ForumASX, Eclipse Cross, L200, Outlander & Pajero
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mitsubishi
  5. ASX, Eclipse Cross, L200, Outlander & Pajero
  6. Motorwäsche wie vorgehen?

Motorwäsche wie vorgehen?

Mitsubishi Pajero V20
Themenstarteram 19. März 2013 um 21:53

Hallo,

es kommt ja bald der Frühling und da hatte ich auch mal vor, meinem Pajero eine schöne Motorwäsche zu verabreichen.

Muss die Batterie raus?

Was muss ich alles beachten bzw. abdecken?

15 Antworten

Normalerweise machste ne motorwäsche überhaupt net. Es sei den er ist wirklich versifft.Ne wäsche kann nämlich auch schädlich sein.

Lichtmaschine ,sicherungskasten,Steuergerät, zündverteiler..... das sind die sachen die man normalerweise abdeckt. keine scharfen reiniger und mit dem Hochdruckreiniger nicht zuuuuu nah dra

Die batterie muss nicht raus.

Hi,

dem kann ich mir nur Anschließen,wobi ich persönlich jetzt davon ausgehen würde das bei einem Geländefahrzeug wie dem Pajero die empfindlichen Elektronikbauteile besonders geschützt sind gegen nässe.

Trotzdem sollte man auf Stecker und Steuergeräte nicht voll draufhalten.

Hinterher auf den Fall Konservieren sonst rosten die blanken Metallteile ratz fatz!

Gruß Tobias

Und Motorwäschen sind auch nur erlaubt, wo eine Wasser Abscheidungsanlage vorhanden ist, wegen des Öls, was sonst ins Grundwasser gelangt. Prinzipell ist es ohne diese Voraussetzung unter Strafe gestellt.

Themenstarteram 20. März 2013 um 11:19

Danke für eure Antworten, da wurde ich mal wieder schlauer.

Und was ist einfach mit Schwamm und Autoshampoo drüber?

Ich wollte den Motor eigentlich schon mal gerne säubern. Wenn Wasser auf die Batterie kommt, entlädt sich die nicht?

Zitat:

Original geschrieben von MITSUBISHI_FREAK

Danke für eure Antworten, da wurde ich mal wieder schlauer.

Und was ist einfach mit Schwamm und Autoshampoo drüber?

Ich wollte den Motor eigentlich schon mal gerne säubern. Wenn Wasser auf die Batterie kommt, entlädt sich die nicht?

Zu hause ist es verboten, den Motorraum zu waschen. Egal mit welchen Mitteln.

Dann können § 324 (Gewässerverunreinigung) und § 324a (Bodenverunreinigung) des Strafgesetzbuches zur Anwendung kommen. Diese sehen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für Umweltverstöße vor.

 

§ 324 (1) Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Themenstarteram 20. März 2013 um 11:37

:eek::eek:

Ok dann lasse ich es lieber. Danke.

Hi,

gute Idee ;)

Wie gesagt wenn der Motorraum nicht durch Geländeeinsatz oder z.b. ein Ölleck total versifft ist dann läßt man in am besten wie er ist. Das bißchen Dreckkruste tut dem Motor net weh ;)

Ansonsten eben zu den Waschparks fahren und eben die genannten Dinge beachten. Bei manchen Waschparks gibt es auch Druckluftpistolen, da kann man nach der Motorwäsche das Wasser aus den kritischen Breichen (z.b. Zündkerzen) rauspusten.

Bei mir gibt es sogar einen Tornado Twister (oder so ähnliche) das ist ne Druckluftpistole die gleichzeitig auch Reinigungsmittel versprüht. Eigentlich für den Innenraum gedacht aber ich denke damit könnte man auch dem Dreck im Motorraum geziehlt zu leibe rücken.

Wenn es ganz perfekt sein soll,man kann den Motorraum auch Trockeneisstrahlen lassen,der sieht dann fast aus wie ab Werk,kostet halt einiges so ca. 80-150€ hab ich gehört.

Gruß Tobias

Themenstarteram 21. März 2013 um 21:30

Wenn ich mal kurz fragen darf. Ist eine Scheinwerfer Tönungsfolie eigentlich erlaubt?

Hatte vor meine mal etwas dunkler zu machen (ich weis Pajero = Geländewagen und kein Tuner)

Ich dachte an sowas http://www.amazon.de/.../ref=sr_1_36?ie=UTF8&qid=1363899886&sr=8-36

Hi,

steht doch schon in der Produktbeschreibung

Zitat:

Im Bereich der STVZO nicht zugelassen

Jegliche Veränderung an Leuchtmitteln ist unzulässig,egal ob durch Folie,Folienspray oder Lasieren etc.

Es ist auch net mögliche so etwas durch einen Tüv abnehmen zu lassen.

Einzig Legaler Weg wäre die veränderten Leuchten einem Lichttechnischen Gutachten zu unterziehen,wenn sie das bestehen dürfte man diesen einen Leuchtensatz legal verwenden.

Du möchtest aber net wissen was das kostet,wahrscheinlich mehr als dein Pajero ;)

Gruß Tobias

am 22. März 2013 um 6:39

Viele haben auch die tolle Idee, die Leuchtmittel der Nummernschildbeleuchtung oder Standlicht durch LED Birnchen zu tauschen. Auch das entspricht nicht der Stvo und ist somit verboten. Die Lampen sind immer nur zugelassen mit den dafür vorgesehenen Leuchtmiteln, und es gibt keine Leuchten, bei denen man sich aussuchen kann ob da Glühlampen, Led Lampen o der Xenon Brenner rein kommen. ;)

Neulich noch son Heini vor mir gehabt mit LED in der Numernschildbeleuchtung. War schön hell. So hell, dass man zwei sehr grelle weiße Leuchtpunkte gesehen hat, aber das Nummernschild selber nicht zu sehen war..

Zitat:

Original geschrieben von MITSUBISHI_FREAK

Wenn ich mal kurz fragen darf. Ist eine Scheinwerfer Tönungsfolie eigentlich erlaubt?

Hatte vor meine mal etwas dunkler zu machen (ich weis Pajero = Geländewagen und kein Tuner)

Ich dachte an sowas http://www.amazon.de/.../ref=sr_1_36?ie=UTF8&qid=1363899886&sr=8-36

Hör auf mit dem quatsch und sei froh das du LICHT hast.

Themenstarteram 22. März 2013 um 13:19

Mmmmhhhhhh ja aber ein bischen was möchte ich schon noch daran machen.

Ich hatte mir ja schon überlegt de Klarglas Lampen vom Facelift reinzubauen, aber davon ist gerade nichts in der Bucht vorhanden.

Bei dieser Tönung wird ja der Scheinwerfer nur ein bisschen dunkel und es fällt somit nicht auf. Es könnte eigentlich keiner beweisen das ich sie abgedunkelt hatte?

Zitat:

Original geschrieben von MITSUBISHI_FREAK

Mmmmhhhhhh ja aber ein bischen was möchte ich schon noch daran machen.

Ich hatte mir ja schon überlegt de Klarglas Lampen vom Facelift reinzubauen, aber davon ist gerade nichts in der Bucht vorhanden.

Bei dieser Tönung wird ja der Scheinwerfer nur ein bisschen dunkel und es fällt somit nicht auf. Es könnte eigentlich keiner beweisen das ich sie abgedunkelt hatte?

Das wird Dir spätenstens der nächste TÜV Mann "beweisen". Wenn Du da rum machst an der Beleuchtung fährste ohne Versicherungsschutz herum, und ohne TÜV somit ohne Betriebserlaubniss.

Unfallgegner sagt: das Licht konnte man nicht gut sehen Gutachter untersucht die Lampen und sieht die Bastelei und meldet es der Versicherung und Staatsanwaltschaft. Dann biste fällig.

Unter Umständen kannste dann Privat Insolvenz anmelden.

Themenstarteram 22. März 2013 um 13:34

Ist ja schlimm. Na gut dann erstmal danke, dann muss ich mal nach den Klarglas Scheinwerfern vom Facelift gucken.

Deine Antwort