ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Neues Auto bestellt - altes in Zahlung gegeben => Risiko?

Neues Auto bestellt - altes in Zahlung gegeben => Risiko?

Themenstarteram 5. Januar 2012 um 22:59

Ich habe gerade ein neues Auto bestellt und das alte in Zahlung gegeben. Das neue Auto kommt in etwa 10 Wochen. Jetzt frage ich mich, was geschieht, wenn in 8 Wochen mein jetziges Auto einen Motorschaden oder etwas ähnlichs hat?! An die Bestellung des Neuen bin ich ja gebunden. Müsste ich, um das Risiko zu umgehen, mein altes Auto nicht sofort beim Händler auf den Hof stellen?! Wie handhabt ihr das?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Third Life

Zitat:

Original geschrieben von cSharp

Ich habe gerade ein neues Auto bestellt und das alte in Zahlung gegeben. Das neue Auto kommt in etwa 10 Wochen. Jetzt frage ich mich, was geschieht, wenn in 8 Wochen mein jetziges Auto einen Motorschaden oder etwas ähnlichs hat?! An die Bestellung des Neuen bin ich ja gebunden. Müsste ich, um das Risiko zu umgehen, mein altes Auto nicht sofort beim Händler auf den Hof stellen?! Wie handhabt ihr das?

Im Vertrag müsste eigentlich die Abgabekondition stehen oder nicht ?

Wenn der Händler den Wagen ohne Extra-Klauseln in Zahlung nimmt und nix extra vereinbart wurde...schwer zu sagen. Dann tendiere ich zu "muss er trotzdem abkaufen".

er kauft was zum zeitpunkt der vertragsunterzeichnung kaufgegenstand war.

nix anderes. wird das auto beschädigt oder durch einen unfall weniger wert...wird er dies vom kaufpreis abziehen.

was genau steht denn im ankaufvertrag bzw. in der inzahlungnahme?

58 weitere Antworten
Ähnliche Themen
58 Antworten

Da wäre ich bestimmt nicht froh..

Ich würde eher darüber nachdenken ob ich es in einer freien Werkstatt reparieren lassen würde

Oder ein gebrauchtes Getriebe einsetzen lassen,wenn das ganze Getriebe hin ist

Der Händler wird sicher einiges abziehen.Unter Umständen ein komplettes Tauschgetriebe

Obwohl ein fester Preis vereinbart wurde? Ich hatte gleich am Anfang des Gesprächs gesagt, dass mein Auto Probleme macht. Er wollte sich das Auto nicht einmal ansehen oder Genaueres wissen...

am 29. August 2016 um 18:08

Wie hoch ist denn der vereinbarte Preis?

Wenn die Summe gering genug ist, dann hat der Händler das Auto von vorne weg als wertlos abgestempelt.

Ich habe noch nie gehört, dass jemand bei Bestellung des Neuwagens den Alten sofort beim Händler hinstellt. Es nimmt sich doch kein Mensch für mehrere Monaten einen Leihwagen.

Der normale Verschleiß zwischen Vertragsabschluss und Lieferung des Neuwagens ist in den Inzahlungnahmepreis eingerechnet. Für nen Unfall gibt es ja ne Versicherung. Das jetzt ausgerechnet der Motor kaputt geht, das ist ja sehr unwahrscheinlich.

Mache dir doch nicht so viel Gedanken. Solche Inzahlungnahmen werden jeden Tag zu hunderten gemacht.

am 29. August 2016 um 19:52

Zitat:

@VW_Golf_Neuling schrieb am 29. August 2016 um 21:38:04 Uhr:

Mache dir doch nicht so viel Gedanken. Solche Inzahlungnahmen werden jeden Tag zu hunderten gemacht.

Mein Tipp, alles lesen, dann hättest du das mit dem Getriebeschaden auch mitbekommen und würdest keine Ratschläge am Thema vorbei geben ;).

Der Händler ist Kaufmann und Fachmann in Sachen Autos. Er hat das Risiko, wenn ein Getriebe innnerhalb der ihm bekannten Lieferzeit bei dem Gebrauchtwagen kaputt geht.

Anders wäre es, wenn dem Kunden nachzuweisen wäre, dass er den Schaden grob fahrlässig verursacht hätte, weil er z.B. die letzten Wochen noch einmal extrem grob mit dem Auto umgegangen wäre.

am 29. August 2016 um 20:12

Zitat:

@VW_Golf_Neuling schrieb am 29. August 2016 um 21:56:57 Uhr:

Der Händler ist Kaufmann und Fachmann in Sachen Autos. Er hat das Risiko, wenn ein Getriebe innnerhalb der ihm bekannten Lieferzeit bei dem Gebrauchtwagen kaputt geht.

Krude Rechtsauffassung.

Der Händler wird immer nur das bezahlen, was er bekommt, wenn er Eigentum erwirbt und nichts anderes. Und das tut er erst, wenn das neue Auto da ist.

am 29. August 2016 um 20:40

Stell dir mal vor die Karre brennt ab und du willst den Kohlehaufen für das Geld in zahlung geben wie der Händler es gesehen hat

Ziemlich schräge Rechtsauffassung und in den AGBs findest du sicher klauseln für den Käufer.

Ich hatte einen Anwalt gefragt. Ist natürlich nicht so einfach. Eigentlich kann man aber sagen, dass die Gefahrtragung mit der Unterschrift an den Käufer übergegangen ist. Leider sieht der Händler das noch nicht so. Will aber wegen dem "bißchen" Geld jetzt auch nicht vor Gericht!

Zitat:

@cSharp schrieb am 11. Januar 2012 um 07:38:15 Uhr:

So ein A6 verkauft sich privat alles andere als gut, v.a. dann, wenn der Brief dazu noch bei der Bank liegt.

Offensichtlich gehört dir der Wagen ja noch nicht. Wie kannst du ihn dann in Zahlung geben?

Und in dem Fall hast du doch bestimmt eine Vollkasko, die würde auch einen evtl. Unfall samt Wertminderung bezahlen. Also kannst du ihn beruhigt bis zum Zeitpunkt der Auslieferung des Neuen weiterfahren.

Ich habe immer einen Ankaufschein bekommen

Unter Punkt IV steht dort das der vereinbarte Kaufpreis auf dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes vorliegenden Fahrzeugzustandes beruht.Sofern sich der Zustand bis zur Rückgabe ändert ist dieses dem Käufer unaufgefordert mitzuteilen.

Sofern eine Verschlechterung eingetreten ist,ist der Käufer berechtigt nachgewiesene Mehrkosten dem Verkäufer in Rechnung zu stellen.Eine Verschlechterung tritt ein durch Unfallschäden,notwendig werdende Reparaturen bei auftretenden Sachmängeln,Ausfall von Aggregaten und Überschreiten von Verschleißgrenzen an Teilen,die einem regelmäßigen Verschleiß unterliegen

Also nichts mit Risiko liegt beim Händler...

Wenn das Fahrzeug bei der Begutachtung schon Mängel hat sollte das immer mit im Ankaufschein aufgenommen werden

Ob es in diesem Fall einen Ankaufschein gibt weiß ich nicht.Ist aber eigentlich ein normaler Vorgang

am 30. August 2016 um 8:06

Zitat:

@Michi-80 schrieb am 30. August 2016 um 06:53:22 Uhr:

Will aber wegen dem "bißchen" Geld jetzt auch nicht vor Gericht!

Willst du nicht verraten, wie viel das "bisschen" Geld ist?

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass es hier um viel geht. Die Methode des Verkäufers spricht für eine alte Schrottschüssel und dann wird die einfach als Mischkalkulation eingeplant.

Wenn es nach Gewicht ging ... ;)

am 30. August 2016 um 17:03

Ich hatte mit meinem Verkäufer vereinbart mein "altes" Auto bis max. 75tkm noch zu fahren und dann bei ihm abzustellen um den vereinbarten Kaufpreis zu bekommen. Die dann noch vorhandene Zeit zwischen Abgabe des Alten und Auslieferung des neuen konnte ich mit einem Fahrzeug des Autohauses kostenfrei überbrücken.

Wäre in der Zeit ein Schaden am Fahrzeug entstanden, hätte ich 3 Möglichkeiten gehabt. Selbst reparieren lassen und je nach schwere mit einer Wertminderung verkaufen, vom Händler reparieren lassen und die Reparaturkosten zzgl. Wertverlust vom Ankaufwert abziehen lassen oder eben das Fahrzeug nicht in Zahlung zu geben und selbst zu verwerten. Glücklicherweise ist nichts passiert, denn die Optionen waren alle eher zu meinem Nachteil ;)

am 15. November 2017 um 19:22

Ich muss dieses Thema mal kurz hoch holen...

Ich habe einen Neuwagen erworben und meinen alten für Summe xyz in Zahlung gegeben. Das Autohaus hat ihn nur selbst vom Parkplatz auf die Bühne gefahren und geprüft und man hat sich auf die Summe xyz geeinigt.

Dann war der bestellte Neuwagen da und ich habe den alten bei Übergabe abgegeben. Einen Tag später bekomme ich einen Anruf das Getriebe hätte einen Defekt (von dem ich wirklich nichts wusste) und man will Geld zurück.

Ich habe dies verneint, da ich von dem Mangel nichts wusste, das Auto bei verschiedenen Autohäusern zum Bewerten auf der Bühne war und keiner etwas davon gesagt hat (kann auch gern nachweislich überprüft werden). Das Autohaus droht mir nun damit, den Ankaufvertrag rückabzuwickeln, ich soll bezahlen und meint der Schaden sei bei deren Überprüfung nicht bemerkt worden oder sei erst danach aufgetreten, er habe keine Probefahrt gemacht,...

Habe mich dann heute in das Auto gesetzt und mir zeigen lassen welche Geräusche das sein sollen. Es ist kein lautes Geräusch, sondern ein leichtes Mahlgeräusch, was unter Last nicht zu hören ist. Im Leerlauf hört man ohne Radio einen minimalen Unterschied beim Kupplung treten. Ich habe immer Musik im Auto an, meine Tochter dabei,... und bin Laie. Ich bin kein Betrüger, aber sehe nicht ein, dass ich jetzt nach der Übergabe zahlen soll.

Im Ankaufvertrag steht nichts von Haftung, es wird auf einen Prüfbericht verwiesen im Kleingedruckten, den ich nie gesehen/unterschrieben/oder ausgehändigt bekommen habe. Die Inzahlungnahme ist im Kaufvertrag nicht erwähnt, sondern ein separater Ankaufvertrag ohne Hinweise auf Sachmängelhaftung,...

Bin da gerade echt ratlos! Ich lese überall wenn ich nichts davon wusste und die Übergabe statt gefunden hat, habe ich keine Zahlpflicht mehr. Kann der Verkäufer wirklich einfach so eine Rückabwicklung erzwingen? Meine Freundin, mein Vater, eigentlich niemand, den ich mitgenommen hatte die letzten Tage hat irgendwas bemerkt oder gehört. Das Autohaus behauptet aber vehement das würde man hören und ich sei da nicht so einfach raus!?

Deckt eine normale KFZ Rechtsschutz (Huk) auch solche Streitigkeiten ab?

Bin echt ratlos gerade und wäre für Hilfe dankbar.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Neues Auto bestellt - altes in Zahlung gegeben => Risiko?