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Nutzungsausfall da ich mit meinem Wohnmobil nach einem Unfall nicht zum Musikfestival fahren konnte

Themenstarteram 2. September 2013 um 10:16

Hallo!

Ich bin etwas ratlos und fühle mich allein gelassen mit meinem Schaden. Vielleicht könnt ihr ja was dazu sagen. Als ich am 22.8. (Ein Donnerstag) zu meinem Wohnmobil ging, stellte ich fest, das der Spiegel der Fahrerseite, ohne den man ein kfz nicht in betrieb nehmen darf, Abgefahren war. Der Verursacher hatte jedoch die Polizei verständigt und so sollte der Schadensregulierung nichts im Weg Stehen. So dachte ich jedenfalls.

Mein Wohnmobil, das ich mir anfang des Jahres für 4500€ gekauft habe, ist ein 1976er Mercedes 407D für den es nicht mehr ganz so einfach ist Teile zu besorgen. Als ich die Versicherung erreichte, beauftragte diese eine Firma, sich um meinen Spiegel zu kümmern. Die Firma Rief mich dann auch wenige Stunden später an und wollte eine Notreparatur durchführen. Als sie jedoch erfuhren, das mein Spiegel samt Halterung defekt war teilten sie mir mit, dass eine Notrepartur nicht möglich sei und sie den Spiegel mit neuer Halterung erst über Mercedes Bestellen müssten und dass das mit der Rep. vor dem WE nichts mehr werden würde.

Mein Wohnmobil hatte ich bereits am Mittwoch gepackt und wollte damit, als ich den schaden bemerkte, eigentlich zu einem Musikfestival in 300km entfernung aufbrechen. Auf grund der Schadensminderungpflicht wurde mir gleich zu beginn mitgeteilt, müsse ich es auch in Kauf nehmen einen tag später zu fahren, wenn der schaden bis dahin repariert werden kann. Dies war zwar ärgerlich für mich, jedoch verständlich. Leider konnte das Womo nicht am Freitag repariert werden - ich warte heute 11 Tage später immernoch auf die Reparatur.

Als ich nach einem Ersatzwomo fragte, wurde mir gesagt, das ich max. 60%, und auch nur unter vorbehalt bezahlt bekäme, wenn ich mir ein Womo leihen würde. Dies hätte für mich für die Festivalzeit einen mehrkostenaufwand von ca 400€ ausgemacht, da das leihWomo ca. 1000 Für die zeit gekostet hätte. Das risiko letzlich sogar auf den ganzen kosten sitzen zu bleiben kann ich mir in meiner finaziellen situation nicht leisten, so dass das Festival für mich ins Wasser gefallen ist. Allein das ich die Karte im Wert von 50 EUR so kurzfistig nicht mehr verkaufen konnte ist ja schon mein schaden. Dazu kommt dann noch der verpatze urlaub.

Ich bisitze übrigens noch einen normalen PKW. Diesen hatte ich jedoch vom 18. bis zum 30.8 über www.Autonetzer.de verliehen

gehabt und stand mir demnach nicht zur verfühung. Mal davon abgesehen das ich auch kein zelt, schlafsack, isomatte griffbereit hatte.

Ich hoffe ich hab nix vergessen und ihr könnt mir evtl. behilflich sein dabei zu erfahren ob und wenn wie ich einen einspruch auf Schadensersatz habe bzw. geltend machen kann.

Beste Antwort im Thema

Er will doch nur Werbung für autonetzer.de machen. ;)

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Auch wenn ich es nachvollziehen kann, dass du enttäusht bist, so halte ich es doch für seeeeeehr zweifelhaft, dass es eine Entschädigung für ein ins Wasser gefallenes Freizeitvergnügen gibt.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Auch wenn ich es nachvollziehen kann, dass du enttäusht bist, so halte ich es doch für seeeeeehr zweifelhaft, dass es eine Entschädigung für ein ins Wasser gefallenes Freizeitvergnügen gibt.

Wie das mit Wohnmobil ist, weis ich nicht, aber wenn ich zur Zeugenvernehmung zur Polizei muß, dann stehen mir 10 € je Stunde für entgangene Freizeit zu. Vielleicht ist das da ähnlich?

Er will doch nur Werbung für autonetzer.de machen. ;)

Themenstarteram 2. September 2013 um 14:27

wenns doch nur so währe... :/

Für den entgangenen Spaß bekommst du leider nichts... allerdings denke ich, das du die 50€ für die Karte geltend machen kannst. Immerhin hast du hier im Sinne der Schadensminderungspflicht gehandelt. Dem Gegenüber stehen ein Leihwagen + Unterkunft, alternativ ein Wohnmobil. Ich frage mich nur, wieso sollte ein Wohnmobil nicht voll ersetzt werden, wenn es nicht Fahrbereit ist? Anderseits, bei Mercedes hast du den Spiegel innerhalb von 24 Stunden griffbereit. auch für den alten T2 (Düsseldorfer) 407D.

Zitat:

Original geschrieben von leinad20

...ist ein 1976er Mercedes 407D für den es nicht mehr ganz so einfach ist Teile zu besorgen.

teile dafür gibts eigentlich wie sand am meer!

war es dir nicht möglich, wenn das festival doch soooo wichtig war, dir schnell einen ersatzsspiegel aus nem halben meter kupferrohr und nen (gebrauchten) lkw-spiegel zu basteln?!der aufwand hierfür beläuft sich - inclusive der fahrt zum baumarkt und zum schrotti - auf nichtmal eine stunde! und als werkzeug reicht auch das was nem ikea-regal beiliegt und bei jemandem der solch ein fahrzeug fährt, gehe ich davon aus, das er über etwas handwerkliches geschick und eine etwas 'bessere' werkzeugkiste verfügt!

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Wie das mit Wohnmobil ist, weis ich nicht, aber wenn ich zur Zeugenvernehmung zur Polizei muß, dann stehen mir 10 € je Stunde für entgangene Freizeit zu. Vielleicht ist das da ähnlich?

Erklär mir / uns mal bitte wie du auf dieses "Recht" kommst! Ich jedenfalls kenne ein solche Entschädigung (zumindest hier in Thüringen) nicht. Vorallem mit dem Hintergrund, dass Gerichte lediglich nicht mal 3 € pro ausgefallener Freizeitstunde zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von leinad20

...ist ein 1976er Mercedes 407D für den es nicht mehr ganz so einfach ist Teile zu besorgen.

teile dafür gibts eigentlich wie sand am meer!

war es dir nicht möglich, wenn das festival doch soooo wichtig war, dir schnell einen ersatzsspiegel aus nem halben meter kupferrohr und nen (gebrauchten) lkw-spiegel zu basteln?!der aufwand hierfür beläuft sich - inclusive der fahrt zum baumarkt und zum schrotti - auf nichtmal eine stunde! und als werkzeug reicht auch das was nem ikea-regal beiliegt und bei jemandem der solch ein fahrzeug fährt, gehe ich davon aus, das er über etwas handwerkliches geschick und eine etwas 'bessere' werkzeugkiste verfügt!

Mal ne Frage dazu - ist das überhaupt legal?

Ich kann mir nämlich vorstellen das die Polizei jemanden so nicht weiterfahren lässt.

Da gibts ja schon Probleme wenn die Spiegel kein E-Zeichen haben...

Was sollte an einem gebrauchten lkw-Spiegel nicht legal sein?

Naja erst mal ist der nicht für das Fahrzeug gemacht und zweitens die zusammengeschusterte Befestigung mit dem Rohr...

Nicht umsonst muss doch jeder Mist am Fahrzeug ne E Nummer haben... bzw. Zulassung.

Themenstarteram 24. September 2013 um 22:06

hallo!

 

also mein problem war, dass ich ins Ausland (Polen) zum "Plötzlich am Meer" festival wollte. Und die Polnischen Bullen nutzen ja gern mal ne gelegenheit um deutsche fahrer abzukassieren. Außerdem War die Originale Rohrhalterung arg beschädigt und dich wollte da dran nix machen bevor nen Gutachter drauf geguckt hat.

 

Für den Spiegel, der Bei Mercdes im Origina mit Rohr ca 350 EUR kostet und den Lackschaden hat die versicherung jetzt 300 und nen paar zwerquetschte "fikiv" abgerechnet und ausgezahlt. Gemessen daran, dass der LKW spiegel in der Billigkopie 7,99EUR kostet und ich mir das Rohr wieder zurecht wuchten konnte, bin ich damit eigentlich ganz zufrieden. Nur mit dem versauten Urlaub, das geht mir immernoch auf'n sack

Zitat:

Original geschrieben von leinad20

 

Mein Wohnmobil, das ich mir anfang des Jahres für 4500€ gekauft habe, ist ein 1976er Mercedes 407D für den es nicht mehr ganz so einfach ist Teile zu besorgen. Als ich die Versicherung erreichte, beauftragte diese eine Firma, sich um meinen Spiegel zu kümmern. Die Firma Rief mich dann auch wenige Stunden später an und wollte eine Notreparatur durchführen. Als sie jedoch erfuhren, das mein Spiegel samt Halterung defekt war teilten sie mir mit, dass eine Notrepartur nicht möglich sei und sie den Spiegel mit neuer Halterung erst über Mercedes Bestellen müssten und dass das mit der Rep. vor dem WE nichts mehr werden würde.

Mein Wohnmobil hatte ich bereits am Mittwoch gepackt und wollte damit, als ich den schaden bemerkte, eigentlich zu einem Musikfestival in 300km entfernung aufbrechen. Auf grund der Schadensminderungpflicht wurde mir gleich zu beginn mitgeteilt, müsse ich es auch in Kauf nehmen einen tag später zu fahren, wenn der schaden bis dahin repariert werden kann. Dies war zwar ärgerlich für mich, jedoch verständlich. Leider konnte das Womo nicht am Freitag repariert werden - ich warte heute 11 Tage später immernoch auf die Reparatur.

Mit anderen Worten: das da oben war alles nur Gelaber, um uns und der Versicherung eine Geschichte vom armen Geschädigten aufzutischen, der so dolle Nachteile durch den abgefahrenen Spiegel hatte, dass er ganz viel Geld dafür haben will. Und in Wirklichkeit macht man genau das, was jeder normal denkende Mensch der selbstverschuldet den Spiegel eines 76 er WoMo Umbaus abreisst, auch machen würde: Günstigen Ersatzspiegel besorgen, Rohr gerade biegen und zum Festival fahren.

:rolleyes:

Themenstarteram 25. September 2013 um 7:18

Nix gelaber. Der Schade war ja an nem Donnerstag. Bis ich das erste mal mit der Versicherung gesprochen habe war der Donnerstag auch schon vorbei. Den Spiegel habe ich jetzt nach Schadensregulierung bestellt, was drei tage dauerte (Montag zu Mittwoch). Hätte also, wenn ich das freitag gemacht hätte und der spiegel Montag da gewesen währe trotzdem nicht dazu geführt das der Wagen am WE einsatzfähing gewesen wäre. Es ist ja nicht so, das ich nicht noch rumtelefoniert hätte um irgendwie nen ersatzspiegel zu bekommen aber in allen mir bekannten einschlägigen läden wo man Autozubehör kaufen kann, gabs LKW zubehört/spiegel nicht. Im Internet findet man die sachen dagegen wie sand am Meer.

Glaubst du denn wirklich ich würde mir nen Festivalwochenende entgehen lassen, wenn ich das hätte irgenwie selbst auf die schnelle fixen können?

Zitat:

Original geschrieben von leinad20

...was drei tage dauerte...

wenn ich zu meinem teiledealer gehe und einen x-beliebigen lkw-universalspiegel haben will...

...hat der den entweder eh im lager, oder er lässt ihn sich aus dem zentrallager kommen...

...das bedeuted, das wenn ich den bis 14uhr bestelle - liegt das ding um 16uhr, allerspätestens am nächsten morgen um 9uhr abholbereit auf der ladentheke!

Zitat:

...aber in allen mir bekannten einschlägigen läden wo man Autozubehör kaufen kann, gabs LKW zubehört/spiegel nicht.

erzähl keinen mist!

lkw spiegel kann dir JEDER lkw-händler, JEDE nutzfahrzeugwerkstatt, JEDER landmaschinenhändler und JEDER industriebedarfshändler binnen 24h besorgen - sofern die teile nicht eh auf lager liegen...

...und du willst uns nun hier ernsthaft erzählen, bei dir gäbe es sowas im umkreis von 25km nicht?!

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