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Neupreisentschädigung bei Tageszulassung

Neupreisentschädigung bei Tageszulassung

Themenstarter

Wie sieht es aus wenn man sich eine Tages- oder Kurzzulassung kauft und der Wagen dann nach, sagen wir mal 4 Wochen, einen Totalschaden hat? Der Wagen ist dann 8 Wochen alt.

Bei Neuwagen wird zB die ersten 6Monate der Neupreis erstattet. Aber wie ist es in diesem Fall?

Kommt es auf das Alter des Autos an oder muss man Erstbesitzer sein?


Meine Zahlt 12 Monate nach Erstzulassung.

 

der Zeitraun variiert aber von gesellschaft zu gesellschaft.


Zitat:

Original geschrieben von habanos

Meine Zahlt 12 Monate nach Erstzulassung.

 

der Zeitraun variiert aber von gesellschaft zu gesellschaft.

Sie zahlt innerhalb von 12 Monaten wenn Du das Auto als Neuwagen gekauft hast.

 

Die durchaus interessante Frage des TE lautet, ob eine Tageszulassung noch als Neuwagen angesehen wird.

 

Ich würde vorab beim Versicherer anfragen. Mein VU sieht auch tageszugelassene Pkws noch als Neuwagen an, das muss aber nicht bei jeder so sein.


  • 2x

Bei mir steht nur Erstzulassung

 

und nicht

 

erstbesitzer oder zulassung auf den Versicherungsnehmer


Zitat:

Ich würde vorab beim Versicherer anfragen. Mein VU sieht auch tageszugelassene Pkws noch als Neuwagen an, das muss aber nicht bei jeder so sein.

Mit Wuge's Aussage sollte die Frage beantwortet sein.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

 

skysurfer5:)


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