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Kühlschrank 30mbar Wohnmobil 50mbar

Themenstarteram 26. Juni 2007 um 21:39

Hallo

Ich habe einen Kühlschrank mit 30mbar gekauft und möchte ihn in mein Wohnmobil einbauen, der alte kaputte Kühlschrank ist aber einer mit 50mbar.Ich habe gehört das es einen Druckregler(Druckminderer) geben soll, was kostet soetwas und wo bekomt man das teil, ist der einbau kompliziert.

Kann mir jemand sagen wie ich das am besten hinbekommen kann. Danke

Liebe Grüße Höllenreiner

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31 Antworten

Hallo Höllenreiner,

bevor Du in der Richtung tätig wirst solltest Du Dich beim TÜV oder bei der DEKRA erkundigen, ob Dein Vorhaben zulässig ist. Als ich eine 50mBar Außensteckdose am 30mBar Caravan nachrüsten wollte, auch mit einem zweiten Druckminderer, (also erst Flasche, dann 50mbar und Abgriff für die Steckdose, dann reduzieren auf 30mBar und dann der Rest) hatte ich den Prüfer bei der letzten HU/Gasprüfung davon erzählt. Der schüttelte nur den Kopf und erklärte mir, dass es nur einen Druck im Fahrzeug geben darf.

Solltest Du etwas anderes erfahren, gib bite Nachricht.

Gruß Manfred

am 27. Juni 2007 um 7:10

Moinsen,

da nur noch 30mbar Geräte hergestellt werden, hat sich Truma für die Übergangszeit eine Notlösung einfallen lassen.

Es gibt einen Druckminderer 50/30mbar der in der Gasleitung direkt vor dem Gerät eingebaut wird. Es muss eine Schlauchleitung nach aussen gelegt werden, ist aber alles ganz einfach! Danach sollte eine Gasprüfung erfolgen und das Reduzierventil ins Prüfbuch eingetragen werden.

Bei Fragen bitte PN.

LG

alfa1966

am 27. Juni 2007 um 10:29

Hi,

ja, es gibt diesen 50/30mBar Regler und ja, offiziell darf im Wohnmobil nur ein einheitlicher Druck herrschen.

Streng genommen darf der 50/30 mBar Regler also nicht eingebaut werden. (Zumindest noch nicht. Die Gremien auf EU-Ebene haben das Problem dann auch schon erkannt und beraten, wie denn nun so eine Lösung aussehen könnte. Ab wann die Zwischenregler legalisiert werden, und ob die vorhandenen Truma-Regler legalisiert werden weis kein Mensch...) Deshalb würde ich ihn auch nie in das Prüfbuch eintragen.

Beim Sachkundigenlehrgang meinte der Ausbilder nur zu dem Thema: Offiziell dürften sie keine 30 mBar Geräte mit dem Zwischenregler in Altanlagen einbauen und kein Anlagen mit Zwischenregler "gut" prüfen. Aber wollen Sie dem Kunden erklären, dass er die gesamte Anlage umbauen muss...? Was sie tuen müssen sie entscheiden...

am 27. Juni 2007 um 14:17

Moin nochmal,

bei meinen 50/30 Reglern liegt mittlerweile eine Freigabe bei!

Den gleichen Text haben Sie mir auch erzählt in Frankfurt, waren wir vieleicht zusammen dort am 14.11.2006?:D

Gruss

Alfa1966

am 27. Juni 2007 um 19:56

Hi alfa1966,

nee, ich bin noch frischer. War anfang des Jahres in Vilbel, November hatte ich keine Zeit...

Das Teil ist DVGW-zugelassen, stimmt. Aber m. W. nicht für den einbau in KFZ, sondern nur für Anwendungen im sonstigen Campingbereich. Denn das die Anlage im Fahrzeug nur einen Betriebsdruck haben darf geht wohl vor.

Oder geht aus der Freigabe was anderes hervor? Hab so ein Teil noch nicht in den Händen gehabt. Kannst Du mir den Zettel ggf. mal scannen?

am 28. Juni 2007 um 6:54

Moinsen,

@emi b5, scannen kann ich leider nicht, aber nachgelesen habe ich nochmal.

Ist mit detailierter Einbauanleitung für KFZ, darf nur für jeweils ein Gerät verwendet werden, selbst die Länge und der Schnittwinkel zum Kürzen des Schlauches, sowie dessen Befestigung sind vorgegeben. Ist aber sicherlich eine nicht genau definierte Grauzone, da ja an sich nur ein Gasdruck

verwendet werden darf.

Gruss

alfa1966

am 28. Juni 2007 um 7:12

Wollen wir mal hoffen, dass die sich von den Verbänden schnell einigen und die Dinger legalisieren.

Weil nach und nach gehen ja doch so ein paar 50 mBar Geräte mehr kaputt...

Hatte letztens auch nen Kunden, der überlegt jetzt aber komplett auf 30 mBar umzurüsten, damit er dann die Secumotion einbauen kann und die neue Heizgeräteverordnung erfüllt.

am 28. Juni 2007 um 20:03

Hallo, emi und alfa

Das Thema hatten wir doch schon mal! siehe

www.motor-talk.de/t1412009/f259/s/thread.html

Also, nach allem, was ich weiß, sind die Dinger (Vorschaltregler 50>30 mBar) DVGW - "geprüft", aber nicht "- zugelassen" !

Und das heißt, wir bewegen uns in einer Grauzone. Ohne offizielle Genehmigung, aber auch vom TÜV stillschweigend geduldet, so wie auch vom DVGW und DFVG. Weil´s halt nicht anders geht, bis irgendwann auch die letzte Altanlage aus dem Verkehr genommen wird! Oder die EU wieder mal eine neue Regelung findet, die allen Fachleuten die Gänsehaut aufstehen läßt!

@ gralo

ich würde den Vorschaltregler einbauen! Fest angeschlossen muß der Kühli eh werden. Also keinen Schlauch vom Regler zum Kühli, sondern nur mit Ermeto - Rohr anschließen und Kühli fest einbauen. Normalerweise kommst du ja von aussen durch die Lüftungsgitter ran.

Klaus

am 29. Juni 2007 um 18:30

von den meisten Regeln gibt es Ausnahmen....

Wie war das noch mit den 500mbar Warmwasserheizungen mit Reduzierregler auf 50mbar?

Werden geprüft, Plakette vergeben und ein Hinweis ins Prüfbuch das die Anlage in Teilen nicht G607 entspricht....

So ähnlich düfte das mit dem 50/30er auch laufen ;)

am 1. Juli 2007 um 20:06

Hallo Loeti,

bei der Primus-Heizung ist der Sachverhalt aber etwas anders.

Die Heizung hatte zum einen eine Zulassung eines EU-Staates und des weiteren gibt / gab es für diese Heizung eine (befristete) Ausnahmegenehmigung. Die Heizungen, die verbaut sind, haben Bestandschutz, aber neue dürfen nicht mehr verbat werden und auch eine defekte Heizung, die nicht mehr repariert werden kann, darf nicht ersetzt werden.

am 1. Juli 2007 um 21:15

Hallo emi,

ich schrieb auch ähnlich, denn trotz Ausnahme, entsprechen die Primusanlagen nicht G607 und somit ist theoretisch eine G607 Plakette nicht zu erteilen. Daher auch der Hinweis auf die Abweichung.

Nach dem was ich bisher mitbekommen habe werden die Zwischenregler halt geduldet....

am 2. Juli 2007 um 7:28

Noch mal zum mitschreiben:

Für die Primus gab es eine Ausnahmegenehmigung (also was offizielles).

Für die 50/30mBar Zwischenregler gibt es (noch) keine offizielle Genehmigung und somit dürfte eine Anlage damit eigentlich nicht abgenommen werden, oder der Prüfer tut dies auf eigene Verantwortung. Beim Sachkundelehrgang kam vom Ausbilder (der vom Verband kam und auch in den ganzen Regelungsgremien mit drinsitzt) nur die Aussage: Offiziell dürften sie einer solchen Anlage keine Plakette erteilen, wenn sie es doch machen, dann tragen sie die Verantwortung dafür...

Und er brachte zum Ausdruck, das an einer Regelung gearbeitet wird...

am 2. Juli 2007 um 13:35

Hallo emi,

ich habe deine Aussage in keiner Weise angezweifelt, sondern nur bemerkt das die Primus nicht G607 Konform ist und dies bei der Prüfung vermerkt werden muß (auch wenn es eine Ausnahmegenehmigung gibt).

Ich habe nirgends geschrieben das die Zwischenregler zugelassen sind oder nicht beanstandet werden dürfen.

Ich habe nur geschrieben das sie von diversen Prüfern geduldet werden, von dir halt nicht...

Was unterscheidet dies jetzt von deiner Aussage?

am 3. Juli 2007 um 10:05

Auch wenn Du mich für einen Erbsenzähler hältst: Erlaubt (und wenn auch durch Ausnahmegenehmigung) und ggf. geduldet besteht für mich schon ein großer Unterschied.

Und im Falle der Primus gab/gibt es von Seiten des DVGW/DVFG eine ganz klare Aussage, wie die Prüfung nach Arbeitsblatt G607 in diesem Falle auszusehen hat und dass bei bestandener Prüfung eine Plakette vergeben werden soll.

Für den Truma-Zwischenregler gibt es diese Regelung leider nicht.

Es ist in Internetforen leider so, dass solche Sachverhalte oft so geschildert werden:

...Ich war damit beim TÜV, er hat nichts gesagt...

...Ich fahr damit schon lange rum und bin noch nie von der Polizei angehalten worden... ...Meinem Prüfer war das egal...

Als ob dadurch die Dinge legalisiert werden.

Das Problem sehe ich immer darin, dass Forenleser mit wenig bis keiner Ahnung von dem Thema dann oft meinen, dass es wohl in Ordnung sein muss und dann eben so handeln, ohne die Konsequenzen zu kennen.

 

Ich weise hier deshalb so ausdrücklich darauf hin, weil jeder, der so einen Zwischenregler einbaut wissen sollte, was er macht und in welchem rechtlichen Rahmen er sich bewegt.

Denn das Problem liegt doch ganz woanders:

Die Anlage entspricht dann nicht der G607 bzw. der DIN EN 1949 und damit kann es (ganz streng genommen) zum einen zu einem Verstoß gegen die GGVSE kommen (Gefahrgutverordnung Strasse und Eisenbahn). (Gut, zugegeben, das dürften die wenigsten Polizisten wissen.)

Viel wichtiger: Im Falle eines Brandschadens (z. B. Fettbrand beim Kochen) könnte die Versicherung nicht zahlen wollen, da die Anlage so nicht zulässig war und nicht betrieben werden durfte... Das kann den Verlust des Kasko-Schutzes kosten. Und man soll nicht glauben, dass die Versicherungen nicht auf so etwas achten. Ich durfte auch schon bei einem Motorbrand (Vergaserbrand) bei einem Wohnmobil als erstes mal den Nachweis der Gasprüfung bringen.

Ich schreib das hier so deutlich, nicht weil ich der große Moralapostel bin, sondern weil sich jeder im klaren sein sollte, was er tut.

Solange niemand anders gefährdet wird ist mit völlig egal, was jeder einzelne macht. Nur sollte er Wissen, was er tut und das mit allen möglichen Konsequenzen.

Das hat nichts damit zu tun, das die Zwischenregler unsicher wäre, oder ich davon technisch nichts halte oder, oder, oder. Mir wäre es auch lieber, die Dinger würden endlich legalisiert.

Aber bis das soweit ist wird wohl noch eine ganze Menge Wasser den Rhein runter fließen.

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