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Hallo, unten wird ein aktuelles Urteil gegen Axon Leasing aufgeführt, damit ist die Geschäftsleitung mit Ihrer Gutsherrenart-Führung am Ende. Andere Medien (FS) interessieren sich auch für die AXON und "Mr. B", bleibt zu erwarten, wie dieser darauf reagiert.
ALLGEMEINES ZIVILRECHT | VERKEHRSRECHT | VERTRAGSRECHT Siegreiches Urteil gegen Axon Leasing AG Rechtsanwalt Dr. Boris Wolkowski am 19. April 2012 In den letzten Monaten häufen sich bei uns die Fälle im Leasing- bzw. Abzahlungskauf gegen die Axon Leasing AG aus Grasbrunn, die das Geschäftsmodell der früheren leasing.de AG übernommen hatte. Das Unternehmen hat nach unseren Erfahrungen und verschiedenen Internetberichten oft Probleme bei der Vertragsabwicklung, da Kunden im Nachhinein Kosten in Rechnung gestellt werden, die bei Vertragsschluss nicht ersichtlich waren. Dies führt oft dazu, dass bei einer Vertragsablösung Nachforderungen gestellt werden, auf die der Kunde nicht eingestellt war. Egal, ob die Kunden den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit fortführen oder aber vorzeitig beenden, ist es kaum möglich, das Fahrzeug zu den niedrig veranlagten Rückkaufswerten zu erhalten. Oft werden fünfstellige Aufschläge für den Kauf erhoben. Mit Urteil vom 07.03.2012 ist es unserer Kanzlei nun gelungen, in einem exemplarischen Fall vor dem Landgericht Nürnberg–Fürth die Abweisung der Ansprüche der Axon Leasing AG zu erzielen. Diese hatte die Herausgabe eines Fahrzeugs verlangt, das nach unserer Einschätzung bereits dem Mandant zustand. Dies hat auch das Gericht schließlich so gesehen. Es schloss sich unserer Argumentation an, dass die Vertragsgestaltung der Axon Leasing AG bzw. vormals leasing.de AG so undurchsichtig war, dass der Vertragspartner annehmen musste, dass er nach Ablauf der Vertragslaufzeit das Fahrzeu |
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tschüss Volvo...
g zum Eigentum erhält. Tatsächlich wollte das Unternehmen aber das Fahrzeug behalten oder einen fünfstelligen Betrag für die Übernahme erhalten.
Für unseren Mandanten bedeutet dies, dass er das Fahrzeug behalten darf, ohne eine Nachzahlung zu leisten. Dass Axon nun auch noch die Kosten der Rechtsstreitigkeit trägt, ist ein besonderer Bonus.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, doch sind wir zuversichtlich, dass die Gegenseite entweder auf eine Berufung verzichtet oder auch diese siegreich gestaltet werden kann.
Sollten Sie Interesse an einer Beratung in diesem Bereich haben, stehen Ihnen unsere Anwälte gerne zur Verfügung.
Das hat noch gefehlt
Quelle: http://aktuell.szary.de/siegreiches-urteil-gegen-axon-leasing-ag-2444/
Grüße,
Eric
3xMr. Flott bitte übernehmen....
1xWas soll ich hier übernehmen ?
Ich muss meine Brötchen durch Arbeit verdienen und kann nicht ständig in Foren rumdödeln....
Ausserdem - was habe ich damit zu tun? Ich hatte und habe Kaufoptionen und insofern juckt mich doch keine Streiterei eines Dritten.
Ich wünsche ihm ja, dass er Recht behält, bin aber skeptisch da es sich nur um ein untergeordnetes Gericht handelt. Aber, wie gesagt, wen interessiert das?
MFG
Mr.Flott
Was wieder mal beweist, dass du doch Freizeit hast und hier rumdödelst....
2xneues Urteil gegen Axon Leasing
hallo leute
ihr wisst doch selbst, das das genannte anwaltsbüro ja schon schritte einleitet.
ich kann nur jedem raten der probleme mit autos hat sich bei dem anwalt zu melden ind info zu holen.
für meinen fall denke ich es wird gut.