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Mofa Führerschein und APE Piaggio

Themenstarteram 21. Dezember 2008 um 15:25

Hallo Leute,

darf ich mit meiner Mofa schein auch ne ape oder so etwas fahren ?

Beste Antwort im Thema

Echte Krankenfahrstühle "(einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb... und einer Breite über alles von maximal 110 cm)" dürfen sogar 15km/h fahren. Siehe FeV §4 (2).

Gerichte haben das noch weiter präzisiert, in dem echte Krankenfahrstühle o.g. Bedingungen dauerhaft einhalten müssen. Umbauten und Rückbauten nicht mehr zulässig.

Pseudo-Krankenfahrstühle wie die Ape mit Verbrennungmotor und 126cm Breite fallen raus. Ebenso gedrosselte Kleinwagen.

Ein Elektro-Rollstuhl soll wirklich ein Elektro-Rollstuhl sein und kein Rennkart.

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Nein. Eine Mofa-Prüfbescheinigung gilt für MotorFahrräder. Die Ape sieht nicht ganz so aus wie ein Fahrrad.

Die Ape fällt je nach Motorisierung mindestens unter FE-Klasse S, erfordert einen richtigen Führerschein.

Themenstarteram 21. Dezember 2008 um 15:41

Ja also heißt das ich darf nur zweiräder fahren !?

für die ape gibt es oder gabs zumindest mal ne umrüstung auf 25 km/h, damit dürftest du sie dann fahren

Zitat:

Original geschrieben von essi-cabrio90

für die ape gibt es oder gabs zumindest mal ne umrüstung auf 25 km/h, damit dürftest du sie dann fahren

Nein, darf er nicht (mehr).

Ein Motor-Fahrrad ist einspurig, die APE ist mehrspurig.

Die Fahrzeug- und Fahrerlaubnisklassen wurden vor etlichen Jahren neu EU-einheitlich geregelt.

Den "Suffkopf-Fahrzeugen" (Pseudo-Krankenstühle) wurde das Handwerk gelegt.

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Zitat:

Original geschrieben von essi-cabrio90

für die ape gibt es oder gabs zumindest mal ne umrüstung auf 25 km/h, damit dürftest du sie dann fahren

Nein, darf er nicht (mehr).

Ein Motor-Fahrrad ist einspurig, die APE ist mehrspurig.

Die Fahrzeug- und Fahrerlaubnisklassen wurden vor etlichen Jahren neu EU-einheitlich geregelt.

Den "Suffkopf-Fahrzeugen" (Pseudo-Krankenstühle) wurde das Handwerk gelegt.

Nicht ganz-wer eine ERHEBLICHE BEHINDERUNG nachweisen kann und das Ding als Rollstuhl fährt, darf das.

Aber - lieber Zweirad fahren als keine Beine haben oder sowas und dann Ape fahren dürfen...

Zitat:

Original geschrieben von markant01

Nicht ganz-wer eine ERHEBLICHE BEHINDERUNG nachweisen kann und das Ding als Rollstuhl fährt, darf das.

Nein, führerscheinfreie Krankenfahrstühle dürfen nur 6km/h fahren. Alles mehrspurige darüber hinaus ist FE-pflichtig.

Das wär aber doch mal was neues. Und dann noch die Ape tunen, mit Blaulicht und Sirene....dann hast Du gleich den hauseigenen Krankenwagen dabei. Aber Spaß beiseite. Es ist schon gut so, daß es so was nicht mehr gibt bzw. geben darf. - Fahranfänger sollten sich in erster Linie auf das Fahren mit ihrem Erstfahrzeug (wie hier Mofa) konzentrieren. Viele können das ja noch nicht mal. Zahlreiche Beiträge in diesem Forum belegen das leider.

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Zitat:

Original geschrieben von markant01

Nicht ganz-wer eine ERHEBLICHE BEHINDERUNG nachweisen kann und das Ding als Rollstuhl fährt, darf das.

Nein, führerscheinfreie Krankenfahrstühle dürfen nur 6km/h fahren. Alles mehrspurige darüber hinaus ist FE-pflichtig.

nein die dürfen 12 km/h fahren :D

meine Oma und mein Opa haben beide so n teil...:cool:

Echte Krankenfahrstühle "(einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb... und einer Breite über alles von maximal 110 cm)" dürfen sogar 15km/h fahren. Siehe FeV §4 (2).

Gerichte haben das noch weiter präzisiert, in dem echte Krankenfahrstühle o.g. Bedingungen dauerhaft einhalten müssen. Umbauten und Rückbauten nicht mehr zulässig.

Pseudo-Krankenfahrstühle wie die Ape mit Verbrennungmotor und 126cm Breite fallen raus. Ebenso gedrosselte Kleinwagen.

Ein Elektro-Rollstuhl soll wirklich ein Elektro-Rollstuhl sein und kein Rennkart.

Abgesehen davon: Mit 25 auf der Straße mit einem ape rumjuckeln ist auch kein wirkliches Vergnügen! Schon mit 50 km/h ist das schon zu langsam wenn man etwas weitere Strecken fahren will.

Hier gibt es eine APE für Mofaführerescheine:

http://www.ebay.de/.../190969913515?...

Na, wenn Du dem ebay Verkäufer mehr glaubst als dem Bundesministerium der Justiz ... lass dich vom Richter überraschen.

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Na, wenn Du dem ebay Verkäufer mehr glaubst als dem Bundesministerium der Justiz ... lass dich vom Richter überraschen.

Für mich ist das egal,

aber wenn das mit dem Führerschein stimmt, dann gäbe es ja auch keinen Grund mehr, das das Teil nur 25 KmH laufen darf?

Genau.

Die Eintragung ist vermutlich historisch bedingt. Bevor Gesetzgeber und Gerichte diesem Schmu ein Ende bereitet haben.

Hier beim Händler stehen auch noch einige Kleinwagen, gedrosselt auf 10 bzw. 25km/h, sich die Felgen platt (Reifen eh schon hinüber).

Für ein anderes 25km/h Dreirad (PGO T-Rex Trike) kam so auch das Aus. Wird nur noch als 45km/h und größer angeboten.

Wenn man die 25km/h Dreiräder generell ohne Fahrerlaubnis fahren dürfte, hätten die Hersteller schon was angeboten. Nicht nur PGO, Ligier und Piaggio, sondern v.a. auch dutzende China-Hersteller.

Nur Leute mit alter Krankenfahrstuhl-Berechtigung und ggf. nachweislciher Behinderung können damit noch was anfangen (die sterben halt langsam aus). Damals gab es die wildesten Ausnahmen und Sonderregelungen.

Volker Kalus hat für Ordnungshüter eine Kurzanleitung zusammengetragen. Findet man mit Stichwörtern "fahrerlaubisrecht krankenfahrstuhl"

Wer aber jetzt den Führerschein verliert (oder nie hatte) und meint, ohne MPU bzw. Flensburg mit einer Prüfbescheinigung wieder Pkw-ähnlich rumdüsen zu dürfen, hat Pech gehabt.

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