Neue Gesetztesvorlage wegen Gurtstraffer????
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Hallo fleißige Forum User,
hab mir letzte Woche nen neuen Chevy z28 von '86 zugelegt und hab dem Verkäufer (ein Händler) unter Aufpreis HU neu machen lassen.
Hätte heute egdl. HU bekommen sollen. Der Verkäufer hat mich nun heute angerufen, dass der Camaro auf Grund der Grurtstraffer keine neue HU bekommen hat. Anscheinend gäbe es seit 2006 ne neue Verordnung, die es vorordnet, das amerikanische Gurte mit Fliehkraftstraffer nicht mehr in Deutschland zuslässig sein, und die auf deutschen Standart umgerüstet werden müssen. Und das letzte mal das er Tüv bekommen hatte war 2005.
Jedoch hab ich was in die Art noch nie gehört und hab auch letztes Jahr erst neuen Tüv mit meinen anderen Amis erhalten, obwohl die Gurte ebenfals noch original Amerikanisch sind.
Ihst da was dran an der Geschichte oder handelt es sich hier um einen unfähigen Tüvbeamten?
Danke für eure Beiträge!
Grüße Alex |
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62 pontiac,73 Cougar
Hallo!
Das Glaube ich nicht !Es kann höchstens sein ,das alle Fahrzeuge ab dem Baujahr soetwas haben müssen, aber der bestimmt nicht .Oder meinst du wir müsssen alle irgendwann Airbags und ESP nachrüsten?
Da hilft nur eins :: Anderer Prüfer mit Ahnung !
Ich würde den Verkäufer runterhandeln und selber zum TÜV Fahren.Kannst da natürlich auch erstmal anrufen um auf Nummersicher zu gehen!
Gruß Jens
vllt geht auch einfach eienr der Gurte nicht. Und nich der Verkäufer hat das nur falsch verstanden.
cougar sagte das schon ganz richtig.
Mal ne andere Frage? Gibts überhaupt ne andere mechanische Regelung außer Fliehkraft? Wäre das einzige was mir so spontan einfällt was da Sinn machen würde
you wouldnt understand
na wasn Dünnschiss....
hab auch grad erst mit nem 84 er Fiero TüV bekomen .
ich denke mal dein Prüfer war zu plöde die Funktion des Gurtes festzustellen , also stellte er fest das der defekt ist und das is dein Problem .
@falloutboy
eine andere Variante des mechanischen Feststellens bei schneller Betätigung ist, wenn die Rolle wo der Gurt drauf aufgewickelt ist, beim am Gurt ziehen durch die Trägheit nach oben gerissen wird anstatt sich abzurollen und dort in eine Arretierung einfasst .
Die Rolle ist in nem Langloch befestigt wo sie sich bei normalem ziehen drehen kann nur wenn zu schnell gezogen wird rutscht sie eben hoch und stellt den Gurt fest.
Gibt noch die Variante, dass im Gurtgehäuse ein Gewicht aufgehängt ist. Wenn das Fahrzeug stark verzögert, fliegt das Gewicht nach vorn und bewirkt so über einen Mechanismus, dass die Rolle blockiert wird.
Das System ist sogar noch sicherer und reagiert schneller, als die moderne Fliehkraftregelung.
Bei der Fliehkraftregelung blockiert der Gurt erst, wenn er bereits Geschwindigkeit aufgenommen hat.
Bei der anderen blockiert der Gurt schon, bevor er überhaupt anfängt, auszurollen.
Die von mir beschriebene Konstruktion ist zum Beispiel in den 70er Jahre Lincoln verbaut. Sicherlich auch bei sehr vielen anderen alten Amis.
Gruß
Gefahr! H334
Neue Gesetztesvorlage wegen Gurtstraffer????
moin,
Es gibt im Zulassungsrecht für PKW nur sehr selten den Fall einer "Nachrüstpflicht". Allgemein gilt für bereits zugelassene Fahrzeuge (auch wenn Sie zwischenzeitlich stillgelegt waren) ansonsten ein Bestandsschutz. Kann nachgewiesen werden, dass ein Fahrzeug 1986 z.B. schoneinmal irgendwo zugelassen war (wo auf der Erde das war, ist weitgehend uninteressant) kann das Zulassungsrecht von 1986 genutzt werden.
Ausnahmen - wo es probleme gibt - sind Sammlungsfahrzeuge die noch nie irgendwo zugelassen waren. Bei denen behauptet man dann am besten, das man vom Vorbesitzer das Auto mit verlorenem Brief gekauft hat. Denn ansonsten handelt es sich um eine Neuzulassung - für die würde aktuelles Zulassungsrecht gelten.
MFG Kester