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Motorschaden: Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Renault Twingo III (AH)
Themenstarteram 5. Februar 2016 um 23:41

Ich habe mir im Herbst 2014 einen Neuwagen gekauft, mit dem ich durchweg Probleme habe und für dessen Reparatur ich nun ca. 10.000 Euro bezahlen soll. Ich versuche meinen Fall hier so kompakt wie möglich darzulegen. Alle Angaben sind anonymisiert, um möglichst sachlich zu bleiben. Der Hersteller heißt hier somit nur XYZ. Die Eckdaten:

Erstzulassung: 10/2014

Kaufpreis: ca. 12.500 Euro

Im Frühjahr 2015 bekam ich das erste Mal Post von XYZ. Insgesamt gab es 3 Rückrufaktionen von Seiten des Herstellers. Unter anderem ging es um einen Fehler am Stoßdämpfer. Der Motor war bei keiner der drei Rückrufaktionen betroffen.

Kurz darauf traten zum ersten Mal Probleme am Motor auf: Der Wagen gab von alleine Gas. Im Leerlauf ging die Drehzahl bis zum Anschlag nach oben. Ich habe mein Auto umgehend in die Werkstatt gebracht und dabei auch die Reparaturen im Zuge der Rückrufaktionen durchgeführen lassen.

Kleine Randnotiz: Dabei wurde festgestellt, dass an meinen Vorderreifen (an denen die Stoßdämpfer nicht korrekt eingestellt waren) das Profil auf der Innenseite komplett abgefahren war. Das waren neue Reifen, die ich erst vier Monate vorher draufgezogen hatte. Einen Tag nach der Reparatur der Stoßdämpfer hatte ich einen neuen Satz Reifen aufgezogen, die sich nach wie vor in einem einwandfreien Zustand befinden. XYZ weigerte sich dennoch, mir bei dem Kauf der neuen Reifen in irgendeiner Weise finanziell entgegenzukommen. Auch ein später gestellter Kulanz-Antrag wurde abgelehnt. Begrünung: Das abgefahrene Profil (an beiden Seiten) stehe in keinem Zusammenhang mit den defekten Stoßdämpfern. Auf meinen Hinweis, dass das Problem seit der Reparatur aber nicht mehr auftritt, wurde nicht eingegangen.

Am Motor selber wurde während dieses ersten Werkstatt-Aufenthalts ein defekter/gerissener/geplatzter Schlauch festgestellt. Garantiefall, ich musste dafür nichts bezahlen. Allerdings hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon 25.000 km auf dem Tacho, bei 20.000 km wäre die erste Inspektion fällig geworden. Die Werkstatt (beim dazugehörigen Autohaus habe ich mein Auto gekauft) teilte mir mit, dass XYZ die Kosten nur übernimmt, wenn ich jetzt sofort die Inspektion mache. Das habe ich getan, XYZ hat die Kosten übernommen, der Fall war damit vorerst erledigt. Falls sich jemand fragt, warum ich ursprünglich keine Inspektion machen wollte: Das ist mittlerweile mein drittes Auto von XYZ, ich habe vom aktuellen Modell alle Vorgängermodelle gefahren und bin von der Robustheit begeistert. Beide Fahrzeuge hatten ohne große Probleme die 300.000-km-Marke geknackt. Ich ging davon aus, dass ich auch mein aktuelles Modell in einen ähnlichen Bereich bekomme, und da für mich ein Weiterverkauf nicht infrage kommt, muss ich mein Fahrzeug nicht „scheckbuch-pflegen“, so mein Gedanke.

Ende November 2015 hatte ich dann die erste Panne, ca. 250 km von meinem Wohnort entfernt. Das „Kühlwasser“- sowie das „Stop!“-Symbol leuchteten auf. Ich hielt umgehend an und rief den ADAC. Der stellte fest, dass Kühlwasser zwar im Behälter vorhanden ist, aber das Kühlwasser nicht im Motor ankommt (bei meinem Modell befindet sich der Motor unter dem Kofferraum, also hinten). Mein Auto kam für drei Tage in eine XYZ-Vertragswerkstatt. Ich musste währenddessen 2 Nächte auf eigene Kosten im Hotel übernachten, aber das nur am Rande. Als Ursache für den Defekt wurde die Wasserpumpe ausgemacht, die ausgetauscht wurde. Garantiefall, XYZ übernahm die Kosten für die Reparatur und die neue Wasserpumpe.

Wenige Tage später trat das exakt gleiche Problem erneut auf: „Kühlwasser“- und „Stop!“-Symbol leuchten auf, ich hielt wieder umgehend an, der Pannen-Ort befand sich dieses Mal unweit meines Wohnortes. Statt dem ADAC rief ich den XYZ-eigenen Pannen-Service, der mir aufgrund der gemachten Inspektion Mobilität garantiert. Der Pannen-Service schleppte mein Auto zu meiner Haus-Werkstatt ab, bei dem ich das Auto gekauft hatte, und stellte mir kostenlos für 3 Tage einen Mietwagen zur Verfügung. Meine Haus-Werkstatt konnte am Auto keinen Fehler finden und vermutete, das beim Austausch der Wasserpumpe nicht sauber gearbeitet worden sein könnte. Letztendlich wurde somit lediglich das Kühlsystem entlüftet/gereinigt. Garantiefall, die Kosten übernahm XYZ.

Anfang Dezember 2015, also wieder nur ein paar Tage später, das gleiche Prozedere, etwa 500 km von meinem Wohnort entfernt: „Kühlwasser“- und „Stop!“-Symbol leuchteten auf, ich hielt umgehend an und rief den XYZ-eigenen Pannen-Service an, der mich zur nächsten Vertragswerkstatt abschleppen ließ. Ich bekam wieder für 3 Tage einen kostenlosen Mietwagen zur Verfügung gestellt. 2 Tage später teilte mir die Vertragswerkstatt mit, dass sie keinen Fehler finden können und sie das Kühlsystem entlüften/reinigen würden. Ich habe sie darauf hingewiesen, dass das erst getan wurde und es daran ja offensichtlich nicht liegen würde. Da ich 2 Tage später ohnehin für 3 Wochen in den Urlaub fliegen sollte, habe ich den Vorschlag gemacht, dass ich das Auto für eben diese 3 Wochen vor Ort lasse und sie sich damit einmal etwas näher mit dem Problem beschäftigen sollen. Es war ohnehin wieder ein Garantiefall, XYZ übernahm also erneut die Kosten.

Meine Nerven waren zu diesem Zeitpunkt bereits am Ende. Ich habe einen Kulanz-Antrag gestellt, ob XYZ die Kosten für meine 500 km Anreise übernimmt, um mein Auto abzuholen, der jedoch abgelehnt wurde. Nach mehreren Telefonaten erklärte sich XYZ zumindest bereit, 50 Prozent der Benzinkosten zu übernehmen.

Der absolute Hammer kam dann aber, als ich mein Auto in Empfang nahm. Der Meister der (großen und anscheinend namhaften) Vertragswerkstatt teilte mir mit, dass man zwar 10 Stunden lang an dem Auto gearbeitet habe und alles nach einem eigens von XYZ ausgearbeiteten Protokoll untersucht habe, man aber keinen Fehler gefunden habe. Wieder wurde nur das Kühlsystem entlüftet/gereinigt – und letztendlich stand mein Auto knapp 3 Wochen lang unberührt auf dem Werkstatt-Parkplatz. Verschenkte Zeit! Mein Hinweis, dass das Problem wohl in Kürze wieder auftreten werde, ließ der Kfz-Meister unbeachtet. Er entgegnete, dass man ja eine 8 km lange Probefahrt gemacht hätte, bei der das Problem nicht wieder aufgetreten sei.

Natürlich ließ die vierte Panne nicht auf sich warten – und die kam noch auf der Rückfahrt von der Werkstatt zu meinem Wohnort. Etwa nach 300 km gefahrener Strecke. 3 Stunden zuvor stand das Auto sozusagen noch in der Werkstatt. Wieder leuchteten „Kühlwasser“- und „Stop!“-Signal auf, ich hielt umgehend an und rief den XYZ-eigenen Pannen-Service. Neu war dieses Mal, dass auch Rauch aus dem Motorraum austrat. Für 3 Tage wurde mir ein Mietwagen zur Verfügung gestellt. Mein Auto wurde zur nächsten Vertragswerkstatt abgeschleppt.

Auch dort wollte man zunächst mit der Entlüften/Reinigen-Masche kommen, nach dem Erzählen dieser Geschichte schaute man aber etwas genauer hin. Dieses Mal war ich in einer kleinen Vertragswerkstatt gelandet, die mir klar machte, dass man sich um mein Fahrzeug frühestens in 2 Wochen kümmern könne. Ein Transfer zu meiner Haus-Werkstatt war nicht möglich, da auch diese angab, momentan ausgebucht zu sein.

Nach mehreren zähen Telefonaten mit der XYZ-Kundenbetreuung wurde mir zumindest eingeräumt, dass man mir den Mietwagen noch etwas länger zur Verfügung stellt. Ein genaues Datum für die Rückgabe wurde nicht vereinbart. Trotz telefonischer Aufforderung hat mir weder die Kundenbetreuung noch die Mietwagenfirma etwas Schriftliches zukommen lassen.

Anschließend erhielt ich 1x pro Woche eine Rückmeldung von der Werkstatt, in dem mein Auto steht. Tenor jedes Mal: „Der Fehler ist noch nicht gefunden, der Mietwagen muss verlängert werden.“ Ich ging davon aus, dass die Werkstatt dies regelt.

Inzwischen steht mein Auto seit 4 Wochen in der Werkstatt. Heute kam nun der Anruf, dass der Motor einen Schaden genommen hat und dieser ausgetauscht werden muss. Kostenpunkt: 10.000 Euro. Dieses Mal will XYZ die Kosten jedoch nicht übernehmen. Begründung: Die erste Inspektion kam 5000 km zu spät. Damit könne es sich nicht um einen Garantiefall handeln.

Zweiter Punkt: Fast zeitgleich hat sich auch die Mietwagenfirma bei mir gemeldet. XYZ weigert sich, die Kosten für die Anmietung zu übernehmen. Ich habe den Mietwagen umgehend bei der nächsten Station abgegeben. Man fordert von mir einen Betrag von rund 1000 Euro.

Da ich weiß, dass ich von XYZ nichts mehr zu erwarten habe, und da ich das Vertrauen in mein Auto komplett verloren habe, ziehe ich nun einen Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. Ich habe dies bereits bei meinem Autohaus durchsickern lassen, aber man hat mir gesagt, dass ich da keinerlei Chance hätte. Da die erste Inspektion zu spät gekommen sei, müsse ich jetzt beweisen, dass der Motorschaden nicht selbstverschuldet sei, und das sei unmöglich. Das würde schon damit anfangen, dass ich nachweisen muss, dass immer genügend Kühlwasser im Behälter gewesen sei. Allerdings hat der XYZ-eigene Pannen-Service ja jedes Mal einen Pannenhelfer (meist ADAC) vorbeigeschickt, dessen erster Blick natürlich in den Behälter ging, der immer voll war.

Vielleicht kann mir jemand bei folgenden Fragen helfen:

-Wie hoch seht Ihr die Chancen, den Rücktritt vom Kaufvertrag durchzubekommen? Das geht natürlich nur mit einem Rechtsanwalt.

-Wenn der Rücktritt vom Kaufvertrag nicht möglich ist, kann ich dann zumindest die 500 km von meinem Wohnort entfernte Werkstatt belangen, auf dessen Hof mein Auto noch 3 Stunden vor der finalen Panne stand? Immerhin darf ich doch von einer Vertragswerkstatt verlangen dürfen, dass ich mit einem (angeblich) reparierten Auto wieder nach Hause fahren kann.

-Welche Chancen habe ich bei der Angelegenheit mit der Mietwagenfirma?

Beste Antwort im Thema

Dass ich nichts falsch verstehe:

Du hast einen Neuwagen mit 10 oder höchstens 300 Kliometern auf dem Tacho, also ganz gewiß nix Gebrauchtwagen, zum Rechnungswert von 12.500,- gekauft?

Und der Motor da drin ist inkl. ein paar Arbeitsstunden für Aus-/Einbau 10.000,- wert?

Irgendwie kriege ich diese Einzelwerte für Motor, Karosserie und Ausstatttung nicht in ein sinnvolles Verhältnis zueinander.

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Nimm dir einen Fach-Anwalt!

Die Grundfrage - auf die du dich konzentrieren solltest, ist m.E. eigentlich, ob du mit der Inspektionsüberziehung die der Garantie verwirkt hast, eben weil du die Garantiebedingungen verletzt hast, oder ob dies durch die nachgeholte Inspektion und konkludentes Handeln des Herstellers, der danach mehrfach Garantieleistungen erbracht hat, wieder "geheilt" wurde. Wobei du immer noch den Vorwurf abwehren musst, mit zu wenig Kühlwasser gefahren zu sein. Mit der geringen Laufleistung zwischen den Werkstatt-Terminen sollte das aber möglich sein. Müsste ja sonst in einem Werkstattprotokoll auftauchen.

Der Garantieanspruch ja/nein ist die Frage, ob du auf den 10.000,- sitzen bleibst oder nicht. Und daran hängt auch, ob ein Vertragsrücktritt überhaupt eine sinnvolle Option ist. Wenn die rechtliche Bewertung ergibt, dass der Schaden nicht mehr gedeckt ist, was willst du dann zurückgeben? Kaputtes Auto?

Andere Frage, ob du eine der Werkstätten für die Mangelreparatur in Regress nehmen kannst. Da muss sich aber ggf. auch ein Richter der Meinung anschließen, dass du alles richtig gemacht hast (genug Kühlwasser etc). Aufgrund der Schadenswiederholung trotz "Reparaturen" m.E. gute Chancen, aber vor Gericht und auf hoher See ist man mit Gott allein.

Fahrtkosten, Mietwagen etc sind Nebenkriegsschauplätze und da dort vermutlich wie üblich wenig schriftlich gemacht wurde, steht in den Sternen was auch ein Anwalt da holen kann.

Und auch wenn Ratschläge auch am Ende nur Schläge sind: Während der Garantie Inspektionen auszulassen erweist sich immer wieder als ganz, ganz schlechte Idee!

Hoffe du bekommst das irgendwie glimpflich hin.

Themenstarteram 6. Februar 2016 um 1:11

Hinterher ist man immer schlauer ;)

Mir geht's weniger um die Hersteller-Garantie. Ich denke, XYZ wird sich darauf berufen können, dass die mehrfach erbrachten "Garantieleistungen" einfach nur pure Kulanz waren und damit jetzt halt Schluss ist. Ich orientiere mich eher am gesetzlichen Rücktrittsrecht.

Sollte ich die 10.000 Euro für den Motorschaden tatsächlich selber bezahlen müssen, ist der Karren sowieso gegen die Wand gefahren. Dann würde ich mich für diese Option entscheiden: Den Motorschaden nicht beheben und das Auto mit seinen paar Euro Restwert bei einem anderen Händler für ein neues Auto in Zahlung geben.

Einen Anwalt werde ich mir auf jeden Fall nehmen. Mir fiel nur auf, dass man im Internet recht wenig zu diesem Thema findet. Bei ähnlich gelagerten Fällen handelt es sich entweder um Gebrauchtwagen oder halt baby-junge Neuwagen. Ich denke, es könnte auch anderen Leuten weiterhelfen, die solch ein Problem haben, wenn man mal offen darüber diskutiert.

Zitat:

@NullSiebenElf schrieb am 6. Februar 2016 um 02:11:34 Uhr:

Hinterher ist man immer schlauer ;)

Ne, das mit Inspektionen/Garantie weiß man eigentlich früher, sorry.

Zitat:

@NullSiebenElf schrieb am 6. Februar 2016 um 02:11:34 Uhr:

Mir geht's weniger um die Hersteller-Garantie. Ich denke, XYZ wird sich darauf berufen können, [...]

Du hast auch schon beim Auslassen des ersten Inspektionstermin was "gedacht". Nochmal, nimm dir einen Anwalt und lass dich beraten. Glaube ist was für die Kirche.

Wenn das Kulanz gewesen wäre, dann ist die auch als solche ausgewiesen. Hast du einen Kulanzantrag unterschrieben? Wenn nicht, war es eine Garantieleistung.

Ich halte hier eine Detaildiskussion auch für eher müßig, da solche verwickelte Fälle stehts Einfallfall- und bewertungsabhängig ist, zumal wenn kein Detaildokumentationen/Protokolle der einzelnen Vorgänge vorliegen. Am Ende geht es dort ggf. um Glaubwürdigkeitsfragen. Wie gesagt "vor Gericht und auf hoher See..."

Ohne Anwalt wird hier nichts zu machen sein.

Die Frage ist, ob mit Anwalt etwas erreicht wird. Da kenne ich traurige Fälle von inzwischen mehreren Anwälten, die schon mit dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ihre Schwierigkeiten haben.

Evtl kann der ADAC oder eine andere Organisation einen fachkundigen udn auch engagierten Anwalt benenen.

Es git der Spruch, vor Gericht und auf hoher See, sowie vor Gericht und nach der Jagd.

Logisch ist es , daß die ständigen Kühlwasserdefekte den Motorschaden ausgelöst haben. Aber die Gegenseite wird einen Schaden nur anerkennen, wenn die Schüssel mit dem Bericht in einem Schaufenster steht. so hatte es einst ein FORD-Käufer gemacht, dessen Schüssel ihm "unter dem Hintern" durchgerostet ist.

Von diesem Gesichtspunkt her, war es vermutlich fasch, hier nicht Roß und Reiter zu nennen

schrauber

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die nach seinen Bedingungen funktioniert. Wenn du also die Garantiebedingung "Inspektion nach 20 tkm" außer Acht gelassen hast, ist’s mit der Garantie vorbei. Insofern sieht’s schon mal schlecht für dich aus, aber das lag in deiner Hand, da hilft jetzt kein Jammern. Kommt also nur noch die Gewährleistung in Betracht, und da wiederum die Gewährleistung auf den Neuwagen und die Gewährleitung auf die jeweiligen Reparaturen. An der Stelle kann dir wirklich nur noch ein Anwalt weiterhelfen.

Dass ich nichts falsch verstehe:

Du hast einen Neuwagen mit 10 oder höchstens 300 Kliometern auf dem Tacho, also ganz gewiß nix Gebrauchtwagen, zum Rechnungswert von 12.500,- gekauft?

Und der Motor da drin ist inkl. ein paar Arbeitsstunden für Aus-/Einbau 10.000,- wert?

Irgendwie kriege ich diese Einzelwerte für Motor, Karosserie und Ausstatttung nicht in ein sinnvolles Verhältnis zueinander.

Es ist eben die Frage, wie dieser Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen beim Richter gesehen wird. Das kann keiner vorhersagen. Immerhin sind 5000 über 20.000 25%. So wird man argumentieren.

Auf jeden Fall kostet ein Verfahren vor dem LG schon mal 5.000 €. Die sind auf jeden Fall weg. Es fragt sich nur wer sie am Ende bezahlt. Der Richter wird einen Vergleich vorschlagen. Dann zahlt jeder 2.500€. Die sind auch weg.

Geht man den Weg über die Öffentlichkeit kostet das erst mal weniger. Evtl bekommt man vom Hersteller dann einen Vergleich ohne Anwalt und Gericht angeboten.

Ist es ein deutscher Hersteller, kann man sich einige Aktien kaufen und das Problem auf der HV dem Vorstand vortragen. Das kann auch helfen.

Dann kann man die Krücke immer noch an einen Bastler verkaufen. Ist er mit diesem Modell vertraut, wird er sicher die Ursache finden und hat ein recht neues Fahrzeug für wenig Geld aber viel Arbeit.

Letztlich sind alle Hersteller in der Lage ein funktionsfähiges Fahrzeug zu bauen. Aber sie haben auch Zulieferer. Wenn man dort durch die Produktion geht, sieht man auch Angaben über die Fehlerhäufigkeit. Sie liegt bei einem Prozent, möglichst darunter. Aber man muß vermuten, daß in jedem 100-sten Auto mindestents ein Zulieferteil nicht so einwandfrei ist wie es sein soll.

Meines Erachtens hätte die Werkstatt neben der Wapu auch das Thermostat tauschen sollen. Aber d as ist ein Verdacht, der mir auch erst am Ende dieser Geschichte kommt.

Auf jeden Fall wechsele ich Thermostat mit Wapu bei jedem Zahnriemenwechsel. Aber der war ja hier noch garnicht fällig.

schrauber

Da sind noch mehr Ungereimtheiten in der Geschichte … Beispielsweise warum der Reifen innen einseitig abgefahren ist und das an den Stoßdämpfern liegen soll (üblicherweise sind bei dem Schadenbild Spur/Sturz verstellt und nicht ein Stoßdämpfer defekt). Beispielsweise warum bei der ersten Panne die Übernachtung selbst gezahlt hat, obwohl eine Mobilitätsgarantie besteht und obwohl er 250 km von zuhause entfernt war, da wäre er mit dem Zug in 3 Stunden zuhause gewesen. Beispielsweise warum er einen Kulanzantrag stellt, obwohl er auf die erste und zweite Reparatur Gewährleistung hat.

Als Heckmotorautos kommen in der Preisklasse nur Twingo oder Smart infrage, bei beiden kostet ein Austauschmotor keine 10.000 Euro …

Der Benutzername "NullSiebenElf" deutet auf die Vorwahl von Stuttgart hin. Könnte also Smart sein.

cheerio

Dann kann man ja mit wenigen Aktien "dem Dieter" mal seine Erfahrungen erzählen.

Noch heute erzählt man sich die Geschichte von der HV der Commerzbank, wo ein junger Mann vorgerechnet hat, daß man mit dem rechtzeitigen Kauf von Krombacher Dosenbier für den Wert seiner Aktien und dem Verkuf der leeren Dosen ein besseres Geschäft als mit Commerzbankaktien gemacht hätte.

Das hat zwar nichts daran geändert , daß die Commerzbank einen zweistelligen Milliardenbetrag für die Dresdner Bank gezahlt und damit verloren hat, Aber er hatte zumindest die Lacher auf seiner Seite. Wo nichts ist, kann man eben nichts mehr holen.

Aber in der Nähe von Stutgart ist noch etwas vorhanden.

Die Gelder für die Anwälte sind jedoch immer verloren.

schrauber

am 6. Februar 2016 um 16:54

Irgendwo her kenne ich da von einem japanischen Hersteller, nur das es da auch das Getriebe war und der Service immer gemacht wurde.

Das Problem was der TE schildert könnte von einem Sportwagen stammen bei dem die automatische Entlüftung verstopft ist oder die Mengen an Gasen die sich vom Motorschaden, geschehen beim ersten Auftreten des Fehlers, in das Kühlsystem drücken. 10.000EUR kann da ein AT-Motor ohne Aggregate durchaus kosten, ist wohl nicht die TOP-Motorisierung.

Ich empfehle auch einen Fachanwalt, einen Gutachter der das Auto richtig prüft und dann ggf. die Presse. Gibt ja da Auto-Zeitungen die so was immer gerne haben.

Ansonsten reparieren, verkaufen und als Lehrgeld verbuchen und beim nächsten Mal die Inspektionen ganz genau einhalten.

Ein Sportwagen, dessen AT-Motor ohne Aggregate 10.000 € kostet, wobei das ganze Auto einen NEUPREIS von 12.000 Euro hat? Da muss doch selbst dir was auffallen …

am 6. Februar 2016 um 21:36

Zitat:

@birscherl schrieb am 6. Februar 2016 um 18:22:18 Uhr:

Ein Sportwagen, dessen AT-Motor ohne Aggregate 10.000 € kostet, wobei das ganze Auto einen NEUPREIS von 12.000 Euro hat? Da muss doch selbst dir was auffallen …

Hast Recht, habe ich übersehen. OK dann kein Sportwagen, dann bleibt ja eigendlich nicht mehr viel.

Von der Kiste kostet der Diesel-Motor als AT-Motor ca. 900-1200EUR.

Also irgendwas ist da faul....

Als Heckmotorautos kommen in der Preisklasse nur Twingo oder Smart infrage … wie ich schon weiter oben schrieb ;) Wäre interessant, wenn sich der TE mal dazu melden würde und nicht in ominöses Schweigen hüllt. Oder sind einfach Faschingsferien?

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