moin leuts ich habe da ne frage wegen einet steuerbegünstigung bei behinderten
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also es dreht sich dadrum das meine mutti teils querschnittsgelähmt is aber noch autofahren kann sie hat schon seit einiegen jahren eine sterbegünstigung.. auf ihren mazda.. nur is nun die frage darf ich damti auch alleine los freunde besuchen und so??? weil mein dad meinte das ich damit nur fahren darf wenn mama dabei is oder wenn ich einen auftrag von ihr bekomme das ich einkaufen fahren soll und das schriftlich... würde mich ma brennend interessieren was nun richtig ist
vielen dank für die antworten im vorraus |
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...dad hat Recht, du darfst nur mit oder für Mutti mit dem Auto fahren. Schriftlich brauchst du es meines Wissens nicht, sonder im "Ernstfall" muß deine Story mit der deiner Mutter übereinstimmen. Sie hat bei der letzten Fahrt ein Geräusch gehört, du prüfst es. Du holst deine Kumpel zum Kaffe Kuchen zu deiner Mutter, weil sie sie so mag...
Moderator
Hallo
eventuell ist die Frage im Forum behindertengerechte Mobilität auf MT besser zu beantworten
deshalb verschiebe ich das Thema auch dorthin belasse aber hier im Forum einen Link/Kopie des Threads
mfg Andy
MT-Moderation
Mit Verlaub was du meinst ist die Versicherung!!!
Mit der KfZ Steuer hat dies gar nichts zu tun! Das Finanzamt interresiert net wer den Wagen letztendlich fährt nur regelmäßig bezahlan ist denen wichtig!
Mit Verlaub was du meinst ist die Versicherung!!!
Mit der KfZ Steuer hat dies gar nichts zu tun! Das Finanzamt interresiert net wer den Wagen letztendlich fährt nur regelmäßig bezahlan ist denen wichtig
Mein Fahrzeug ist wegen meiner Behinderung auch steuerbegünstigt (50%)!!!
Aber nur weil es "mein" Fahrzeug ist ist es auch "meine" Steuerbegünstigung!
Ist im Fahrzeugschein der Stempel "Steuerbegüstigt"?
Das Beste ist ein Anruf beim Finanzamt.
Geh auf Nummer Sicher
MIT DEM FINANZAMT SPASST MAN NICHT!!!
moin leuts ich habe da ne frage wegen einet steuerbegünstigung bei behinderten
Ja es muss auf einen behinderten zugelassen sein aber wer fährt ist egal! Glaubt mir ich mach die Ausweise und die Beiblätter!
1xIst im Kfz-Steuergesetz geregelt. Die Nutzung durch Dritte ist zulässig, aber nur für Dienste und Zwecke des Behinderten.
"[1] Die Steuervergünstigung der Absätze 1 und 2 steht den behinderten Personen nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu. [2] Sie entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen."
3xdamit kannst du uneingeschränkt fahren, andere personen dürfen nur erledigungsfahrten für dich persönlich tätigen,
sie dürfen dabei noch nicht einmal zum frieseur gehen,da dies schon wieder gegen das gesetz verstoßen würde.
soltest du dagegen verstoßen ist dies steuerhinterziehung, und die wird teuer im schlimmsten fall steuernachzahlung
seit befreiung plus strafe.
1xWenn eine Steuerbefreiung vorliegt, egal ob 50 oder 100%, darf nur der Begünstigte fahren. Wenn er selbst nicht fahren kann, darf auch jemand anderes ihn fahren.
Wenn der Begünstigte einen Nebenjob hat und gewerbliches Gut transportiert, muss er für diese Tage die volle Steuer nachzahlen.