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Nötigung im Straßenverkehr?

Themenstarteram 11. Juli 2014 um 8:27

Hi Leute,

Bin am Dienstag aus den Urlaub gekommen und da hatte ich Post von der Polizei.

In den Brief stand, Vorladung wegen einer Nötigung im Straßenverkehr am 13.5. 2014 um 16.30 als beschuldigter.

Eins verstehe ich nicht, kann man nach acht Wochen noch so eine Anzeige machen? Ich habe da jemand im Verdacht aber will erstmal abwarten was mir genau vorgeworfen wird und dann gehts zum Anwalt.

Mfg Henning

Beste Antwort im Thema

Wenn du doch so einen unglaublich versierten Anwalt hast, warum stellst du denn nicht dem die Frage, wie lange man Anzeige erstatten kann? :rolleyes:

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Verjährung bei einer Nötigung liegt bei 5 Jahren.

Und ja man kann auch nach 4 Jahren eine Anzeige deswegen machen, nur werden die Aussagen je länger die Zeit dahinstreicht schwammiger, ungenauer und vielleicht nicht mehr nachvollziehbar. Aber 8 Wochen ist ja jetzt keine lange Zeit.

Du bist in der Rolle als Beschuldigter nicht verpflichtet, derartigen Vorladungen Folge zu leisten.

Themenstarteram 11. Juli 2014 um 9:34

Das weis ich, ich will ja aber auch erstmal wissen was mir genauer vorgeworfen wird und wer es ist. Ich habe da so meinen Verdacht. Da ich zu der angegebenen Zeit ja zum Kita Fest war tippe ich wieder auf eine bestimmte Person und das alles lasse ich nun über meinen Anwalt klären.

Wenn du doch so einen unglaublich versierten Anwalt hast, warum stellst du denn nicht dem die Frage, wie lange man Anzeige erstatten kann? :rolleyes:

am 11. Juli 2014 um 10:09

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Wenn du doch so einen unglaublich versierten Anwalt hast, warum stellst du denn nicht dem die Frage, wie lange man Anzeige erstatten kann? :rolleyes:

macht am besten schnell dicht, bevor die §-Zitierer wieder alles rebellisch machen :D

Themenstarteram 11. Juli 2014 um 10:22

Danke für euere Hilfe.

ES BRAUCH NUN KEINER MEHR ANTWORTEN.

am 11. Juli 2014 um 10:25

Zitat:

Original geschrieben von henning.f

Danke für euere Hilfe.

ES BRAUCH NUN KEINER MEHR ANTWORTEN.

und was hat das jetzt genau gebracht ? :confused:

am 12. Juli 2014 um 21:11

Gibt es in der STVO einen § "Anzeige wefgen Nötigung gegen henning.f"? Nein, also kann der das weder nach 8 Std noch nach 8 Tagen, und schon gar nicht nach 8 Wochen machen. Wäre ja noch schöner, wenn sich da jeder seine eigenen Paragraphen macht. Da müsste der Anwalt mindestens drei Tage lebenslänglich fordern.

Ich sehe die Frage des TE mit den ersten beiden Beiträgen beantwortet.

Die Zahl derer, die ein Vorhängeschloss fordern (mich inbegriffen), liegt jetzt bei mindestens zweieinhalb. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Wenn du doch so einen unglaublich versierten Anwalt hast, warum stellst du denn nicht dem die Frage, wie lange man Anzeige erstatten kann? :rolleyes:

:D:D:D weil Anwälte Geld kosten, so ein Forum nicht...

Geh gleich zum RA . Das ist billiger als mit einer falschen Antwort etwas Dummes zu

machen .

Giovanini.

Ja und wat is nun rausgekommen?? :)

ich hasse es wenn mitten in der Geschichte abgebrochen wird ;)

Außerdem widersprechen, Aussage gegen Aussage... keine Ahnung...

Aber danke an den Anzeigensteller, als ob unsere Gerichte sonst nix zu tun haben

am 18. Juli 2014 um 13:05

Zitat:

Original geschrieben von Peperonitoni

Aber danke an den Anzeigensteller, als ob unsere Gerichte sonst nix zu tun haben

Ohne Worte. :rolleyes:

am 18. Juli 2014 um 13:14

Zitat:

Original geschrieben von Peperonitoni

Ja und wat is nun rausgekommen?? :)

ich hasse es wenn mitten in der Geschichte abgebrochen wird ;)

Kannst dich ja bei dem Mod bedanken, der dank seines unsachlichen Kommentares dem TE die Lust an MT verdorben hat.

Aber er hat ja seine Dankes-Serie dafür bekommen.

Komische Art von Humor die manche haben ;)

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