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Müssen Dachaufbauten TüV-abgenommen sein?

Müssen Dachaufbauten TüV-abgenommen sein?

Themenstarter

Hallo,

 

ich hätte eine Frage, und zwar die ob Aufbauten die ich auf den Dachgepäckträger setze irgendwie Tüv abgenommen sein müssen.

Warum?

Ich möchte mir gerne eine spezielle Dachbox nach meinen Bedingungen bauen(für Kettensägen und anderes Forstwerkzeug) weiß aber nicht ob das ohne weiteres geht.

Vielen Dank schonmal


Nein, eine Gepäckbox muß nur abgenommen werden, wenn sie fest mit dem Fahrzeug verbunden wird. Wichtig ist, dass der verwendete Dachgepäckträger eine ABE hat. Würde mich vor dem Bau aber doch mit dem TÜV/DEKRA kurzschließen, um nichts unzulässiges zu produzieren und eine richtige Verbindung mit dem Gepäckträger zu gewährleisten.


Kiste und Inhalt dürfen die zulässige Dachlast des Fahrzeuges nicht überschreiten.

 

Die Kiste auf dem Dachgepäckträger dürfte (bin ich mir nicht so sicher...) wahrscheinlich nicht mit normalen Schraubenmuttern mit dem Dachgepäckträger sondern mit Flügelmuttern verbunden sein... Leite das vom Pick-Up bzw. offenen LKW ab, wo die Regelung ähnlich sein dürfte... Aber so genau weiß ich das da auch nicht - Hörensagen...


L-Spatz L-Spatz

Waldläufer

BMW

Zitat:

Original geschrieben von 6elw

Hallo,

 

ich hätte eine Frage, und zwar die ob Aufbauten die ich auf den Dachgepäckträger setze irgendwie Tüv abgenommen sein müssen.

Warum?

Ich möchte mir gerne eine spezielle Dachbox nach meinen Bedingungen bauen(für Kettensägen und anderes Forstwerkzeug) weiß aber nicht ob das ohne weiteres geht.

Vielen Dank schonmal

Bei 50 kg ist bei den meisten Fahrzeuge schluß. Das wird mit einem Holzkasten und einer Stihl ,Stipi Reppeleisen usw warscheinlich deutlich überschritten.


Weder Dachträger noch irgend welche Kisten darauf müssen von TÜV/Dekra abgenommen oder eingetragen werden oder eine ABE besitzen.

Das ist Ladung, und dafür sind einzig und allein Fahrer, Halter und ggf. Verlader verantwortlich.

Dabei sind nur ein paar Dinge zu beachten:

a) Du darfst die Dachlast des Fahrzeugs nicht überschreiten.

b) wenn der Fahrzeughersteller irgend welche weiteren Vorgaben bezüglich des Dachtransportes macht mußt Du diese einhalten.

c) Der Dachträger muss sicher und fest auf dem Fahrzeug sitzen und auch für das Gewicht der Kiste geeignet sein.

d) Die Kiste muss sicher auf dem Dachträger befestigt sein. (Ob mit Schrauben oder Spanngurten oder sonstigem ist egal, grob gesagt darf sie sich nur nicht mehr bewegen und die Befestigung muss alle Beschleunigungskräfte (incl. Querbeschleunigung in Kurven und beim Bremsen) halten.

e) Die Kiste muss stabil genug für die Ladung sein.

f) Das ganze darf keine scharfen Kanten haben und eine sonstige Verletzungsgefahr für andere muss ausgeschlossen sein.

g) wenn die Kiste seitlich zu weit absteht, dann muss diese Ladung entsprechend gekennzeichnet und Beleuchtet werden.

h) In der Schweiz darf eine solche Ladung seitlich nicht überstehen.


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Themenstarter

Müssen Dachaufbauten TüV-abgenommen sein?

Perfekt,

Danke für die infos!!

Sebastian


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