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Normale Kamera als Dashcam vorne / hinten inkl. Livebild

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 7. Juni 2014 um 2:05

Hallo Leute,

habe wieder eine verrückte Idee.

Wäre es möglich eine normale 12V Kamera vorne einzubauen und alles auf eine Festplatte aufzunehmen sobald ich den Motor starte? Ich möchte aber auch wenn nötig umschalten auf Livebild im Monitor ( z.B. beim einparken an hohen Randsteinen die die PDC nicht erkennt ). Das selbe soll mit der hinteren Rückfahrkamera geschehen, also bei Motorstart aufzeichnen auf Festplatte und beim rückwärtsfahren wieder Livebild im Monitor.

Vielleicht hat es ja ein paar Leute hier die sich mit der Materie auskennen oder wissen ob es ein externes Modul o.ä. gibt. Wenn nicht, wäre es auch möglich so ein Modul bei einer Firma löten/programmieren zu lassen?

 

Bin über alle Vorschläge dankbar.

Beste Antwort im Thema

Auf eine rechtliche Aussage wird sich hier keiner einlassen, ist auch nicht der Sinn des Threads wo jemand fragen zum Einbau einer Dashcam hat.

Wenn du wissen willst wie, was, wo und warum mach entweder einen Thread auf der sich mit deiner Frage beschäftigt oder geh zum Rechtsanwalt ( wobei auch dieser dir keine 100% Antwort auf deine Frage geben wird ).

Am Ende entscheidet jedes Gericht nach Sachlage (somit ist eine 100% Antwort ob erlaubt oder nicht, nicht möglich)

Das ganze ist mega unübersichtlich und hilft hier keinem weiter. :rolleyes:

17 weitere Antworten
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17 Antworten

Gab doch schon super Beiträge zu dem Thema.

Benutze die Suche.

Hier kann dann zugemacht werden.

Zitat:

Original geschrieben von E350W212

Wäre es möglich eine normale 12V Kamera vorne einzubauen und alles auf eine Festplatte aufzunehmen sobald ich den Motor starte?

Bin über alle Vorschläge dankbar.

Darfst du denn Menschen ohne deren Genehmigung filmen und aufzeichnen? Hast du die Rechtslage geprüft?

Zitat:

Original geschrieben von Sherlock75

Zitat:

Original geschrieben von E350W212

Wäre es möglich eine normale 12V Kamera vorne einzubauen und alles auf eine Festplatte aufzunehmen sobald ich den Motor starte?

Bin über alle Vorschläge dankbar.

Darfst du denn Menschen ohne deren Genehmigung filmen und aufzeichnen? Hast du die Rechtslage geprüft?

Solange er es nicht öffentlich weiterverbreitet, ja.

Zitat:

Original geschrieben von SternMB

Solange er es nicht öffentlich weiterverbreitet, ja.

In Deutschland? Tatsächlich? Kein "Recht am eigenen Bild"?

Themenstarteram 9. Juni 2014 um 1:23

Zitat:

Original geschrieben von benzsport

Gab doch schon super Beiträge zu dem Thema.

Benutze die Suche.

Hier kann dann zugemacht werden.

Danke für die Antwort. Habe die SuFu genutzt, jedoch kein passendes Ergebniss gefunden.

Vielleicht hast du ja auch ein Link.

Wenn nicht dann lass mal ruhig das Thema weiterlaufen, vielleicht interessiert es auch noch andere.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Sherlock75

Zitat:

Original geschrieben von SternMB

Solange er es nicht öffentlich weiterverbreitet, ja.

In Deutschland? Tatsächlich? Kein "Recht am eigenen Bild"?

Wenn du dich in die Öffentlichkeit begibst, dann musst du damit rechnen. Überlege einfach mal: Kaufhaus, Tankstelle, Supermarkt, etc.; da gibt es unzählige Beispiele.

Ich meine aber kürzlich gelesen zu haben, dass Bilder von Dashcams als Beweismittel im Fälle eines Unfalls unzulässig sind, von gerichtsverwertbar ganz zu schweigen.

Zitat:

Original geschrieben von kabubasa

Wenn du dich in die Öffentlichkeit begibst, dann musst du damit rechnen. Überlege einfach mal: Kaufhaus, Tankstelle, Supermarkt, etc.; da gibt es unzählige Beispiele.

Glaubst oder weißt du das? Falls du es wissen solltest, würden mich die Grundlagen deiner Annahme interessieren.

Ich bin weder Rechtsanwalt noch Richter, sehe als Laie jedoch zwei Lücken in deiner Argumentation.

1. Kaufhäuser, Tankstellen und Supermärkte sind keine öffentlichen Plätze sondern private Grundstücke/Gebäude.

2. Gäste und Kunden werden durch Schilder darauf hingewiesen, dass Videaufnahmen stattfinden.

Beides trifft nicht auf den öffentlichen Straßenverkehr zu.

Zitat:

Original geschrieben von Sherlock75

Zitat:

Original geschrieben von kabubasa

Wenn du dich in die Öffentlichkeit begibst, dann musst du damit rechnen. Überlege einfach mal: Kaufhaus, Tankstelle, Supermarkt, etc.; da gibt es unzählige Beispiele.

Glaubst oder weißt du das? Falls du es wissen solltest, würden mich die Grundlagen deiner Annahme interessieren.

Ich bin weder Rechtsanwalt noch Richter, sehe als Laie jedoch zwei Lücken in deiner Argumentation.

1. Kaufhäuser, Tankstellen und Supermärkte sind keine öffentlichen Plätze sondern private Grundstücke/Gebäude.

2. Gäste und Kunden werden durch Schilder darauf hingewiesen, dass Videaufnahmen stattfinden.

Beides trifft nicht auf den öffentlichen Straßenverkehr zu.

Bleibt doch einmal wenigstens beim verdammten Thema und versucht doch mal eine Frage zu beantworten die hier gestellt wurde.

Hier wollte niemand wissen ob es erlaubt ist oder nicht :rolleyes:.

Ein System zur Aufnahme selber zu entwinkeln lohnt nicht wirklich (Kosten und Zeitaufwand).

Es gibt fertige dashcam Systeme die den Front und Heck-Bereich aufnehmen.

Zitat:

Original geschrieben von darksool

Hier wollte niemand wissen ob es erlaubt ist oder nicht :rolleyes:.

Bei der rechtlichen Fragestellung sehe ich durchaus einen Themenbezug. Die Klärung der Rechtslage kann eine Entscheidungshilfe sein, ob Zeit, Nerven und Geld in Anschaffung, Umbau sowie Einbau investiert werden soll.

Ich bin gespannt, ob die Frage hier noch von kompetenten Usern fundiert beantwortet wird.

Da reicht der gesunde Menschenverstand eines inkompetenten Users. Aufnehmen darf ich in der Öffentlichkeit alles, solange ich es nicht für Dritte veröffentliche und es nicht gegen geltendes Recht verstößt (Stichwort Spanner, etc.). Ansonsten müsste man die Kamera eines jeden Touristen kontrollieren und alle unter Generalverdacht stellen. Du wirst auch keinen Polizisten finden der eine Kamera konfisziert, weil Du in der Öffentlichkeit fotografiert wurdest und der Fotograf das Bild nicht löschen will. Man muss in der Öffentlichkeit damit rechnen aufgenommen zu werden.

Beim Veröffentlichen sieht's dann schon wieder anders aus. Aber auch hier muss man bei einem evtl. Rechtstreit differenzieren, ob die aufgenommene Person alleine, Teil einer kleinen Gruppe oder einer größeren Ansammlung ist.

Wie bei so vielem im Leben kann die Rechtsprechung aufgrund anderer Parameter unterschiedlich ausfallen. Erst recht, wenn Parameter der Nachname des Richters ist. ;)

Zitat:

Original geschrieben von kabubasa

Da reicht der gesunde Menschenverstand...

Mit anderen Worten, du weißt es auch nicht und glaubst nur. Schade...

Ich bin kein Datenschutzexperte, muss jedoch befürchten, dass du bei deiner selbstempfundenen Logik das informative Selbstbestimmungsrecht vollends außer Acht lässt.

Ich habe mal schnell gegoogelt und stieß auf etwas, was dir und vielleicht auch anderen das informative Selbstbestimmungsrecht ein wenig näher bringt. Für die inhaltliche Richtigkeit kann ich keine Gewähr übernehmen.

"Das informationelle Selbstbestimmungsrecht umfasst das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden. Dashcams zeichnen den Verkehr sowie Personen, die sich in der Nähe einer Straße aufhalten, ohne Anlass und permanent auf, so dass eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern betroffen ist, die sämtlich unter einen Generalverdacht gestellt werden, ohne dass sie von der Überwachung Kenntnis erlangen oder sich dieser entziehen können. Das Interesse des Autofahrers, für den eher theoretischen Fall eines Verkehrsunfalls Videoaufnahmen als Beweismittel zur Hand zu haben, kann diesen gravierenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Verkehrsteilnehmer nicht rechtfertigen."

Im Klartext: Das permanente wahllose Filmen von Personen aus dem Auto heraus verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht der Gefilmten und ist demnach nicht gestattet." (Quelle: datenschutz-mv.de)

Zitat:

Original geschrieben von kabubasa

Ansonsten müsste man die Kamera eines jeden Touristen kontrollieren und alle unter Generalverdacht stellen. Du wirst auch keinen Polizisten finden der eine Kamera konfisziert, weil Du in der Öffentlichkeit fotografiert wurdest und der Fotograf das Bild nicht löschen will. Man muss in der Öffentlichkeit damit rechnen aufgenommen zu werden.

Das ist die traurige Annahme, die sich besonders bei jüngeren Menschen, "Generation Facebook", verbreitet. Ein fataler Irrglaube. Niemand darf dir das Recht an deinem eigenen Bild und deine informative Selbstbestimmung nehmen, kein Tourist und auch kein Autofahrer.

Googlen und das für sich passende 'raussuchen - herrlich.:p

Bei rechtlichen Fragen würde ich alles machen, nur nicht googlen. Da findet jeder seine Meinung bestätigt, auch Du wie man sieht.

Suche nach Dashcam und Du findest sowohl etwas von nicht gerichtsverwertbar als auch von gerichtsverwertbar. Das zum Thema Google hat die Lösung.

Zitat:

Original geschrieben von kabubasa

Googlen und das für sich passende 'raussuchen - herrlich.:p

Bei rechtlichen Fragen würde ich alles machen, nur nicht googlen. Da findet jeder seine Meinung bestätigt, auch Du wie man sieht.

Suche nach Dashcam und Du findest sowohl etwas von nicht gerichtsverwertbar als auch von gerichtsverwertbar. Das zum Thema Google hat die Lösung.

Die Quelle ist vertrauenswürdig, oder nicht? Und die Persönlichkeitsrechte, hier das Recht am eigenen Bild und besonders das informationelle Selbstbestimmungsrecht, sind ebenfalls sehr deutlich.

Kein Fachmann hier? Bis jetzt las ich nur Annahmen, die selbst auf mich als Laie kurzgedacht bis naiv wirkten.

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