ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Nach Unfall und Restwert, erneuter Unfall

Nach Unfall und Restwert, erneuter Unfall

Themenstarteram 28. Juli 2015 um 9:44

Schönen guten Tag, liebe Community.

Ich habe bereits im Internet etwas recherchiert,konnte aber nichts finden, daher wende ich mich nun an euch.

Zu meinem Problem:

Ich hatte ca vor 6-7 Monaten einen Unfall,an dem ich nicht Schuld war, der Gutachter Kam auf knapp 2500~ € und nach Auszahlung dieser Summe auf einen Restwert von 300-400~ €.

Optisch war nicht wirklich etwas kaputt und es war noch voll Fahrtüchtig, sodass nichts gemacht werden musste, da hinten Aufgefahren.

Gestern allerdings erreignete sich wieder einen Unfall,diesmal von Vorne.

Auf der linken Seite ist der Radlauf kaputt, Felge beschädigt,Rahmen verbogen, etc.

Alles in allem ist es nicht mehr fahrtüchtig. Da der Wagen aber einen Restwert von 300-400~ € hatte, nach dem 1. Unfall, werde ich von der Versicherung auch nicht mehr als diesen Betrag kommen, oder liege ich da falsch? Wäre natürlich extrem ärgerlich und ich hoffe ich irre mich diesbezüglich.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen oder dahingehend eine Auskunft geben.

Danke schon einmal im Vorraus.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis

Beste Antwort im Thema
am 28. Juli 2015 um 12:31

Lass Dich bloß nicht von diesem "Stullek" beeinflussen, denn es ist absoluter Quatsch, was der von sich gibt.

KSV hat absolut Recht und glaube diesem.

Du hast gute Karten.

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten

Zitat:

einen Restwert von 300-400~ € hatte, nach dem 1. Unfall, werde ich von der Versicherung auch nicht mehr als diesen Betrag kommen, oder liege ich da falsch?

Der damalige Restwert stellt einen Händlereinkaufswert dar.

Für den jetzigen Unfall ist der Wiederbeschaffungswert unmittelbar vor dem Schadensereignis entscheidend. Bei dem Wiederbeschaffungswert handelt es sich um einen Händlerverkaufswert. Da zwischen Händlereinkauf und Händlerverkauf die Handelsspanne des Händlers liegt kann der jetzige Wiederbeschaffungswert durchaus über dem damaligen Restwert liegen. Zu berücksichtigen ist dabei natürlich auch die allgemeine Entwicklung, Preislage und der jetzige Zustand.

Du solltest jetzt von deinem Recht gebrauch machen und selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl mit der Schadensfeststellung beauftragen. Diesem gibst du bei der Besichtigung das Gutachten des Altschadens, dann hat er alle relevanten Angaben. Wenn du beim letzten Schaden auch schon einen unabhängigen Sachverständigen selber beauftragt hast (wie es korrekt gewesen wäre), dann ist es sinnvoll diesen jetzt wieder zu nehmen.

Themenstarteram 28. Juli 2015 um 10:34

Zitat:

Für den jetzigen Unfall ist der Wiederbeschaffungswert unmittelbar vor dem Schadensereignis entscheidend. Bei dem Wiederbeschaffungswert handelt es sich um einen Händlerverkaufswert. Da zwischen Händlereinkauf und Händlerverkauf die Handelsspanne des Händlers liegt kann der jetzige Wiederbeschaffungswert durchaus über dem damaligen Restwert liegen. Zu berücksichtigen ist dabei natürlich auch die allgemeine Entwicklung, Preislage und der jetzige Zustand.

Danke erst einmal für die rassante und informative Antwort, bin sehr beeindruckt!

Also vor 6 Monaten , als der erste Unfall ereignet ist war der Wiederbeschaffungswert bei rund 2500-2800€. Dann war hinten am Kofferraum ein Stück Plastik gerissen, aber nichts wirklich markantes.

Daher nehme ich an, dass sich jetzt nicht viel geändert haben dürfte, oder liege ich da falsch?

Zitat:

Du solltest jetzt von deinem Recht gebrauch machen und selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl mit der Schadensfeststellung beauftragen. Diesem gibst du bei der Besichtigung das Gutachten des Altschadens, dann hat er alle relevanten Angaben. Wenn du beim letzten Schaden auch schon einen unabhängigen Sachverständigen selber beauftragt hast (wie es korrekt gewesen wäre), dann ist es sinnvoll diesen jetzt wieder zu nehmen.

Ja, ich habe damals eine Werktstatt in der Nähe kontakiert, dieser wiederrum hat einen unabhängigen Sachverständiger hinzugezogen,der mir diese Werte ermittelt hat.

Da ich leider auf ein Auto angewiesen bin, wäre es mir schon wichtig, eine ungefähre Preisvorstellung zu haben, was mir hier wahrscheinlich, ohne das man es begutachtet, keiner geben kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dennis

am 28. Juli 2015 um 11:06

Da du beim ersten Unfall ja schon viel Geld bekommen hast, welches jetzt bestimmt noch auf deinem Konto liegt musst du von diesem Geld und dem bisschen was du jetzt noch bekommst ein neues Auto beschaffen oder das jetzige Auto reparieren lassen.

Themenstarteram 28. Juli 2015 um 11:19

Zitat:

@stullek schrieb am 28. Juli 2015 um 13:06:39 Uhr:

Da du beim ersten Unfall ja schon viel Geld bekommen hast, welches jetzt bestimmt noch auf deinem Konto liegt musst du von diesem Geld und dem bisschen was du jetzt noch bekommst ein neues Auto beschaffen oder das jetzige Auto reparieren lassen.

Schön wäre es , wenn ich die Aussage, dass das Geld noch auf meinem Konto liegt, bejaen könnte. Allerdings hat das Geld bereits andersweitig Verwendung gefunden, jetzt allerdings könnte ich mich dafür in den Arsch beißen.

Okay dann weiß ich jetzt woran ich bin und muss mir eine andere Alternative suchen. Schade, dass so etwas passieren muss, aber kann man nichts daran ändern.

Danke für deine Antwort

 

Mit freundlichen Grüßen

Dennis

am 28. Juli 2015 um 12:31

Lass Dich bloß nicht von diesem "Stullek" beeinflussen, denn es ist absoluter Quatsch, was der von sich gibt.

KSV hat absolut Recht und glaube diesem.

Du hast gute Karten.

Zitat:

Daher nehme ich an, dass sich jetzt nicht viel geändert haben dürfte, oder liege ich da falsch?

Da liegst du leider falsch, der Wiederbeschaffungswert vor dem jetzigen Schaden wird deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert von vor einem halben Jahr liegen. Für ein Auto mit nicht vollständig behobenem Heckschaden gibt ein potentieller Käufer deutlich weniger als für ein unfallfreies Auto. Dieser Heckschaden ist bei der jetzigen Bewertung als Altschaden zu berücksichtigen - in Abzug zu bringen in Höhe der wertmindernden Eigenschaft.

am 28. Juli 2015 um 13:54

Zitat:

@nsknsk schrieb am 28. Juli 2015 um 11:44:50 Uhr:

Gestern allerdings erreignete sich wieder einen Unfall,diesmal von Vorne.

Auf der linken Seite ist der Radlauf kaputt, Felge beschädigt,Rahmen verbogen, etc.

Alles in allem ist es nicht mehr fahrtüchtig. Da der Wagen aber einen Restwert von 300-400~ € hatte, nach dem 1. Unfall, werde ich von der Versicherung auch nicht mehr als diesen Betrag kommen, oder liege ich da falsch? Wäre natürlich extrem ärgerlich und ich hoffe ich irre mich diesbezüglich.

Also Du bist jemanden hinten drauf gefahren. Also bist DU schuld?!

Denke mal bei einem Fahrzeug mit Wert nahe 0 Euro, wirst Du keine Vollkaskoversicherung haben?!

Wenn Du keine Vollkaskoversicherung hast, bekommst Du gar nix.

Hast Du eine Vollkasko, wie hoch ist die Selbstbeteiligung. Denke mal die liegt über dem Wiederbeschaffungswert! ;)

Sollte der ander Schuld sein, bekommst DU auch nicht viel. Denke mal das Fahrzeug wird keine 400 Euro mehr Wiederbeschaffungswert haben mit dem nicht reparierten Heckschaden. Das abzüglich des Restwertes bekommst Du.

Sorry, aber wenn man das FZG schon mal bezahlt bekommen hat, sollte man das Geld auch für einen Ersatz aufheben. zZzZzZ

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 28. Juli 2015 um 15:54:31 Uhr:

Zitat:

@nsknsk schrieb am 28. Juli 2015 um 11:44:50 Uhr:

... Auf der linken Seite ...

Also bist DU schuld?!

Wie war noch der Spruch? Rechts gucken, links zahlt die Versicherung. :D

Gruß Metalhead

am 28. Juli 2015 um 14:01

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Juli 2015 um 15:56:44 Uhr:

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 28. Juli 2015 um 15:54:31 Uhr:

 

Also bist DU schuld?!

Wie war noch der Spruch? Rechts gucken, links zahlt die Versicherung. :D

Gruß Metalhead

Wenn der andere von links kommt schon, aber er hat geschrieben "Auffahrunfall"?!

Gut müsste der TE beantworten, gehe aber davon aus daß er das weiß und nicht Schuld ist.

Warten wir mal ab.

Gruß Metalhead

am 28. Juli 2015 um 14:14

Der Restwert bleibt erhalten, da dieser ja nicht ausbezahlt wurde. Es kann aber zu einer Minderung bis zur Summe des Vorschadens kommen wenn dieser nicht beseitigt wurde.

Das heißt Links ist Frei und Rechts bezahlt die Versicherung! :-)

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 28. Juli 2015 um 16:16:28 Uhr:

Das heißt Links ist Frei und Rechts bezahlt die Versicherung! :-)

Das könnt aber teuer werden. :)

Gruß Metalhead

Ich weiß und darum Habsch bisher immer gebremst!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Nach Unfall und Restwert, erneuter Unfall