ForumMotorrad Reisen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorrad Reisen
  5. Motorrad dauerhaft in Italien deponieren

Motorrad dauerhaft in Italien deponieren

Themenstarteram 14. März 2016 um 18:02

Ich habe vor, bei meinem kleinen Ferienhäuschen in Italien ein Motorrad zu deponieren.

Ist das generell mit deutschem Kennzeichen möglich? Dann muss ich es wohl alle 2 Jahre zum TÜV nach D bringen.

Oder muss ich das in Italien zulassen.

Ich habe da einen Wohnsitz angemeldet.

Gibt es da Vorschriften /Erfahrungen?

Danke für Tipps!

Ähnliche Themen
14 Antworten
am 14. März 2016 um 18:39

Da musst Du Dich in Deiner italienischen Gemeinde erkundigen.

Wenn Du es in Italien anmeldest, darfst Du damit nicht mehr nach Deutschland fahren, wo Du deinen ersten Wohnsitz hast.

Das wäre Steuerhinterziehung, und das ist kein Spass...allerdings darfst Du in Italien weiterhin mit deinem deutschen Kennzeichen rumgurken. Deutscher Pass, deutscher Führerschein, deutsches Fahrzeug und Papiere...ist also alles in Ordnung.

Mit der Ummelderei kannst Du allerdings in Teufels Küche kommen.

Mein guter Rat: Ummelden erst, wenn Du deinen deutschen Wohnsitz aufgibst. Sonst auf keinen Fall.

Zitat:

Mein guter Rat: Ummelden erst, wenn Du deinen deutschen Wohnsitz aufgibst. Sonst auf keinen Fall.

 

und was ist wenn er das doppelte Staatsbürgerschaft hätte ?

Schwierig...

Bei erstem Wohnsitz in Deutschland darf auch ein Italiener in Deutschland theoretisch nicht mit italienischen Kennzeichen fahren. Aber ich bin kein Rechtexperte. Lebe allerdings schon 30 Jahre im Ausland, und hatte bereits Ärger damit (total wiedersinnig: Ich war Student, meine französische Frau kommt mich in Deutschland mit unserem französichen Auto besuchen,

wir fahren abends in Restaurant, ich fahre....wir werden angehalten, und ich muss mich wegen Steuerhinterziehung verantworten. Zum Glück, nach mehrmaligen Besuch beim Polizeipräsidium, Vorlage von Dokumenten usw, ist die Sache damals im Sande verlaufen...die spinnen, die Deutschen...)

am 15. März 2016 um 9:32

Der ADAC schreibt dazu:

Kfz-Zulassung in Italien

Die Mitnahme eines Gebrauchtwagens von einem Land der EU in ein anderes ist seit 1993 kein Zoll- und kein Mehrwertsteuervorgang mehr.

Nur für Neufahrzeuge gibt es eine Sonderregelung zur Zahlung der Mehrwertsteuer. Diese ist nicht beim Händler im Kaufland, sondern dort zu zahlen, wo das Fahrzeug zugelassen werden soll (Bestimmungsland). Ein Fahrzeug gilt im steuerlichen Sinne als neu, wenn die erste Inbetriebnahme noch keine 6 Monate zurückliegt oder das Fahrzeug noch keine 6000 km zurückgelegt hat. Als gebraucht gilt es folglich erst dann, wenn beide Kriterien erfüllt sind.

Nach dem Wohnsitzprinzip muss ein Fahrzeug dort zugelassen werden, wo sein Halter bzw. Benutzer seinen hauptsächlichen Wohnsitz hat. Für Personen, die sich üblicherweise länger als 6 Monate pro Jahr in Italien aufhalten, entsteht dann die Verpflichtung, das Fahrzeug auf italienische Kennzeichen umzumelden. Nicht-Residenten sind nicht verpflichtet ihre Fahrzeuge umzumelden, in vielen Fällen kann es aber praktischer sein, es doch zu tun.

Zulassung

Die Zulassung eines Fahrzeuges ist in der Regel ein bürokratisch umständlicher Vorgang, der landesweit sehr unterschiedlich gehandhabt wird und meist viel Zeit in Anspruch nimmt. Deswegen empfiehlt es sich eine Agentur (Agenzia Automobilistica) mit der Erledigung der Formalitäten zu beauftragen. Für den Ummeldevorgang selbst können Gebühren bis 500 Euro anfallen!

Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Homepage des italienischen Automobilclubs www.aci.it /Per circolare/Guida pratiche auto oder auf den Websites der Provinzen.

Zuständig für die Ummeldung ist das Ufficio Provinciale della Motorizzazione Civile. Dort sind vorzulegen:

- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

- Nachweis eines italienischen Wohnsitzes

- Nachweis über eine italienische Kfz-Versicherung (Certificato di Assicurazione)

- Protokoll der technischen Prüfung (Revisione)

- COC-Bescheinigung oder Homologation

Die COC-Bescheinigung (Certificate of Conformity) existiert für alle Fahrzeuge ab Baujahr 1997, die in der EU bzw. für den europäischen Markt produziert werden. Diese Konformitätsbescheinigung wird auch EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder in Italien Certificato di Conformità genannt. Für Fahrzeuge, die vor 1997 gebaut wurden und somit kein Certificato di Conformitá vorhanden ist, wird immer eine Homologation ("dati tecnici") verlangt, die in Deutschland beim TÜV oder bei der DEKRA erhältlich ist. Ohne Homologation oder COC-Bescheinigung ist die Ummeldung fast unmöglich!

Nach der Ummeldung erhalten Sie folgende italienische Fahrzeugpapiere:

- Carta di Circolazione (entspricht unserer Zulassungsbescheinigung Teil I)

- Certificato di Proprietà (entspricht unserer Zulassungsbescheinigung Teil II)

Technische Inspektion

Vor der Ummeldung muss das Fahrzeug in jedem Fall zur Hauptuntersuchung „Revisione“ gebracht werden. Die Anschriften der Prüfstellen oder der zur Revisione berechtigten Werkstätten finden Sie auf der Homepage Ihrer Provinz. Die Pflichtgebühr für die Revisione beträgt ungefähr 65 Euro.

Kfz-Steuer

Die jährliche Kfz-Steuer (tassa automobilistica) ist in den einzelnen Provinzen Italiens unterschiedlich hoch. Unter www.aci.it /Per circolare/Guida bollo auto können Sie den regionalen Steuersatz und die örtlichen Einzahlungsstellen ermitteln.

Kfz-Versicherung

Die italienischen Versicherungsunternehmen haben, wie die deutschen auch, freie Tarifgestaltung. Die Prämien für Haftpflicht- und Kaskodeckung sind also bei den einzelnen Anbietern unterschiedlich hoch, im allgemeinen jedoch wesentlich höher als die der deutschen Versicherer.

Abmeldung in Deutschland

Innerhalb der EU sollen sich die Zulassungsbehörden der Mitgliedsländer selbst untereinander über die Ummeldung von Fahrzeugen informieren. Diese Regelung ist noch ziemlich neu. So sollten Sie direkt beim Uffizio della Motorizzazione nachfragen, ob die Mitteilung zur erfolgten Ummeldung nach Deutschland auch wirklich gemacht wird. Wenn Zweifel bestehen, sollten Sie sich selbst um die Abmeldung des Fahrzeuges in Deutschland kümmern.

Wird das Fahrzeug mit den deutschen Ausfuhrkennzeichen überführt, entfällt die nachträgliche Abmeldung. Diese Vorgehensweise ist bei einem Wohnsitzwechsel empfehlenswert. Allerdings sollte dann die Gültigkeitsdauer des Kennzeichens großzügig gewählt werden.

Ihren deutschen Kfz-Versicherer sollten Sie in jedem Fall selbst von der Ummeldung informieren und eine Kopie der italienischen Anmeldebescheinigung beilegen.

Nochmal: Lass es. Deine Papiere als dt. Tourist sind in Ordnung, niemand will oder kann nachweisen,

dass oder ob Du dich mehr oder weniger als 6 Monate in I aufhältst.

Du bist ja in Italien quasi ‚Feriengast‘.

Wenn Dein ständiger und 1. Wohnsitz Deutschland ist, bist Du auch in Deutschland Steuer- und versicherungspflichtig.

Damit ist es kein Problem, ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, auf nicht-öffentlichen Grund im Ausland zu deponieren resp. von Dir dort gefahren zu werden.

Soweit ich informiert bin, darfst Du Dein in Deutschland zugelassenes und in Italien hinterlassenes Motorrad, dort nicht Dritten überlassen, die ihren ständigen Wohnsitz in Italien haben. Dafür haftest Du als Halter.

am 15. März 2016 um 17:45

Mein Chef hat in seinem Häuschen in Garda immer auch ein Moped das wir nur alle 2 Jahre rüberfahren zum Tüv, dann wieder zurück. rechtlich kein Thema, Steuer und Versicherungsmäsig ist zudem hier billiger als in Italien zuzulassen.

grüßchen Frank

Wenn man das hier so alles liest kommt es einem wie Hohn vor wenn immer von einem Europa ohne Grenzen gesprochen wurde. Was ich auch nicht wusste ist das ein deutscher Staatsbürger bei der Europawahl keine italienische oder spanische Partei wählen darf.

Tja. Das mit Europa war wohl - leider! - eine Eintagsfliege. Solange es keine europaweiten Wahlen gibt (und kein nationales Referendum), mit der eine europäische Regierung gewählt wird, und vor allen Dingen, solange jeder Staatsmann nur seine nationale Decke an sich zerrt und Europa immer Schuld hat, sobald ein Problem auftaucht...Jetzt gibt's auch wieder überall Grenzkontrollen, der Euro wankt...ein Haufen selbstsüchtiger Egoisten an der Macht, und jeder will für sich in seiner Ecke untergehen.

am 19. Juni 2019 um 6:53

Wie ist das eigentlich, wenn ich in Italien ein Fahrzeug kaufe und dort zulasse. Das müsste doch einfach sein, oder ?

Ist es auch. Wenn dein erster Wohnsitz in Italien ist und Du keinen zweiten Wohnsitzt in Deutschland hast.

Wenn Du dann nämlich mit dem in Italien angemeldeten Fahrzeug nach D fährst, ist das Steuerhinterziehung und kann strafrechtliche Folgen haben. Wenn ein Deutscher in D einen Wohnsitz hat, geht die deutsche Regierung davon aus, dass dies sein Erstwohnsitz ist und folglich KFZ-Steuer entrichtet werden muss.

am 13. Juli 2020 um 18:42

Hallo,

Vielleicht habe ich die Antworten nicht richtig gelesen

Aber was ist:

1. Wohnsitz in Deutschland

2. Wohnsitz in Italien

Kauf eines Motorrads / Vespa in italien

Zulassung in Italien

Motorrad / Vespa wird nie nach Deutschland überführt ggf wieder in Italien verkauft

Ist das möglich und legal?

Vielen Dank für die Antworten

Gruß

Repsy

am 13. Juli 2020 um 18:44

Was ist mit Tüv?

Auch alle 2 Jahre in Italien?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorrad Reisen
  5. Motorrad dauerhaft in Italien deponieren