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Neue Reifen

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 26. September 2015 um 8:06

Hallo;

Ich hatte einen unverschuldeten Unfall. Unter anderem wurde mir von der Versicherung ein Reifen ersetzt. In diesem Zusammenhang kaufte ich mir, zu meinen Kosten, drei weitere Reifen (gleiche Bauart) zur Komplettierung. Bei der Begleichung der Rechnung erhielt ich die Unterlagen für eine Garantie von drei Jahren - allerdings nur für die käuflich erworbenen drei Reifen. Wieso gibt es keine Garantie für den Versicherungsfall?

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13 Antworten

Zitat:

@2xHA schrieb am 26. September 2015 um 10:06:57 Uhr:

Hallo;

Ich hatte einen unverschuldeten Unfall. Unter anderem wurde mir von der Versicherung ein Reifen ersetzt. In diesem Zusammenhang kaufte ich mir, zu meinen Kosten, drei weitere Reifen (gleiche Bauart) zur Komplettierung. Bei der Begleichung der Rechnung erhielt ich die Unterlagen für eine Garantie von drei Jahren - allerdings nur für die käuflich erworbenen drei Reifen. Wieso gibt es keine Garantie für den Versicherungsfall?

Die Garantie steht dem Käufer = Rechnungsempfänger zu.

Wende Dich an die Versicherung, vielleicht "tritt" sie Dir die Garantieansprüche

auf den 4. Reifen ab. :confused:

kann doch keiner nachvollziehen welcher welcher ist ;.)

Zitat:

@2xHA schrieb am 26. September 2015 um 10:06:57 Uhr:

Unter anderem wurde mir von der Versicherung ein Reifen ersetzt. In diesem Zusammenhang kaufte ich mir, zu meinen Kosten, drei weitere Reifen (gleiche Bauart) zur Komplettierung.?

Was für einen Tiguan hast Du? Einen Allrad (4Motion)?

Wie alt/abgefahren waren die alten Reifen?

Themenstarteram 26. September 2015 um 13:16

Zitat:

@waffepitt schrieb am 26. September 2015 um 11:49:35 Uhr:

kann doch keiner nachvollziehen welcher welcher ist ;.)

Reifen sind nummeriert. Ich habe für drei Nummern ein Garantiezertifikat.

Themenstarteram 26. September 2015 um 13:20

Zitat:

@Beichtvater schrieb am 26. September 2015 um 12:16:05 Uhr:

Zitat:

@2xHA schrieb am 26. September 2015 um 10:06:57 Uhr:

Unter anderem wurde mir von der Versicherung ein Reifen ersetzt. In diesem Zusammenhang kaufte ich mir, zu meinen Kosten, drei weitere Reifen (gleiche Bauart) zur Komplettierung.?

Was für einen Tiguan hast Du? Einen Allrad (4Motion)?

Wie alt/abgefahren waren die alten Reifen?

Allrad (4Motion) Baujahr `08. Ist einer der ersten mit. Die Sommerreifen sind von Anfang an drauf. Ca 3-4mm Profil. Das hat aber doch nichts mit der Garantie zu tun.

Zitat:

@2xHA schrieb am 26. September 2015 um 15:20:28 Uhr:

Zitat:

@Beichtvater schrieb am 26. September 2015 um 12:16:05 Uhr:

 

Was für einen Tiguan hast Du? Einen Allrad (4Motion)?

Wie alt/abgefahren waren die alten Reifen?

Allrad (4Motion) Baujahr `08. Ist einer der ersten mit. Die Sommerreifen sind von Anfang an drauf. Ca 3-4mm Profil. Das hat aber doch nichts mit der Garantie zu tun.

Eventuell doch.

Beim Allrad muß mindestens auf einer Achse die gleiche Bereifung sein.

Gibt bereits einen Thread hierüber.

http://search.motortalk.net/click.html?...

Zitat:

@Tiger 100 schrieb am 26. September 2015 um 15:59:18 Uhr:

Zitat:

@2xHA schrieb am 26. September 2015 um 15:20:28 Uhr:

...Das hat aber doch nichts mit der Garantie zu tun.

Eventuell doch.

Beim Allrad muß mindestens auf einer Achse die gleiche Bereifung sein.

Genau darauf wollte ich hinaus.

Aber bei einem Reifenalter von 7(!) Jahren wird man da wohl wenig bei der Versicherung erreichen können, denn diese Altreifen gehören schon seit 2 Jahren komplett gewechselt!

Bei neueren Reifen würde ich die Versicherung zumindest überzeugen wollen, dass auf jeden Fall beide Reifen einer Achse auf deren Kosten gewechselt werden, beim 4Motion würde ich sogar versuchen, das auf alle 4 Reifen auszudehnen.

Das hat zwar nichts mit der Garantiefrage zu tun aber mit der Frage, was die gegnerische Versicherung noch so alles (zumindest anteilig) zahlen darf, wozu die verständlicherweise wenig bis keine Lust haben. ;)

Themenstarteram 26. September 2015 um 14:19

Zitat:

@Tiger 100 schrieb am 26. September 2015 um 15:59:18 Uhr:

Zitat:

@2xHA schrieb am 26. September 2015 um 15:20:28 Uhr:

 

Allrad (4Motion) Baujahr `08. Ist einer der ersten mit. Die Sommerreifen sind von Anfang an drauf. Ca 3-4mm Profil. Das hat aber doch nichts mit der Garantie zu tun.

Eventuell doch.

Beim Allrad muß mindestens auf einer Achse die gleiche Bereifung sein.

Gibt bereits einen Thread hierüber.

http://search.motortalk.net/click.html?...

Da muss ich widersprechen. Laut Anfrage bei der Schadensbehebung wurde mir in der Werkstatt mitgeteilt, dass die Gesetztgebung heute so ist, Dass man vier verschiedene Reifen, mit den unterschiedlichsten Profilen usw. fahren darf. Sonst hätte mir versicherungsmäßig noch ein zweiter Reifen zugestanden.

Zitat:

@2xHA schrieb am 26. September 2015 um 16:19:51 Uhr:

Laut Anfrage bei der Schadensbehebung wurde mir in der Werkstatt mitgeteilt, dass die Gesetztgebung heute so ist, Dass man vier verschiedene Reifen, mit den unterschiedlichsten Profilen usw. fahren darf.

Das würde ich nicht so hinnehmen,

Was ist, wenn Du wegen der unterschiedlichen Reifen einen Unfall baust, weil Du dadurch z.B. auf Aquaplaning ins Schleudern kommst?

Wer haftet dann?

Was die Montage am 4Motion angeht, würde ich da den Druck noch erhöhen. Der ADAC schreibt dazu

Zitat:

ADAC

Sonderfall Fahrzeuge mit Allradantrieb: Hier müssen unbedingt die Vorgaben in der Bedienungsanleitung befolgt werden. Eine stark unterschiedliche Profiltiefe vorne/hinten könnte hier beispielsweise zu Schäden am Mitteldifferential führen!

Da solltest Du mal nachschauen, was in Deiner BA steht und ob Dir deswegen 4(!) neue Reifen zustehen. ;)

Themenstarteram 26. September 2015 um 14:43

Zitat:

@Beichtvater schrieb am 26. September 2015 um 16:18:21 Uhr:

Zitat:

@Tiger 100 schrieb am 26. September 2015 um 15:59:18 Uhr:

 

Eventuell doch.

Beim Allrad muß mindestens auf einer Achse die gleiche Bereifung sein.

Genau darauf wollte ich hinaus.

Aber bei einem Reifenalter von 7(!) Jahren wird man da wohl wenig bei der Versicherung erreichen können, denn diese Altreifen gehören schon seit 2 Jahren komplett gewechselt!

Bei neueren Reifen würde ich die Versicherung zumindest überzeugen wollen, dass auf jeden Fall beide Reifen einer Achse auf deren Kosten gewechselt werden, beim 4Motion würde ich sogar versuchen, das auf alle 4 Reifen auszudehnen.

Das hat zwar nichts mit der Garantiefrage zu tun aber mit der Frage, was die gegnerische Versicherung noch so alles (zumindest anteilig) zahlen darf, wozu die verständlicherweise wenig bis keine Lust haben. ;)

Wie gesagt, lt Auskunft der Fachwerkstatt darf heute "Alles" gefahren werden. Die Autos wären so konzipiert, dass, egal welcher Hersteller oder welches Profil, der Fahrsicherheit nichts im Weg steht. (Mir war aus der Vergangenheit auch bekannt, eine Achse - nie zwei unterschiedliche Reifen. Aber eben Vergangenheit.) Diese Auskunft muss ich erst einmal akzeptieren.

Themenstarteram 26. September 2015 um 15:03

Zitat:

@Beichtvater schrieb am 26. September 2015 um 16:34:07 Uhr:

Zitat:

@2xHA schrieb am 26. September 2015 um 16:19:51 Uhr:

Laut Anfrage bei der Schadensbehebung wurde mir in der Werkstatt mitgeteilt, dass die Gesetztgebung heute so ist, Dass man vier verschiedene Reifen, mit den unterschiedlichsten Profilen usw. fahren darf.

Das würde ich nicht so hinnehmen,

Was ist, wenn Du wegen der unterschiedlichen Reifen einen Unfall baust, weil Du dadurch z.B. auf Aquaplaning ins Schleudern kommst?

Wer haftet dann?

Was die Montage am 4Motion angeht, würde ich da den Druck noch erhöhen. Der ADAC schreibt dazu

Zitat:

@Beichtvater schrieb am 26. September 2015 um 16:34:07 Uhr:

Zitat:

ADAC

Sonderfall Fahrzeuge mit Allradantrieb: Hier müssen unbedingt die Vorgaben in der Bedienungsanleitung befolgt werden. Eine stark unterschiedliche Profiltiefe vorne/hinten könnte hier beispielsweise zu Schäden am Mitteldifferential führen!

Da solltest Du mal nachschauen, was in Deiner BA steht und ob Dir deswegen 4(!) neue Reifen zustehen. ;)

Ich könnte nächste Woche einen ADAC Gutachter zu Rate ziehen. (Die Restlichen drei Reifen - V Reifen bis 240km/h haben mir eine ansehnliche Stange Geld gekostet.)

Kann das Ganze nicht nachvollziehen:

Zumindest auf einer Achse sollten immer zwei möglichst gleiche Räder sitzen!

Sowohl, was die Abmessungen, als auch die Profiltiefe betrifft!!!

Warum das nicht mehr gelten soll, soll mir doch mal jemand genauer erläutern...

So Long...

Warum die gesetzliche Bestimmung das erlaubt... drei mal darfst du raten, welche Lobby da heftig Gelder einspart für Neuteile nach einem Unfall. ;)

Dass es so ist, kannst Du z.B. in meinem obigen Link zur WEB-Site vom ADAC nachlesen. Dort steht folgendes:

Zitat:

Gesetzliche Definition

Unter „Mischbereifung“ versteht der Gesetzgeber die (unzulässige) Kombination von Radial- und Diagonalreifen. Da die Diagonal-Bauart allenfalls auf dem Oldtimer-Sektor noch eine Rolle spielt, ist diese Vorschrift eher theoretischer Natur. Die montierte Reifengröße vorne/hinten muss natürlich mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen (im „alten“ Fahrzeugschein unter Ziffer 20 ff, in der „Zulassungsbescheinigung“ unter Ziffer 15, wobei dort Sondergrößen nicht immer eingetragen sind).

Quasi alles an Reifen Radial-Reifen darf da also kombiniert werden, Hauptsache, die Reifengröße ist bei den Reifen identisch und dieser Reifen ist für dieses Fahrrzeug zugelassen. :(.

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