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Mitgliedschafft Kündigen

Themenstarteram 21. Juli 2004 um 9:47

Ich weiss, sowas hört man nicht gern, aber sagt mal wo befindet sich der Link un´m seine Mitgliedschafft mei MT zu kündigen , werde in kürze leider umziehen ...... und tschüss Internet :-(

Beste Antwort im Thema

Ihr habt Probleme :( :confused:

Der eine zieht nach, ja wo ist er denn nun eigentlich hingezogen, wo es kein Web gibt, JVA? Und der andere hat kein Auto mehr.

Sind ja zwei wahnsinnige Gründe zum "kündigen" ;)

Wovor haben die eigentlich Angst? Das ihre Daten verkauft werden? Super Idee, wenn, dann sind die schon lange weg.

Ach, und die Beiträge sollen auch gelöscht werden :eek: Sind die jetzt nicht mehr gültig oder wahr oder hilfreich? Oder waren die schon immer unnötig und hätten eigentlich sofort gelöscht gehört?

Egal, ich wünsch euch noch viel Spaß ohne MT :)

Gruß

MiReu

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Weil du umziehst?Und da darf das Internet nicht mit oder was :D Brauchst doch nicht kündigen,wenn du nicht mehr aktiv bist biste eben nicht mehr aktiv?

Re: Mitgliedschafft Kündigen

 

Zitat:

Original geschrieben von SlyderOne

werde in kürze leider umziehen ...... und tschüss Internet :-(

Wo ziehst du denn hin? Nord-Korea? China? Sonst fällt mir momentan nicht allzuviel ein, wo es keinen I-Net-Zugang gibt.

Ansonsten bist du, wie wacken schon sagt, einfach inaktiv. Kostet dich ja schließlich nichts und du hast den Vorteil, dich irgendwann in Zukunft nicht neu anmelden zu müssen.(Spart halt a bisserl Zeit.)

Moin,

Wenn Du deinen Account beenden willst, schickst Du bitte eine PN an Habu. Dieser wird, sobald er Zeit dazu hat, deine persönlichen Daten und IP-Verbindungsnachweise löschen.

Deine Beiträge bleiben aber erhalten.

Es gibt dabei nur EINEN Haken ! Aus rechtlichen Gründen, darfst Du dich anschließend NIE WIEDER bei MT anmelden. Steht so auch in den Nutzungsbedingungen drin.

Wenn du in Näherer Zukunft keinen Netzanschluss hast, dir aber in absehbarer Zeit wieder einen zulegen möchtest (und sei es in einem Jahr !), dann setz in deine Signatur doch einfach den Satz rein : Wegen Umzugs derzeit nicht anwesend. Aber notier dir dein Passwort ;) Und änder die Mailadresse vorher auf eine Adresse, die du dann auch nutzen kannst (z.B. Web.de, GMX.de oder ähnliche)

Sobald du wieder einen Netzanschluss hast, reaktivierst Du dich halt einfach und nimmst den Satz aus der Sig heraus.

MFG Kester

Warum darf man sich denn NIE WIEDER anmelden????

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Es gibt dabei nur EINEN Haken ! Aus rechtlichen Gründen, darfst Du dich anschließend NIE WIEDER bei MT anmelden. Steht so auch in den Nutzungsbedingungen drin.

Weia, hab ich gerade nicht dran gedacht gehabt. Dabei hab ich das erst gestern noch einem User geschrieben.

Moin,

Sorry, Ich bin kein Rechtsanwalt. Ich weiß nur, das das etwas mit dem Datenschutz und dem Persönlichkeitsrecht etc.pp. zu tun hat.

Und wie gesagt, es steht so in den Nutzungsbedingungen drin.

Erneutes Anmelden würde also theoretisch zum sofortigen Ban führen (müssen).

MFG Kester

Versteh ich trotzdem nicht,wenn ich jetzt hier rausgeschmissen werde ok,aber doch nicht wenn ich selbst "kündige"???

Gruß

am 23. Juli 2004 um 14:41

??

Sowas steht in keinem Gesetzbuch.

Beispiel Handyvertrag/Telefonanschluss. Du kannst dein jetziges Vertrag Kündigen und später wieder anmelden.

Wenn man möchte das die Daten auch gelöscht werden muss man es in der Kündigung erwähnen.

Gruß

Ercan

Moin,

Wie ich schon sagte, Ich bin kein Rechtsanwalt oder Jurist. Ich weiß die GENAUE Begründung dafür nicht.

Es steht halt in der NUB drin, und damit isses gültig. Weil, soviel hab ich von meiner Schwester gelernt, mit wem Ich einen Vertrag eingehe, darf Ich mir frei aussuchen.

Schließlich stehen keine illegalen und damit ungültigen Klauseln drin ;)

MFG Kester

Ich kann das auch ncht so ganz glauben und werde mich aber mal um Infos bemühen.

Ausserdem wer will das überprüfen?

Beispiel: Jemand kündigt seine Mitgliedschaft heute oder wird rausgeschmissen. Er kann sich doch nach einiger Zeit wieder unter einem anderen Nick mit einer anderen Emailadresse anmelden. Wenn er eine statische IP hat dann fällt es zwar auf aber es könnte ja sein, dass er in einer WG wohnt oder ein andere Benutzer des selben PC sich anmelden will und das muss man doch zulassen.

Moin,

Wie oben schon gesagt. Es wird seine Gründe haben. Welche ist mir unbekannt.

Und wenn wir jemanden rauswerfen, berufen wir uns auf unser Hausrecht. Eine Verbannung ist personenbezogen und nicht Accountbezogen.

Klar muss uns das auffallen, das ist richtig. Streitet auch keiner ab, das es den ein oder anderen "reinkarnierten" User gibt, der sich aber unauffällig verhält.

Und es stellt sich die Frage, OB wir in allen Fällen, wo wir BANNEN könnten es schlussendlich auch machen.

MFG Kester

P.S. Ansonsten musst Du nicht unbedingt Threads von letztem Jahr reaktiviere ;)

Hallo @Rotherbach

Hmmm, wieso ist das ein Tread vom letzten Jahr?

erstes Posting war " 21.07.04 11:47"

Also für mich klingt das wie dieses Jahr oder hab ich etwa ein Jahr verschlafen????? :o :o

Zitat:

Es steht halt in der NUB drin, und damit isses gültig.

Frage. Hat Deine Schwester irgend etwas mit Juristischen Sachen zu tun?

Hoffe, daß sie Dir das da oben nicht so erzählt hat. Da wird einem ja regelrecht schwindelig, wenn man soviel Naivität liest.

Nach Deiner Interpretation schreibt man also irgend etwas in den Vertrag (z.B. NUB) und schon isses gültig. Also jetzt mal ehrlich, bin nun doch etwas von Dir enttäuscht. Soviel Blauäugigkeit hätte ich Dir wirklich nicht zugetraut. :eek:

Ich kann nur hoffen, daß diesen Unsinn nicht alle hier glauben. Mit Unsinn meine ich die Aussage, daß man eben etwas in die NUB reinschreibt, und damit ist es gültig. Ob es dafür rechtliche Hintergründe gibt, ob es vielleicht gegen geltendes Recht verstößt oder was auch immer. Zählt das etwa gar nicht? Wie war das nochmal?

Zitat:

Es steht halt in der NUB drin, und damit isses gültig.

Jemand hat ja diese NUB aufgestellt. Und wenn es

Zitat:

... etwas mit dem Datenschutz und dem Persönlichkeitsrecht etc.pp. zu tun hat.

bitte ich Dich hiermit, die rechtlichen Grundlagen in Erfahrung zu bringen und diese mir (uns) doch mitzuteilen. Oder der "NUB-Aufsteller" kann es uns ja auch mitteilen.

Es ist ja durchaus möglich, daß es rechtlich in Ordnung ist. Aber dann solltest Du die Fragenden (jetzt auch mich) nicht mit solchen unsinnigen, lapidaren Erklärungen hier abspeisen, wie

Zitat:

Es steht halt in der NUB drin, und damit isses gültig.

Zitat:

Wie oben schon gesagt. Es wird seine Gründe haben.

.

Also bitte - ich möchte schon die genaue Begründung erfahren.

 

Gruß

Harald

Zitat:

Hmmm, wieso ist das ein Tread vom letzten Jahr?

Das hat hier niemand behauptet. Man sollte es als "Wiedergeborener" nur umgehen, seine alten Threads vor über einem Jahr alle aufzurufen, weil dies auffallen könnte.

Zitat:

Zitat:

Es steht halt in der NUB drin, und damit isses gültig.

Frage. Hat Deine Schwester irgend etwas mit Juristischen Sachen zu tun?

Rotherbach geht davon aus, dass die NUB keine Klauseln beinhaltet, die diese in irgendeiner Form, sei es auch nur teilweise, ungültig machen. Es macht also gar keinen Sinn darüber zu diskutieren, was wäre, wenn es solche Klauseln geben würde. Denn dazu hat Rotherbach nichts geschrieben und dafür braucht man hier auch niemanden anzugreifen.

Ausserdem ist niemand hier verpflichtet, ohne trifftigen Grund, die NUB's zu verteidigen oder zu rechtfertigen.

Moin,

Gehen wir mal LOGISCH an die Geschichte ran.

Jeder USER muss die NUB vor Anmeldung LESEN. Er muss die NUB und Ihre Gültigkeit akzeptieren bzw. bestätigen.

Somit gehen beide Parteien einen rechtsgültigen Vertrag ein, geregelt über die NUB (Bereitstellung von Webspace und Forum zur kostenlosen Nutzung). Dafür erkennt der User die gültigen Regeln an.

Soweit isses logisch und verständlich, gell ? Darauf können wir uns sicherlich einigen.

Dann ist die Frage, ob eine Formulierung der NUB sittenwidrig ist. Nicht rechtsgültige Teile der NUB wären logischerweise nichtig, bestreitet ja niemand, die würden dann, sobald uns das bewußt wird, selbstredend geändert werden müssen.

Aber im Endeffekt läuft es darauf hinaus, das jeweils beide Vertragspartner, WILLENS sind einen Vertrag zu schließen. (§§ 145 ff. BGB, wenn ICH das richtig verstanden habe)

Der Betreiber schließt aber AUSDRÜCKLICH aus, einen Vertrag mit einem bereits verwiesenem oder gelöschten Mitglied einzugehen. (--> keine übereinstimmende WILLENSERKLÄRUNG nach §§145 ff. BGB) Welche GRÜNDE der Betreiber dafür hat, keinen Vertrag mehr eingehen zu wollen, spielt dabei KEINE Rolle, solange er jetzt keine rechtswidrigen Gründe anführt.

(Die von mir genannten Punkte waren eine Annahme, da die Daten aufgrund des Persönlichkeitsrechtes und des Datenschutzes gelöscht werden müssen, was ja eindeutig im Sinne der User ist.)

Ich wüßte NICHT was rechtlich problematisch daran ist, wenn der Betreiber sagt, NEIN mit DIR will Ich keinen Vertrag eingehen. In dem Moment kommt dann auch KEIN Vertrag zustande. Denn soweit mein Wissen geht, müssen BEIDE SEITEN (s.o., übereinstimmende Willenserklärung) einem solchen Vertrag zustimmen, ansonsten hat er KEINE Gültigkeit (ist unwirksam). Die Zustimmung des Betreibers zu einem NEUEN Vertrag ist aber in der dem User bekannten NUB bereits AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen (In Form des Verbotes, ausdrückliche WILLENSERKLÄRUNG keinen neuen Vertrag eingehen zu wollen).

Folge daraus :

Es kommt erst gar kein Vertrag zustande ... daraus würde eine Nichtduldung auf dem Forum folgen.

Ob dieses Verbot in jedem Fall durchführbar ist, ist eine andere Sache. Dazu muss man erstmal bemerken, das ein User auf dem Board ist, der hier nicht "hingehört". Und im Falle einer freiwilligen Löschung logischerweise auch erstmal WILLENS sein, dies durchzuführen.

MFG Kester

P.S. Das hier stellt philosophieren dar und gibt auch nur meine eigene persönliche Meinung wieder. Nicht die Meinung des Betreibers.

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