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Niedrigeren Geschwindigkeitsindex als im Fzg.schein

Themenstarteram 7. April 2015 um 18:31

Hallo,

ich fahre nun schon einige Jahre (unwissenderweise) Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex?

(es handelt sich um einen Mitsubishi Colt CJO Bj.2002, 103PS)

Im Fzg.schein vorgeschrieben:

175/70R13 82U (200Km/h)

Eingetragene Höchstgeschwindigkeit: 185km/h

Meine Sommer+Winterreifen:

175/70R13 82T (190Km/h)

 

Sooo nun meine Frage: Was ist da schief gelaufen? Ich habe das Auto mit den Reifen so vor ca. 2 Jahren vom Händler gekauft und zwischendurch neue Winterreifen bei ATU (steinigt mich, aber waren damals Werkstatttestsieger, 20% Rabattaktion+kostenlose Reifenmontage+Wechsel) anhand des Fzg.scheins bestellt und ebenfalls Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex T bekommen.

Beim TÜV vor ca. 1 Jahr ist dies auch nicht aufgefallen bzw. war kein Problem, oder ist es doch erlaubt?

 

Beste Antwort im Thema

Deine montierte Bereifung ist so zulässig.

Nachstehend die aktualisierte Rechtsprechung:

http://www.brv-bonn.de/.../20121022_NL_zulaessige_Bereifung.pdf

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Darfst Du als Sommerreifen nicht verwenden.

Bis EZ 1.5.2009 muss ein Sicherheitszuschlag von bbH × 0,01 + 6,5 km/h zugerechnet werden.

Wäre für dein Fahrzeug = 193,35 km/h also Index "T" zu niedrig.

Winterreifen welche DU bei ATU gekauft hast, ist ein niedrigerer Index erlaubt, muss aber ein Aufkleber bezgl. der Vmax im Sichtbereich angebracht sein.

Deine montierte Bereifung ist so zulässig.

Nachstehend die aktualisierte Rechtsprechung:

http://www.brv-bonn.de/.../20121022_NL_zulaessige_Bereifung.pdf

Zitat:

Nachstehend die aktualisierte Rechtsprechung:

Aktuell schon, gilt aber nicht für den 2002-er Wagen des TE.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 7. April 2015 um 22:34:57 Uhr:

Zitat:

Nachstehend die aktualisierte Rechtsprechung:

Aktuell schon, gilt aber nicht für den 2002-er Wagen des TE.

Hi

Das muss nicht unbedingt sein. Unser E046 Cabrio mit EZ von 2000 hat in der Zulassungsbescheinigung im Feld "K" eine mit "e" beginnende Kombination. Hier gilt dann die Regelung ohne den Zuschlag. Das kann dann doch beim 2002er Mitsubishi auch sein.

VG

Peter

Nachtrag

Das Fahrzeug hat laut Goodyear TireManager die EGNr: e1*93/81*0031*05.

Damit ist kein Zuschlag notwendig und die "T" ist ausreichend.

VG

Peter

am 8. April 2015 um 11:05

Also bei meinem SL Bj '00 ist als Höchstgesschwindigkeit exakt 240 Km/h mit Reifen 245/45 R17 95 V eingetragen.

Mit diesem ominösen Sicherheitszuschlag dürfte ich ja gar keine V-Reifen (240 Km/h) fahren, sind aber so ab Werk eingetragen.

Zitat:

@Der Autoversteher schrieb am 8. April 2015 um 13:05:53 Uhr:

Also bei meinem SL Bj '00 ist als Höchstgesschwindigkeit exakt 240 Km/h mit Reifen 245/45 R17 95 V eingetragen.

Mit diesem ominösen Sicherheitszuschlag dürfte ich ja gar keine V-Reifen (240 Km/h) fahren, sind aber so ab Werk eingetragen.

ist doch ok, da Dein SL eine EG-Typgenehmigung e1*.........usw. hat :)

Themenstarteram 8. April 2015 um 16:58

Vielen Dank für die vielen und schnellen Antworten.

Bei mir beginnt die Nummer im Feld K auch mit e, also sollte T ausreichend sein. Wobei ich schonmal vmax 200 laut GPS geschafft habe, also ist es wahrscheinlich zum eigenen Wohle eher eine Nummer größer zu wählen.

Zitat:

also sollte T ausreichend sein.

meint der

Bundesverband Reifenhandel

und Vulkaniseur-Handwerk e.V.

Grundlage der Beurteilung der gesetzlichen Grundlagen zulässiger Bereifung an Kraftfahrzeugen ist das Schreiben/der Erlass des BMVBW vom 02.08.2004/ Az. S 33 / 50 Ver 2004 .

Ich bin mir sicher, das Mitsubishi das Schreiben 2002 noch nicht kannte.

Hier steht es etwas anders.

Klink mich hier mal ein, in der Hoffnung eine Erklärung zu bekommen

Wieso ist bei meinem Audi A4 Avant B7ED 2.0 Benziner, eingetragene Höchstgeschwindigkeit 208 km/h,

ein V-Reifen eingetragen und kein H (bis 210km/h) ?

Bei der Limo mit 212km/h könnte ich das nachvollziehen.

Zitat:

@jw61 schrieb am 8. April 2015 um 22:26:44 Uhr:

Klink mich hier mal ein, in der Hoffnung eine Erklärung zu bekommen

Wieso ist bei meinem Audi A4 Avant B7ED 2.0 Benziner, eingetragene Höchstgeschwindigkeit 208 km/h,

ein V-Reifen eingetragen und kein H (bis 210km/h) ?

Du hast vor Deinem Post aber schon hier gelesen, oder? Leider kann ich "B7ED" nicht direkt einem Baujahr zuordnen, aber dass 2009 eine Grenze darstellt, hast Du mitbekommen?

Von wann ist Dein Auto / was steht im Feld K?

Zitat:

@jw61 schrieb am 8. April 2015 um 22:26:44 Uhr:

Klink mich hier mal ein, in der Hoffnung eine Erklärung zu bekommen

Wieso ist bei meinem Audi A4 Avant B7ED 2.0 Benziner, eingetragene Höchstgeschwindigkeit 208 km/h,

ein V-Reifen eingetragen und kein H (bis 210km/h) ?

Bei der Limo mit 212km/h könnte ich das nachvollziehen.

Hi

In den Zulassungsbescheinigungen stehen sehr häufig Bereifungen drin, die deutlich über das erforderliche Niveau hinausgehen.

Z.B. hat mein Kombi eine Vmax von 185 km/h und als Bereifung wird 215/50R17 95W aufgeführt. Sowohl der Lastindex als auch der Speed-Index liegen mehrere Stufen über der Mindestanforderung.

Das war wohl auch der Grund dafür, dass die EU hier mit einer Öffnungsregelung reingegrätscht ist.

VG

Peter

Zitat:

@moonwalk schrieb am 9. April 2015 um 10:14:00 Uhr:

 

...

Von wann ist Dein Auto / was steht im Feld K?

Bj. ist 2006

Feld K: e1*2001/116*0151*16 vom 06.12.2005

am 9. April 2015 um 21:34

Hallo Jürgen, bei dir dürfte das gleiche zutreffen wie auf mich. Lies dir nochmal die PDF von Gummihoeker durch... da steht die Tüv-Toleranz (Sicherheitszuschlag) gilt nur für Fahrzeuge, die nicht mit einer e-Nummer anfangen.

Also gelten die 208 Km/h und H-Reifen sind ausreichend.

Korrigiert mich falls ich falsch liege, aber für mich liest sich das so.

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