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nach Unfall, Recht auf neues ATV?
Themenstarter
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Hallo, hatte vorgestern mit meinem erst 6 Wochen alten Suzuki Kingquad 750 einen nicht selbst verschuldeten Unfall. Ein PKW hat mir die Vorfahrt genommen und ich bin relativ heftig in das Fahrzeug eingeschlagen. Der Rahmen hat nun Knicke, die komplette Front ist eingedrückt und die vorderen Räder stehen schief. Ich würde nun gerne wissen ob ich bei meinem relativ neuen Fahrzeug (6 Wochen alt, 1800 km gelaufen) Recht auf ein Neufahrzeug habe oder ob ich es "nur" reparieren lassen darf. Ehrlich gesagt möchte ich dieses ATV nicht mehr fahren und meine Frau hat auch kein gutes Gefühl mehr bei der Sache. Danke für Eure Antworten. Hier noch ein Bild vom Quad. |
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Hallo,
hoffentlich ist dir nichts passiert.
Ich kann dir leider nur sagen wie es beim PKW ist.
Bis 1000km Neuwagen.
An deiner Stelle bist du mit einem Rechtsanwalt sicherlich am besten beraten.
Gruß finch
ich glaube nicht das du ein neues bekommst aber mit rep. ist da auch nichts da wie du sagst der rahmen einen knick hat und der darf nicht repariert werden
Ausgehend von der Voraussetzung dass Du schuldlos bist, ist folgende Vorgehensweise wichtig:
Umgehend selber einen Sachverständigen zur Feststellung der Schadenshöhe beauftragen, sich keinen Sachverständigen von der gegnerischen Versicherung aufschwatzen lassen. Die Kosten mußt Du zunächst verauslagen, bekommst sie aber erstattet. Der SV wird den Wert des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Unfall festlegen, dann die Reparaturkosten ermitteln und einen Restwert des Unfallfahrzeuges benennen. Er muß Dir einen Händler nennen, der das Fahrzeug zu diesem Restwert ankauft. Das alles trifft für den Fall zu, dass ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Bei dem Schadensbild ist mit Sicherheit ein wirtschaftlicher Totalschaden gegeben, bei dem die Reparaturkosten den Zeitwert, auch wenn er nahe dem Neuwert liegt, übersteigen. Am Rahmen darf
nicht gerichtet oder geschweißt werden, d.h. Rahmen neu, Radaufhängungen, wahrscheinlich auch Lenkung neu, und und und......Wie weit sich der Schaden sich nach hinten fortsetzt, kann nur der SV feststellen. Wenn die Versicherung sich querstellt, was sie bei einer Vorfahrtverletzung mit einiger
Sicherheit auch tun wird, hilft nur noch ein Rechtsanwalt, s. "finch 70". Ich denke, den Neuwert wirst Du nicht bekommen, da diese Fahrzeuge auch bei geringem Gebrauch rasch einen Wertverlust erleiden, dann aber auf hohem Niveau konstant bleiben. Halte uns mal auf dem Laufenden.
1xVielen Dank für die schnellen Antworten, ich werde morgen einen Sachverständigen beauftragen und ich halte Euch auf dem laufenden wie die Sache weitergeht.
MfG Markus
nach Unfall, Recht auf neues ATV?
servus,erstmal hoffe das dir nichts zumindest ernstes passiert ist,schalte auf jeden fall einen oder am besten gleich zwei sachverstandige falls es probleme mit dem unfallverursacher gibt,habe es selber schon mit nen pkw hinter mir aber nur zweiten einschalten wenn es ärger gibt,den schaden kannst du nur über den sachverständigen ermitteln lassen der dir auch dann sagen kann totalschaden oder unfallschaden,das heist dann der schaden wird dann repariert,bei totalschaden heist es dann leider nur den zeitwert,das heist der wert den du dann hast weil er ja leider einge km hat,also gebraucht,was da der preis ist wissen die dann auszurechnen,denn haben da so ne tabelle oder vergleichen die mit anderen fahrzeugen,viel glück und kopf hoch,denn quad fahren ist die natur pur oder leute hoffe ich konnte dir helfen mfg.twistered
(192 mal aufgerufen)
ERB-NO-00
Wie ging es denn weiter???
Bisher hab ich noch keine Fakten, mal noch wird verhandelt und mein Anwalt kümmert sich. Naja so ist das halt immer, sobald eine Versicherung zahlen muss, dauert´s ewig bis man Geld sieht, aber ich bin geduldig, solang ich nicht be***issen werde^^
he das ist ja schon mehr als acht wochen her
kannst du mal sagen welche versicherung das ist??
Gegnerische Versicherung ist die LVM!
ERB-NO-00
nach Unfall, Recht auf neues ATV?
Macht wohl keinen Unterschied. Wenns ans zahlen geht, halten sie sich alle bedeckt.
Gruß. No
Hallo,
nach über drei Monaten ist die Sache nun fast geklärt.
Die gegnerische Versicherung hat den Wiederbeschaffungswert meines Gutachters akzeptiert,
allerdings zahlt sie nicht die MwSt. (Die Versicherung ist erst dann verpflichtet zu zahlen wenn die Steuer wieder angefallen ist, in diesem Fall also erst im Frühjahr, wenn ich mir wieder ein neues Quad zulege).
Das unfallbeschädigte Quad hat die Versicherung über eine sogenannte Restwertbörse verkauft (2800 € habe ich in bar erhalten) und das restliche Geld habe ich per Scheck bekommen (5300 €).
Das Geld leg ich mir nun über den Winter weg und im Frühjahr möchte ich mir dann wieder ein King Quad 750 zulegen.
MfG Markus
Für die Kohle bekommste auch nee neue.