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Neuwagenanschlussgarantie EuroPlus für den F30 ...

BMW 3er F30
Themenstarteram 22. Februar 2014 um 11:08

Anfang Mai feiert mein 328i den 2. Geburstag. Dann endet auch die Gewährleistung. BMW weiß das auch und hat mir ein Angebot für die Neuwagenanschlussgarantie EuroPlus geschickt.

Die Pakete richten sich nach Laufzeit und kW/PS. Ich falle in den Bereich "bis 205 kW/280 PS".

12 Monate Neuwagenanschlussgarantie kosten 198,73 Euro inkl. MwSt

24 Monate Neuwagenanschlussgarantie kosten 712,81 Euro inkl. MwSt

36 Monate Neuwagenanschlussgarantie kosten 1225,70 Euro inkl. MwSt

Für weitere Monate bietet BMW keine Garantie an.

Inbegriffen:

- 100 % Lohnkostenübernahme (ab 24 Monaten gilt ein erweiterter Selbstbehalt für Lohnkosten von 250 Euro pro Schadensfall).

- 100 % Materialkostenübernahme bei Reparatur aller mechanischen und elektrischen Teile bis 100.000 km. (ab 24 Monaten gilt ein erweiterter Selbstbehalt für Materialkosten von 250 Euro pro Schadensfall).

Danach übernimmt BMW:

Bis 120.000 km 90 %

Bis 140.000 km 80 %

Bis 160.000 km 70 %

Bis 180.000 km 60 %

Über 180.000 km 50 %

- Europaweit gültig

- Übertragbar bei Fahrzeugverkauf

Wichtig: Einzelne Pakete können nicht nachträglich verlängert werden.

Für 12 Monate finde ich den Preis sehr fair. Ab 24 Monaten muss man doch sehr schlucken. Rechnet man es auf den einzelnen Monat runter wird es wieder einigermaßen erträglich. Da ich den 328i weiter fahren will, werde ich das Paket für 36 Monate nehmen. Nach fast zwei Jahren Erfahrung mit diesem BMW und insgesamt 20 typischen Mängeln der F30-Serie ist das fast ein Muss, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Man weiß natürlich nie, ob und wenn ja, welche Probleme künftig auftreten werden. Es kann auch alles gut verlaufen.

Was meint Ihr zu dem Angebot? Und ja, Leasingfahrer brauchen das nicht. Ich weiß.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von whiteface

....Gewährleistung wie eine Garantie handhabt wird..., erlaube ich mir etwas richtig zu stellen, weil im üblichen Sprachgebrauch fälschlicherweise beide Begriffe oft

Wenn jemand wie hier schreibt, dass die (BMW-)"Gewährleistung" wie eine "Garantie" gehandhabt wird, dann hat er doch offensichtlich den Unterschied verstanden, weswegen die nochmalige Trennung der Begriffe jetzt nicht sehr viel weiterhilft.

Tatsache ist, dass BMW eine Garantie in Form des Qualitätsbriefes anbietet (rein freiwillig, bietet Leistungen, welche in der Gewährleistung nicht vorgesehen sind, geht auf sämtliche Käufer über, etc.), sie aber Gewährleistung nennt.

Die Frage ist also nicht, was der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist, sondern warum BMW seine Garantie Gewährleistung nennt und sich damit bei sämtlichen Leuten, denen der Unterschied bekannt ist Minuspunkte einhandelt. ;)

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Meine Gewährleistung endet ende Mai.

Bin mal gespannt ob die mir auch so was zuschicken.

Mehr als zwei Jahre werde ich aber wahrscheinlich nicht verlängern.

Zitat:

Original geschrieben von F30328i

Inbegriffen:

- 100 % Lohnkostenübernahme (ab 24 Monaten gilt ein erweiterter Selbstbehalt für Lohnkosten von 250 Euro pro Schadensfall).

- 100 % Materialkostenübernahme bei Reparatur aller mechanischen und elektrischen Teile bis 100.000 km. (ab 24 Monaten gilt ein erweiterter Selbstbehalt für Materialkosten von 250 Euro pro Schadensfall).

Danach übernimmt BMW:

Bis 120.000 km 90 %

Bis 140.000 km 80 %

Bis 160.000 km 70 %

Bis 180.000 km 60 %

Über 180.000 km 50 %

Die Frage ist hier, welche Vorteile im Vergleich zu einer zu erwartenden Kulanz bei gleichem Defekt bestehen. Im dritten Jahr sind das meiner Ansicht nach so gut wie keine, danach fährt man mit der Garantie ev. besser.

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl

Die Frage ist hier, welche Vorteile im Vergleich zu einer zu erwartenden Kulanz bei gleichem Defekt bestehen. Im dritten Jahr sind das meiner Ansicht nach so gut wie keine, danach fährt man mit der Garantie ev. besser.

Wobei man dann schon Schäden in Höhe von mindestens 1000€ haben muss, damit es sich rechnet - wenn man die Garantie um 24 Monate verlängert. Denn man hat ja auch immer die 250€ Selbstbeteiligung zu tragen. Außerdem sind viele Dinge in der Anschlussgarantie nicht inbegriffen.

Größere Schaden werden in der Regel sowieso von BMW übernommen innerhalb der ersten 5 Jahre/unter 100.000km. Also ist das Risiko bei Nichtabschluss der Garantie durchaus überschaubar.

Aber bei drei Jahr Leasing würde sich die Verlängerung um ein Jahr evtl. lohnen ab einem Schaden von 450,-€.

Habt Ihr Erfahrung, wie kulant BMW im dritten Jahr ist? Mein Händler meinte, dass BMW im dritten Jahr oft mit sich reden läßt. Ich kenne das bei anderen Herstellern anders: Nach den 24 Monaten ist fast tagesgenau Schluß mit Kulanz. Hat da einer Erfahrungen?

Ich verstehe die Neuwagenanschlussgarantie EuroPlus wie folgt:

Es gibt eine Grundlaufzeit von 12 Monaten (also bis zum Alter von 36 Monaten) sowie eine weitere Verlängerung von 6 - max. 24 Monaten (also 2 Jahre Garantie + 12 Monate Grundlaufzeit + max. 24 Monate Verlängerung).

Der Selbstbehalt von 250,- € gilt m.E. nur bei der Verlängerung der Grundlaufzeit (also nach Ablauf der 36 Monaten).

Zitat:

Dauer der Garantie.

Die Laufzeit der EUROPlus Garantie beträgt 12 Monate.

Die Dauer einer etwaigen Laufzeitverlängerung ergibt sich aus der Garantievereinbarung und kann zwischen 6 und 24 Monaten betragen.

Die Laufzeitverlängerung muss bei Abschluss der EUROPlus Garantie vereinbart werden und kann nicht nachträglich vereinbart werden.

Zitat:

Selbstbeteiligung des Käufers.

1. Für einen Schadensfall während der Laufzeit der EUROPlus Garantie gemäß Satz 1 des Abschnitts „Dauer der Garantie“ dieser Garantiebedingungen gilt Folgendes:

Unter die Garantie fallende Materialkosten werden nach der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers bestimmt und sind, ausgehend von der Betriebsleistung der beschädigten Bauteile zum Zeitpunkt der Reparatur, im Höchstfall wie folgt erstattungsfähig:

- bis 100.000 km 100%

- bis 120.000 km 90%

- bis 140.000 km 80%

- bis 160.000 km 70%

- bis 180.000 km 60%

- über 180.000 km 50%

Den Differenzbetrag trägt der Käufer als Eigenanteil („Eigenanteil für Materialkosten“).

2. Für einen Schadensfall während einer etwaigen Laufzeitverlängerung der EUROPlus Garantie gemäß Satz 2 des Abschnitts „Dauer der Garantie“ dieser Garantiebedingungen gilt Folgendes:

a: Es gilt ein Selbstbehalt für Lohn- und Materialkosten von EUR 250,00 pro Schadensfall, d. h. der Käufer trägt die tatsächlich entstandenen Lohn- und Materialkosten bis zu einem Betrag von maximal EUR 250,00 selbst.

b: Übersteigt der sich nach Ziffer 1 ergebende Eigenanteil für Materialkosten einen Betrag von EUR 250,00, so entfällt der Selbstbehalt gemäß Ziffer 2. lit. a) und der Käufer trägt diesen Eigenanteil für Materialkosten.

Zitat:

Original geschrieben von DUEW

Habt Ihr Erfahrung, wie kulant BMW im dritten Jahr ist? Mein Händler meinte, dass BMW im dritten Jahr oft mit sich reden läßt. Ich kenne das bei anderen Herstellern anders: Nach den 24 Monaten ist fast tagesgenau Schluß mit Kulanz. Hat da einer Erfahrungen?

Sehr kulant. Das ist wohl auch mit ein Grund, warum die Garantie für das dritte Jahr so extrem günstig ist.

Zitat:

Original geschrieben von ledewo

Ich verstehe die Neuwagenanschlussgarantie EuroPlus wie folgt:

Es gibt eine Grundlaufzeit von 12 Monaten (also bis zum Alter von 36 Monaten) sowie eine weitere Verlängerung von 6 - max. 24 Monaten (also 2 Jahre Garantie + 12 Monate Grundlaufzeit + max. 24 Monate Verlängerung).

Der Selbstbehalt von 250,- € gilt m.E. nur bei der Verlängerung der Grundlaufzeit (also nach Ablauf der 36 Monaten).

Habe eben auch noch mal nachgelesen und es ist genau so, wie du es schreibst. Hier auch noch mal ein Auszug von der BMW Webseite:

"Ein Schaden kann jeden treffen. Gehen Sie auf Nummer sicher: Mit der EUROPlus Garantie erhalten Sie eine Komplettgarantie auf alle mechanischen und elektronischen Teile Ihres neuen BMW – für ein Jahr ohne Kilometerbegrenzung.

Mit einer Laufzeitverlängerung zwischen 12 und 24 Monaten können Sie sich sogar noch länger gegen unkalkulierbare Reparaturkosten wappnen. Für die Laufzeitverlängerung gilt ein erweiterter Kundenselbstbehalt für Lohn- und Materialkosten von 250 € pro Schadenfall."

Wenn man sich die bedingungen für EuroPlus ansieht, so beschleicht mich das Gefühl, dass selbst BMW nicht glaubt, dass die Motoren länger als 200.000km halten. Was natürlich richtig ist, denn bei mir ist kurz nach 200.000km tatsächlich die Steuerkette gerissen: Schaden vom Freundlichen auf ca. €7000 geschätzt, 0 € Kulanz.

Erst beim Lesen der Foren wurde mir klar, dass BMW der einzige Hersteller überhaupt ist, der keine Hersteller-GARANTIE leistet. Für wie dämlich hält BMW eigentlich seine Kunden?

Das Spielchen mit der Kulanz ist doch nichts anders, als dass man am Nasenring durch den Ring gezogen wird und muß dann auch noch Danke sagen.

Eine kleine Umfrage unter meinen Bekannten offenbarte, dass dies niemand weiß oder bewusst ist. Nun ich habe mein Lehrgeld bezahlt, ein Auto ohne Garantie kommt bei mir nicht mehr ins Haus.

Zitat:

Original geschrieben von whiteface

Wenn man sich die bedingungen für EuroPlus ansieht, so beschleicht mich das Gefühl, dass selbst BMW nicht glaubt, dass die Motoren länger als 200.000km halten. Was natürlich richtig ist, denn bei mir ist kurz nach 200.000km tatsächlich die Steuerkette gerissen: Schaden vom Freundlichen auf ca. €7000 geschätzt, 0 € Kulanz.

Erst beim Lesen der Foren wurde mir klar, dass BMW der einzige Hersteller überhaupt ist, der keine Hersteller-GARANTIE leistet. Für wie dämlich hält BMW eigentlich seine Kunden?

Das Spielchen mit der Kulanz ist doch nichts anders, als dass man am Nasenring durch den Ring gezogen wird und muß dann auch noch Danke sagen.

Eine kleine Umfrage unter meinen Bekannten offenbarte, dass dies niemand weiß oder bewusst ist. Nun ich habe mein Lehrgeld bezahlt, ein Auto ohne Garantie kommt bei mir nicht mehr ins Haus.

Was Du sagst stimmt auch nicht.

Bei BMW gibt es eine 24-monatige Gewährleistung ohne Beweislastumkehr nach 6 Monaten und das kommt einer Garantie gleich. Der einzige Unterschied zur Herstellergarantie ist, dass der Händler Dein Ansprechpartner ist und nicht BMW als Hersteller. Deswegen heißt es Gewährleistung. Aber davon zu sprechen, dass ein BMW ein Auto ohne Garantie wäre, ist sachlich falsch.

BMW ist i.d.R. relativ kulant, zahlt bis 100.000 km fast alles, allerdings bei 200.000 km in der Tat nichts mehr. Bin mir nicht sicher, ob das bei anderen Herstellern anders ist.

Für Dich ist es natürlich sehr ärgerlich, das kann ich nachvollziehen.

Den Hersteller, der bei 200.000 km noch etwas von Garantie wissen will, möchte ich kennenlernen. Niemand gibt so lange Garantie - wenn überhaupt, dann nur gegen Aufpreis. KIA gibt z. B. 7 Jahre Garantie, aber was die wert ist, kann man im KIA-Forum nachlesen...

Hier in Österreich mache ich auch die Erfahrung, dass BMW die 2-jährige Gewährleistung wie eine Garantie handhabt, d. h. sämtliche Mängel werden bis 24 Monate nach EZ ohne Probleme für den Kunden kostenfrei behoben. Es gibt hier de facto auch keine Beweislastumkehr. Wieso BMW das Ding trotzdem Gewährleistung nennt, bleibt deren Geheimnis. Eine österreichische Autozeitung kritisiert in so gut wie jedem Test, dass BMW nur eine Gewährleistung anbietet - mich juckt es jedesmal in den Fingern, denen mal die Wahrheit zu schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl

 

Was Du sagst stimmt auch nicht.

Bei BMW gibt es eine 24-monatige Gewährleistung ohne Beweislastumkehr nach 6 Monaten und das kommt einer Garantie gleich. Der einzige Unterschied zur Herstellergarantie ist, dass der Händler Dein Ansprechpartner ist und nicht BMW als Hersteller. Deswegen heißt es Gewährleistung. Aber davon zu sprechen, dass ein BMW ein Auto ohne Garantie wäre, ist sachlich falsch.

Da ich es nicht besser formulieren kann, verweise ich mal auf Wiki.

"Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt."

BMW erfüllt nur die gesetzl. Forderungen. Es gibt kein erweitertes Garantieversprechen.

Zitat:

BMW ist i.d.R. relativ kulant, zahlt bis 100.000 km fast alles,

Das kann stimmen, allerdings behält sich BMW das Recht vor auch abzulehnen.

Zitat:

Original geschrieben von Hiro

 

BMW erfüllt nur die gesetzl. Forderungen. Es gibt kein erweitertes Garantieversprechen.

Das ist völlig falsch. Siehe BMW Qualitätsbrief. Das geht weit über die gesetzlichen Forderungen hinaus, allein schon der Verzicht auf die Beweislastumkehr - siehe BMW Qualtitätsbrief, den ich jetzt nicht schon wieder hier rein kopiere... Es wird in den ersten 24 Monaten davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.

Zitat:

Original geschrieben von Hiro

Da ich es nicht besser formulieren kann, verweise ich mal auf Wiki.

"Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt."

BMW erfüllt nur die gesetzl. Forderungen. Es gibt kein erweitertes Garantieversprechen.

Nein, eben nicht. Gesetzlich ist es so geregelt, dass nach 6 Monaten der Käufer dem Verkäufer nachweisen muss, dass ein Mangel schon beim Kauf vorlag. darauf verzichtet BMW komplett. Weiterhin ist der Qualitätsbrief ein ernorm erweitertes Garantieversprechen.

Wobei ich mich wundere, denn scheinbar hat bei dir das Fahrzeug 200.000 km gehalten, ohne dass Du einmal die Garantie in Anspruch nehmen musstest. Das wiederum habe ich noch nie bei einem BMW geschafft.

Wenn Du irgendwann in den ersten zwei Jahren zu BMW gehst und behauptest dass die linke, hintere Kopfstütze bei Rechtskurven, die mit 35 km/h gefahren werden leichte Geräusche von sich gibt, dann bekommst Du einen kostenlosnen Leihwagen und BMW wird dir kostenlos die Kopfstütze tauschen.

Während der Gewährleistungszeit tauschen die Werkstätten sogar ziemlich freudig, denn sie bekommen den Auftrag ja von BMW bezahlt. Da liegt also garantiert kein Problem bei BMW. Das Problem in Deinem Fall ist, dass der Motor nach 200.000 km hin ist.

Link: Qualitätsbrief

Zusätzlich zu alledem gibt's dann noch die Garantie gegen Durchrostung. Das ist eine richtige Garantie, die nutzt einem in der Regel aber am allerwenigsten... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Mike_083

Den Hersteller, der bei 200.000 km noch etwas von Garantie wissen will, möchte ich kennenlernen. Niemand gibt so lange Garantie - wenn überhaupt, dann nur gegen Aufpreis. KIA gibt z. B. 7 Jahre Garantie, aber was die wert ist, kann man im KIA-Forum nachlesen...

Hier in Österreich mache ich auch die Erfahrung, dass BMW die 2-jährige Gewährleistung wie eine Garantie handhabt, d. h. sämtliche Mängel werden bis 24 Monate nach EZ ohne Probleme für den Kunden kostenfrei behoben. Es gibt hier de facto auch keine Beweislastumkehr. Wieso BMW das Ding trotzdem Gewährleistung nennt, bleibt deren Geheimnis. Eine österreichische Autozeitung kritisiert in so gut wie jedem Test, dass BMW nur eine Gewährleistung anbietet - mich juckt es jedesmal in den Fingern, denen mal die Wahrheit zu schreiben.

....Gewährleistung wie eine Garantie handhabt wird..., erlaube ich mir etwas richtig zu stellen, weil im üblichen Sprachgebrauch fälschlicherweise beide Begriffe oftmals vermischt werden:

A) die sog. Herstellergarantie ersetzt nicht die hiervon unabhängigen Händlergewährleistung, also bei erteilter Herstellergarantie bleibt die Händlergewährleistung hiervon unangetastet und ist somit gültig. (z.B. KIA mit 7 Jahre Herstellergarantie besteht daneben uneingeschränkt für 2 Jahre eine Händlergewährleistung).

B) Die Gewährleistung umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen. Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sachmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche versteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden.

Besteht ein Mangel in den ersten 6 Monaten wird vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:

  1. 1) Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB)

    Der Händler oder eine andere Vertragswerkstatt ist zur kostenlosen und unverzüglichen Beseitigung von Fehlern verpflichtet. Der Händler kann dabei entweder eine Reparatur durchführen oder fehler- bzw. schadhafte Teile ersetzen. Grundsätzlich hat der Käufer hierbei Anspruch auf Verwendung von Originalersatzteilen und Neuteilen.

    Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Käufer entweder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Als Faustregel für das Fehlschlagen gelten in der Regel zwei Nachbesserungsversuche bei nicht unerheblichen Mängeln (OLG Koblenz, DAR 93, S. 348).

    2) Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB)

    Bei der Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) muß der Käufer den Vorteil ausgleichen, den er durch die Benutzung des Wagens bis zu dessen Rückgabe erlangt hat.

    3) Minderung (§ 441 BGB)

    Anstelle der Wandlung kann der Käufer auch Minderung des Kaufpreises verlangen. Die Höhe der Minderung entspricht den erforderlichen Reparaturkosten zur Schadensbehebung.

    4) Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB)

    Der Händler haftet für alle von ihm oder seinen Mitarbeitern verschuldeten Schäden des Käufers. Bei Schadenpositionen wie Mietwagenkosten, Nutzungsentschädigung und entgangener Gewinn, setzt grobe Fahrlässigkeit des Händlers voraus.

Die Gewährleistungsansprüche stehen dem Erstkäufer zu, sie erlöschen nach den Neuwagenverkaufsbedingungen zwar nicht automatisch, falls der Erstkäufer den Pkw während der Gewährleistungs-/Garantiezeit weiter veräußert. Die Ansprüche gehen aber auch nicht automatisch auf den Erwerber (Zweitkäufer) über! (Stichwort: Übertragung der Ansprüche)

Obacht bei sog. Tageszulassungen: Händler schließen bei der Veräußerung der Fahrzeuge mit einer Tageszulassung häufig Garantie und Gewährleistungsansprüche aus, was grundsätzlich als zulässig und üblich angesehen wird (z. B. LG Gießen, NJW-RR 92,186).

Dagegen hat das Landgericht Augsburg (DAR 98, 476) entschieden, daß der Gewährleistungsausschluß des Händlers unwirksam ist, wenn die Veräußerung eines Neufahrzeuges mit Tageszulassung allein den Sinn und Zweck hat, dem Verkäufer die Möglichkeit einzuräumen, unterhalb des Listenpreises dem Käufer einen Rabatt zu gewähren, ohne mit den Bestimmungen des Rabattgesetzes in Konflikt zu geraten.

C) Garantie ist keine Gewährleistung!

Die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

• Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu.

• Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Eine Garantie ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts = Vollgarantie) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.

D) Kulanz

Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist der Händler bei Auftreten von Herstellungsfehlern auf Kulanz des Herstellers oder des Händlers angewiesen. Da es sich bei der Kulanz um eine freiwillige Leistung handelt, liegt deren Umfang im Ermessen des Herstellers bzw. Händlers. Die Kulanzbereitschaft ist bei den einzelnen Herstellern unterschiedlich, Maßstäbe sind regelmäßig Fahrzeugalter, Fahrleistung und lückenlose Durchführung der vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten in einer Vertragswerkstatt, auch besondere Markentreue, wenn also der Kunde schon öfter ein Fahrzeug des gleichen Herstellers erworben hat, kann eine Rolle spielen.

Grob kann man sagen, dass innerhalb der Gewährleistungsfrist die Regeln der Gewährleistung gelten und nach der Gewährleistungsfrist die Regeln (falls es welche gibt) der Kulanz.

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