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NOS-Einspritzung

Themenstarteram 23. April 2004 um 20:00

Hallo an @lle !

Es gibt soviel Gerede über Lachgas-Einspritzung , ob sie eingetragen werden können usw.

Die Einen sagen , wenn das System drucklos ist z.B durch ein Magnetventil vor der Gas-Flasche könnte es eingetragen werden .

Die Anderen sagen Mann bekommt gleich 3 Anzeihen auf einmal , wenn Mann erwischt wird !

Nun Meine Frage an Die Leute die ES 100 % Wissen :

Ich habe einen gültigen ADR-Schein (Gefahrgut-Schein) der Mir gestattet gefährliche Güter der Gefahrenklassen : 2-3-4-5-6-8-9 zu transportieren & ich habe den Aufbau-Kurs Tankfahrzeuge !

Besteht füe Mich eine Chance das ich eine Nos-Einsprizanlage legal ins Auto bauen darf oder hat meine Qualifikation keine Wirkung ??

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48 Antworten

zunächst begrüße ich dich herzlich im forum.

zu deiner anfrage:

die tatsache, dass du gefahrengut transportieren darfst, rechtfertigt in keinster weise eine funktionsfähige (!) lachgas-anlage im kfz. um den versicherungsschutz genießen zu können (!), muss dir der tüv grünes licht geben, was sich als schwierig erweisen dürfte.

ich bin mir nicht sicher, ob man gefüllte lachgas-flaschen als gefahrengut gelten. ich erwähne an dieser stelle gern wiederholt, dass lachgas weder brennbar noch spontan explosionsfähig ist, wie es in gewissen streifen suggeriert wird. fakt ist jedoch, dass ein gas unter druck aufbewahrt wird und dies u.u. als hireichende bedingung für ein gefahrengut angesehen werden könnte.

du dürftest die flasche wohl unangeschlossen transportieren - mehr nicht.

nette grüße

tim

am 24. April 2004 um 8:08

Genauso Sieht das aus,

Hallöle erstmal.

Es ist zu 100% erlaubt die gefüllte Flasche mit "NOS" in eine Fahrzeug zu transportieren, aber es ist zu 100% nicht erlaubt das teil am Motorblock bzw. mit der Einspritzung in einem KFZ zu "vereinen".

Es wäre theoretisch möglich wenn man eine Tüv bzw. Dekra abnahme bekommt und somit dieses als Zusatz in den Fahrzeugschein und Brief eingetragen bekommt, dieses ist aber wohl zu 100% unmöglich (zu heutigen Tüv Anforderung).

Der "nette" Prüfer beruft sich mit Sicherheit darauf das der Motor zu einen Unkalkulierbaren "Risiko" entwickelt, denn es kann ja etwas im "NORMALEN" gebrauch passieren wie z.B. Motor geht hoch oder ein unkontrollierbares einspritzen des Gemisches kann zu gefährlichen Schäden und oder zu großen Umweltbelastungen kommen.

Hmmm das soll aber nicht heißen das es niemand machen kann (wer viel Geld hat), denn wie schon andere erwähnten: KEINE VERSICHERUNG mehr.

Falls aber jemand eine solche abnahme erfolgreich bekommen hat soll er doch mal kundtun Wo und wann und vor allem mit was er diese erlangt hat, Interessiert höchst wahrscheinlich sehr viele "NORMALE" Leute. ;-)

Also wir sehen uns an der nächsten Ampel………..und Tschüsssssssssssssssssssss

am 23. Mai 2004 um 18:23

wennste unbedingt nos haben willst teppich auf leitung durch und fläschchen irgentwo versteckt!!

is aber scheiße bei kontrolle! ;-)

am 24. Juli 2004 um 17:54

guden

ich würde es unterm beifahrersitz verstecken!aber nos haut dir vielleicht den motor weg

no risk no fun :)

am 14. August 2004 um 17:12

hab gemeint nos kann man eintragen darfs aber im öffentlichen strassenverkehr nicht gebrauchen es ist aber sicher erlaubt die anlage einzubauen aber nicht die flasche anhängen

ohne flasche kannst das system best. installieren.

da wirds wohl keine probs geben denke ich.

und nebenbei:

wennst du kein 0815 system einbaust das wird es deinen motor nicht weg hauen!

gruß andy

am 25. Oktober 2004 um 22:23

Nitro-Oxid Einspritzung

 

Wenn ich mal anmerken darf ? N2O ist ein gefahrgut und fällt unter das Betäubungsmittelgesetz.Daher auch die drei Anzeigen :Kein Versicherunsschutz,Keine ABE für das Fzg.,Verstoß gegen das BTM !Es hat auch nichts mit der qualität des systems zutun ob der motor hält oder nicht.Man kann N2O auf verschiedene weiße Einspritzen:Trocken (ohne zusätzlichen Kraftstoff) oder Nass (mit zusätzlichen Kraftstoff)Wenn man mit einem Fogger-system (N2O+Kraftstoff direkt vor die Einlaß-ventile und das für jeden Zylinder einzelnt) arbeitet ist der trick die Verbrennungstemperatur zu kontrolieren.Einspritzzeit und menge spielen dabei ein sehr wichtige rolle !

Wenn jemand noch fragen hat ,ich bin für alle fragen offen !!

hi!

also laut BTM darfst du N2O bis 1000kg oder 100kg ,bin mir nicht sicher, mitführen. ohne spez. führerschein,....

allerdings gings hier ja um eine leere flasche und somit nicht funktionieren der einspritzung.

praktisch die beste antrappe was es gibt :)

gruß andy

Zusammenfassung :

-leere flasche ist ok

-volle flasche ok

-volle flasche angeschlossen verboten

ist das so richtig ???

was passiert wenn man mit angeschlossener flasche und allen (benutzt) , erwischt wird ???

hi!

habe am fr. ne mail zum tüv geschrieben und unter anderem das auch nachgefragt.

in anderen forum gings sogar rum das man sich das system eintragen lassen kann (verlegung der leitungen, ventile,...) allerdings ohne der flasche.

was heisst das die versicherung erlischt sobald du die falsche angeschlossen hast.

aus welchen quellen das stammt kann ich nicht sagen daher glaube ich auch nicht das es der realität entspricht.

aber im grunde sind immer die grünen die, welche über ja oder nein entscheiden.

sollte es der tüv (wie oben erwähnt) genehmigen und vielleicht sogar ohne flasche eintragen so kratzen dir die grünen trotzdem die plakete ab. denen interessiert es nähmlich ziemlich wenig ob da was im schein steht oder nicht.

wenn sie gut drauf sind fragen sie vielleicht sogar im revier nach, aber glaube mir die haben davon genauso wenig ahnung wie der vorort.

strafen kann ich dir nicht sagen.

mein kumpel hat zum beispiel wegen einem nicht eingetragenen grill 3punkte, 60€ bußgeld, verlängerung der probezeit und führerschein entzug bekommen.

in wie weit das jetzt ausgeführt wird weiß ich nicht, er geht damit vor gericht.

sollte ich mehr wissen und damit mein ich schwarz auf weiß dann werd ich es euch sagen!

ihr aber bitte auch!

gruß andy

desweiteren wäre es ja etwas komisch wenn die das System "zulassen".

denn wenn im kofferraum die flasche ist und daneben der anschluss liegt dann dauert es keine minute um das system scharf zumachen.

bei der ubb heissts ja auch das man die gar nicht montiert haben darf da der missbrauch die beleuchtung auch während der fahrt anzumachen zu leicht ist.

daher seh ich da leider wenig chancen, und muss darauf hoffen nette polizisten zu begegnen.

solange die flasche leer ist drücken die vielleicht ein auge zu, aber es kann ja auch sein das die gerade eben vor 5min leer geworden ist!

also daher,.... muss man wohl einfach schneller sein als die poilzeiautos

Hi Leute, interssante Texte bei euch!!!

Bin neu hier, und hab da ein paar Fragen!

Hat jemand eine originale nos Anlage gekauft

oder selber gebaut?

Welche Magnetventile könnte man hierfür benutzen, und auf welchen Druck müßte dann der Minderer eingestellt werden?

Bin gerad am rätzeln wie das so alles vonstatten gehen kann?!

Wie läuft das mit der Bedüsung? Eigenbau oder original Mischdüse?

Vieleicht habt ihr ja schon irgendwelche erfahrungen mit nos gemacht!

Eigendlich hab ich scon fasst alles dafür...

fehlen nur noch die Magnetventile und die Düse!

Vielleicht könnt ihr mir ja ein paar gute Tips geben?

Gruß

also die ventile müssen einen druck von ca. 1100 PSI stand halten. sind ca. 70-80bar soweit ich weiß.

wegen den düsen würde ich mal bei NOS oder NX nachfragen welche düsen du bei deinem motor, auto nehmen solltest.

Bei Lachgas gibt es technisches und medizinisches. Das was in der Medizin verwendet wird (Narkose) fällt unter das BTM und das was du im Auto fährst ist technisches.

Problem ist wohl das es keinen geprüften Behälter in D für das Zeugs gibt. Klar kannst Taucherflaschen nehmen, aber die sind für Sauerstoff geprüft und nicht für Lachgas. Alles sehr dubios. In den 90er Jahren haste Lachgas eingetragen bekommen, wie auch immer!

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