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Hallo zusammen,
bin absolut am verzweifeln habe einen 630i Coupe Bj 2005 258 PS mit Prins Gasanlage bei 80000km der nun 173000km runter hat,
vor ca. 12000 km wurde ein riss Lauffläche 1 Zylinder im Motoblock festgestellt und komplett für 6000€ auf meine kosten ausgetauscht, seitdem hat er einen Ölverbrauch ca. 08 l auf 1000km.
das allein ist schon der Hammer, aber es kommt noch besser
beim beschleunigen folgendes
- weiße Wolke
- Motorlampe Anzeige gelb
- Unrunderlauf Motorlauf
nächsten Tag bei BMW-Werkstatt folgende Fehlermeldungen beim Auslesen des Fehlerspeichers. Auslass-Vanos,Mechanik, Einlass-Vanos ( wurde schon mal vor 3Monaten erneuert) Kurbelwelle Einlassnockenwelle, Referenz, Verbrennungsaussetzer Zylinder 6,Zylinder 5, Zylinder 4, und Elektrische Kühlmittelpumpe.
DTC Code N43-N53 Verbrennungsaussetzer, Hoher Ölverbrauch N52 B25, N53 Unrunder Moterlauf.
Problem jetzt Motorschaden und nichts mehr nachprüfbar
Ursache Motorschaden: Vakuumpumpe Bremsanlage defekt noch ca. 300km mit dicken Beinmuskeln weitergefahren, Zahnrad von Vakuumpumpe abgefallen, kette gerissen Motoorschaden.
keine Werkstatt hat mir gesagt das bei weiterfahrt mit defekter Vakuumpumpe soetwas passieren kann.
Frage: bleib ich auf den kosten des Motors sitzen oder kann ich BMW in Haftung nehmen aufgrund der Fehlermeldungen nach neuen Motorblock?
danke im vorraus für eure hilfe |


Du kannst BMW nicht in Haftung nehmen, da der Motor mit einer Hersteller-seitig nicht freigegebenen Modifikation betrieben wird. Das ist Eigenrisiko, das muss einem bewusst sein.
Das ist nicht korrekt. Du musst allerdings beweisen, dass deine Modifikation nichts mit dem Schaden zu tun hat...was bei einer defekten Vakuumpumpe recht einfach sein dürfte, denn dort besteht keinerlei Verbindung zu einer LPG Anlage.
Allerdings bringt dir das genau gar nichts, denn dein Motor hat einen Schaden, der auch mit deiner Reparatur des Kolbens nichts zu tun hat. Du hattest BMW mit der Behebung des Schadens am Zylinder beauftragt und nicht mit einer kompletten Motorüberholung. Also ?
Doch, ist es. Ich habe ja nicht gesagt, dass man nicht versuchen kann, BMW dafür in Haftung zu nehmen, aber ob's gelingt, ist eine andere Sache. Die Frage nach "kann ich BMW in Haftung nehmen", klang für mich nach einem angenommen Automatismus analog der Gewährleistung. Sowas würde ich im vorliegenden Fall ausschließen. Wenn man natürlich Zeit und Lust hat, mit einem Hersteller herumzustreiten und durch sämtliche Gerichtsinstanzen auf sein Recht zu pochen und am Ende auch gewinnt, dann kann man für sich reklamieren "BMW in Haftung genommen zu haben"
für 6000€ hätte ich mir nen sahne komplett austausch motor gekauft......