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Nissan Almera N 16
Nissen Alerma N16 Airbag-Lampe leutet
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Hallo alle zusammen, Ich habe ein problem mit der Airbag-Lampe. Seit einem Umfall in Dezember leuchtet die Airbag-Lampe. Der Airbag(des Beifahrers) ist beim Umfall rausgesprungen und obwohl wir einen neuen Sitz mit Airbag(gebraucht gekauft) haben leutet nach Anschließen die Lampe immer noch. Bei einer Auslesung in der Werkstatt wird allersding kein Fehler angezeigt. Mir wurde Vorgeschlagen alles, sprich: Steuergegerät,Airbag,Sensor usw. auszutauschen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder eine Idee was man machen könnte? Bitte um Hilfe! |






Hi Waldy! Den gebrauchten Sitz, sprich Seitenairbag kannst Du getrost im Auto lassen. Was neu muss, ist das Airbagsteuergerät incl. Sensor! Einmal aktiviert sind die Sachen im Nissanhimmel und müssen erneuert werden!!! Gruss six
1xDanke für die schnell Antwort!
Und da hab ich noch eine Frage, dass Airbagsteuergerät, weißt du vielleicht wo das im Auto ist?
Damit ich das Ausbauen kann.
Hi! Das Airbagsteuergerät müsste unter der Mittelkonsole hinter der Handbremse sitzen und der Satelittensensor hinter dem Sicherheitsgurt-Aufroller! Noch ein Tip: Vor Begin der Arbeit....... Batterie abklemmen und mindestens 3 Minuten warten, ehe ein Kabel getrennt wird!!! Viel spass......Gruss six
1xHey six du scheinst dich echt auch zukennen.
Hab das Steuergerät gefunden und ausgebaut.
Ich habe da so eine Firma in Berlin gefunden ( AirbagSystem) kennst du die vielleicht ? Die sagen die können das Gerät wieder reparieren.Denkst du das lohnt sich? Der Aufwand und die Kosten? oder sollte man da ein neues Steuergerät kaufen? Ich kenn mich da leider nicht aus und würde mir gerne noch eine Meinung einholen.
Nissen Alerma N16 Airbag-Lampe leutet
Moin Waldy!Das ist jetzt mal Deine Entscheidung! Neu kostet das Steuergerät so um die 300 Eus und der Satelittensensor 160 Eus. Das sind jetzt Preise von einem N16 Baujahr 2004!!!
Ich weiss jetzt nicht, ob Deine berliner Firma gut ist und was es kostet:
Alternativ könntest du Dir auch die Teile vom Schrottplatz organisieren, mußt nur die aufgedruckten Teilenummern vergleichen, die sollten dann gleich sein und keinen Unfall mitgemacht haben........
Gruß six
1xBuddy-Master
Nur mal als Hinweis, bevor du da weiter selbst dran herumschraubst:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.
1x