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nach Autokauf Unfall????

Themenstarteram 24. Januar 2015 um 1:53

Hallo Leute,

Ich habe mir ein gebrauchtes Auto gekauft.

Ich nutze jetzt das Auto was aber noch auf dem Vorbesitzer Angemeldet ist.

Der Verkäufer sucht nun schon seit gut 14 Tage den KFZ-Brief.

Ohne dem Brief kann ich das Fahrzeug nicht ummelden.

Was Passiert eigentlich, wenn ich jetzt einen verschuldeten Unfall baue???

Wer regelt dann den Schaden??

Oder muss ich am Ende für den Schaden selber aufkommen???

Da man das Fahrzeug innerhalb von 7 Tage um zu meldet hat, was leider ohne Brief nicht geht.

Beste Antwort im Thema

Grundsätzlich geht die Versicherung auf den Käufer über.

Der Verlust des KFZ - Briefes und die Veräußerung des Fahrzeuges sollte unmittelbar bei der Zulassungsstelle gemeldet werden.

Ich habe mal vor ca. 40 Jahren dem Ehemann einer Bekannten vertraut und einen Opel Commodore GSE ohne Brief gekauft, da dieser angeblich verloren war. Er ist dann zur Zulassungsstelle gefahren und hat eine eidesstattliche Erklärung hinsichtlich des Verlustes abgegeben. Dann wurde der Brief öffentlich aufgeboten und alle Geldinstitute angeschrieben. Zwischenzeitlich habe ich das Fahrzeug auf meinen Namen als VN versichert.

Nach 3 Monaten meldete sich eine Bank bei mir und wollte das Auto abholen, da der Brief dort als Kreditsicherung lag.

Nachdem ich Betrugsanzeige erstattet habe, hatte er das Geld doch irgendwie aufgetrieben.

Folglich hatte ich einen Bekannten weniger und eine Erfahrung mehr.

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Bist Du dir sicher, dass der Verkäufer auch wirklich Eigentümer ist?

Hast Du dir den Brief nicht zeigen lassen?

Gibt es eine Zulassungsbescheinigung oder Fahrzeugschein?

Unabhängig von der berechtigten Fragestellung, ich kaufe kein Auto wenn ich nicht alle Dokumente dazu bekomme.

zu deiner Frage, es haftet die Versicherung vom Verkäufer.

Persönlich hätte ich als Verkäufer das Fahrzeug nicht weitergegeben, deswegen die Zweifel von Trouble.

Hat dieser nur Haftpflicht versichert und du hast schon einen Wildschaden, zahlt natürlich keiner.

Ausserdem steht dann Ärger mit der Versicherung an, wegen nicht eingetraagenen Fahrer und so weiter.

Wurde schon eine Verlusterklärung gemacht? Man sucht doch keine 14 Tage nach einem Brief.

Vielleicht bei einer Bank weitersucher lol ;-))))))))))))))

ups nicht ganz richtig, also es haftet die Versicherung, die für das Kennzeichen die Versicherung bestätigt hat. Man weiss ja nie wem jetzt wirklich das Fahrzeug gehört.

Grundsätzlich geht die Versicherung auf den Käufer über.

Der Verlust des KFZ - Briefes und die Veräußerung des Fahrzeuges sollte unmittelbar bei der Zulassungsstelle gemeldet werden.

Ich habe mal vor ca. 40 Jahren dem Ehemann einer Bekannten vertraut und einen Opel Commodore GSE ohne Brief gekauft, da dieser angeblich verloren war. Er ist dann zur Zulassungsstelle gefahren und hat eine eidesstattliche Erklärung hinsichtlich des Verlustes abgegeben. Dann wurde der Brief öffentlich aufgeboten und alle Geldinstitute angeschrieben. Zwischenzeitlich habe ich das Fahrzeug auf meinen Namen als VN versichert.

Nach 3 Monaten meldete sich eine Bank bei mir und wollte das Auto abholen, da der Brief dort als Kreditsicherung lag.

Nachdem ich Betrugsanzeige erstattet habe, hatte er das Geld doch irgendwie aufgetrieben.

Folglich hatte ich einen Bekannten weniger und eine Erfahrung mehr.

Wenn die Versicherung auf den Käufer übergeht, wie läuft dass dann mit der SF-Klasse im Rahmen eines Unfalls?

Es erfolgt für den Verkäufer keine Rückstufung, es sei denn er hat seiner Versicherung die Veräußerung nicht zeitnah gemeldet.

Bitte mit etwas Vorbehalt zur Kenntnis nehmen, bin schon eine Weile raus.

Themenstarteram 24. Januar 2015 um 10:29

Hi Leute,

erst mal danke für eure Antworten.

Eigentlich war das Auto zu ausschachten gedacht.

Aber bei genaueren untersuchen, ist er zu schade zum schlachten.

Aber wenn ich jetzt eure Antworten richtig deute, kann ich erst mal so weiter fahren bis er mit 1. den Brief zu schickt oder 2. mir eine Verlust Erklärung Unterschrieben zukommen lässt.

Ich war auch schon am überlegen das Fahrzeug abzumelden.

Aber dann habe ich kein Druckmittel mehr, dass er den Brief sucht.

Wie willst du den ohne Dokumente abmelden?

Du kannst den zwar theoretisch fahren, bis die Jungs von der Trachtengruppe kommen und die Kennzeichen entstempeln, weil der Eigentümer Steuer und Versicherung nicht mehr bezahlt hat.

Aber den Ärger im Falle eines Unfalls würde ich mir nicht geben wollen.

Dein Geld ist wohl eher mal futsch jetzt.

Aber Du kannst ihn ja immernoch ausschlachten... :D

Zitat:

@BMW-Biker007 schrieb am 24. Januar 2015 um 11:29:10 Uhr:

kann ich erst mal so weiter fahren bis er mit 1. den Brief zu schickt oder 2. mir eine Verlust Erklärung Unterschrieben zukommen lässt.

?

Auto stehen lassen bis du die Unterlagen hast. Woher willst du wissen dass er die Versicherung nicht schon gekündigt hat ?

Themenstarteram 24. Januar 2015 um 11:16

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 24. Januar 2015 um 11:55:47 Uhr:

Wie willst du den ohne Dokumente abmelden?

Zum abmelden reichen die Kennzeichen und der Fahrzeugschein II.

Der Brief ist nur noch ein Eigentum nach weiß.

Themenstarteram 24. Januar 2015 um 11:22

Zitat:

@Backside schrieb am 24. Januar 2015 um 12:01:59 Uhr:

Auto stehen lassen bis du die Unterlagen hast. Woher willst du wissen dass er die Versicherung nicht schon gekündigt hat ?

Wenn er die Versicherung für ein noch nicht abgemeldeten Fahrzeug kündigt, muss er eine Folgeversicherung angeben.

Er könnte nur sagen, dass er den Wagen verkauft hat und ich ihn nicht umgemeldete hätte.

Dann könnte ich gegen Argumentieren, dass ich den Wagen ohne dem Brief nicht ummelden kann.

Wir haben auch abgesprochen, dass ich den Wagen solange auf seinen Namen nutzen kann, bis er den Brief schickt.

Das war aber leider nur Mündlich.

Zitat:

@germania47 schrieb am 24. Januar 2015 um 11:28:00 Uhr:

Es erfolgt für den Verkäufer keine Rückstufung, es sei denn er hat seiner Versicherung die Veräußerung nicht zeitnah gemeldet.

Bitte mit etwas Vorbehalt zur Kenntnis nehmen, bin schon eine Weile raus.

der Käufer kann ohne den Brief nicht anmelden, dann wird der Schaden erst mal den Verkäufer belastet und wenn dieser es nicht abgesichert hat, bekommt die Hochstufung.

Natürlich kann mann später einiges korrigieren, aber das wird bestimmt ein Rechtsstreit.

Vor allem wenn der Verkäufer denkt, sein ehemaliger Wagen steht zum Ausschlachten irgendwo rum, wobei der Käufer jetzt munter auf dem Versicherungsschutz weiter fährt.

Und dass der Wagen gar nicht mehr versichert ist, das hat nicht einer angesprochen. Also gibt meiner Meinung nach einen deftigen Rechtsstreit im Schadensfall, denn wie Du ja selber schreibst hast Du ihn als Schrottwagen zum ausschlachten gekauft, das ist mal Fakt.

Dazu brauchst Du auch keinen KFZ Brief und wenn Du ihn nun fährst und der alte Besitzer sagt das war nicht ausgemacht, habe ihn als Schrott verkauft deswegen auch keinen Brief mitgegeben, was ist dann.

Das ganze ist eben ein zwielichtiges Geschäft und beide seit Ihr wohl nicht so an einem seriösen Geschäft interessiert gewesen. Du weil Du einen Wagen als Schrott kaufst, aber dann aufeinmal fahren willst und der andere da weiss man den Grund nicht, aber irgend was ist das auch faul. Gerade deshalb ist im Schadensfall der Ärger vor programmiert und wenn Du ohne Versicherung fährst ( vielleicht nicht bezahlt vom Vorbesitzer ) dann bleiben Schäden an Dir hängen ( gibt ja bestimmt einen Kauf-Übergabe Vertrag ) und mit Sicherheit nicht an der Versicherung, die weiss sich schon zu wehren.

Themenstarteram 25. Januar 2015 um 1:34

Zitat:

@27239 schrieb am 24. Januar 2015 um 13:23:04 Uhr:

Vor allem wenn der Verkäufer denkt, sein ehemaliger Wagen steht zum Ausschlachten irgendwo rum, wobei der Käufer jetzt munter auf dem Versicherungsschutz weiter fährt.

Der Verkäufer weiß ja, dass ich den Wagen mit seiner Zulassung nutze und er mir den Brief nach schicken muss.

So kann er sich nicht rausreden, dass er das nicht wusste, dass ich auf seiner Versicherung fahre.

Aber mal was anders.

Wie sieht es dann aus wenn ich den Wagen nun schlachte und ihn nicht abmelde??

Die KFZ-Steuer fallen auf jeden Fall an solange der Wagen nicht abgemeldet wird oder????

Und die muss doch der Verkäufer zahlen.

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