

Aber wir wissen ja... Big Brother ....

 

So long.

 

Willi

 

am 28. März 2008 um 19:42

Ich meinte das so, wie ich es sagte (nicht in [gedachten] Anführungsstrichen ;) ). Ich kann problemlos 800km wegdüsen, aber es ist problematisch zur Kasse zum Bezahlen an der Tanke zu kommen wenn es draußen zu windig ist oder zu uneben bzw. zu weit und/oder uneben. Insofern tankt für mich öfters jemand, der entweder eh gerad mitfährt oder der/die für mich zum Tanken fährt oder zwecks Tanken extra kurz mitfährt. :)

Themenstarteram 29. März 2008 um 0:24

Na da,

ich habe ja schon echt nette Antworten bekommen, aber dass dieses Thema doch noch ein paar Mitglieder dieses Forums aus der Reserve lockt, freut mich natürlich umso mehr!

Dass genau der Drehknopf die "Schlüsselrolle" spielt habe ich auch bis heute nicht begriffen. Wo soll da eine "Fehlreaktion" passieren...? Anders da schon vielleicht, ob jetzt jemand mit rechts Gas und links Bremse betätigt wie man das gewohnt wäre, oder dies plötzlich umgekehrt bewerkstelligen müsste. Doch wer hatte bisher ein Problem z.B. in Südafrika? Dort herrscht wie wir wissen Linksverkehr . Dort war ich vor meinem Unfall und ich musste dort bei der Autovermietung keinen Führerscheinnachweis erbringen, dass ich nun auch in der Lage wäre, rechtsgesteuerte Autos lenken zu können.

Aber das Thema soll hier ja auch nicht abdriften, schliesslich ging es darum, ob jemand MEIN Auto ungestraft lenken darf oder nicht. Was Steuer und Versicherung betrifft (DANKE dennoch für die lieben Hinweise!!) habe ich von Anfang an Vorkehrungen getroffen. Der Grund ist, dass die Bullen unsere Nachbarin dabei festgehalten haben, als sie (AUFGEPASST!!): MIT ihrem schwerstbehindertem, alzheimerkrankem Mann(sass auch mit im Auto, mit Ausweis!) bei der Apotheke am Behindertenparkplatz angehalten hat, um für ihn Medikamente abzuholen. Das GERICHTSurteil sinngemäß zitiert heisst das: Missbrauch vom Behindertenausweis, da ihr Mann sowieso selber hätte nicht mehr fahren können. Er hätte diesen Änderungszustand vorher dem Amt mitteilen müssen. Wie ich finde eine absolute SAUEREI!!! Sie hätte in Revision gehen sollen, aber sie ist eine ältere Dame, die sich sowieso schon zuviel darüber aufgeregt und ihre eigene Gesundheit dabei auf´s Spiel gesetzt hat. Somit hat sie darauf verzichtet. Meines Erachtens wurde sie eingeschüchtert. Um ihre Ruhe zu haben hat sie bezahlt (nicht wenig).

Wie gesagt, ich möchte hier das Thema nicht verfehlen. Dennoch hoffe ich erfolgreich unter Beweis gestellt zu haben, das ich als Frau RECHTS und LINKS unterscheiden kann ,,,,, ;-)

Liebe Grüße und herzlichen Dank für Eure Hilfe!!!

am 29. März 2008 um 1:23

Ich denke mal, die Grenzen zw. "behindertengerechter" [die es eh net pauschal gibt, weil die nötigen Optionen zu unterschiedlich sind] Ausstattung und "normaler" sind sowieso fließend.

Vor gar nicht mal allzu langer Zeit war z.B. Servolenkung noch als 'behinderungsbedingte Zusatzausstattung' absetzbar. Und jetzt ... natürlich nicht mehr, weil eh 99,84% aller [Neu-]Fahrzeuge Servolenkung haben [und halt im Grundpreis teurer sind].

Ist Automatik auch derart einzuordnen und muß ausgebaut werden, wenn jemand der körperlich 100% fit ist das Fzg. lenkt?? :confused: :D :D :D ;)

Ist doch ein fließende Übergang. Wer kann beispielsweise als "Gesunder" auf den Bremskraftverstärker heutiger Fzge. verzichten.

Mein Vater tut sich schwer auch nur 10m im Hof mit Automatik zu fahren. Meine kleine Schwester hingegen will nur noch Automatik obwohl anders gelernt und vorher gefahren.

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