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Neuwagen bestellt, Tageszulassung bekommen - was machen?

Themenstarteram 29. Juni 2016 um 19:32

Hallo zusammen,

 

vorab hoffe ich, dass es das richtige Unterforum ist.

Gestern haben wir den langersehnten Anruf bekommen, dass unser Skoda Rapid Joy geliefert wurde und ab heute zur Abholung beim Händler bereit steht.

Heute kam dann ein erneuter Anruf vom Händler, der leider nicht so erfreulich war. Da der Händler zu klein ist, um selbst gewisse Fahrzeuge zu bestellen, bzw. dann nicht den gewünschten Rabatt bekommt, muss er über das nächst größere Autohaus in der Region bestellen. Dieser Zwischenhändler hat das Fahrzeug, ohne unser Wissen und auch ohne Wissen unseres Händlers, als Tageszulassung zugelassen.

Also heute Nachmittag ab zum Händler. Unser Händler kann nichts dazu, das ist uns bekannt, er ist auch total sympatisch und war selbst sauer auf den Zwischenhändler.

Wenn ich aber ein Auto mit Tageszulassung kaufe, ist das ja normalerweise ein gutes Stück günstiger als ein Neuwagen.

Er hat uns einen kostenlosen Service angeboten und die Übernahme der Zulassungskosten.

Meine geforderten 10% Rabatt hat er abgewiesen, aktuell sind wir bei einem Satz Winterreifen auf Alus, Service und Zulassungskosten oben drauf. Was er aber noch mit dem Zwischenhändler aushandeln muss, weil er das auch nicht selbst zahlen möchte. Alternativ müssten wir das gleiche Auto halt nochmal bestellen und wieder 2-3 Monate warten.

Der geschlossene Vertrag über einen Neuwagen wurde jedenfalls nicht erfüllt.

Wir bekommen Freitag einen Anruf vom Händler, da er morgen nicht da ist und er erzählt uns, was bei den Verhandlungen mit dem Zwischenhändler raus gekommen ist.

Habe ich Nachteile durch diese Tageszulassung?

Was ich bis jetzt rausgefunden habe ist, dass die Neuwagenprämie bei der Versicherung weg fällt, das macht aber kaum was aus.

Ich habe im Internet gelesen, dass der Händler durch solche Zulassungen größere Rabatte, Margen usw. bekommt. Ich sehe das jetzt irgendwie nicht ein, dass der Zwischenhändler Gewinn daraus schlägt und wir statt des bestellten Neuwagens ein Fahrzeug mit Tageszulassung haben.

Soll ich auf eines der Angebote eingehen oder nochmal einen neuen bestellen, oder habt ihr andere Tipps, wie ich mich verhalten soll?

Beste Antwort im Thema

Ich würde deinen Händler erstmal in Lieferverzug setzen und ihm eine Frist von 14 Tagen einräumen, das von dir bestellte Fahrzeug zu liefern oder den Kauf zu stornieren. Bei deinem Händler würde ich ganz sicher keinen Neuwagen mehr bestellen, da er es scheinbar nicht in der Hand hat, auch tatsächlich einen liefern zu können. Dass er scheinbar nichtmal 10%-Rabatt einräumen möchte, wäre ein weiteres nogo, realistisch wären sogar 20-30%, da bereits ein Halter im Brief vermerkt ist. Entweder er kommt dir entgegen, oder er muss zusehen, dass er die Karre anders los wird. Was er aber auch nur über den Preis steuern kann. Wie er das mit seinem Zwischenhändler regelt, muss dich kein Stück belasten.

Wenn er stur bleibt, bestellen wo anders nen Neuen. Ggf ist er sogar Schadenersatzpflichtig.

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am 29. Juni 2016 um 19:38

Dann bekommst du einen Neuwagen mit Tageszulassung. Durch eine Zulassung hat der Wagen bereits einen Vorbesitzer, was den derzeitigen Neuwagenwert um paar Prozente reduziert. Wieviel % das am Ende ausmacht, muss dir der Händler sagen, welcher den Wagen bereits auf seinen Namen zugelassen hat - außer, der Händler deines Vertrauens weiß es auch ;)

Nimm den Wagen mit den ausgehandelten Extras - einen Neuen würde ich jetzt nicht bestellen ;)

P.S.

Trottelig finde ich das Verhalten deines Händlers. Dass der Wagen bereits vor Übergabe an den Kunden zugelassen wird/wurde, weiß er mit Sicherheit im voraus. Die dabei stattfindende Abschreibung des Fahrzeugs sind sicherlich sein Gewinn ;).

Ich würde deinen Händler erstmal in Lieferverzug setzen und ihm eine Frist von 14 Tagen einräumen, das von dir bestellte Fahrzeug zu liefern oder den Kauf zu stornieren. Bei deinem Händler würde ich ganz sicher keinen Neuwagen mehr bestellen, da er es scheinbar nicht in der Hand hat, auch tatsächlich einen liefern zu können. Dass er scheinbar nichtmal 10%-Rabatt einräumen möchte, wäre ein weiteres nogo, realistisch wären sogar 20-30%, da bereits ein Halter im Brief vermerkt ist. Entweder er kommt dir entgegen, oder er muss zusehen, dass er die Karre anders los wird. Was er aber auch nur über den Preis steuern kann. Wie er das mit seinem Zwischenhändler regelt, muss dich kein Stück belasten.

Wenn er stur bleibt, bestellen wo anders nen Neuen. Ggf ist er sogar Schadenersatzpflichtig.

am 29. Juni 2016 um 21:07

Ich würde das auch so machen wie Andy, allerdings würde ich noch freundlich durchblicken lassen, daß ich natürlich behilflich bin, daß er den Schaden seinerseits von dem anderen Händler ersetzt bekommt.

Und ja, im Falle der Nichterfüllung ist der Händler schadenersatzpflichtig. Wenn man wegen des Verzugs z.B. auf Mietwagen ausweichen mußte oder wenn man für ein solches Fahrzeug woanders mehr bezahlen müßte. Daß das Auto einen Vorhalter hat, wird auch die Kfz-Versicherung idR teurer werden lassen als beim Neuwagen. Das ist also ein Mangel, der Dich jedes Jahr Geld kostet. Zwar nicht viel, aber Kleinvieh macht auch Mist.

Daß der Händler Dein extrem wohlwollendes Kulanzangebot nicht angenommen hat, ist jetzt allerdings seine Schuld. Wenn er jetzt nicht mindestens 30% runtergeht, nimmst Du das Auto mit dem nicht abstellbaren Mangel nicht ab und dann soll er bitte binnen 14 Tagen den Vertrag erfülen und den bestellten Neuwagen liefern. Kannst ihm ja androhen, daß Du vom Vertrag zurücktrittst und Schadenersatz einklagen wirst, wenn er dann nicht liefert.

Bedenke: Du bist nicht verpflichtet, den mangelhaften Wagen abzunehmen und im Gegenteil der Händler sogar schadenersatzpflichtig ist, wenn er den Vertrag nicht erfüllt. Der Händler kann ruhig merken, daß Du genau das weißt.

Themenstarteram 30. Juni 2016 um 3:56

Liste wäre 20.500€ gewesen, mit Joy Prämie, Sonderprämie etwas Verhandlung sind wir bei 17.000€ gelandet.

Ich habe 15.000€ vorgeschlagen, was in etwa 10% entspricht. Auf diese 17.000€ soll ich die 20-30% fordern? Das wären dann irgendwas zwischen 12.000€ und 14.000€.

Zitat:

@BeedManic schrieb am 30. Juni 2016 um 05:56:29 Uhr:

Liste wäre 20.500€ gewesen, mit Joy Prämie, Sonderprämie etwas Verhandlung sind wir bei 17.000€ gelandet.

Ich habe 15.000€ vorgeschlagen, was in etwa 10% entspricht. Auf diese 17.000€ soll ich die 20-30% fordern? Das wären dann irgendwas zwischen 12.000€ und 14.000€.

Nein. Die 20-30% beziehen sich auf den Listenneupreis. Bei den, von dir vorgeschlagenen, 15000€ würde ich an deiner Stelle aber hart bleiben und nicht von abweichen. Entweder er macht es, oder du kaufst wo anders.

Ganz wichtig ist halt, dass du ihn schriftlich aufforderst, eine mangelfreie Sache zu liefern (innerhalb 10-14 tagen). Nur so kannst du später eventuelle Schadensersatzansprüche geltend machen.

Themenstarteram 30. Juni 2016 um 4:42

Hab grad mal auf mobile geschaut. Der günstigste Rapid Joy, mit der Motorisierung und Ausstattung,die wir haben, liegt bei 16.669€. Da sind wir ja nicht alles zu weit weg. 17% haben wir durch den aktuellen Rabatt auch schon. Wenn er uns wirklich einen Satz Winterreifen auf Alus, Kundenservice und Zulassung gibt, sind das zusammen ja auch nochmal gut 1.000€, was dann 22%+ entspricht. Ich denke damit könnten wir uns zur Not auch abfinden. Das Auto wird dadurch ja nicht besser oder schlechter.

am 30. Juni 2016 um 4:44

Und die 2000 € Differenz würd ich nicht in Naturalien schön gerechnet liefern lassen.

Die soll er in Cash zahlen/abziehen, dann kannst Du entscheiden, ob und wann Du die Kohle wieder raushaust. Wenn er dafür Teile oder sonst was liefert als Ersatz, dann spart er dabei auch zu Deinen Lasten.

Übrigens ist es durchaus möglich, dass der Händler von der Zulassung im Vorfeld wusste, nur vor Dir den Ahnungslosen mimt. Vielleicht war nur so ein erträglicher Gewinn für beide beteiligten Lieferanten realisierbar. Und nun spielt man den Unschuldigen. Es gibt auch freundliche Lügner...

am 30. Juni 2016 um 5:53

Nicht abspeisen lassen!

Das ganze Geschwafel vom netten freundlichen kleinen Händler, hat dich nicht zu interessieren.

Du zahlst ja auch nicht mit selbst gemalten Geldscheinen.

Mich würde das ganze aus Prinzip so stark stören, dass ich irgendeinen Wagen, den ich laut Kaufvertrag nicht bestellt habe, nur unter einer Bedingung nehmen würde: Preisnachlass.

Und sicher nicht irgendwelche "Alus" und Zulassungskosten etc.

Aber das gute ist ja: Du hast mit diesem dir angebotenen Wagen ja nichts zu tun - Du hast ja einen Neuwagen gekauft. Daher: Schön alles schriftlich - ist ja kein Freund von dir.

(Am Ende gibt er eh nach und gibt dir Geld zurück - nicht erfüllter Kaufvertrag und die daraus resultierenden theoretischen Folgekosten will er bestimmt nicht tragen)

am 30. Juni 2016 um 6:58

Zitat:

@andy1080 schrieb am 30. Juni 2016 um 06:09:30 Uhr:

Zitat:

@BeedManic schrieb am 30. Juni 2016 um 05:56:29 Uhr:

Liste wäre 20.500€ gewesen, mit Joy Prämie, Sonderprämie etwas Verhandlung sind wir bei 17.000€ gelandet.

Ich habe 15.000€ vorgeschlagen, was in etwa 10% entspricht. Auf diese 17.000€ soll ich die 20-30% fordern? Das wären dann irgendwas zwischen 12.000€ und 14.000€.

Nein. Die 20-30% beziehen sich auf den Listenneupreis. Bei den, von dir vorgeschlagenen, 15000€ würde ich an deiner Stelle aber hart bleiben und nicht von abweichen. Entweder er macht es, oder du kaufst wo anders.

Genau, Du hast das Recht auf Deiner Seite. Wenn Du den Wagen überhaupt mit diesem Mangel abnimmst, ist das schon eine großzügige Kulanz von Dir, da Du auch auf Erfüllung des Vertrages bestehen könntest. Würde ich jetzt auch tun, wenn er nur solch halbherzige Angebote macht.

Ansonsten kannst ja mal gucken, was Dein Auto woanders bestenfalls kosten würde, wenn Du bewußt eine Tageszulassung auswählst. Kannst dann auch klarmachen, daß Du ja einen Neuwagen wolltest und Dir das den höheren Preis locker wert gewesen wäre.

 

Und nicht vergessen: Die Garantie fängst ab Übergabe an den ersten Kunden zu laufen. Wenn ein Zwichenhändler die Kiste auf sich zuläßt, wird diesr der erste Kunde. Gegenüber dem zweiten Halter sind die Hersteller idR auch deutlich weniger kulant, wenn nach der Garantie etwas ist.

Zitat:

@andy1080 schrieb am 30. Juni 2016 um 06:09:30 Uhr:

Ganz wichtig ist halt, dass du ihn schriftlich aufforderst, eine mangelfreie Sache zu liefern (innerhalb 10-14 tagen). Nur so kannst du später eventuelle Schadensersatzansprüche geltend machen.

Das habe ich auch vergessen zu erwähnen. Danke, Andy.

Zitat:

@JGibbs schrieb am 30. Juni 2016 um 06:44:59 Uhr:

Und die 2000 € Differenz würd ich nicht in Naturalien schön gerechnet liefern lassen.

Die soll er in Cash zahlen/abziehen, dann kannst Du entscheiden, ob und wann Du die Kohle wieder raushaust. Wenn er dafür Teile oder sonst was liefert als Ersatz, dann spart er dabei auch zu Deinen Lasten.

Zumal Du wenn Du es "Cash" rausholst Dir die betreffenden immer noch kaufen kannst, ohne dafür den Listenpreis abzudrücken. Diese Dinge, die der Händler hier als Zugabe anbietet, ist etwas, wo der Händler gut Gewinn dran machen würde.

Zitat:

@JGibbs schrieb am 30. Juni 2016 um 06:44:59 Uhr:

Übrigens ist es durchaus möglich, dass der Händler von der Zulassung im Vorfeld wusste, nur vor Dir den Ahnungslosen mimt. Vielleicht war nur so ein erträglicher Gewinn für beide beteiligten Lieferanten realisierbar. Und nun spielt man den Unschuldigen. Es gibt auch freundliche Lügner...

Das darf man auch nicht außer Acht lassen. Wenn der Händler ein Auto auf sich anmeldet, bekommt er vom Hersteller idR auch eine Prämie. Warum wohl sind Tageszulassungen so viel billiger verkaufbar ohne daß ein Händler draufzahlt? Eben.

Themenstarteram 30. Juni 2016 um 7:12

Danke Euch soweit!

Ich rufe den Händler dann an und mach ihm ein Angebot über 15.500€ oder lass mir nochmal einen liefern.

am 30. Juni 2016 um 7:35

Wieso gibst du nach? :)

15.000 !

Du bist doch nicht der Bittsteller. Du hast einen Anspruch! Wenn einer um dich herum schwänzeln müsste, dann der Verkäufer!

P.S.: Auch ein bisschen "Schmerzensgeld" für den ganzen unnötigen Stress...

Du hast Den Wagen bei diesem Händler bestellt, weil er günstig war. Nicht, weil er den seriösesten Eindruck gemacht hat. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte vielleicht einfach mal einen Euro mehr ausgeben. Du hast ja stattliche Rabatte erhalten. Fakt ist, dass Du der erste tatsächliche Nutzer des Autos sein wirst und der praktische Nutzen durch das Vertragskonstrukt nicht eingeschränkt ist. Denk vor dem nächsten Autokauf einfach mal darüber nach, dass es immer Gründe gibt, weshalb ein Auto besonders günstig angeboten werden kann. Niemand verzichtet freiwillig auf eine Menge Geld.

am 30. Juni 2016 um 8:19

Zitat:

@sprintasport schrieb am 30. Juni 2016 um 09:45:23 Uhr:

Du hast Den Wagen bei diesem Händler bestellt, weil er günstig war. Nicht, weil er den seriösesten Eindruck gemacht hat. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte vielleicht einfach mal einen Euro mehr ausgeben. Du hast ja stattliche Rabatte erhalten. Fakt ist, dass Du der erste tatsächliche Nutzer des Autos sein wirst und der praktische Nutzen durch das Vertragskonstrukt nicht eingeschränkt ist. Denk vor dem nächsten Autokauf einfach mal darüber nach, dass es immer Gründe gibt, weshalb ein Auto besonders günstig angeboten werden kann. Niemand verzichtet freiwillig auf eine Menge Geld.

Hahaha. Natürlich, nichts anderes macht Sinn. Ja sehe ich auch so! Der Käufer ist schuld, dass er das Angebot des Händlers angenommen hat und dieser jetzt versucht eine Tageszulassung loszuwerden :) Ich denke der Käufer sollte dem Händler die Differenz zum Listenpreis erstatten und den Wagen noch ein halbes Jahr als Vorführer im Laden stehen lassen - ist für ihn ja nur positiv. Dann ist sein "Neuwagen" ja quasi immer noch "neu", aber schon gut eingefahren!

Themenstarteram 30. Juni 2016 um 8:22

Wir haben ja nicht nach dem billigsten geschaut. Sind extra zu dem kleine Händler gegangen, weil da der Umgang ein ganz anderer war, als bei dem großen überregionalen. Oder ist es meine Schuld, dass ich das Angebot gemacht bekommen habe? Aber gut, tut ja eigentlich nichts zur Sache.

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