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Nach einem Unfall hochgestuft / 2 Jahre vor Gericht / evtl. nur Teilschuld / werde ich zurückgestuf

Nach einem Unfall hochgestuft / 2 Jahre vor Gericht / evtl. nur Teilschuld / werde ich zurückgestuf

Themenstarter

Hallo,

 

ein ziemlich komplizierter Fall ;)

 

Nur ganz kurz:

- März 2006: bei einem Spurwechsel fährt mir jemand aufs Heck auf. Die Lücke war da, aber der nette Herr wollte mich einfach nicht reinlassen vor der Spurverengung von 2 auf 1 Spur und gab (wohlmöglich) noch Gas. Die Polzei gab mir vor Ort schuld (ich als 26 jähriger Fahrer im 193 PS BMW habe keine Erfahrung und wär zu ungestüm ect. pp., der Unfallgegner, ein grauer Herr im grauen Anzug ähhm also nein ein Herr um die 50 im grauen Anzug ;) im alten Citroen hat natürlich recht!

 

Schaden bei mir ca. 2.000 €. Ich glaube an dem Citroen ca. 1.200 € Schaden.

 

Meine Versicherung hat mich hochgestuft, da die Polizei mir die volle Schuld gab. Meine Versicherung hat jedoch bis heute nicht an den Gegner bezahlt.

 

Es gab unzähligen Schriftverkehr, mehrere Gerichtstermine, mehrere Gutachten (möchte nicht wissen was das alles gekostet hat).

 

- April 2008: letzte Gerichtsverhandlung. Ein Gutachter hat der Richterin alles exakt erklärt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Die Lücke war da, wenn auch klein. Da der Unfallgegner aber gesagt hat, er hatte mich schon gesehen und stellte sich darauf ein, dass ich ihn überholen wollte und er darauf hin trotzdem nicht vom Gas ging (er hätte noch nicht mal bremsen müssen; nur vom Gas gehen; Ich meine sogar er hätte Beschleunigt), hätte er den Unfall vermeiden können.

 

Die Richterin nahm alles zu Protokoll. Die Sache war nun einleuchtend aufgrund des letzten Gutachtens und der sehr guten Erklärung des Gutachters.

 

Evtl. wird das Urteil Teilschuld. Evtl. auch 75/25 % oder evtl. bekommt der Gegner auch noch eine höhere Schuld. Wir werden es die nächsten Wochen erst erfahren...

 

Nun meine Frage: Wie wird die Versicherung mich zurückstufen, da ich ja nicht komplett Schuld bin, wie anfangs angenommen wurde?

 

Was gibt es da für Möglichkeiten?

 

Gruß

Frank


joschi67 joschi67

Drecksack

Und wenn du nur 1% Schuld hast wirst du hochgestuft.

Die einzige Möglichkeit die du hast: Kauf den Schaden zurück.

 

Gruß,

Joschi


Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Und wenn du nur 1% Schuld hast wirst du hochgestuft.

Die einzige Möglichkeit die du hast: Kauf den Schaden zurück.

 

Gruß,

Joschi

sehe ich auch so, du kannst dir auch ausrechnen (lassen) bis zu welchem betrag sich das bei dir lohnen koennte.

durch die anscheinend hohen kosten die in diesem fall wohl entstanden sind, kann es schnell unwirtschaftlich werden.

Harry


Yepp, die Hochstufung bleibt auch bei Teilschuld bestehen.

Ob sich ein Rückkauf lohnt, ist in erster Linie davon abhängig, auf wieviel Prozent Du fährst.

 

Da sich die Sache jedoch schon vor 2 Jahren zugetragen hat und Du demnach vermutlich schon das ganze letzte Jahr auf höheren Prozenten gefahren bist (welche jetzt nur noch erstattet würden, wenn Du im Nachhinein "unschuldig" wärst), ist fraglich, ob sich das noch lohnt. Lass es Dir (nach dem Urteil) von Sachbearbeiter ausrechnen.


Hafi545 Hafi545

konifere

Zitat:

durch die anscheinend hohen kosten die in diesem fall wohl entstanden sind, kann es schnell unwirtschaftlich werden.

Nicht ganz: SFR relevant ist NUR die Entschädigung, die nach dem Urteil an den Kläger zu zahlen ist.

Kosten (Anwalt,Gericht,Sachverständiger usw.) gehören nicht dazu.

 

Wart das Urteil bzw. den Abschluss der Regulierung ab und lass Dir den Betrag mitteilen.

Dann hast Du Fakten.

 

Gruß

Hafi


Nach einem Unfall hochgestuft / 2 Jahre vor Gericht / evtl. nur Teilschuld / werde ich zurückgestuf

und btw: die evtl"zuviel bezahlte " prämie würde natürlich erstattet werden,von daher kann ein rückkauf lohnenswert sein...


Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx

und btw: die evtl"zuviel bezahlte " prämie würde natürlich erstattet werden,von daher kann ein rückkauf lohnenswert sein...

Die zuviel bezahlte Prämie bei einer "vorsorglichen " Hochstufung wird nicht zeitlich unbegrenzt zurückerstattet, wenn der Rückkauf -durch das noch ausstehende Urteil bedingt- erst später stattfinden kann. Die Hochstufung war (vermutlichst) vor fast anderthalb Jahren.


Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx

und btw: die evtl"zuviel bezahlte " prämie würde natürlich erstattet werden,von daher kann ein rückkauf lohnenswert sein...

Die zuviel bezahlte Prämie bei einer "vorsorglichen " Hochstufung wird nicht zeitlich unbegrenzt zurückerstattet, wenn der Rückkauf -durch das noch ausstehende Urteil bedingt- erst später stattfinden kann. Die Hochstufung war (vermutlichst) vor fast anderthalb Jahren.

begründung?

der vn kann erst nach erhalt des schlubriefs den schaden zurück kaufen.vorher war eine rückzahlung ja gar nicht möglich...


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