|
Hallo,
nach einem Arbeitsunfall habe ich von der Berufsgenossenschaft und dem Versorgungsamt % erhalten. Der linke Arm ist eingeschränkt und nicht mehr voll funktionstüchtig, auch weniger Kraft ist im arm. Nun habe ich wieder versucht Motorrad zu fahren, was keine Probleme bereitete. Da ich gerne ab und zu wieder kurze Strecken fahren würde, will ich mir nun wieder eine Maschine kaufen.
Geht dies überhaupt ohne Probleme, oder kann mir da die BG einen Strich durch die Rechnung machen. Oder muss ich da einen besonderen Nachweis bringen das dies ohne Problem geht?
Danke schon einmal für eure Hilfe! |
- Test: Lifestyle und Reichweitenangst
- Motorsport : Dieses Auto fuhr )Geschichte
- Auto: Rauchen im Auto – geht oder geht gar nicht?
- Neuvorstellung: Dieser 7er macht einen auf 8er
- LKW: 1 Baukasten + 3 Männer + 12 Stunden
- Ratgeber: Rollender Verkehr hauptverantwortlich
- Motorkultur: Die Nordschleife im Blick, das Image im Visier
- Nissan: Lenkradbolzen kann sich lösen




Hier mal ein Link, der sich da bestens auskennt.
www.költgen.de der baut Motorräder wenn nötig auch um.
Einfach mal mit ihm in Kontakt treten und einfach mal nachfragen.
1xWenn Du in der Lage bist Motorrad zu fahren, die Kupplung ziehen kannst, kann da niemand was wollen. Als ich meinen Unfall hatte, 1970, Oberschenkelamputation rechts, bin ich zum TÜV und fragte, was für Einschrengkungen bei mir vorhanden sind. Fürs Auto hat der Ing. einiges aufgeschrieben, was im Führerschein zu einem Beiblatt führte. Fürs Motorrad sagte er: Das müssen Sie entsprechend umbauen. Weder eine Fahreignung noch sonstwas. Die Fußbremse habe ich nach links verlegt, abnehmen lassen usw. Zur Sicherheit kannst Du unverbindlich mit dem TÜV Chef einen Termin ausmachen und Dich beraten lassen.
Gruß
jeder ist Verpflichtet sich 2 jahre minus einen Tag bei der Zulassungsstelle Selber Anzuzeigen Zwecks Fahrtauglichkeitsprüfung!
Ist gut es macht keiner!!!! Fahre selber, hatte einige Unfälle , BG Hat alles bezahlt!!
Musste nur Hartnäckig sein!! Aber Willy kann ich nur zu raten. War da selber des Öffteren
wegen frage. Inmoment bin ich am Klagen bei der BG , KFZ zuschuss !
Nur du must vor dem Unfall ein Fahrzeug gehabt haben, nur der Lappen Zählt nicht. So wollten sie
mir einen Strick draus drehen. in falle weiterer fragen PN und Festnetz nummer. Rufe zurück. ab ca 19 Uhr.
mfg Fritz aus Hamm
Willi Költgen ist der Fachmann in Bezug auf Motorräder, der hat für fast alles eine Lösung.
Motorrad fahren mit BG und Versorungsamt %
Sag ich ja , wenn keiner weiter weiß ,frag Willy. mfg fritz