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N24 Transportwelt Fehler im TV Bericht?

N24 Transportwelt Fehler im TV Bericht?

Themenstarter

hallo,

 

ich bin etwas verwirrt.

in der 561/2006 EG VO. Art. 3 Punkt e) steht:

 

Artikel 3

Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr

mit folgenden Fahrzeugen:

e) Spezialfahrzeuge für medizinische Zwecke;

 

Und jetzt heißt es für das in der sendung am 14.3.2010 gezeigte Blutspenderfahrzeug (ein vor 11Jahren aus amerika importierter und umgebauter Bus) dass der fahrer sich an die lenk und ruhezeiten halten muss!!!

 

habe ich jetzt einen denkfehler?

 

bitte um aufklärung


Weil dieses Amerikanische Blutspendefahrzeug inzw. einem Privatmann gehoert...ist doch so oder?


Als Privatmann musst du die 561/2006 schon gar nicht beachten. Wär ja noch schöner wenn sich jeder Wohnmobilfahrer mit großem Wohnmobil an Lenk- und Ruhezeiten halten müsste.

 

Kommt sich vielleicht drauf an was im Fahrzeugschein dieses Blutspendefahrzeugs eingetragen ist. Ansonsten halte ich es eher für einen Fehler


Ja er muß sich dran halten der Fahrer ist angestelter

Der muß sich an die Lenkzeiten halten, ist ja auch ein Fahrtenschreiber drin auso aufzeichnungspflicht.

Must ja schon auch bei Privat Fahrten machen.


motorina motorina

ein Halbwissender

@dartom, langsam ... so einfach funktioniert das mit "Privatmann" nicht unbedingt (wobei in diesem Fall jetzt noch nicht geklärt wurde, ob es sich um ein PrivatKfz handelt oder nicht, und wie hoch das zGG ist).

Vielleicht ein allgemeiner Hinweis (in einer anderen Sache) auf den genauen Wortlaut in der VO(EG), um Missverständnisse und Fehlinterpretionen zu vermeiden.

 

Grüsse,   motorina.


N24 Transportwelt Fehler im TV Bericht?

ich hörte mal davon das es darauf ankommt ob das KFZ gewerblich genutzt wird. es gibt auch für (fast) alles ausnahmegenehmigungen.


motorina motorina

ein Halbwissender

Genau dies habe ich in meinem Link zu erklären versucht, @Metallschubser; das Fahrzeug wird ausgenommen von der VO (wie z.B. Schaustellerfahrzeuge) - nicht eine einzelne, private Fahrt bzw. die Fahrt einer Privatperson.

Für Fahrzeuge über 7,5t zGG findet die VO(EG) dennoch ihre Anwendung, wenn diese Fahrzeuge nicht unter Art.2Abs.3 fallen ...

Ziemlich kompliziert die ganze Angelegenheit - verwirrend!

... und Ausnahmegenehmigungen:confused:?? Holst du dir vor jeder Fahrt bei der Strassenverkehrsbehörde solch eine Ausnahmegenehmigung ... oder hast du gleich eine pauschale für (fast) alles?

 

Grüsse,   motorina.


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