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Neue WR450F vom deutschen Vertragshändler ohne Fahrzeugbrief...? Normal...?

MBK
Themenstarteram 14. April 2016 um 22:16

Hallo, habe vor einigen Tagen bei einem deutschen YAMAHA-Vertragshändler eine 2016 WR450F gekauft.

Zu meiner Verwunderung gab es keinen Brief, bzw. keine Zulassungsbescheinigung 2

Ist das bei diesen Modellen ggf. der Normalzustand...?

Das für die Zulassung notendige COC-Papier will/wollte er mir per Post nachschicken...?

Lässt auch leider auf sich warten...!

-:(

Riecht das jetzt nach einem verdeckten Grau-Import?

Oder wie lief das bei anderen WR-Käufern...?

Gruss

Nico

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12 Antworten

Hast du bezahlt? Wenn ja, warum ohne Briefaushändigung?

gruß

Themenstarteram 15. April 2016 um 5:45

Weil mir der Händler "nachdrücklich" sagte, dass es den Brief erst bei der Zulassungsstelle geben würde!?

Und das dazu notwendige COC-Dokument würde er mir schicken...!

Ist aber seit Tagen überfällg...-:(

Hat er auch nicht per Einschreiben geschickt!

Nun will er sich wohl um ein neues COC-Papier bei YAMAHA Deutschland kümmern...?

Die Maschine wurde von mir bei Abholung kpl. bezahlt!

Und nun bin ich "etwas" irritiert...-:(

Gruss

Nico

Dann rück ihm auf die Bude..Ersatzmaschine....kostenlos!

Dann ist die ja wohl nicht angemeldet ..oder!?

Wenn er nicht prompt erfüllt, fragen: ob er weiß, was ne Beratung..und Weiteres beim Anwalt kostet..und ob ers löhnen will?!

Wer den Brief hat, ist der rechtliche Eigentümer der Maschine - dieser , in dem Fall der Händler - könnte (theoretisch) - deine Maschine nochmals verkaufen!

Er hat dir das (rechtliche) Eigentum zu verschaffen..mit der vollständigen Bezahlung!

Gruß

Themenstarteram 15. April 2016 um 6:16

Nein, angemeldet ist sie nicht! Darum ging es ja...!

Für die Anmeldung, bzw. Brieferhaltung brauche ich das COC-Papier...!

Wäre der deutsche YAMAHA-Vertragshändler verpflichtet mir im Vorfeld, bzw. im Kaufvertrag mitzuteilen, wenn es sich um einen EU-Grauimport handelt?

Ich bin/war der festen Überzeugung, dass ich ein reguläres Motorrad für den deutschen Markt über die YAMAHA DEUTSCHLAND GmbH erworben habe!?

-:(

Gruss

Nico

Entscheidend ist, was im Kaufvertrag steht!

Schwierig zu beurteilen..

Würde offen mit dem reden und klar machen, dass er sich an die Abmachungen zu halten hat!

Wenn du nicht weiter kommst, schriftlich - per Einschreiben mit Rückschein - rechtliche Konsequenzen, Anwalt, Weiteres zu seinen Kosten androhen!!

Ich würde erstmal eine kostenlose Ersatzmaschine fordern!! Lass dir alles schriftlich geben!!

Einen Zeugen mitnehmen!!

Gruß

Themenstarteram 15. April 2016 um 6:28

Vielen Dank erst einmal für Deine Tipps...!

Ich werde berichten...!

-:)

Gruss

Nico

Scheinbar könnte es sich tatsächlich um einen EU-Reimport handeln.

Ich hab da bei Google was gefunden......

"Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie die ZB II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.

Bei Reimporten kann es vorkommen, dass vom Hersteller keine ZB II ausgestellt wurde, weil es in dem Land, für das das Fahrzeug produziert wurde, keinen Fahrzeugbrief gibt. In diesem Fall sollten Sie darauf drängen, dass der Fahrzeughändler der Ihnen das Fahrzeug verkauft, soweit dieser seinen Betriebssitz in Deutschland hat, bei Auslieferung des Fahrzeugs einen sogenannten Briefvordruck mit den technischen Daten des Fahrzeugs übergibt.

Die Ausstellung einer ZB II ist aber auch unproblematisch im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeugs möglich, wenn für dieses eine Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) vorliegt. In diesem Fall wenden Sie sich an den Kreis/die kreisfreie Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises). Für die Zulassung muss auch die Verfügungsberechtigung (Rechnung im Original oder Kaufvertrag im Original) nachgewiesen werden.

Bei juristischen Personen ist der Kreis/die kreifreie Stadt in dessen/deren Bezirk der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung liegt, zuständig; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

Liegt ein COC-Papier nicht vor, müssen die technischen Daten auf andere Weise durch die Zulassungsbehörde oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen ermittelt werde". Quelle: Homepage Landeshauptstadt Kiel

Hoffe das hilft dir. Obs dich freut einen vermeindlichen Reimport gekauft zu haben, liegt bei dir.

 

Und als Tipp für die Zukunft....

Wichtige Dokumente werden IMMER per Einschreiben verschickt. Das weiß normalweise jeder. Auch der Händler. Da an der falschen Stelle zu sparen ist naiv und unprofessionell.

UND........Geld wechselt nur den Besitzer bei Übergabe der Sache an sich inkl. aller Dokumente und Schlüssel!! Soviel Geduld sollte man im eigenen Interesse haben. Viel Glück.

Themenstarteram 19. April 2016 um 14:39

Die YAMAHA-Deutschlandzentrale hat sich heute bei mir gemeldet:

"Sehr geehrter Herr xxxxx,

 

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

 

Ihr Händler hat mich bereits letzte Woche über den Verlust informiert. Da das COC in Italien ausgestellt wird, ist der Weg zur Neuausstellung etwas anders als in Deutschland üblich. Wir brauchen eine Bescheinigung der Polizei, dass der Verlust des Dokumentes angezeigt wurde. Das kann der Händler vor Ort erledigen. Daraufhin beantragen wir das Dokument in Italien. Dies wird aus der Erfahrung heraus ca. 2 Wochen dauern.

 

Es ist richtig, dass das Fahrzeug nur mit einem COC und nicht mit einer ZB II geliefert wird. Die ZB II wird bei der Zulassung anhand des COC erstellt.

 

Wir hoffen, Ihnen hiermit geholfen zu haben. Die Prozedur sollte über den Händler laufen.

 

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards,

 

i.V. xxxxx xxxxxx

Department Manager Sales Administration"

Wenn das eine "Graue" ist, ist das über eine Kennziffer im Brief ersichtlich..kannst du googeln..

Falls das der Fall ist, deckt sich das mit deinem Kaufvertrag?

Nächster punkt: war ein verbindlicher Liefertermin festgelegt?

Hattest du eine Ersatzmaschine verlangt?

Gruß

Themenstarteram 19. April 2016 um 16:35

Nein, es ist definitiv kein Grauimport...!

Und ja, der Liefertermin war der 5. April...!

Und nein, noch keine Ersatzmaschine beantragt...!

Hatte jetzt eine letzte Frist zur Erfüllung bis Freitag gesetzt...!

Dann wird sich mein Anwalt kümmern...!

Meine 3-Monatsgarantie verläuft ja auch ohne Nutzung im Sand...!

-:)

Gruss

Nico

wird schwierig..Schadensersatz..für ne leihmaschine durchzusetzen..

vllt über den Anwalt..

bist an keinen Guten geraten..weisst du wohl!

Gruß

Themenstarteram 23. Mai 2016 um 12:31

Heute kam direkt von YAMAHA-Deutschland per Kurier das benötigte COC-Dokument...!

-:)

Mopped-Lieferung am 4.April + die notwendigen Zulassungspapiere am 23.Mai...

-:)

Gruss

Nico

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